20.3835
Keine gesundheitsschädigenden Rückstände von verbotenen Pflanzenschutzmitteln in importierten Lebensmitteln
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Gmür-Schönenberger, Michel, Noser, Würth)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Gmür-Schönenberger, Michel, Noser, Würth)
Rejeter la motion
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich muss leider etwas ausholen, weil es technisch ist, aber ich probiere es trotzdem in der gebotenen Kürze. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, die Bestimmungen zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in importierten Lebensmitteln in vier Punkten anzupassen:
1. Die Grenzwerte für Rückstände von in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sollen geprüft und reduziert werden. Eine Überprüfung dieser Grenzwerte, des sogenannten Rückstandshöchstgehalts, ist in der Verordnung als "die höchste zulässige Konzentration eines Pestizidrückstands in oder auf Erzeugnissen" definiert. Gemäss bundesrätlicher Stellungnahme zur Motion findet eine solche Überprüfung bereits heute regelmässig statt. Fokussiert wird dabei immer - und das ist wesentlich - auf den Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Das Stichwort ist: gesundheitlich unbedenklich.
2. Rückstände von in der Schweiz nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sollen verboten werden. Für Pflanzenschutzmittel, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder des Umweltschutzes in der Schweiz verboten wurden, soll strikt eine Nulltoleranz gelten - das ist der Kern der Motion. Es geht dabei um Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung in der Schweiz explizit verboten worden ist. Für Pflanzenschutzmittel, für die in der Schweiz gar nie ein Zulassungsantrag eingereicht worden ist, gelten dagegen die vorhin erwähnten Rückstandshöchstgehalte zum Schutz der Gesundheit der Konsumenten.
Würde man für die Pflanzenschutzmittel, für die in der Schweiz gar nie ein Gesuch gestellt worden ist, weil sie hier nicht gebraucht werden, eine Nulltoleranz einfordern, so hiesse das, dass man den Verkauf von Bananen oder von Kaffee in der Schweiz drastisch einschränken, wenn nicht verunmöglichen würde. Das wäre sowohl handelspolitisch - ich erinnere an die WTO - als auch konsumentenpolitisch klar unverhältnismässig und deshalb politisch und rechtlich nicht umsetzbar.
Hingegen - und das ist der Kern - fordert die Motion ein klares Verbot von bzw. eine Nulltoleranz bei Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, deren Anwendung in der Schweiz aus Gründen des Gesundheits- oder des Umweltschutzes verboten worden ist. Bezüglich Pflanzenschutzmitteln, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes verboten wurden, rennt die Motionärin aber offene Türen ein. Für diese gilt die sogenannte Einfuhrtoleranz nicht, weshalb auch keine Rückstandshöchstwerte festgelegt werden. Hingegen gilt diese Einfuhrtoleranz unter Einhaltung von Rückstandshöchstwerten für jene Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz aus Umweltschutzgründen verboten worden sind.
Also, ich fasse zusammen: Wenn die Pflanzenschutzmittel aus Gesundheitsschutzgründen verboten worden sind, gilt Nulltoleranz; wenn sie aus Umweltschutzgründen verboten worden sind, dann gilt die sogenannte Einfuhrtoleranz. Dort gilt dann: Bleiben die Rückstande der Pflanzenschutzmittel unter den festgelegten Rückstandswerten, so dürfen die Produkte importiert werden, aber nur, solange sie die für die Einfuhrtoleranz festgelegten Werte nicht überschreiten. Mit anderen Worten: Die ausländische Konkurrenz der Schweizer Landwirtschaft darf also Pflanzenschutzmittel anwenden, die in der Schweiz verboten sind, und sie darf die Produkte in die Schweiz importieren. Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil. Der Motionärin ist darin recht zu geben, dass die heutige Regelung ungleich lange Spiesse für Schweizer Landwirtschaftsbetriebe schafft. Hingegen irrt sie, wenn sie ausführt, damit gefährde der Bundesrat auch die Gesundheit der Konsumierenden.
3. Die dritte Forderung ist die Nulltoleranz von 0,01 Milligramm pro Kilogramm; das ist Nulltoleranz. Diese soll überprüft und gemäss den heutigen Standards reduziert werden. Ja, das ist eine Frage der technischen Möglichkeiten und der Verhältnismässigkeit. Jedenfalls sichert der Bundesrat die Einhaltung dieses Grundsatzes bereits heute zu. Wichtig ist die Überprüfung der Grenze von 0,01 Milligramm pro Kilogramm dort, wo die Rückstände auf eine mangelhafte landwirtschaftliche Praxis zurückzuführen sind. Wo sie hingegen einfach eine allgemein vorhandene Umweltkontamination darstellen, ohne Verbindung zur landwirtschaftlichen Praxis, ist die Überprüfung unverhältnismässig und auch nicht das Ziel der Motion.
4. Das Kontroll- und Sanktionssystem soll befähigt werden, die strikte Einhaltung der Bestimmungen zu Pflanzenschutzmittelrückständen sicherzustellen. Heute ist es so, dass die Kontrollen bei den kantonalen Laboratorien liegen. Die Kontrollen werden risikobasiert im Stichprobensystem durchgeführt, also nicht flächendeckend. Eine flächendeckende Kontrolle widerspricht dem gesamten Kontrollsystem und wäre mit einem massiven Ausbau verbunden - eine unverhältnismässige Massnahme. Die Motion bleibt hier vage. Im gesamten Kontext ist jedoch mit dieser Forderung vor allem die technische Befähigung und Ausrüstung der kantonalen Labors gemeint, um die geforderten verschärften Grenzwerte in Stichproben kontrollieren zu können.
Ich komme zur Würdigung durch die Mehrheit der WBK-S. Die WBK-S hat sich mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Motion ausgesprochen. Für die Mehrheit steht im Vordergrund, dass importierte Lebensmittel keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln mehr aufweisen dürfen, deren Anwendung in der Schweiz aus Umweltschutzgründen verboten ist. Die sogenannte Einfuhrtoleranz soll nicht mehr gelten, wie dies heute bereits bei Pflanzenschutzmitteln der Fall ist, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes verboten worden sind. WTO-rechtlich ist diese Massnahme ohne Weiteres zulässig, weil damit die einheimische Lebensmittelproduktion nicht willkürlich privilegiert wird - im Gegenteil, damit werden ihre Nachteile beseitigt: Die Landwirtschaft erhält gleich lange Spiesse im Wettbewerb mit dem Ausland. In welchem Gesetz die Anpassung erfolgen soll, kann hier offengelassen werden. Die Motion führt dazu auch nicht mehr aus.
Eine Minderheit beantragt mit dem Bundesrat, die Motion abzulehnen, weil die Umsetzung von Importverboten politisch und rechtlich schwierig sei, gegenüber der WTO oder der EU. Eine klare Deklarationspflicht sei deshalb der bessere Weg. Die Vertreterin der Minderheit wird sich noch im Detail dazu äussern.
Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, die Motion anzunehmen.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der Kommissionsberichterstatter hat gesagt, er möchte ausholen. Ich möchte lieber nicht ausholen, sondern Sie kurz und bündig bitten, die Motion abzulehnen. Warum? Mit dieser Motion lösen wir keine Probleme, wir schaffen aber welche.
Die Motion fordert eine weitere Senkung der Grenzwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände. Dafür bietet das Lebensmittelgesetz keine Basis. Die Werte für die Rückstände sind bereits heute so gesetzt, dass die Gesundheit geschützt ist; unsere Gesundheit ist mit der bisherigen Gesetzgebung geschützt.
Die Motion fordert auch, dass in der Schweiz eine Nulltoleranz für Pflanzenschutzmittel gilt, die bei uns nicht zugelassen sind. Die Nichtzulassung eines Pflanzenschutzmittels in unserem Land beruht aber meistens darauf, dass nie ein Antrag auf Zulassung gestellt wurde, weil das betreffende Pflanzenschutzmittel in der Schweiz gar nicht gebraucht wird. Die Pflanzenschutzmittel, die z. B. in Peru zugelassen sind, weil man sie dort aufgrund der klimatischen Bedingungen oder zur Bekämpfung gewisser Krankheiten einsetzen muss, braucht der Schweizer Bauer nicht, weil es hier weniger heiss oder weniger feucht ist oder die betreffende Krankheit gar nicht vorkommt. Die Schweizer Produzenten werden also nicht benachteiligt, weil sie diese Pflanzenschutzmittel schlicht nicht brauchen. Es kann nicht die Rede davon sein, dass nicht gleich lange Spiesse vorherrschen.
Wenn aber ein Pflanzenschutzmittel in der Schweiz aufgrund des Gesundheitsschutzes verboten ist, gilt die Nulltoleranz bei der Einfuhr schon heute. Einfuhrtoleranzen gibt es im Übrigen nur für Lebensmittel, die beispielsweise aus der südlichen Hemisphäre kommen, wo die landwirtschaftlichen und klimatischen Bedingungen eben anders sind und wo daher auch andere Pflanzenschutzmittel zugelassen sind. In solchen Fällen wird dann auch ein Höchstwert festgesetzt, der die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten schützt, aber dennoch den Handel erlaubt.
Die Schweiz würde gegen WTO-Regeln verstossen. Wir haben einen Codex Alimentarius; dieses gemeinsame Gremium der FAO und der WHO legt Standards für unsere Lebensmittel fest. Dort werden ebenso Höchstwerte für alle Pflanzenschutzmittel festgelegt, immer mit dem Blick des Konsumentenschutzes, aber auch des Handels. Die Schweiz ist dort Mitglied, und die Werte, die festgelegt werden, sind sicher. Die Motion würde aber den Import von Lebensmitteln in die Schweiz stark erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen.
Zu guter Letzt fordert die Motion ein neues Kontroll- und Sanktionssystem. Unser Kontroll- und Sanktionssystem sind die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker. Wer dieses als ungenügend erachtet, sollte die Kantone verpflichten, mehr Ressourcen zur Verfügung zu stellen - gerade Kollege Stark habe ich immer als grossen Föderalisten wahrgenommen. Wir sollten hier jetzt nicht ein neues System, ein zweites System schaffen, welches das vorhandene dupliziert.
Mit der Umsetzung der Motion WBK-S 20.4267, "Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden", wurde bereits ein grosser Teil der Anliegen der vorliegenden Motion aufgenommen. Es ging dabei auch um die Deklaration von pflanzlichen Produkten, die mithilfe von problematischen Pflanzenschutzmitteln produziert worden sind.
Wir haben heute ein funktionierendes, ein verständliches System. Die Rückstandshöchstwerte in Lebensmitteln liegen heute schon so, dass die Gesundheit geschützt ist, dies in Abstimmung mit der EU. So können Lebensmittel in die Schweiz importiert werden, die an Orten mit anderen klimatischen Bedingungen produziert worden sind - auch Lebensmittel, die in der Schweiz gar nicht wachsen respektive die es so bei uns nicht gibt. Wir haben zudem einen kantonalen Vollzug, der die Einhaltung des Rechts risikobasiert überprüft.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und die Motion abzulehnen.
Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Ich möchte Sie bitten, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.
Wie es der Kommissionssprecher genau ausgeführt hat, geht es hier um Lebensmittel, die auch laut Gesetzgebung grundsätzlich keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten sollen, welche in der Schweiz zum Schutz der Gesundheit verboten sind. Für sie gilt also die Nulltoleranz, d. h. - wir haben es gehört - eine Bestimmungsgrenze von maximal 0,01 Milligramm. Trotzdem werden für solche Pflanzenschutzmittel teils höhere Grenzwerte, sogenannte Einfuhrtoleranzen, gewährt, solange - laut Bund - die Gesundheit bei einem Verzehr der Lebensmittel nicht gefährdet ist. Das ist ein Problem, denn für mehr als hundert Substanzen hat der Bundesrat höhere Einfuhrtoleranzen vorgesehen, obwohl diese Stoffe in der Schweiz eben wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt verboten sind.
Ein Beispiel möchte ich Ihnen nennen: Das ist Profenos, ein Insektizid. Profenos ist in der Schweiz verboten. Der Grenzwert von Profenos bei belasteten Chilis liegt dreihundertmal - dreihundertmal! - höher als die Bestimmungsgrenze.
Sie sehen es, es gibt Handlungsbedarf. Denn 2021 enthielt mehr als jedes dritte vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen getestete und von ausserhalb der EU importierte Lebensmittel Spuren solcher verbotener Pestizide. Solange der Bund diese Rückstände toleriert, fördert er nicht nur die Verwendung der Gefahrenstoffe in Drittstaaten, wo sie die Umwelt und auch die Gesundheit von Arbeiterinnen und Bäuerinnen belasten; er schafft auch, Sie haben es gehört, ungleich lange Spiesse für unsere Schweizer Landwirtschaft im Vergleich mit jener in diesen Drittstaaten.
Zum Schluss möchte ich Ihnen noch etwas in Bezug auf die Umsetzung der Motion sagen; dieses Thema wird sicher auch vom Bundesrat ins Feld geführt werden. Wichtig ist, dass wir diese Rückstände bei den Importen nicht länger tolerieren. Eine strikte Nulltoleranz sollte insbesondere für all diejenigen Pflanzenschutzmittel gelten, die in der Schweiz ausdrücklich aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes verboten sind und die deswegen namentlich - namentlich, Herr Bundespräsident! - in der Schweizer PIC-Verordnung aufgeführt werden; das ist eine Verordnung über gefährliche Chemikalien. Das heisst, diese Liste gibt es, diese chemischen Stoffe sind bekannt. Es ist also kein Problem, sich darauf zu beziehen.
Nicht betroffen sind Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz aus anderen Gründen nicht zugelassen sind, etwa weil vom Hersteller gar kein Gesuch gestellt wurde, weil sie in der Schweiz also gar nicht gebraucht werden. Diese Unterscheidung ist bei der Annahme dieser Motion sehr wichtig. Da waren wir uns in der Kommission einig.
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich habe den beiden Befürwortern der Motion zugehört, und ich weiss nicht, ob Sie wirklich verstanden haben, was sie gesagt haben. Auf jeden Fall haben sich beide vom Text der Motion entfernt. Sie wissen vielleicht - vielleicht verrate ich damit kein Kommissionsgeheimnis -, die Befürworter haben versucht, die Motion umzuformulieren, und sind bei der Umformulierung gescheitert. Warum? Wenn man die Motion umformuliert, so, wie es die Befürworter hier tun, dann kommt man zum Schluss, dass sie komplett erfüllt ist - wenn man das meint, was hier gesagt wird. Wenn man aber den Wortlaut der Motion nimmt, dann kommt man auf etwas ganz anderes.
Schauen Sie sich den Motionstext an, und lesen Sie ihn: In Buchstabe a wird gefordert, dass Grenzwerte für Rückstände von in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmitteln geprüft und reduziert werden. Das kann man machen, das ist der Auftrag des Bundes. Der Bund hat den Auftrag, Grenzwerte festzulegen, und die Grenzwerte sind auf die messbaren Rückstände festgelegt, dort, wo man sie noch messen kann.
Und noch eine Bemerkung: Der Gesundheitsschutz gilt absolut. Wenn also ein Lebensmittel die Gesundheit gefährdet, dann sind die Kantonschemiker aufgefordert, das Lebensmittel sofort aus dem Verkehr zu nehmen, unabhängig von Grenzwerten. Zudem können Konsumentenorganisationen jederzeit eine Klage machen, und dann muss der Importeur beweisen, dass das Lebensmittel nicht die Gesundheit gefährdet. Dort haben wir also alles geregelt.
In Buchstabe b wird gefordert, Rückstände von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zu verbieten. Das heisst schlicht und einfach, dass alles, was in der Schweiz nicht zugelassen ist, verboten ist. Das müssen Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Verboten sind auch Pestizide, die man in der Schweiz gar nicht braucht, weil es die entsprechenden Schädlinge gar nicht gibt. Das alles ist dann einfach verboten. Das steht hier in Buchstabe b, nichts anderes. Nichts anderes steht hier.
Dann heisst es, der Bundesrat solle die Nulltoleranz von 0,01 Milligramm pro Kilo überprüfen und gemäss heutigen Laborstandards reduzieren. Der Bundesrat hat es bestätigt: Das wird gemacht. Dann möchte man noch ein Kontroll- und Sanktionssystem einführen.
Diese Motion ist nicht umsetzbar. Hier muss man einfach Klartext reden: Sie ist nicht umsetzbar, denn sonst müsste man ganz viele Pestizide verbieten, die die Schweiz gar nicht braucht. Sie ist nicht umsetzbar, das wäre die ehrliche Antwort. Wir haben in der Kommission versucht, eine Neuformulierung vorzunehmen, und sind kläglich daran gescheitert, weil jede vernünftige Formulierung, die umsetzbar ist, bereits heute Gesetz ist.
Damit kann man die Motion einfach schreddern und Nein sagen.
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nur kurz, Herr Noser, vielleicht haben Sie nicht so gut zugehört. (Teilweise Heiterkeit) Es gibt zwei Punkte, die ich nochmals wiederholen möchte.
Der erste Punkt: Die Motion spricht von "nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln". Man kann das jetzt spitzfindig oder realistisch interpretieren. Gemeint sind jene Pflanzenschutzmittel, die mit Entscheid nicht zugelassen worden sind, für die also ein Antrag gestellt wurde, der dann abgelehnt wurde. Wurde der Antrag angenommen, sind sie eben zugelassen. Aber es gibt sehr viele - immer mehr -, die nicht mehr zugelassen sind. Wir haben aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen sehr viele Pflanzenschutzmittel verboten. Es geht also darum, wie man das interpretiert, und man kann das natürlich spitzfindig interpretieren.
Den zweiten Punkt finde ich sehr wichtig, und, Herr Noser, hier haben Sie mir wirklich nicht zugehört: Ich bin auch der Ansicht, dass im Bereich des Gesundheitsschutzes an der heutigen Gesetzgebung nichts mehr zu bemängeln ist. Aber wenn Sie Buchstabe b der Motion durchlesen, dann sehen Sie, dass es auch eine Regelung bei den Pflanzenschutzmitteln geben soll, die aus Umweltschutzgründen verboten worden sind. Und das ist der Punkt: Es kann sein, dass Pflanzenschutzmittel aus Umweltschutzgründen verboten worden, aber nicht gesundheitsschädigend sind, und deshalb gilt die sogenannte Einfuhrtoleranz. Diese ist relativ hoch. Das heisst also: Für Pflanzenschutzmittel, die bei uns aus Umweltschutzgründen verboten worden sind, gilt eine Einfuhrtoleranz; sie können also im Ausland eingesetzt und die Produkte dann in die Schweiz importiert werden. Und hier hat die Motion eben wirklich etwas zu bieten: Sie fordert eine rechtliche Grundlage, damit das nicht mehr möglich ist.
Ich habe Ihnen gesagt, dass ich das auch nicht im Lebensmittelrecht vorsehen würde. Das ist die Aufgabe: Wo löst man diese Diskriminierung der einheimischen Landwirtschaft auf? Um diesen Punkt geht es.
Ich möchte Sie nochmals bitten, hier zuzustimmen, denn diesen Punkt müssen wir wirklich besser analysieren und danach auch eine Lösung finden. Es kann nicht angehen, dass man Pflanzenschutzmittel aus Umweltschutzgründen hier in der Schweiz verbietet, sie draussen in Europa aber verwenden und die Produkte dann importieren kann. Das geht nicht. Nur darum geht es.
Berset Alain · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
En fait, beaucoup de choses ont été dites. Cela ne vous étonnera pas: le Conseil fédéral et moi-même vous prions de bien suivre ce qu'ont dit les porte-paroles de la minorité de la commission. C'est exactement la ligne d'argumentation du Conseil fédéral. Je ne vais pas la répéter ici, mais m'arrêter sur deux ou trois éléments que l'on peut ajouter.
Le premier me paraît extrêmement important - Mme Gmür-Schönenberger l'a dit : tout cela est aujourd'hui réglé sur le plan international, avec le Codex Alimentarius, dans lequel la Suisse joue un rôle très important. On essaie, bien sûr, d'être toujours présent dans ses travaux. On a un intérêt aussi pour nos propres productions, de savoir que cela est réglé sur le plan international. Je suis un peu surpris de voir qu'aujourd'hui, alors qu'on a justement un besoin toujours accru de très bonne coordination, dans un cadre clair et connu sur le plan international, on se met à vouloir faire des choses entre quatre murs, à agir d'une façon pour voir ensuite ce qui se passe. Cela a été peu discuté lors du débat, mais la mise en cause de tout le système multilatéral dans ce domaine-là ne me paraît pas être une très bonne idée pour un pays aussi ouvert que la Suisse - c'est le premier élément.
Le deuxième élément consiste à bien regarder les deux arguments de la majorité de la commission. Le premier argument consiste à dire qu'on aimerait des produits alimentaires sûrs. S'il vous plaît: je dois vous dire de manière très claire que c'est naturellement relativement problématique pour le Conseil fédéral de lire cela dans l'argumentation d'une séance de commission, car cela donne l'impression que l'on considère que la qualité des produits alimentaires n'est pas très importante, que ceux-ci ne sont pas très sûrs, qu'il y a peut-être des problèmes avec ce que l'on mange. Non: on fait tout - on m'a souvent reproché d'ailleurs de faire le maximum - pour qu'on ait des produits alimentaires sûrs, pour les consommatrices et les consommateurs. Le premier argument de la commission pose naturellement un problème assez grand de remise en cause de ce qu'on a fait jusqu'ici. Cet argument, je dois vous dire, ne peut pas être adopté par le Conseil fédéral, parce qu'il n'est simplement, de notre point de vue, pas conforme à la réalité. Cela ne veut pas dire qu'on n'a pas le droit de le mentionner dans un débat - on le peut; le mentionner ne veut pas encore dire qu'il est vrai. On a une législation en matière de protection de la santé et de protection des consommatrices et des consommateurs qui est en fait très pointue, très bien mise en oeuvre, et qui est aussi très surveillée.
Ensuite, il y a un deuxième argument: il s'agit d'assurer une sorte d'égalité de traitement entre les agriculteurs suisses et les agriculteurs d'autres pays. Je suis le premier à considérer que la question de l'égalité de traitement est centrale. Mais très concrètement, j'ai demandé ensuite aux équipes quels produits ce sont, quelles conséquences aurait la motion et de quoi on parle.
Je ne dis pas qu'on m'a donné tous les exemples. Mme Graf a cité un autre exemple. Si j'ai bien compris, c'est le piri-piri ou le pili-pili. Je ne sais pas ce que c'est. C'est ce que vous avez cité comme exemple, Madame Graf. (Remarque intermédiaire Graf Maya: Chili.) Pardon, chili. A moi, on m'a cité trois exemples: le premier, ce sont les bananes d'Amérique centrale, d'Amérique du Sud et des Caraïbes; le deuxième, ce sont les produits à base de thé du Japon et de l'Inde; le troisième, c'est le riz.
Je veux bien qu'on parle de "gleich lange Spiesse" pour tout le monde, mais quelle est l'idée? Ce serait de remplacer les bananes par les pommes? On n'a pas de bananes qui poussent chez nous. Donc la question, c'est: est-ce qu'on veut des bananes ou est-ce qu'on ne veut pas de bananes? Est-ce qu'on veut remplacer le riz par des pommes de terre ou des röstis? On a une petite production de riz - il est excellent d'ailleurs -, mais il y en a bien trop peu pour nourrir toute la population. Les exemples qu'on m'a cités montrent donc bien que la question de l'inégalité de traitement n'est, en fait, pas le principal problème et que, si on estime qu'il y a des problèmes, alors qu'on les règle d'une manière coordonnée sur le plan international.
Quand j'ai demandé quelles seraient les conséquences de l'application de la motion, on m'a répondu que des aliments seraient plus difficiles ou impossibles à importer. Par exemple, les importations de produits à base de thé provenant d'Inde et du Japon diminueraient de 10 et 20 pour cent environ: 10 pour cent pour l'Inde, 20 pour cent pour le Japon. On aurait des problèmes avec les importations de bananes. Avec le riz, on pourrait s'attendre à des réductions des importations plus importantes que ces 10 et 20 pour cent.
Je ne suis pas allé contrôler cela moi-même, je ne suis pas en mesure de le faire. Mais ces éléments me semblent montrer que les deux arguments principaux portés par la commission sont à remettre en discussion. Je le dis de manière aussi claire ici parce que vous êtes le deuxième conseil. Une fois la motion adoptée, elle est adoptée, après on doit le faire. On ne peut pas tellement dire: oui, non, mais attendez, on va quand même interpréter cela un petit peu comme ceci ou comme cela. On doit le faire.
J'ai entendu l'interprétation de M. Stark pour la lettre b. Si vous l'avez dit, on pourrait l'interpréter comme cela, mais ce n'est pas exactement ce qui est écrit. Ce qui écrit est clair: "interdire les résidus de produits phytosanitaires non autorisés", soit tous les produits qui ne sont pas sur la liste des produits autorisés. C'est assez simple: c'est tout sauf la liste de ce qui a été autorisé. Il se trouve que des produits ne sont pas sur cette liste parce que personne n'a jugé utile de demander une autorisation pour ces produits. Ensuite, il faudrait donc dire, Monsieur Stark, selon votre interprétation, qu'on va en fait prendre les produits pour lesquels une demande a été déposée, mais qui ont été rejetés. On peut le faire, mais cela ne dira encore rien de la problématique des produits phytosanitaires pour lesquels aucune autorisation n'a été demandée. Je peux imaginer qu'il y a des produits phytosanitaires pour lesquels aucune autorisation n'a été demandée mais qui, avec la coordination internationale dans le Codex Alimentarius, sont limités chez nous aujourd'hui. On pourrait peut-être même arriver, avec cet élément, à une situation où on devrait de facto choisir entre l'application de la motion ou - je le répète - la coordination internationale du Codex Alimentarius.
Je ne vais pas m'étendre davantage sur le sujet. Je voulais juste, avec ces quelques arguments, vous montrer que ces éléments sont pour nous extrêmement importants. Nous sommes d'accord avec les deux principaux arguments de la commission: des aliments sûrs d'une part, et pas d'inégalité de traitement de l'autre, c'est une évidence. Simplement, ce n'est pas avec cette motion que nous pourrons atteindre ces objectifs. Au contraire, elle pourrait nous poser des problèmes. Je ne vais pas détailler les problèmes d'application, c'est encore une autre affaire, mais j'aimerais vraiment vous inviter, au nom du Conseil fédéral, à suivre la minorité de la commission et à rejeter cette motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 20 Stimmen
Dagegen ... 20 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Mit Stichentscheid der Präsidentin
wird die Motion angenommen
Avec la voix prépondérante de la présidente
la motion est adoptée