21.4164
Anerkennung der EU-Zulassungsentscheide für Pflanzenschutzmittel
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Moser, Herzog Eva, Sommaruga Carlo)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Moser, Herzog Eva, Sommaruga Carlo)
Rejeter la motion
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Mit der Motion Bregy 21.4164 soll der Bundesrat beauftragt werden, sicherzustellen, dass die Schweizer Behörden EU-Zulassungsentscheide für Pflanzenschutzmittel sowohl für die biologische wie auch für die konventionelle Landwirtschaft anerkennen und entsprechende Zulassungen im gleichen Zeitraum erlassen. Dazu soll Artikel 160 Absatz 6 LwG entsprechend ergänzt werden.
An ihrer Sitzung vom 25. Januar 2024 beriet die Kommission zudem eine parlamentarische Initiative mit einer ähnlichen oder gleichen Zielsetzung. Während die Motion vom Bundesrat eine Verordnungsanpassung verlangt, sollen mit der parlamentarischen Initiative Gesetzesänderungen angestossen werden. Die parlamentarische Initiative 22.441 befindet sich in der ersten Phase. Sie wurde am 16. Juni 2022 im Nationalrat eingereicht. Die WAK-N hat ihr am 30. Januar 2023 mit 15 zu 10 Stimmen Folge gegeben. Ihre WAK hat der parlamentarischen Initiative an der letzten Sitzung dann mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls Folge gegeben. Die Motion 21.4164 wurde am 30. September 2021 im Nationalrat eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 14. September 2023 mit 92 zu 82 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion.
Begründet werden die Vorstösse damit, dass sowohl die biologisch wie die konventionell produzierende Landwirtschaft auf Pflanzenschutzmittel angewiesen sei. Das zeigten etwa aktuelle wetterbedingte Ernteausfälle in fast allen Kulturen. Hagel und Nässe begünstigten Krankheitsbefall. Die Liste verfügbarer Pflanzenschutzmittel sei aber ausgedünnt und der Schutz der Nutzpflanzen bereits heute ungenügend gewährleistet. Neue Pflanzenschutzmittel stünden aufgrund der schleppenden Schweizer Zulassungsverfahren praktisch keine zur Verfügung. Das gelte für den biologischen wie für den konventionellen Landbau. In umliegenden Ländern könnten Landwirte neue, bessere und umweltverträglichere Wirkstoffe einsetzen. Das sei nicht mehr länger akzeptabel, zumal das Schweizer Zulassungsverfahren weitgehend mit dem EU-Verfahren harmonisiert sei.
Im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspaketes 2020 beschloss der Bundesrat bereits auf eigene Initiative, beim Widerruf der Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel auf eine eigene Beurteilung zu verzichten und die Beurteilung der EU zu übernehmen. Die Schweiz solle daher die EU-Zulassung neuer Wirkstoffe und Produkte anerkennen. Eine autonome Übernahme der EU-Zulassungen für Pflanzenschutzmittel sei aus gesetzgeberischer Sicht auch in Bezug auf die Komplexität und Einheit der Materie geboten. Administrativ führe dies zu einer enormen Entlastung der Behörde und zu einer rasch messbaren Verbesserung für die Schweizer Landwirtschaft.
Der Bundesrat lehnt das Anliegen mit folgender Begründung ab: Er habe bereits mehrere Massnahmen beschlossen, um die Anerkennung von in der EU erteilten Bewilligungen von Pflanzenschutzmitteln zu erleichtern. Die Rechtsvorschriften für Pflanzenschutzmittel seien mit denen der EU harmonisiert. Für die Genehmigung von Wirkstoffen analog der EU bzw. um die Bewilligung von Produkten automatisch anzuerkennen, sei es notwendig, Zugang zu den vollständigen Unterlagen zu haben, die den Genehmigungs- und Bewilligungsgesuchen beigefügt seien. Dies wäre beispielsweise mit einem Abkommen möglich, das zurzeit aber nicht existiere.
Im Rahmen der Reorganisation der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel hat der Bundesrat die betreffenden Departemente beauftragt, Vorschläge zur Optimierung des Verfahrens zu erarbeiten. Dabei geht es auch darum, in diesem Rahmen zu prüfen, wie die Anerkennung von in der EU zugelassenen Produkten erleichtert werden kann.
Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass derzeit die Vernehmlassung zu einer Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung läuft, mit der der Bundesrat das schweizerische Zulassungsverfahren noch stärker an dasjenige der EU annähern will. Sie ist allerdings der Ansicht, es brauche mehr Druck und auch noch weitere Schritte, um die teils dramatische Situation im Pflanzenschutzbereich zu verbessern. Für zahlreiche Kulturen sei die Situation extrem schwierig. Ihr Überleben sei gar teilweise gefährdet, da die nötigen Pflanzenschutzmittel fehlten. Besonders störend sei dabei, dass in der Schweiz gewisse Früchte aufgrund fehlender Pflanzenschutzmittel nicht mehr verkauft werden könnten, weil sie zum Beispiel Würmer oder Maden enthalten würden, aber in den Läden Importprodukte verkauft würden, die mit ebensolchen Mitteln behandelt worden seien.
Die Zulassungen beanspruchen nach Ansicht der Kommission zu viel Zeit, gerade wenn ältere Produkte nicht mehr zugelassen sind. Wenn es dann nicht innert nützlicher Frist Ersatzprodukte gebe, müsse mit Notfallzulassungen gearbeitet werden, was sehr unbefriedigend sei.
Angesichts dessen erachtet die Kommission den von der Motion vorgegebenen Weg als unterstützenswert. Die Kommission lehnte eine Sistierung der Motion zur Auswertung der Vernehmlassung des Bundesrates mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Sie beantragt mit 10 zu 3 Stimmen, die Motion anzunehmen.
Eine Minderheit lehnt die von der Motion geforderte Übernahme von EU-Zulassungen ab und verweist darauf, dass diese einzig für die Wirkstoffe im EU-Raum gälten. Die Produkte hingegen würden in den einzelnen Ländern geprüft und nur zonenweise zugelassen. Mit Blick auf die hohe Gewässerbelastung argumentierte sie, dass die Schweiz über alle Daten verfügen müsse, damit die Vorgaben bei Bedarf spezifisch angepasst werden könnten. Ich gehe davon aus, dass die Minderheit ihre Argumente noch selber vortragen wird.
Ich empfehle Ihnen, die Motion anzunehmen.
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen. Auf den ersten Blick scheint sie plausibel zu sein. Der Wunsch, rasch bessere und weniger schädliche Pflanzenschutzmittel für die Produzenten bereitzustellen, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die durchwegs belastende Situation bei gewissen Kulturen darf aber nicht dazu führen, dass das Grundwasser und das Trinkwasser noch stärker belastet und damit auch gefährdet werden. Genau das bewirkt aber die Motion. Sie geht zu weit und schwächt damit den Gewässerschutz, der in der Schweiz ohnehin schon sehr stark unter Druck ist.
Warum geht die Motion zu weit? Das Anliegen, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln effizienter zu gestalten und an die Praxis der EU anzunähern, ist durchaus sinnvoll. In den letzten Jahren hat aber bereits eine weitgehende Annäherung stattgefunden, insbesondere, was die Wirkstoffe anbelangt. Die Wirkstoffe, die in der EU zugelassen sind, sind es auch in der Schweiz, nicht jedoch die Produkte - das ist ein Unterschied. Zudem schickte der Bundesrat im Dezember 2023 eine weitgehende Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung in die Vernehmlassung. Das Kernanliegen der Motion, eine Vereinfachung, wurde somit vom Bundesrat bereits aufgenommen, und entsprechende Massnahmen befinden sich in der Umsetzung. Dafür also braucht es die Motion nicht.
Die Absolutheit der Motion ist jedoch schädlich. Das hat auch damit zu tun, dass die Motion die falsche Annahme trifft, es würde in der EU eine einheitliche Zulassung für Pflanzenschutzmittel geben, was aber gar nicht der Fall ist. Anders als bei den Wirkstoffen gibt es bei den Produkten keine EU-weite Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Auch in der EU werden die Pflanzenschutzmittel auf der Länderebene zugelassen, da die Schutzanforderungen in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sind.
Wenn das Ziel eine automatische Übernahme der zugelassenen Pflanzenschutzmittel zum Beispiel der Nachbarländer ist, dann kommt dies einem Blindflug mit erheblichen Umweltrisiken gleich. Da wir nicht EU-Mitglied sind, haben wir weder einen Zugang zum Zulassungsprozess, wie das eben die Länder der sogenannten zonalen Zulassung haben, noch zu den Zulassungsdaten; Sie haben das vom Kommissionssprecher bereits gehört. Das ist aber entscheidend, um zum Beispiel den Gewässerschutz in der Schweiz sicherzustellen. Pflanzenschutzmittel sind ja nicht einfach Wundermittel, sondern sie haben Risiken und Nebenwirkungen, um es freundlich zu formulieren, und das ist ja auch nicht erstaunlich, denn sie haben ja zum Beispiel das Ziel, ein unerwünschtes Insekt zu eliminieren.
Die Anwendungsvorschriften sind deshalb für den Umweltschutz, insbesondere den Gewässerschutz, entscheidend. Nur in der Schweiz gibt es beispielsweise das Instrument der Gewässerschutzzonen. Es gibt toxische und weniger toxische Pflanzenschutzmittel, und nicht alle dürfen zum Beispiel in Grundwasserschutzzonen angewendet werden, weil sonst eben das Trinkwasser belastet wird. Eine automatische Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, wie es die Motion fordert, führt somit zu einer Senkung des Schutzniveaus und riskiert Umweltschäden. Die Gewässer sind in der Schweiz bereits stark mit Pflanzenschutzmitteln belastet. Gerade im Mittelland werden in zahlreichen Regionen auch immer wieder Trinkwasserfassungen geschlossen, und die Belastung hat auch entsprechend grosse Risiken für Mensch und Umwelt zur Folge. Dieser Tatsache haben Sie in diesem Rat mit der Vorlage der parlamentarischen Initiative "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" anerkannt und entsprechende Massnahmen auch eingeleitet. Mit der Einführung eines Automatismus, wie es die Motion fordert, würden Sie entscheidende Fortschritte im Gewässerschutz wieder rückgängig machen.
Die Massnahmen der parlamentarischen Initiative für einen griffigen Gewässerschutz wurden zudem in der Volksabstimmung als wesentliche Argumente gegen die Trinkwasser- und gegen die Pestizid-Initiative verwendet, über die wir im Juni 2021 abgestimmt haben. Zentrales Argument im Abstimmungskampf war, dass mit dem faktischen indirekten Gegenvorschlag das Anliegen der Initiativen aufgenommen worden sei. Mit der vorliegenden Motion würden Sie nun genau dieses Instrument wieder schwächen. Das ist auch demokratiepolitisch problematisch.
Ich beantrage Ihnen aus den genannten Gründen, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.
Salzmann Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Verbands Schweizer Gemüseproduzenten.
Zum aktuellen Zustand, den wir herbeigeführt haben, möchte ich Ihnen einfach aus der Praxis sagen: Die parlamentarische Initiative und deren Umsetzung haben dazu geführt, dass wir die Kulturen nur noch über Notzulassungen retten können. Wir wollen ja Kulturen anbauen, die erstens qualitativ sehr gut essbar sind und zweitens quantitativ auch eine Menge erzeugen, von der die Produzenten leben können. Wir haben einfach nicht mehr gleich lange Spiesse, wenn wir den Import von mit anderen Pflanzenschutzmitteln behandelten Produkten aus Deutschland, Frankreich und so weiter zulassen und gleichzeitig unseren Bauern und Produzenten vorschreiben, dass sie ihre Produkte nicht mehr behandeln dürfen. Das muss korrigiert werden; gleich lange Spiesse müssen wiederhergestellt werden. Wir schätzen, dass die Notzulassungen mit der Gebührenerhöhung, die eingeführt wird, unseren Verband dieses Jahr fast 40 000 Franken kosten werden.
Das Bundesamt für Landwirtschaft und auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen haben uns gesagt, dass sie kein Interesse haben, die Notzulassungen zu erweitern. Wir müssen also jetzt einen Schritt machen, weil es dringend ist: Wir haben nicht die Wirkstoffe und die Pflanzenschutzmittel, um unsere Kulturen zu retten.
Ich bitte Sie im Interesse der Konsumenten, weil sie qualitativ gute Nahrungsmittel wollen, aber auch im Interesse der Produzenten, damit sie davon leben können, sowie im Interesse aller, die im Bereich der Landwirtschaft und Pflanzenschutzmittel tätig sind, dieser Motion zuzustimmen.
Vara Céline · Mit-F · Ständerat · Neuenburg · Grüne Fraktion
En Suisse, 80 pour cent de notre eau potable provient de nappes souterraines, et celles-ci sont durablement polluées par des pesticides de synthèse, notamment par des pesticides qui ont été interdits il y a plus de dix ans. Ces molécules synthétiques, qui n'existent pas à l'état naturel, sont si persistantes que même en traversant toutes les couches terrestres, nous les retrouvons, des années après, intactes dans l'eau de nos nappes phréatiques. Ces substances portent considérablement atteinte à la qualité des eaux souterraines, en particulier sur le Plateau. Pourtant, conformément à l'ordonnance sur la protection des eaux, les eaux souterraines ne doivent pas contenir de substances de synthèse persistantes. Selon les statistiques, en 2020 déjà, dans les régions vouées à une agriculture intensive, les métabolites, à savoir les produits de dégradation de pesticides, étaient largement répandus et régulièrement détectés dans des concentrations excédant la norme légale. Sur le Plateau, ils dépassaient la valeur légale à plus de 60 pour cent des stations de mesure et, à l'échelle nationale, cette valeur s'élevait à une station de mesure Naqua sur trois.
Pourquoi est-ce que je vous rappelle cette réalité, chères et chers collègues? Parce que la problématique de la pollution due aux pesticides de synthèse ne s'est pas évaporée avec le refus des deux initiatives contre ces produits toxiques. Bien au contraire, la qualité de notre eau potable est un sujet de préoccupation majeure. Vous avez reçu, chères et chers collègues, comme moi, un courriel de l'Association professionnelle pour le gaz, l'eau et la chaleur (SVGW), qui représente à elle seule les entreprises suisses d'approvisionnement en eau à hauteur de 70 pour cent de ses membres. Cela veut dire que les membres de cette association fournissent l'eau potable de plus de 70 pour cent de la population suisse. Autant dire qu'ils savent de quoi ils parlent. Et que nous disent les représentants de la SVGW? Ils nous disent, et je cite: "les distributeurs d'eau potable voient dans la reprise automatique des décisions d'homologation de l'Union européenne pour les produits phytosanitaires, sans examen approfondi par les autorités suisses, un risque élevé pour la qualité de l'eau potable." Vous avez reçu ce courriel, vous l'avez lu, comme moi, et vous avez lu ces mises en garde que les professionnels du secteur de l'eau potable nous ont envoyées pour nous informer des conséquences en cas d'acceptation de cette motion.
Les pesticides de synthèse et leurs produits de dégradation ne peuvent être éliminés des ressources en eau potable que par des procédés de traitement disproportionnés, gourmands en énergie et très, très coûteux, traitements qui n'existent pas aujourd'hui dans la majorité des stations d'épuration. Aucun motif de productivité ne peut justifier que nous prenions ce risque majeur d'atteinte à la santé des Suisses et des Suissesses. Le meilleur moyen de garantir la résilience des cultures face au réchauffement climatique, c'est de préserver la vitalité des sols et leur capacité de rétention d'eau. Cela nécessite de changer de pratiques, et non pas d'utiliser davantage de pesticides de synthèse. Je rappellerai aussi que, comme l'a très bien mentionné notre collègue Tiana Moser, représentante de la minorité, la révision de l'ordonnance sur les produits phytosanitaires est en cours. La consultation, qui prend déjà en considération les préoccupations de l'auteur de la motion, se terminera à la fin mars de cette année. L'acceptation de cette motion s'avérerait ici complètement prématurée et inopportune, sans parler du fait que, même dans l'Union européenne, ces produits sont aussi homologués au niveau national - ce fait est très important et a été mentionné par Mme Moser. Il n'y a pas de reprise automatique des homologations des pesticides de synthèse par les pays membres de l'Union européenne. Cela n'existe pas. Ce serait un non-sens complet d'imaginer qu'en Suisse, nous puissions utiliser sans contrôle préalable ces produits, alors que même les pays membres de l'Union européenne ne prennent pas ce risque. Enfin, vu la situation inquiétante de nos ressources en eau, tant du point de vue des périodes de sécheresse, qui vont s'intensifier, qu'en raison de leur pollution au plastique, aux PFAS et aux pesticides, il serait bien plus judicieux que nous renforcions leur protection, notamment en mettant en oeuvre les motions 22.3873 et 22.3874, ainsi que la motion Zanetti 20.3625. S'il était encore là aujourd'hui, notre ancien collègue n'aurait pas manqué de prendre la parole pour vous parler des poissons, avec humour et pertinence, ainsi que de l'importance de préserver nos cours d'eau.
Je vous invite donc à garder la tête froide et à ne pas mettre en péril notre eau potable. Merci de soutenir la proposition de la minorité.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich glaube, auf das letzte Votum muss ich jetzt doch replizieren. Wenn man den Produzenten so quasi unterstellt, sie möchten mit diesen Pflanzenschutzmitteln die Fruchtbarkeit des Bodens infrage stellen oder verschlechtern, das Grundwasser verseuchen oder ungeniessbar machen, glaube ich, geht das zu weit.
Die Produzenten haben nicht die Absicht, mit Pflanzenschutzmitteln einen Schaden an der Umwelt herbeizuführen, sondern sie möchten ihre Produkte schützen. Sie möchten überall Krankheiten an Früchten, Gemüse, Kartoffeln verhindern, sie möchten natürlich auch Schädlinge in Früchten bekämpfen. Ich kann das Beispiel der Kirschessigfliege aus dem Kanton Zug erwähnen. Wir haben keine Mittel, um die Kirschessigfliege zu bekämpfen. Das führt dazu, dass die jahrhundertealte Kultur der Kirschbäume, der Hochstammbäume, verloren geht. Die Bauern beginnen, diese Bäume zu roden und zu entfernen. Ich glaube, das kann nicht das Ziel sein; im Gegenteil, wir müssen doch unseren Produzenten entsprechende Mittel in die Hand geben, damit sie ihre Kulturen schützen können.
Wenn der Bundesrat Produkte vom Markt nimmt und sagt, die Rücknahme der Zulassung sei mit der EU kompatibel - er nimmt die Produkte unbesehen vom Markt, aber ist nicht bereit, neue Mittel zuzulassen -, ist das nur eine Seite der Medaille. Wir verlangen, dass man Alternativen dafür hat, wenn der Bundesrat die Zulassung zurücknimmt. Dieses Signal soll die Motion senden. Wir vermissen vom Bundesrat ein solches Signal. Kollege Salzmann hat es gesagt: Dann nur noch mit Notfallzulassungen zu operieren, kann wirklich nicht der Sinn sein. Es braucht ein Signal an den Bundesrat, damit er entsprechend vorwärtsmacht und die Verordnung anpasst, um eben, wie schon ausgeführt, umweltverträglichere oder bessere Wirkstoffe auch zeitnah einsetzen zu können.
Besten Dank, wenn Sie die Mehrheit unterstützen.
Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Ich möchte es ganz kurz machen und nur zwei Dinge sagen, die mir wichtig sind. Ich hatte mich als eine der wenigen Grünen gegen die Trinkwasser-Initiative ausgesprochen. Mein Grund dafür war, dass ich den Leuten erklären konnte, dass stattdessen der indirekte Gegenvorschlag unterstützt werden kann. Dieser wurde dann von denjenigen, die sich gegen die Trinkwasser-Initiative gestellt hatten, dazu benutzt, das Folgende als Lösung darzustellen, nämlich den mittlerweile beschlossenen Absenkpfad hin zu einer schrittweisen Reduktion von Pestiziden.
Ich finde, dass nun bereits gegen Treu und Glauben verstossen wird. Denn bei der erstbesten Gelegenheit wird nun mit der Motion Bregy bereits das Ziel verwässert, nämlich diesen beschlossenen Absenkpfad wirklich zu begehen.
Ebenfalls beschlossen wurden Massnahmen, die die Forschung vorantreiben und mithelfen sollen, dass dieser Absenkpfad beschritten werden kann und dass die Transformation auch in der Landwirtschaftsproduktion - das heisst mit weniger Pflanzenschutzmitteln, vor allem mit einer Reduktion der sehr problematischen Pflanzenschutzmittel - Schritt für Schritt gemacht werden kann.
Es werden leider weitere Motionen folgen, was ich demokratiepolitisch problematisch finde. Den Leuten wurde nämlich im Rahmen der Volksabstimmung gesagt, sie sollten die Trinkwasser-Initiative ablehnen, denn diese sei zu extrem. Es hiess, wir würden trotzdem daran arbeiten, wir würden das Ziel trotzdem erreichen und wir würden eben auch, wie es ausgeführt wurde, das Trinkwasser schützen, das Trinkwasser, das - übrigens mit vielen, vielen Milliarden Franken - überall auch wieder aufgewertet werden muss.
Letztlich - ich habe jetzt leider doch etwas lange gesprochen - noch etwas: Ich möchte mich einfach auch für den Biolandbau und für all die ausgezeichneten Bioprodukte auf dem Markt wehren. Es wurde hier der Anschein erweckt, dass mit einer ökologischen Lebensmittelproduktion heute überall nicht schon höchste Qualität produziert und erzielt werden kann. Diese Produkte können Sie aber tagtäglich in den Lebensmittelläden in unserem Land kaufen und geniessen, wobei dort auch der Absatz steigt, weil die Leute das auch bevorzugen. Da muss ich sagen: Auch dieser Weg geht, er soll gehen, auch dort soll mehr Forschung rein. Wir müssen voneinander lernen und nicht gegeneinander arbeiten. Wir müssen diese Transformation gemeinsam machen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen. Wenn es andere Themen gibt, wo wir wie bei den Kirschessigfliegen - da haben wir ja die Motion angenommen - helfen können, dann sehr gerne, Kollege Hegglin.
Salzmann Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nur folgende Punkte: Sie haben den Absenkpfad erwähnt. Wenn wir neue Mittel einsetzen, die wirken, heisst das nicht, dass wir mehr davon brauchen. Der Absenkpfad kann durch die Digitalisierung in der Landwirtschaft erreicht werden, indem die Mittel punktuell eingesetzt werden. Das muss unterstützt werden, das habe ich auch schon verlangt. Es handelt sich also überhaupt nicht um einen Verstoss gegen diese Regeln.
Ein weiterer Punkt: Sie haben gesagt, Schweizer Produkte seien immer noch auf dem Markt. Wir haben in der Schweiz noch nie so wenig Kartoffeln produziert wie letztes Jahr. Ich kann Ihnen noch andere Beispiele nennen, die aufgrund der fehlenden Wirkstoffe nicht mehr in der gleichen Menge produziert werden können. Nehmen Sie auch das bitte zur Kenntnis.
Stimmen Sie der Motion zu.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
J'aimerais rappeler brièvement le contexte - indépendamment de la production de pommes de terre, de cerises, d'eau-de-vie et autres. Le Conseil fédéral a déjà pris des mesures pour simplifier la reconnaissance en Suisse des autorisations des produits phytosanitaires délivrés par l'Union européenne - il l'avait fait avec la révision de l'ordonnance sur les produits phytosanitaires, qui est entrée en vigueur au 1er janvier 2021. Ainsi, les résultats de l'évaluation des substances actives - "Wirkstoffe" - approuvées dans l'Union européenne sont reconnus dans notre pays sans examen supplémentaire, pour autant qu'une demande ait été déposée en Suisse et que le dossier complet ait été remis à l'Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires.
Il faut également mentionner que l'ordonnance sur les produits phytosanitaires fait aussi l'objet d'une nouvelle révision, totale cette fois-ci. La consultation publique est en cours jusqu'à fin mars de cette année. Cette révision va dans le sens voulu par la présente motion, mais également dans le sens de l'initiative parlementaire Bregy 22.441, "Une protection des plantes modernes, c'est possible", à laquelle les deux Commissions de l'économie et des redevances ont donné suite positivement.
Deux points sont centraux: non seulement l'approbation des substances actives, mais aussi l'homologation des produits phytosanitaires. L'approbation des substances actives est déjà, en Suisse, largement alignée sur celle de l'Union européenne. Toutefois, elle a toujours - c'est exact - un certain retard, car elle doit être transposée via une révision de l'ordonnance sur les produits phytosanitaires, ce qui prend plusieurs mois. Selon le projet de révision, les substances actives approuvées dans l'Union européenne le seront également en Suisse, mais cette fois sans délai, via un simple renvoi à la législation européenne. Cela constitue donc une véritable avancée dans le sens de la motion.
En ce qui concerne les produits phytosanitaires, de surcroît, l'homologation en Suisse des produits déjà autorisés par les Etats membres de l'Union européenne sera facilitée. Mais - et je vais être très transparente - la divergence principale entre les demandes de la motion et le projet de révision en cours porte sur ce point. Je me permets de donner quelques éléments quant à la manière dont la procédure se passe dans l'Union européenne et quant à ce que prévoit le projet de révision.
Dans l'Union européenne, les produits phytosanitaires sont autorisés par les Etats membres. L'évaluation des demandes d'autorisation déposées par les entreprises se fait dans le cadre d'une procédure dite zonale. Les pays de l'Union européenne sont répartis en trois zones, à savoir Nord, Centre et Sud. L'un des Etats membres d'une zone se charge de l'évaluation du dossier soumis pour l'ensemble de la zone, ce qui allège la charge de travail des autres Etats. Il doit procéder à une évaluation complète des risques des produits pour chacune des utilisations prévues, et cette évaluation comprend une partie commune et une partie spécifique aux Etats membres. Sur la base de cette évaluation - c'est important de le préciser - chaque Etat membre, ensuite, autorise le produit selon une procédure simplifiée et fixe ses propres conditions d'utilisation. En effet, les conditions et les réglementations, notamment dans le domaine de l'environnement, diffèrent d'un pays à l'autre. On peut penser à la distance à un cours d'eau au-delà de laquelle le produit ne peut être épandu. En fait, il y a des spécificités, soit régionales, soit nationales.
Die schweizerische Revisionsvorlage sieht eine erleichterte Beurteilung des Dossiers vor, wenn die Firma bei der Einreichung des Gesuchs zur Zulassung eines Produkts in der Schweiz den Beurteilungsbericht des EU-Landes mitliefert. Dabei müssen die Beurteilungsmethoden des EU-Landes und der Schweiz vergleichbar sein. Andernfalls nimmt die Schweiz eine eigene Beurteilung vor. In beiden Fällen können dadurch die für die Schweiz spezifischen Bedingungen für die Verwendung des Pflanzenschutzmittels festgehalten werden, wie dies auch die EU-Mitgliedstaaten für ihr Land tun. So muss zum Beispiel sichergestellt werden, dass die Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes erfüllt werden.
Zum Unterschied zur Motion: Die Motion fordert die Anerkennung der Zulassungsentscheide für Pflanzenschutzmittel für die Zone Mitte, zum Beispiel Deutschland, Polen, Rumänien, die Niederlande, oder für die Zone Süd, zum Beispiel Frankreich, Italien, Zypern, Malta. Da es auch in der EU keine zonenspezifischen Zulassungen gibt, sondern nur nationale Zulassungen, ist dies konkret nicht möglich. Es wäre auch nicht möglich, die Beurteilungsberichte der Mitgliedstaaten zu übernehmen, ohne prüfen zu können, ob die angewandten Beurteilungsmethoden mit jenen der Schweiz vergleichbar sind. Anders als die EU-Mitgliedstaaten hat die Schweiz keinen automatischen Zugang zu den Beurteilungsberichten.
L'un des problèmes fondamentaux est d'avoir accès aux dossiers d'évaluation.
Schliesslich sei noch erwähnt, dass der Bundesrat neben der Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung auch Massnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens getroffen hat. Er hat dem BLV sechs zusätzliche Stellen bewilligt. Zudem wurden in der Verwaltung Prioritäten gesetzt, um die Beurteilungsstellen zu stärken.
Le Conseil fédéral est d'avis qu'il n'est pas possible de remplir toutes les exigences contenues dans la motion. La révision en cours de l'ordonnance sur les produits phytosanitaires va cependant dans le sens de la motion, dans le sens de l'initiative parlementaire, et permettra de simplifier et d'accélérer les procédures actuelles.
Vu les éléments mentionnés, le Conseil fédéral vous invite donc, comme la minorité de votre commission, à rejeter la motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 27 Stimmen
Dagegen ... 13 Stimmen
(1 Enthaltung)