Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

Geschäftsbericht des Bundesrates 2023

64707 · Amtliches Bulletin

Du 5 juin 2024

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/64707/de/geschaftsbericht-des-bundesrates-2023

Consulté le 1 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Rapport de gestion du Conseil fédéral 2023 (24.001)

24.001

Geschäftsbericht des Bundesrates 2023

Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

An ihren Sitzungen vom 6., 7. und 13. Mai 2024 hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zusammen mit der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates den Geschäftsbericht des Bundesrates beraten. Ihre Beratungen verliefen folgendermassen: Zuerst konnten die einzelnen Departemente und ihre Vorsteher kurz ihre Schwerpunktthemen einführen. Anschliessend diskutierten wir die departementsübergreifenden Querschnittthemen. Am Schluss gab es eine umfassende Diskussion zwischen dem Bundesrat und den beiden Geschäftsprüfungskommissionen.

Wir führen diese Sitzungen jeweils gemeinsam durch, damit wir die Verwaltung nicht zweimal beüben. Die Querschnittthemen in diesem Jahr waren: Cybersicherheit, Umgang mit künstlicher Intelligenz sowie Management der Personalressourcen und des Fachkräftemangels. Das sind drei Themen, die man eigentlich jedes Jahr anschauen müsste. Es sind alles rollende Prozesse, bei denen man nicht nur eine Momentaufnahme machen kann. Man muss garantieren können, dass sowohl die Verwaltung wie auch der Bundesrat die ganze Zeit hinschauen und die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich nicht verschlafen.

Die Cybersicherheit ist ein Thema, das wir schon vor Jahren einmal behandelt haben. Aber hier gab es eine riesige Entwicklung, wie auch bei der künstlichen Intelligenz, über die vor zwei, drei Jahren noch niemand gross sprach und die noch gar nicht präsent war. Darum wollten wir wissen, wie die einzelnen Departemente mit künstlicher Intelligenz umgehen.

Wie die Privatwirtschaft hat natürlich auch der Bund immer Fluktuationen beim Personal. Wir wollten wissen, wie der Bund mit diesen Personalfluktuationen umgeht, wie er mit den natürlichen Personalfluktuationen in den nächsten Jahren umgeht und wie er garantieren will, dass er genügend Fachkräfte rekrutieren kann.

Ich gehe nicht weiter auf die einzelnen Themen ein. Nationalrat Heer wird Ihnen Einblick in die Arbeit der Subkommission EJPD/BK geben. Nationalrat Jost wird für die Subkommission EFD/WBF und Nationalrat Aebischer für die Subkommission EDA/VBS sprechen.

Ich beantrage Ihnen hiermit im Namen der Geschäftsprüfungskommission, dem Geschäftsbericht des Bundesrates 2023 zuzustimmen.

Heer Alfred · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Hess hat es ausgeführt: Beim Geschäftsbericht des Bundesrates 2023 ist Cybersicherheit ein Hauptthema. Ich möchte Sie über die Arbeit meiner Subkommission und spezifisch über das Fedpol orientieren.

Beim Fedpol gab es leider bezüglich Cybersicherheit einige Vorkommnisse, die unerfreulich waren. Die Auslagerung von Daten an eine Drittfirma war nicht sicher. Dazu läuft noch eine Untersuchung. Bei der rollenden Planung bezüglich der polizeilichen Zusammenarbeit in der Schweiz ist ganz wichtig, dass die Systeme auf nationaler und kantonaler Ebene endlich angeglichen werden. Heute ist es leider so - es ist natürlich Ausfluss des Föderalismus -, dass die Kantone eigene Systeme haben. Wenn beispielsweise jemand im Kanton Bern von der Polizei verhaftet wird, sieht die Kantonspolizei Bern nicht, dass vielleicht im Kanton Zürich bereits ein Strafverfahren gegen diese Person läuft, und das ist natürlich nicht erfreulich. Wenn die Polizei potenzielle Straftäter anhält und arretiert, sollte sie wissen, welche Strafverfahren laufen, was offen und was hängig ist. Es braucht unbedingt auch IT-technisch eine Angleichung der Kantone, damit die Polizeiarbeit verbessert werden kann.

Gleichzeitig ist die Schweiz natürlich Mitglied im Schengen-Raum. Auch hier ist dann natürlich vor allem das Fedpol gefragt, damit wir an diesen Systemen beteiligt und mit ihnen verbunden sind. Aber hier ist es so, dass doch eigentlich die Europäische Union im "driver's seat" sitzt, wie man auf Neudeutsch so schön sagt, und die Schweiz EDV- und strukturmässig eigentlich nicht viel mitzuteilen hat, sondern einfach diese Systeme einführen darf und einführen muss. Es ist sicherlich wichtig, dass wir auch auf europäischer Ebene wissen, was in welchen Strafverfahren läuft, wer ausgeschrieben ist usw. Auch die ganzen Sachregister über fehlende oder gestohlene Dinge sind europaweit zusammengefasst, und das ermöglicht natürlich eine bessere Verknüpfung.

Ich glaube, man sollte die EDV dazu nutzen, dass das Leben einfacher wird und dass auch die Verwaltung effizienter arbeiten kann. Es ist aber wichtig, dass die Datensicherheit gewährleistet ist. Das ist natürlich ein wichtiger Aspekt - auch bei der Geschäftsprüfungskommission und nicht nur beim Fedpol. Wir hatten oder haben leider immer wieder unerfreuliche Vorkommnisse, was die Einführung von Computersystemen in der Bundesverwaltung betrifft, einerseits unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und andererseits natürlich auch, weil die Kostenvorgaben bei der Einführung dieser Systeme nicht immer eingehalten werden.

In diesem Sinne danke ich für Ihre Kenntnisnahme.

Jost Marc · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich berichte Ihnen zum einen zu den Themen Personalmanagement und Personalbefragung und zum andern zum Thema Kriegsmaterialausfuhr.

Das Eidgenössische Personalamt hat im vergangenen Jahr sieben von neun Soll-Werten bei den Zielen im Personalmanagement erreicht. So wurde beispielsweise der Frauenanteil in zwei Lohnklassen verbessert sowie der Zielwert bei der Sprachenvertretung erreicht. Der Anteil der Menschen mit Behinderungen wurde erhöht, und neu gibt es einen Mentoringpool: Mitarbeitende der Bundesverwaltung mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung stellen sich als Mentorin oder Mentor zur Verfügung. Auch die Ziele bei den Anteilen Lernender und Hochschulpraktikantinnen wurden erreicht. Nicht erreicht wurden die Ziele bei der Geschlechterverteilung insgesamt und beim Frauenanteil im VBS.

Die Bruttofluktuation lag übers Ganze gesehen bei 8,1 Prozent und war damit ähnlich hoch wie im Vorjahr, jedoch deutlich höher als noch in den Jahren 2021 und davor. Das erklärt sich durch mehr Pensionierungen und mehr freiwillige Stellenwechsel. Bemerkenswert ist, dass in den nächsten zehn Jahren etwa 30 Prozent aller Mitarbeitenden und in den nächsten fünfzehn Jahren etwa 45 Prozent der aktuellen Mitarbeitenden das ordentliche Pensionsalter erreichen werden. Das stellt die Bundesverwaltung vor grosse Herausforderungen. Die Personalstrategie 2024-2027 fokussiert deshalb einerseits auf den demografischen Wandel und andererseits eben auch auf das digitale Arbeitsumfeld. Diese Strategie setzt auf vier Schwerpunkte: "Mitarbeitende gewinnen und halten", "Nachwuchs sicherstellen und Perspektiven aufzeigen", "Wissen erhalten und transferieren" sowie "Innovationen fördern und Digitalisierung nutzen". Die Grundlage bilden die Werte Mut, Vertrauen und Weitsicht.

Die Personalbefragung, die alle drei Jahre stattfindet, zeigt ein insgesamt positives Bild. Bei Commitment und Bindung sowie bei der Arbeitszufriedenheit wurden sehr hohe Werte erzielt. Im Bereich der Personalführung hingegen waren die Werte schlechter. Die direkten Vorgesetzten erzielten in der Regel sehr gute Werte, die oberste Führung hingegen nicht. In einzelnen Verwaltungseinheiten gibt es auch deutliche Ausreisser. Die schlechten Resultate werden auf Reorganisationen und Umstrukturierungen sowie auf Führungswechsel zurückgeführt, die bei den Mitarbeitenden häufig zu Verunsicherungen und Unzufriedenheit geführt haben. Die Departemente und die Verwaltungseinheiten sind nun in der Pflicht, die Resultate zu analysieren und Verbesserungsmassnahmen zu treffen.

Zum Thema Kriegsmaterialausfuhr: Unsere Subkommission hat jeweils jährlich eine Sitzung mit dem Departementschef WBF und mit Spezialisten zu diesem Thema. Uns hat in diesem Jahr interessiert, weshalb Saudi-Arabien auf der Liste der Länder, in die die Schweiz Kriegsmaterial exportiert, immer noch den vierten Platz belegt. Die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien ist seit Jahren schlecht; gestützt auf die Beurteilung des EDA, gehen das WBF und das EDA davon aus, dass die Menschenrechte in Saudi-Arabien seit Jahren systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Diese Einschätzung führte dazu, dass das Land seit ungefähr 2008 für die Ausfuhr von neuem Kriegsmaterial geschlossen ist. Seit diesem Zeitpunkt werden nur noch Ersatzteillieferungen bewilligt - gestützt auf eine Sonderbestimmung -, und auch das nur, wenn sichergestellt ist, dass damit keine Menschenrechte verletzt werden. Im Endeffekt läuft dies darauf hinaus, dass das SECO nur noch Ausfuhrbewilligungen für Ersatzteile und Munition für Fliegerabwehrsysteme erteilt.

Schliesslich ein zweites Beispiel aus dem Bereich der Kriegsmaterialausfuhr: Auch Israel figurierte im vergangenen Jahr auf der Liste. Die Bundesverwaltung bewilligt seit Jahren nur noch temporär Ausfuhren nach Israel. Das betrifft beispielsweise Reparaturen von Kriegsmaterial, welches die Schweizer Armee in Israel beschafft hat. So kann die neueste Drohne, welche die Schweiz von Israel kaufte, in Israel repariert werden. Die Gefahr, dass die Drohne von Israel missbräuchlich eingesetzt wird, ist gering, weil die dortige Industrie selber solche Drohnen herstellen kann. Die Schweiz liefert keine Waffensysteme nach Israel, wenn diese definitiv dort verbleiben sollten. Obwohl die Menschenrechtssituation wie auch die Konfliktsituation in Israel sehr schlecht sind, kann Kriegsmaterial im beschriebenen Rahmen und in diesem Sinne ausgeführt werden.

Insgesamt wurde im vergangenen Jahr Kriegsmaterial im Wert von rund 1 Milliarde Franken zur Ausfuhr bewilligt, was einer Zunahme von rund 100 Millionen Franken entspricht.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Kenntnisnahme unseres Berichtes.

Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

In aller Kürze berichte ich Ihnen als Präsident der GPK-Subkommission, welche für die Prüfung der Geschäftsführung des EDA und des VBS verantwortlich ist, über zwei Punkte des bundesrätlichen Geschäftsberichtes. Zum einen ist dies die Wirksamkeitsmessung der internationalen Zusammenarbeit. Sie wurde uns vor drei Wochen, am 13. Mai, von Bundesrat Ignazio Cassis vorgestellt. Am selben Tag informierte uns Bundespräsidentin Viola Amherd über den Stand der Arbeiten und über die Herausforderungen im neu gebildeten Staatssekretariat für Sicherheitspolitik und im neuen Bundesamt für Cybersicherheit.

Ich spreche zuerst zur Wirksamkeitsmessung der internationalen Zusammenarbeit. Nachdem die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates im letzten Herbst eine bessere Wirksamkeitsmessung bei Auslandprojekten gefordert und der Bundesrat Ende Februar den Willen geäussert hatte, die Messungen zu verbessern, erklärte uns der Aussenminister die Problematik solcher Messungen an verschiedenen Beispielen. Um die Wirksamkeit nach Artikel 170 der Bundesverfassung überhaupt prüfen zu können, müssten klare Ziele definiert und dann das Ausmass der Erreichung dieser Ziele evaluiert werden. Detailliert legte uns Bundesrat Cassis dar, welche Ziele auf welcher Ebene definiert worden waren. Nicht überall ist eine Kausalität eindeutig feststellbar. So kann die Erreichbarkeit der Ziele bei einzelnen Projekten, bei den Berufsbildungsprojekten zum Beispiel, besser in einen Zusammenhang mit den Massnahmen gebracht werden als die Armutsbekämpfung oder die wirtschaftliche Entwicklung in grossen Regionen. Hier müssten international anerkannte, wissenschaftliche Kriterien angewendet werden. Solche Kriterien würden aber oft fehlen, nicht zuletzt deshalb, weil die OECD bei der Überprüfung der Ziele weniger streng sei als die Schweiz. Es sei jedoch das Ziel, so der Aussenminister, alles Mögliche zu tun, um in der Schweiz bei diesem Thema eine stärkere Methodologie zu entwickeln und diese dann in den Entwicklungshilfeausschuss der OECD zu tragen.

Der Bundesrat versicherte uns, dass man daran sei, die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates umzusetzen. Zu den Empfehlungen gehören eine stärkere Kooperation in der internationalen Zusammenarbeit, eine bessere Darstellung der Methodik und der Ergebnisse und eine explizite Bezugnahme auf die übergeordneten Ziele in allen Evaluationen.

So komme ich zum zweiten Thema meiner Berichterstattung, zum Stand der Arbeiten und Herausforderungen im neu gebildeten Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) und im neuen Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), welche Anfang Jahr in Angriff genommen wurden. Die Arbeiten, die Transformation und die Reorganisation seien institutionell anspruchsvolle Prozesse, erklärte uns die Verteidigungsministerin, Bundespräsidentin Viola Amherd. Zum einen brauche es eine Abstimmung und Koordination der verschiedenen Politikbereiche sowie der zivilen und militärischen Instrumente. Es komme hinzu, dass die Cybersicherheit eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen darstelle. Der neue Staatssekretär, Markus Mäder, habe mit seinem Team die Arbeiten Anfang Jahr aufgenommen und erfahre von den Partnern in der Bundesverwaltung, in der Schweiz generell und auch auf internationalem Parkett viel Wertschätzung. Dies widerspiegle auch das hochqualifizierte Feld der Kandidatinnen und Kandidaten bei Stellenausschreibungen im SEPOS und im BACS. Dass gleichzeitig zum Aufbau des neuen Staatssekretariates und des neuen Bundesamtes auch das neue Informationssicherheitsgesetz umgesetzt werden müsse, sei eine zusätzliche Herausforderung. Die Aufbauarbeiten seien auf Kurs, versicherte uns die Verteidigungsministerin. Sie ist überzeugt, dass sie nun mit dem neuen Staatssekretariat ein notwendiges und nützliches Instrument gegen die Cyberkriminalität zur Verfügung hat.

Die GPK-Subkommission EDA/VBS wird die Aufbauarbeiten im SEPOS und im BACS weiterhin eng begleiten.

Amherd Viola · BPR-F · Bundesrat · Wallis

Zunächst bedanke ich mich bei meinen Vorrednern für die Berichterstattung. Die Berichte haben ausführlich dargelegt, was in den verschiedenen Departementen erreicht wurde. Deshalb werde ich mich auf allgemeinere Elemente zum Geschäftsbericht des Bundesrates 2023 beschränken.

Für den Bundesrat standen 2023 bedeutende Themen wie die Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken, die Änderung des Energiegesetzes sowie die nationale Cybersicherheitsstrategie im Fokus. Ein weiterer Schwerpunkt lag bei der Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union mit einem Paketansatz. Die hindernisfreie Beteiligung am EU-Binnenmarkt ist das Kernstück des Pakets, das vorsieht, bestehende Binnenmarktabkommen zu aktualisieren und neue sektorielle Abkommen abzuschliessen. Auch 2023 waren natürlich die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein zentrales Thema für den Bundesrat. Neben der Aussen- und Sicherheitspolitik waren die Bereiche Migration, Gas- und Energieversorgung sowie Sanktionen von zentraler Bedeutung.

Wie jedes Jahr bietet der Geschäftsbericht eine sehr gute Gelegenheit für einen Dialog zwischen dem Parlament und dem Bundesrat. Ich danke den Geschäftsprüfungskommissionen und den Berichterstattern, die sich zu diesem Bericht geäussert haben.

Nun zur Bilanz: Werfen wir zunächst einen Blick auf die Bilanz der Legislaturperiode 2019-2023. Das Jahr 2023 markiert das vierte und letzte Jahr der Legislaturperiode 2019-2023. Der Bericht zieht daher auch Bilanz über die vier vergangenen Jahre. In den Jahren 2020 bis 2023 war der Bundesrat aufgrund zahlreicher Krisen besonders gefordert. Dies hat in einigen Bereichen zu Verzögerungen geführt. Dennoch wurden drei Viertel der für diese Legislaturperiode angekündigten Geschäfte abgeschlossen. Der Bundesrat zieht daher für die Schweiz eine positive Bilanz der letzten vier Jahre. Das Instrument der Legislaturplanung wie auch die Jahresziele erfüllen ihre Funktion als Orientierungsrahmen für den Bundesrat in hohem Masse.

Nun werde ich kurz auf den Rahmen der Politik des Bundesrates eingehen, d. h. auf die drei Leitlinien für die Legislaturperiode 2019-2023. Danach erläutere ich Ihnen die Schwerpunkte der bundesrätlichen Arbeit des vergangenen Jahres, des vierten und letzten Jahres der Legislatur. Die Politik des Bundesrates orientierte sich in der vergangenen Legislatur an den folgenden Leitlinien:

Leitlinie 1: "Die Schweiz sichert ihren Wohlstand und nutzt die Chancen der Digitalisierung sowie der nachhaltigen Entwicklung."

Leitlinie 2: "Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit."

Leitlinie 3: "Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt."

Diese drei Leitlinien wurden mit 18 Zielen konkretisiert, die im Jahr 2023 insgesamt 157 geplante Geschäfte umfassten. 87 davon hat der Bundesrat erfolgreich umgesetzt.

Gerne gehe ich nun auf die Prioritäten des vergangenen Jahres ein. Ich werde mich inhaltlich auf einige wenige ausgewählte Schwerpunkte der drei Leitlinien beschränken.

Im Bereich Bankwesen hat der Bundesrat die Botschaft zur Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken verabschiedet. Die Eckwerte für einen Public Liquidity Backstop (PLB) zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors hatte der Bundesrat bereits im März 2022 beschlossen. Im März 2023 wurde der PLB im Rahmen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS per Verordnung in Kraft gesetzt. Mit der Botschaft sollen der PLB sowie einzelne noch erforderliche Bestimmungen der Verordnung ins ordentliche Recht überführt werden.

In der Wirtschaftspolitik hat der Bundesrat die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen genehmigt. Die Ergänzungssteuer wird im Inland ab dem 1. Januar 2024 erhoben. Mit der Ergänzungssteuer stellt die Schweiz im Inland eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent bei grossen international tätigen Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro sicher.

Im Bereich der Digitalisierung verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise. Mit der neuen elektronischen Identität sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden; sie soll den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten, kostenlos und freiwillig sein.

Im Verkehrsbereich verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Eisenbahngesetzes. Damit will er den grenzüberschreitenden Bahnverkehr langfristig stärken.

In der Gesellschaftspolitik hiess der Bundesrat die Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gut. Er setzte sie auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Mit der Reform AHV 21 wurde die AHV finanziell stabilisiert, und das Rentenniveau bleibt erhalten. Das Rentenalter liegt künftig für Frauen und Männer bei 65 Jahren.

In der Gesundheitspolitik eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Heilmittelgesetzes. Das Gesetz soll die Medikationssicherheit durch einen verstärkten Einsatz digitaler Instrumente erhöhen. Weiter hat der Bundesrat das Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (Digisanté) verabschiedet. Damit will er die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben und die verschiedenen Akteure besser vernetzen.

In der Europapolitik verabschiedete der Bundesrat den Entwurf eines Mandats für Verhandlungen mit der EU. Das Mandat enthält die Leitlinien für die Verhandlungen. Der hindernisfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt ist das Kernstück des Pakets. Zudem sind im Paket die neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit, zur systematischen Teilnahme an EU-Programmen sowie zur Einrichtung eines strukturellen politischen Dialogs mit der EU enthalten.

Auch im vergangenen Jahr waren die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein zentrales Thema für den Bundesrat. Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich durch diesen Krieg schlagartig geändert. Der Bundesrat bekräftigte seine Solidarität mit der Ukraine auch im Jahr 2023 und nutzte zahlreiche Gelegenheiten, die Ukraine in ihrer äusserst schwierigen Situation zu unterstützen. Wir haben unter anderem humanitäre Hilfe in Millionenhöhe geleistet und engagieren uns bei der humanitären Minenräumung. Über unsere Entwicklungszusammenarbeit setzen wir uns zudem für die Festigung demokratischer Institutionen in der Ukraine ein. Wir haben sowohl unsere guten Dienste angeboten als auch die Aggression Russlands entschieden verurteilt und die EU-Sanktionen gegen das Land übernommen. Zu unserer Solidarität gehört zudem, dass wir den geflüchteten ukrainischen Menschen für die Dauer des Krieges mit dem Schutzstatus S in der Schweiz Schutz gewähren.

Durch den Überfall der radikal-islamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, welcher den Krieg im Gazastreifen auslöste, wurde die weltweit angespannte Sicherheitslage nochmals erheblich belastet.

Gerade in meinem Departement waren und sind die Auswirkungen dieser Kriege von hoher Bedeutung, zumal sie grossen Einfluss auf unsere Sicherheit und im Speziellen auf die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes haben. Der Bundesrat und das Parlament sind sich einig, dass wir hier dringenden Handlungsbedarf haben.

Die Zeitenwende in der europäischen Sicherheitspolitik hat die Aufstockung des Armeebudgets mehrheitsfähig gemacht. Der Bundesrat hat die Armeebotschaft 2023 verabschiedet, die erstmals einen Ausblick auf die Entwicklung der Armee in den nächsten zwölf Jahren gibt. Dabei hat sich der Bundesrat auf die sicherheitspolitischen Berichte, auf den Bericht zu Air 2030 zur Entwicklung der Luftwaffe, auf den Bericht zur Entwicklung der Bodentruppen sowie auf die Cyberstrategie der Armee gestützt. Bund und Kantone können somit unter verschiedenen thematischen Aspekten die Bewältigung von Krisensituationen vermehrt im Verbund und in Zusammenarbeit mit Dritten üben, weil der Bundesrat im vergangenen Jahr auch beschlossen hat, dass die Bundeskanzlei zusammen mit meinem Departement sowie den Kantonen die Integrierte Übung 2025 organisieren wird.

Im Bereich Energie hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Energiegesetzes verabschiedet. Der sogenannte Beschleunigungserlass sieht unter anderem vor, Bewilligungsverfahren für grosse Anlagen zu straffen und den Planungsprozess für den Ausbau der Stromnetze zu vereinfachen.

Betreffend Cybersicherheit hat der Bundesrat die nationale Cyberstrategie gutgeheissen. Die Strategie zeigt auf, mit welchen Zielen und Massnahmen der Bund und die Kantone gemeinsam mit der Wirtschaft und den Hochschulen den Cyberbedrohungen begegnen werden.

Sie finden sämtliche erwähnten Botschaften, Berichte, Aktionspläne und Strategien im Detail und mit Beschlussdatum in unserem umfangreichen Geschäftsbericht 2023 und auf den Websites der jeweiligen Departemente.

Der Bundesrat wird sich weiterhin voll und ganz für die Interessen des Landes und das Wohl der Bevölkerung einsetzen. Ich bedanke mich im Namen des Bundesrates für die Wertschätzung unserer Arbeit und für die gute Zusammenarbeit.

Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2023

Arrêté fédéral approuvant le rapport de gestion du Conseil fédéral de l'année 2023

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Da Eintreten obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt. Das Geschäft geht an den Ständerat.