23.3964
Prolonger le congé maternité en cas de grossesse multiple
Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(de Courten, Aeschi Thomas, Buffat, Dobler, Glarner, Grin, Herzog Verena, Nantermod, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(de Courten, Aeschi Thomas, Buffat, Dobler, Glarner, Grin, Herzog Verena, Nantermod, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
Rejeter la motion
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
La proposition de motion de commission qui vous est faite est relativement simple. Elle part du constat évident qu'en cas de naissances multiples, les difficultés à gérer pour les familles après la naissance sont plus importantes qu'après une naissance unique. Quand on a des jumeaux ou des triplés, le volume de travail et la pression sur la nouvelle famille sont beaucoup plus grands que lorsqu'un seul enfant est né, qui apporte déjà un important bouleversement dans l'organisation de la vie de famille.
L'Organisation internationale du travail (OIT) a traité cette question en invitant les Etats signataires des conventions internationales en la matière à prévoir une durée de congé maternité plus longue pour les naissances multiples. Cela concerne très peu de cas par rapport à l'ensemble des naissances. Les pourcentages sont relativement faibles. Mais, dans chaque situation, les personnes sont touchées et ont besoin d'un apport différent de celui qu'une naissance unique nécessiterait.
Le Conseil fédéral a donné un avis défavorable à la motion de la commission, non pas tellement en s'exprimant sur le fond, mais en disant que beaucoup de propositions actuelles concernent l'APG et qu'il faudrait raison garder en évitant de surcharger le bateau. Avec cet argument, on peut souvent couler de bonnes idées. En l'occurrence, j'aimerais vous rappeler que le fonds APG est en très bonne santé financière. Il dispose de 1,6 milliard de francs de réserve. Les résultats de répartition - c'est-à-dire la différence entre les cotisations et les dépenses - ne cessent d'augmenter, passant de 25 millions de francs d'excédent de cotisations en 2018 à 217 millions de francs d'excédent de cotisations en 2022. Nous partons de l'idée que les employeurs et les salariés ne paient pas des cotisations pour qu'elles s'accumulent dans un fonds de réserve. Si ces cotisations sont payées, c'est pour être redistribuées à la population en prestations.
La proposition qui vous est faite relève du bon sens. Elle consiste simplement à considérer que l'on doit bénéficier d'un plus de temps quand on a deux ou trois nouveau-nés qui arrivent dans la famille, plutôt qu'un seul.
La motion qui vous est proposée a été soutenue par une assez nette majorité de votre commission. Une proposition de minorité sera présentée pour s'y opposer. Nous vous invitons à accepter cette motion.
Studer Lilian · Mit-F · Conseil national · Argovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Das Leben jedes Paares verändert sich bei der Geburt eines Kindes. Aber wer Zwillinge oder sogar Drillinge bekommen hat, weiss, dass das noch eine zusätzliche Herausforderung mit sich bringt und die Belastung fast doppelt oder dreifach so gross ist. So wollen z. B. gleich zwei Kinder die Muttermilch oder den Schoppen, so schreien gleich zwei und verlangen nach Aufmerksamkeit oder wollen gewickelt werden. Es ist zudem nicht unüblich, dass Mehrlingsgeburten für die Frau, aber auch für die Kinder mit erheblichen Komplikationen verbunden sein können, sowohl während der Schwangerschaft wie auch bei der Niederkunft.
Bei Kindern sind zwei Hauptprobleme möglich. Das erste ist die Frühgeburt, die bei Mehrlingsgeburten häufig ist. Es wird geschätzt, dass sich die Schwangerschaftsdauer mit jedem weiteren Kind um drei bis vier Wochen verkürzt. Wenn eine normale Schwangerschaft also 40 Wochen dauert, sind bei Zwillingen 35 oder 36 Wochen üblich. Als zweites Problem können Wachstumsverzögerungen auftreten, die bis ins Erwachsenenalter körperliche Auswirkungen haben können.
Für die Mutter bestehen im Vergleich zu einer Einzelschwangerschaft zusätzliche Risiken, die mit verschiedenen Krankheiten verbunden sein können. Einige dieser Probleme verschwinden nicht automatisch bei der Geburt. Auch die Erholungsphase der Frau dauert nach einer Mehrlingsgeburt verständlicherweise länger.
Diesen Herausforderungen trägt eine Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2000 Rechnung. Das entsprechende Übereinkommen wurde 2014 von der Schweiz ratifiziert. In der Empfehlung 191 Ziffer 1.2 steht, dass bei Mehrlingsgeburten eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs vorgesehen werden sollte.
Einige Länder haben diese Empfehlung bereits umgesetzt. In Frankreich beispielsweise gibt es eine Mutterschaftsurlaubsregelung, die von der jeweiligen Situation abhängt. So gibt es 16 Wochen beim ersten Kind und 34 Wochen bei Zwillingen. In Deutschland und Österreich sind es vier Wochen mehr bei Mehrlingsschwangerschaften, in Spanien sind es zwei Wochen mehr.
Fabien Fivaz wollte den Herausforderungen rund um eine Mehrlingsschwangerschaft auch hier in der Schweiz Rechnung tragen und hat eine parlamentarische Initiative eingereicht. Die SGK-N hat dieses Anliegen mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung in Form einer Kommissionsmotion unterstützt. Über diese werden wir nun befinden.
Die Kommissionsmehrheit argumentierte für eine Kommissionsmotion und für das eben beschriebene Anliegen. Eine Minderheit ist der Auffassung, dass Schwangere, Wöchnerinnen und stillende Mütter gesundheitlich und finanziell ausreichend geschützt sind. Dies ist beispielsweise bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen oder bei der Gewährleistung von Ersatzarbeit der Fall. Wenn gesundheitliche Beschwerden bestehen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit Lohnfortzahlung oder Urlaub zu reagieren.
Kurz noch zu zwei Punkten, die in der Kommission diskutiert wurden:
1. Die Kosten: Die Verwaltung geht von etwa 1300 Mehrlingsgeburten pro Jahr aus. Im Jahr 2021 waren es 1342 und im Jahr 2022 waren es 1277. Die Zahl ist recht niedrig. Einen Kostenvoranschlag hat sie noch nicht erstellt, dies aus dem einfachen Grund, dass in der Initiative und eben jetzt in der Kommissionsmotion nicht angegeben ist, wie viele zusätzliche Wochen gewährt werden sollen. Der durchschnittliche Zuschuss für Frauen beträgt rund 130 Franken pro Tag. Kosten können daher berechnet werden, sobald die Verwaltung klare Richtlinien erhält. Angesichts der begrenzten Anzahl von Eltern, die sich in dieser besonderen Situation befinden und deren Zahl die Verwaltung später bekannt geben wird, werden die Kosten recht begrenzt sein.
2. Es kam noch die Frage auf, ob eine Meldung einer Zwillingsschwangerschaft an den Arbeitgeber erforderlich ist. Hierzu die Antwort: Heutzutage besteht eine Meldepflicht gegenüber Arbeitgebern. Diese Ankündigung ist häufig mit einem ärztlichen Attest verbunden. Die Frage ist, ob auf der Bescheinigung angegeben werden muss, dass es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt. Dies kann man, falls gewünscht, im Gesetzgebungsprozess definieren.
Ich komme zum Schluss. Die Anzahl Wochen sind im Text nicht aufgeführt, sie ist noch zu definieren. Die Väter sollen auch berücksichtigt werden.
Auf alle Fälle bedankt sich die Kommissionsmehrheit, wenn Sie der Kommissionsmotion und dem Anliegen eine Chance geben und diese Motion eben unterstützen.
Schläpfer Therese · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich vertrete hier die Minderheit de Courten. Wir sind uns bewusst, dass eine Mehrlingsschwangerschaft häufig belastender und riskanter als eine Einzelschwangerschaft ist. Oft kommt es zu einer Frühgeburt mit dem Risiko eines längeren Spitalaufenthaltes des Neugeborenen. Dieser Fall ist von der Versicherung bereits abgedeckt. Seit dem 1. Juli 2021 wird der Mutterschaftsurlaub bei einer Hospitalisierung des Neugeborenen um bis zu acht zusätzliche Wochen verlängert.
Wir wie auch der Bundesrat sind deshalb der Auffassung, dass eine Verlängerung des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs bei Mehrlingsgeburten nicht angezeigt ist und dass es sogar zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber anderen Situationen führen kann, in denen die ersten Monate nach der Geburt belastender sein können. Dies ist insbesondere bei Geburten mit Geburtsgebrechen oder mit gesundheitlichen Komplikationen der Mutter und des Kindes der Fall.
Auch wenn die Zahl der Mehrlingsgeburten gestiegen ist, machen sie lediglich 1,6 Prozent der Geburten inklusive Totgeburten aus. Es sollte auch nicht jeder Einzelfall geregelt werden, zumal über die Sozialpartner oder den Arbeitgeber grosszügigere Lösungen vereinbart werden können.
Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass in den letzten Jahren in der Erwerbsersatzordnung zahlreiche Leistungen eingeführt wurden und gerade eingeführt werden und dass der Beitragssatz den Höchstansatz erreicht hat: In Kraft getreten sind per 1. Januar 2021 die Vaterschaftsentschädigung, per 1. Juli 2021 die Betreuungsentschädigung und per 1. Januar 2023 die Adoptionsentschädigung. Die Gesetzesänderung zur Verlängerung des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs im Todesfall des anderen Elternteils wurde am 17. März 2023 in der Schlussabstimmung angenommen und soll voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Aus all diesen Gründen beantragen wir die Ablehnung der Motion.
Berset Alain · BPR-M · Conseil fédéral · Fribourg
Le Conseil fédéral vous a recommandé de rejeter la motion.
Les arguments à l'appui de ce rejet sont les suivants: le congé de maternité peut déjà être prolongé jusqu'à 8 semaines en cas d'hospitalisation du nouveau-né, ce qui est évidemment valable aussi en cas de naissance multiple. Introduire une prolongation pour les naissances multiples créerait une inégalité de traitement avec d'autres naissances compliquées. Nous pensons donc qu'il faut éviter de régler chaque situation particulière dans la loi.
Les coûts sont estimés à environ 8 millions de francs par année et sont absolument supportables.
Vote
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit de Courten und der Bundesrat beantragen, die Motion abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 100 Stimmen
Dagegen ... 67 Stimmen
(17 Enthaltungen)