22.3078
Erleichterung der Umrüstung von Gebrauchtwagen von Verbrennungs- auf Elektromotoren
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Engler Stefan · 2VP-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Mit der Motion Storni 22.3078 soll erreicht werden, dass der Bundesrat die gesetzlichen Hindernisse beseitigt, welche die Umrüstung von Gebrauchtwagen von Verbrennungs- auf Elektromotoren verhindern. Es geht also darum, im Rahmen der Dekarbonisierung ein Potenzial auszuschöpfen, indem ursprüngliche Benzinmotoren durch Elektromotoren ersetzt werden.
Die Elektroumrüstung von Oldtimern ist aufwendig, komplex und teuer, die Szene in der Schweiz überschaubar. Es gibt nur relativ wenige private Umbauende, die das aber mit grosser Leidenschaft machen. Die Motivation für den Elektroumbau von Oldtimern ist unterschiedlich. Oft geht es darum, ein emotionales Zeichen für eine nachhaltige Mobilität zu setzen. Manchmal steht auch die Freude an einer technisch anspruchsvollen Lösung oder am Erhalt klassischer Automobile in einer dekarbonisierten Zukunft im Vordergrund oder auch das Aufzeigen der Möglichkeiten des Upcyclings in einer Kreislaufwirtschaft. Der Elektroumbau in der Schweiz ist aber aktuell nur sehr eingeschränkt möglich. Die Regeln und die Anwendung der technischen Vorgaben sind komplex, zum Teil unklar, ständigen Änderungen unterworfen und unterscheiden sich zudem von Kanton zu Kanton, ja sogar unter den verschiedenen Strassenverkehrsämtern. Dadurch entsteht eine grosse rechtliche und finanzielle Unsicherheit, insbesondere bei aufwendigen und mehrjährigen Umbauprojekten.
Die gewerblichen und privaten Fahrzeugumbauenden in der Schweiz stehen ausnahmslos hinter klaren Regeln zugunsten der elektrischen und mechanischen Sicherheit der Fahrzeuge. Es geht also in keiner Art und Weise darum, Abstriche an der Sicherheit der zugelassenen Fahrzeuge in Kauf zu nehmen. Es geht also nicht um Kompromisse bei der Sicherheit, sondern nur um klare, aber sinnvolle Regeln. Die Fahrzeugumbauenden wünschen sich mit dieser Motion Erleichterungen der Umrüstung, und zwar mit folgenden Wirkungen: die Erzeugung von Rechtssicherheit durch Standardisierung und Vereinfachung der Regeln und Abnahmeprozesse sowohl bezüglich Einfachheit und Klarheit wie auch bezüglich zeitlicher Gültigkeit; eine einheitliche Anwendung der vereinfachten Regeln in allen Strassenverkehrsämtern in der Schweiz; die Abstimmung der Regeln mit Europa, damit Prüfverfahren, Zertifikate und Abnahmen harmonisiert und auch auf Stufe von Komponenten gegenseitig anerkannt werden; der Verzicht auf die Prüfung bereits geprüfter Komponenten und Umrüstsätze; die Vereinfachung und Beschleunigung der Prüfverfahren sowie die Erweiterung der Prüfstellen; die Anerkennung von ausländischen Prüfungen nach bestimmten Normen.
Im Wesentlichen sind es bürokratische Hindernisse, die es heute schwierig machen, in diesem Bereich überhaupt tätig zu bleiben. Eine schweizweite einheitliche Regelung zu haben, welche nicht zu prohibitiv ist und trotzdem die Verkehrssicherheit nicht gefährdet, ist das Ziel der Motion.
Nun wurde in der Kommission eingewendet, es sei fraglich, ob solche Umrüstungen überhaupt ökologisch, technologisch und wirtschaftlich wünschenswert und sinnvoll seien. Es wurde ins Feld geführt, der Kauf eines neuen E-Fahrzeugs würde sich auch mit Blick auf die Einsparung der grauen Energie mehr lohnen, als ein altes Fahrzeug umzubauen. Auch könnten die aktuellen Anforderungen an die elektrische und mechanische Sicherheit für neue Fahrzeuge bei einer Elektroumrüstung nicht erfüllt werden. Ob das so ist, ob ein Markt dafür besteht, ob das wirtschaftlich ist - diese Fragen sollte man grundsätzlich dem Markt überlassen. Man rüstet diese Fahrzeuge nämlich nur dann um, wenn auch ein Markt dafür besteht, es sei denn, man macht das aus Freude und für den Eigengebrauch. Fakt ist, dass eine Umrüstung von vielen Kunden gewünscht wird und nachgefragt ist und sie in diversen Nischenanwendungen durchaus auch Sinn macht, unter anderem auch mit dem Ziel des Investitionsschutzes; man möchte eine getätigte Investition also möglichst lange erhalten.
Bezüglich der ökologischen Vorteile solcher Umbauten gibt es zahlreiche sogenannte Lifecycle-Analysen, eine davon wurde durch die EPFL in Lausanne erstellt. Diese Studien kommen zum Schluss, dass der Elektroumbau von gebrauchten Verbrennerfahrzeugen im Vergleich mit einem neuen Elektroauto ökologisch besser abschneidet. Bei der technischen Umsetzung kommen in der Regel auch hochwertigere Komponenten zum Einsatz, als sie in der automobilen Massenproduktion verwendet werden. Ausserdem gewährleisten internationale Normen schon heute die grundsätzliche elektrische und mechanische Sicherheit.
Ein letztes Argument: Nur wenn die Idee der Motion praktikabel umgesetzt wird, kann auch die nötige Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Wenn es günstiger ist, ein Fahrzeug in einem europäischen Nachbarland umzubauen, zu prüfen und dann in die Schweiz zu importieren, bleibt die Wertschöpfung in einem Markt mit wichtigen Zukunftskompetenzen in der Schweiz verloren. Immerhin sitzen in der Schweiz neben den eigentlichen Fahrzeugumbauenden auch relevante Hersteller von Komponenten für den Elektroumbau.
In der Kommission war man sich einig, dass es sich lohnt, im Sinne der Motion weiterzudenken. Entsprechend hat die Kommission die Motion mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Im Nationalrat war das Verdikt sehr klar: Der Nationalrat hat die Motion mit 160 zu 28 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt die Motion zur Ablehnung. Die Gründe dafür werden Sie von Herrn Bundesrat Rösti hören.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Die Motion fordert, wie gesagt, Erleichterungen bei den Vorschriften für die Umrüstung von Strassenfahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf einen Elektroantrieb. Sie will Hürden bei der Zertifizierung von Komponenten abbauen und die Anforderungen für destruktive Tests senken. Das klingt vor allem aus Ressourcen- und Umweltgründen durchaus sinnvoll. Bei genauerer Betrachtung zeigen sich aber sicherheitstechnische Grenzen, die nicht ausser Acht gelassen werden dürfen.
In der Schweiz besteht wie in Frankreich und Italien die Möglichkeit für die Umrüstung einer ganzen Serie von Fahrzeugen eines spezifischen Modells. So kann eine sogenannte Konformitätsbewertung beantragt werden, also eine Genehmigung für den Umbau eines spezifischen Fahrzeugmodells. Sie erlaubt es, an einer ganzen Serie von Fahrzeugen denselben genehmigten Umbau vorzunehmen, ohne dass die teuren Prüfungen an jedem Fahrzeug einzeln wiederholt werden müssen. Mit der am 22. Dezember 2023 verabschiedeten Änderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge hat der Bundesrat bereits Erleichterungen im Sinne dieser Motion beschlossen. Er hat die Prüfverfahren betreffend die elektrische Sicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit gelockert. Die Anforderungen an die elektrische Sicherheit hat er auf das Niveau der Vorschriften von 2013 gesenkt. Die Prüfung des crashsicheren Einbaus der Batterien muss nicht mehr mit physischen, das heisst zerstörerischen Tests am Fahrzeug erfolgen, sondern kann mit Berechnungen durchgeführt werden. Crashtests sind somit nicht mehr nötig.
Die vom Bundesrat beschlossenen Erleichterungen gehen über die Prüfmöglichkeiten in Frankreich und Italien hinaus und ermöglichen wie in Deutschland auch eine kostengünstige Prüfung des Umbaus eines Einzelfahrzeugs. Der Bundesrat kommt damit dem Anliegen der Erleichterung der Prüfvorschriften maximal entgegen, ohne die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und der übrigen Verkehrsteilnehmer zu stark zu gefährden. Für weitere Erleichterungen sieht der Bundesrat aber keinen Spielraum, denn die Sicherheit muss gewährleistet bleiben. So muss das Fahrzeug nämlich auch nach dem Umbau gegen elektrischen Schlag und gegen Aussendung von Funkstörungen sicher sein. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es aus Gründen der Verkehrssicherheit wirklich sinnvoll ist, bereits ältere Fahrzeuge umzurüsten und damit unter Umständen länger auf Schweizer Strassen verkehren zu lassen. Sie verfügen beispielsweise oftmals nicht über neuere Assistenzsysteme. Denken Sie etwa an den Fussgänger- und Insassenschutz.
Vor diesem Hintergrund ist der Antrag des Bundesrates auf Ablehnung zu verstehen. Die Idee ist richtig und gut. Der Bundesrat ist der Meinung, dass er dafür das Nötige vor Kurzem mit der Anpassung der entsprechenden Verordnungen für Sicherheitsstandards getan hat. Er möchte daher nicht weiter gehen.
Aus diesem Grund beantragt er die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 36 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen
(1 Enthaltung)