22.3819, 22.4567, 22.4569
Die neue Massnahme von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf offener Ackerfläche wieder aufheben / Sinnvolle Umsetzung der zusätzlichen 3,5 Prozent Biodiversitätsförderung auf Ackerflächen / Anrechnung von QII-Wiesen und -Hecken an die zusätzlichen 3,5 Prozent BFF auf offenen Ackerflächen
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Kommission
Annahme der Motion 22.3819 und Ablehnung der Motionen 22.4567 und 22.4569
Antrag der Minderheit
(Moser, Herzog Eva, Sommaruga Carlo)
Ablehnung der Motion 22.3819
Proposition de la commission
Adopter la motion 22.3819 et rejeter les motions 22.4567 et 22.4569
Proposition de la minorité
(Moser, Herzog Eva, Sommaruga Carlo)
Rejeter la motion 22.3819
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motionen.
Friedli Esther · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die drei Motionen stehen im Kontext der Einführung der neuen Massnahme, zusätzlich 3,5 Prozent an offener Ackerfläche für Biodiversitätsförderflächen (BFF) zu verwenden. Die Motion Grin, übernommen von Nationalrat Nicolet, verlangt den Verzicht auf die Einführung der Massnahme, die Motionen Strupler verlangen eine Anpassung der Definition, welche Flächen als BFF anzurechnen sind. Der Nationalrat hat alle drei Motionen in der Frühjahrssession 2024 angenommen.
Die Massnahme, wonach auf der offenen Ackerfläche 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen ausgeschieden werden müssen, wurde am 13. April 2022 vom Bundesrat beschlossen. Dies war eine Massnahme im Rahmen des ersten Verordnungspaketes für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft. Die Massnahme war bereits in der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) vorgesehen. Das Parlament sistierte die AP22+ allerdings. Die 3,5 Prozent BFF auf der offenen Ackerfläche waren im Rahmen des Absenkpfads Pestizide nicht Teil der parlamentarischen Beratung, sondern kamen direkt durch den Bundesrat über die Verordnung herein.
Der Bundesrat beschloss, die Einführung der Massnahme wegen des Ukraine-Krieges um ein Jahr, also auf den 1. Januar 2024, zu verschieben. Denn Einführung würde bedeuten, dass in der Schweiz weniger Getreide angebaut und produziert werden könnte. Vor dem Hintergrund der Schwächung der Produktion in der Schweiz, aber auch des zusätzlichen administrativen Aufwands und der Kontrollen, fand die Massnahme bei den betroffenen Kreisen von Anfang an keinen positiven Anklang. Dies führte dazu, dass sich die Räte bereits mehrmals mit dem Inkrafttreten der neuen Anforderungen von zusätzlich 3,5 Prozent BFF befassten. In den Jahren 2022 und 2023 sprach sich der Ständerat bereits mit der Annahme der Motion Chiesa 22.3567 und der Motion Friedli Esther 23.3846 dafür aus, dass die Einführung dieser Massnahme verschoben wird; mit der Annahme der Motion Rieder 22.3610 sollte gar gänzlich auf diese Massnahme verzichtet werden. Unser Rat wollte diese Massnahme also bereits früher schon streichen. Der Nationalrat lehnte die Motionen Chiesa und Rieder in der Wintersession 2022 noch ab, in der Wintersession 2023 unterstützte er jedoch die Motion Friedli Esther und auch die vorliegenden Motionen Grin und Strupler.
Wir befassen uns mit den Motionen so zeitnah, weil es für die betroffene Branche nach der zweimaligen Verschiebung der Einführung dieser Massnahme wichtig ist, dass nun Klarheit herrscht, wie es weitergeht. Im Nachgang zur angenommenen Motion Friedli Esther, die eine Verschiebung der Einführung und eine Anpassung forderte, hat der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung zum Verordnungspaket 2024 drei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Die erste Variante entspricht dem Beibehalten der geltenden Bestimmung. Die zweite Variante ist ein neuer Vorschlag für eine Reduktion der Bezugsfläche, sodass die 3,5 Prozent BFF nur noch die offene Ackerfläche betreffen, sowie für die Anrechnung von Hecken im Bereich der Flächen der Qualitätsstufe II und für Ausnahmen für Betriebe, die bereits 25 Prozent BFF auf ihren Betrieben umsetzen. Die dritte Variante entspricht der Motion Grin, nämlich der Streichung der Anforderung von 3,5 Prozent BFF auf offener Ackerfläche im ökologischen Leistungsnachweis.
Da die vorgesehene Massnahme umstritten ist, führte Ihre Kommission am 2. Mai eine Anhörung durch. Dabei wurden Vertreter des Schweizerischen Bauernverbandes, von IP-Suisse, von Bio Suisse sowie der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) angehört. Die Kommission liess sich auch über eine erste Auswertung der am 1. Mai abgeschlossenen Vernehmlassung orientieren. Die Vernehmlassung gab ein sehr heterogenes Bild ab. Auch die Kantone waren unterschiedlicher Meinung, von Beibehalten bis Abschaffen waren alle Meinungen vertreten.
In der Anhörung sprachen sich die Vertreter des Schweizerischen Bauernverbandes klar für die Motion aus. Die Bauernfamilien leisteten bereits einen grossen Beitrag zur Stärkung der Biodiversität in der Schweiz. Die Massnahme schwäche die pflanzliche Nahrungsmittelproduktion und verkompliziere das System. Die Vertreter von IP-Suisse und Bio Suisse sprachen sich für die neue Variante des Bundesrates aus, dies auch vor dem Hintergrund, dass die meisten Biobetriebe nicht von der Massnahme betroffen wären, da sie auf ihren Betrieben bereits mehr als 25 Prozent BFF angelegt haben. Die Vertreter der BPUK sprachen sich für die ursprüngliche, also die aktuelle Variante aus, während sich die Vertreter der LDK dahin gehend äusserten, dass sie die 3,5 Prozent BFF nur unterstützen würden, wenn die Umsetzung für die Landwirte und die kantonalen Ämter einfacher und einleuchtender erfolge. Andernfalls sei auf die Einführung zu verzichten; sie würden dann die Motion Grin unterstützen.
Ihre Kommission hat im Nachgang zu den Anhörungen alle Argumente sorgfältig abgewogen. Die Einführung der Massnahme wurde zweimal verschoben. Jetzt braucht es endlich Klarheit und Rechtssicherheit. Das Parlament hat sich im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 der WAK-S, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", dafür ausgesprochen, Nährstoffverluste und Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Während der Diskussion in den Räten war jedoch nie die Rede davon, dass die definierten Reduktionsziele mit mehr BFF auf offener Ackerfläche erreicht werden sollten.
Die Schweizer Landwirtschaft nimmt die Biodiversität seit vielen Jahren sehr ernst. Auf einem durchschnittlichen Betrieb gibt es bereits heute 20 Prozent BFF. Das sind knapp 200 000 Hektaren. Zudem wird das Sömmerungsgebiet sehr extensiv bewirtschaftet, was total 660 000 Hektaren ausmacht. Im Rahmen der Agrarpolitik haben wir als Gesetzgeber der Landwirtschaft verschiedene quantitative und qualitative Zielwerte, auch im Bereich der Biodiversität, vorgegeben. Die Landwirtschaft erfüllt respektive übertrifft alle diese Vorgaben. Für die Talregion beträgt die Vorgabe 65 000 Hektaren. Aktuell werden 80 000 Hektaren so bewirtschaftet. Im Bereich der Vernetzung beträgt die Vorgabe 50 Prozent. Aktuell erfüllt die Landwirtschaft bereits 80 Prozent. Doch diese bereits freiwillig übertroffenen Massnahmen im Bereich BFF führen auch dazu, dass die Produktion, namentlich von Getreide, abnimmt. So sind in den letzten Jahren schon 15 000 Hektaren offene Ackerfläche verloren gegangen.
Vor dem Hintergrund, dass die Schweizer Landwirtschaft bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Biodiversität leistet, die von uns vorgegebenen Ziele übertrifft und dabei aufzeigt, dass sie freiwillig dazu bereit ist, ihren Beitrag zu leisten, beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, auf die verpflichtende Einführung der 3,5 Prozent BFF auf offener Ackerfläche zu verzichten und die Motion Grin anzunehmen. Wer freiwillig solche Flächen ausscheidet, erhält jedoch weiterhin die gemäss der Direktzahlungsverordnung vorgesehenen Beiträge.
Die verpflichtende Einführung dieser Massnahme würde auch bedeuten, dass die ackerbauliche Produktion geschwächt und damit der Selbstversorgungsgrad unseres Landes reduziert würde. Die Stärkung der Nahrungsmittelproduktion ist nicht nur bei uns in der Schweiz ein Thema. Das EU-Parlament hat am 24. April dieses Jahres eine ähnliche Frage behandelt und dabei beschlossen, eine Vorgabe für eine Stilllegung von 4 Prozent auf der Ackerfläche zu streichen.
Die beiden Motionen Strupler erachtet die Kommissionsmehrheit als zu kompliziert. Alle Anhörungsteilnehmer haben immer wieder eingebracht, in der Agrarpolitik brauche es Vereinfachungen, das System sei am Anschlag. Diese Ansicht teilt auch die Mehrheit der Kommission. Gerade auch vor diesem Hintergrund unterstützt sie die Motion Grin. Denn die neue Massnahme würde eine Verkomplizierung des Systems für die Bauernfamilien bedeuten. Die ständige Verkomplizierung hat im letzten Winter auch zu vielen Bauernprotesten in unserem Land und in ganz Europa geführt. Die Motionen Strupler würden dies noch verstärken, daher empfehlen wir Ihnen diese zur Ablehnung.
Im Zusammenhang mit dem Thema der Biodiversitätsförderflächen ist der Kommissionsmehrheit zudem das Thema Qualität sehr wichtig. Sie ist der Meinung, dass dieses viel stärker ins Zentrum rücken sollte. Zur Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft braucht es nicht zusätzliche BFF, sondern eine Erhöhung der Qualität auf den bestehenden Flächen. Mit der Ausscheidung von Gewässerräumen und Zuströmbereichen erzielt man ausserdem eine viel grössere Wirkung im Hinblick auf die definierten Reduktionsziele. Die Kommission wird sich daher der Qualität annehmen und ist überzeugt, dass dieses Thema bedeutsamer ist als jenes der Quantität.
Die Kommissionsminderheit beantragt im Lichte der Biodiversitätskrise in der Schweiz, die vorliegende Motion 22.3819 abzulehnen. Sie versteht die neue Massnahme von 3,5 Prozent BFF auf offener Ackerfläche als eine Investition in die Zukunft, weil sie den langfristigen Erhalt der für die Produktion essenziellen Ökosystemleistungen unterstützt. Für die Minderheit wäre die Annahme der Motion 22.3819 und somit ein Verzicht auf die neue Massnahme auch aus staats- und demokratiepolitischer Sicht bedenklich. Denn mit der parlamentarischen Initiative 19.475 habe sich das Parlament zu Reduktionszielen verpflichtet, die es nun zu konkretisieren und umzusetzen gelte. Die Kommissionsminderheit wird dazu sicher noch weitere Ausführungen machen.
Ich beantrage Ihnen jedoch im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, die Motion Grin anzunehmen und die beiden Motionen Strupler abzulehnen.
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich möchte Sie bitten, die Motion Grin, die von Herrn Nicolet übernommen wurde, abzulehnen, und zwar aus inhaltlichen, materiellen, demokratiepolitischen und staatspolitischen Gründen.
Ich beginne mit einer inhaltlichen Beurteilung. Die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau sind eine wirksame Massnahme, um zwei Ziele zu erreichen: die Biodiversität zu verbessern und die Pestizidbelastung zu reduzieren, insbesondere im Mittelland. Bei beiden Zielen ist der Handlungsbedarf in der Schweiz sehr gross.
Die Biodiversität in der Schweiz ist in keinem guten Zustand. Der Insektenschwund der letzten Jahrzehnte ist wissenschaftlich sehr breit dokumentiert. 60 Prozent der Insekten gelten in der Schweiz als gefährdet. Seit den 1990er-Jahren sind entsprechend auch die Vogelbestände zurückgegangen. Auch die Pflanzenvielfalt hat in den letzten Jahren, insbesondere in den tieferen Lagen, also primär im Mittelland, kontinuierlich abgenommen. Dasselbe gilt für die Pestizidbelastung: In Fliessgewässern und im Grundwasser werden Grenzwerte teilweise konstant überschritten, was dazu führt, dass nicht nur Wasserlebewesen sterben, sondern auch Trinkwasserfassungen geschlossen werden müssen.
Es geht also um gesunde Böden, um sauberes Wasser und damit um unsere Lebensgrundlagen. Es geht aber auch - und das ist ja sehr wichtig - um unsere Ernährungssicherheit und unsere Ernährungssouveränität. Wenn wir diese erhalten wollen, dann braucht es eben Massnahmen wie die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen, die die Motion Grin streichen will. Ein Weiterfahren wie bisher ermöglicht zwar punktuell einen zusätzlichen Ertrag - das ist absolut richtig -, führt aber mittel- und langfristig zu einer Verschlechterung der Ernährungssicherheit in der Schweiz. Man erreicht also das Gegenteil von dem, was die Motion eigentlich beabsichtigt.
Sie haben das alles im Ständerat schon einmal anerkannt, indem Sie den indirekten Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative und zur Pestizid-Initiative beschlossen haben. Die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerland, über die wir heute entscheiden, waren Teil des Umsetzungspakets für den indirekten Gegenvorschlag. Der Bundesrat publizierte diese Massnahmen im Mai vor der Abstimmung, also 2021, und damit wurde der Bevölkerung während des ganzen Abstimmungskampfs gesagt: Wir haben ein strenges Gesetz erlassen, wir setzen es mit griffigen Massnahmen um, und zwar zum Beispiel mit diesen 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen; ihr könnt deshalb die Initiativen ohne Sorge ablehnen.
Mit einer Annahme der Motion Grin würde nun eine zentrale Umsetzungsmassnahme wieder gestrichen. Die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen sind eine wirksame Massnahme zur Umsetzung des Gegenvorschlages. Es ist fraglich, ob ohne diese 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen die Ziele des indirekten Gegenvorschlages erreicht werden können. Ich bitte Sie deshalb, auch aus demokratiepolitischen Gründen die Motion abzulehnen.
Es wird im Zusammenhang mit dieser Motion immer wieder auf das Prinzip von Treu und Glauben verwiesen. Der Bundesrat und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) empfehlen die Ablehnung der Motion mit Verweis auf dieses Grundprinzip. Ich möchte deshalb ein paar Worte zum Prozess sagen.
Die Einführung der Massnahme wurde nach der Publikation im April 2022 definitiv beschlossen. Seit April 2022 rechnen somit Landwirte und Kantone mit der Umsetzung. Die gemeldeten Flächen zeigen, dass viele Landwirte 2023 mit der Umsetzung rechneten und die Massnahmen bereits umgesetzt haben.
Die offizielle Einführung wurde bisher zweimal verschoben. Es wurde jedoch stets versichert, auch in diesem Rat, dass es dabei nicht um die Streichung der Massnahme gehe, sondern darum, sie zu vereinfachen und mehr Zeit für die Umsetzung zu gewinnen. Das Anliegen, die Massnahme zu vereinfachen und praxisnah auszugestalten, wurde aufgenommen. In einer Arbeitsgruppe mit dem Schweizerischen Bauernverband, IP-Suisse und Bio Suisse sowie den Kantonen wurde folglich ein Kompromiss erarbeitet. Dieser wurde von allen unterstützt; die Vollzugstauglichkeit und die Praktikabilität des Kompromisses wurden von allen anerkannt. Der Bundesrat schickte diese Variante Anfang Jahr in die Vernehmlassung. Ausser drei Kantonen waren alle für den erarbeiteten Kompromiss. Auch die Mehrheit der anderen Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützte diesen Frühling - vor ein paar Monaten! - diese Variante.
Ihre WAK führte an der Sitzung vom 2. Mai zudem eine Anhörung durch; Sie haben das von der Kommissionssprecherin gehört. Sie lud die BPUK, die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK), Bio Suisse und IP-Suisse sowie den Schweizerischen Bauernverband dazu ein. Von der BPUK haben Sie übers Wochenende ein Schreiben erhalten: Sie empfiehlt Ihnen, die Motion Grin abzulehnen. Die LDK hielt in der WAK fest, dass sie sich nicht gegen die Motion oder gegen die 3,5 Prozent Förderflächen im Ackerland wehrt. Bio Suisse und IP-Suisse, die zusammen über 55 Prozent der Landwirte vertreten, empfehlen Ihnen die Ablehnung. Zwei von vier Anhörungsteilnehmenden sprachen sich also klar für die Ablehnung der Motion aus. Für die LDK war eine Vereinfachung absolut zentral, die mit dem erarbeiteten Kompromiss erreicht wurde.
Ich möchte Sie deshalb bitten, auch nach dem Prinzip von Treu und Glauben, die Motion Grin 22.3819 abzulehnen.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich bin in der Mehrheit und empfehle Ihnen, diese Motion anzunehmen. Vier Hauptthemen haben mich bewogen, diesen Entscheid zu fällen: erstens das Einführungsprozedere, zweitens der Umfang der Biodiversitätsflächen, drittens der Aktionsplan Pflanzenschutz und viertens die Versorgung.
Ich beginne mit dem Einführungsprozedere. Die Mehrheitssprecherin und auch die Minderheitssprecherin haben darauf hingewiesen, dass die Einführung dieser Massnahme von Anfang an unter einem schlechten Stern stand. Es wurden zweimal Termine festgelegt, auf die hin die Massnahme eingeführt werden sollte. Dann wurde, zum Teil auch rückwirkend, der Einführungszeitpunkt wieder aufgehoben. Das Einführen von solchen Massnahmen hat immer auch starke Auswirkungen auf die betroffenen Kreise; das sind vor allem die Landwirte. Das heisst, die Verwaltung - hier sind es die Verwaltungen in den Kantonen - muss dann immer im Voraus intensiv informieren und ihre Softwareprodukte und Projekte entsprechend anpassen, damit die Massnahme auch umgesetzt werden kann. Aufgrund von Vorbehalten und Verbesserungen wurde der Einführungszeitpunkt rückwirkend wieder aufgehoben oder verschoben. Das zeigt einfach schon, wie schwierig es ist, diese Massnahme, ich sage jetzt, konstruktiv und positiv einzuführen.
Obwohl das System vereinfacht und verbessert worden ist, das haben Sie vorhin auch gehört, ist man in der Praxis immer noch gespalten: Es sind Bio- und IP-Produzenten wie auch die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, die uns empfehlen, die Motion Grin abzulehnen. Demgegenüber empfehlen uns die Bauernverbände, scheinbar praktisch einstimmig, und die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK), die dem Anliegen auch kritisch gegenübersteht, eher, die Motion abzulehnen, die LDK quasi mit der Erwartung, dass eine allfällige Einführung mit weiteren administrativen Vereinfachungen verbunden werden sollte.
Ich meine, dass es manchmal besser ist, ein Projekt abzubrechen und neu zu starten, als es im Prozess immer wieder anzupassen und zu verändern. Das ist für mich der erste Punkt, der mich dazu führt, zu sagen, dass diese Massnahme beendet und die Motion Grin angenommen werden soll.
Der zweite Punkt sind die Biodiversitätsflächen und die Frage, wie gross die Flächen sein sollen, wie viel notwendig ist. Nach dem Gesetz sind es ja insgesamt 7 Prozent, die auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen entsprechend ausgewiesen werden müssen. Aktuell haben wir 19 Prozent, das gesetzliche Ziel ist also weit übertroffen worden. Ich meine, es wäre besser, die Qualität der schon ausgewiesenen Flächen weiter zu verbessern; da gehe ich mit der Vorrednerin einig. Es gibt noch Verbesserungspotenzial, weil viele solcher ausgewiesenen Flächen die Erwartungen, die man einmal in sie gesetzt hat, nicht erfüllen. Also man sollte einmal qualitativ anstatt quantitativ verbessern.
Dann komme ich zur Aussage, die Biodiversität habe in den vergangenen Jahren gelitten und sei schlechter geworden. Ich glaube, es wäre falsch, einfach zu sagen, dass vor allem die Landwirtschaft daran schuld ist. Die Landwirtschaftsfläche macht etwa 18 Prozent der Landesfläche aus. Es gibt noch 80 Prozent andere Flächen, mit denen auch ein Beitrag zur Biodiversität geleistet werden soll und auch geleistet werden kann. Die Frage ist ja auch: Weshalb geht die Biodiversität zurück, was sind die Gründe? Diese sind nicht ganz klar ausgewiesen. Es gibt immer wieder neue Studien, die andere Ursachen und Gründe benennen. Also von daher, meine ich, ist es einfach zu kurz gegriffen, zu sagen, es sei nur die Landwirtschaft.
Das dritte Thema betrifft das Argument, es sei demokratiepolitisch problematisch. Das bezieht sich vor allem auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Wir diskutierten die Trinkwasser-Initiative und die Pestizid-Initiative hier im Rat, aber natürlich dann auch im Rahmen der Volksabstimmung. Als indirekten Gegenvorschlag, welchen wir beschlossen, gab es die parlamentarische Initiative 19.475, ein neues Gesetz, welches zum Ziel hat, die Pestizidbelastung bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. In diesem Paket waren diese 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen nicht enthalten; das war hier im Rahmen dieser Gesetzgebung nie Gegenstand der Debatte. Die 3,5 Prozent BFF waren in einem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates - aber nur auf Verordnungsebene - zu diesen Initiativen vorgesehen. Schon damals wurde diese Massnahme von der Branche recht intensiv kritisiert und auch bekämpft.
Wo stehen wir nun in Bezug auf das Ziel, den Pestizideinsatz zu reduzieren? Dazu gibt es einen Bericht; es gibt einen Zwischenbericht zur Umsetzung dieser Massnahme. Der Bericht wurde am 8. Mai 2024 veröffentlicht. Wenn ich den Bericht lese, und das empfehle ich Ihnen auch zu tun, sehe ich, dass der Verfasser des Berichtes zum Schluss kommt, dass die Ziele erreicht seien. Es habe schon jetzt, bis ins Jahr 2022, eine Reduktion von 50 Prozent der Pflanzenschutzmittel gegeben; Sie können den Bericht lesen, da können Sie das nachschauen. Weiter heisst es, dass das Ziel im Bereich des Grundwassers noch nicht ganz erreicht sei, was ja auch normal sei, weil beim Grundwasser die Verbesserungen natürlich später eintreten würden. Die Verfasser des Berichtes schreiben auch, dass neue Massnahmen für eine zusätzliche Reduktion der Risiken nicht notwendig seien. Es sei richtig, den Fokus auf die Umsetzung der getroffenen Massnahmen in der Praxis zu legen. Das ist die Schlussfolgerung aus diesem Bericht; das stammt nicht von mir, sondern es ist eine Aussage aus dem Bericht.
Damit komme ich zum letzten Punkt, zur Versorgung. Im Rahmen der Beratung der Massnahme von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen gab es verschiedene Vorstösse; das haben meine Vorrednerinnen erwähnt. Es gab aber auch - und das hat mich damals sehr überrascht - eine Initiative des Kantons Genf, die forderte, dies aufzuheben bzw. nicht einzuführen. Die Standesinitiative Genf verlangte eigentlich in Anbetracht der Tatsache, dass der Anteil einheimischer Nahrungsmittel an der Versorgung der Schweiz auf unter 50 Prozent gesunken sei, auf dem offenen Ackerland keine weiteren Massnahmen einzuführen, sondern dieses Ackerland für die Produktion von Lebensmitteln zu nutzen.
Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen und der Motion zuzustimmen.
Vara Céline · Mit-F · Ständerat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Nous avons évoqué la notion de crédibilité lors du précédent débat portant sur la loi sur les cartels. Notre collègue Beat Rieder l'a dit, il s'agit de la crédibilité - ou "Glaubwürdigkeit" - de notre Parlement, de cette chambre, par rapport aux décisions que nous prenons et sur lesquelles nous revenons ensuite, peu de temps après.
J'aimerais quand même vous rappeler que les 3,5 pour cent de surface de promotion de la biodiversité sont inscrits dans notre politique institutionnelle parce que nous l'avons décidé. Ils font partie de l'initiative parlementaire 19.475, "Réduire le risque de l'utilisation de pesticides". Le Parlement avait lancé cette initiative - je le dis pour rafraîchir vos mémoires - à titre de contre-projet non officiel aux initiatives populaires "pour une Suisse libre de pesticides de synthèse" et "pour une eau potable propre et une alimentation saine - Pas de subventions pour l'utilisation de pesticides et l'utilisation d'antibiotiques à titre prophylactique".
L'introduction de la mesure a déjà été différée et nous devons respecter cet accord. Oui, il en va bien de notre crédibilité, de notre "Glaubwürdigkeit". Un éventuel renoncement aux 3,5 pour cent porterait fondamentalement atteinte à notre crédibilité, à la crédibilité de la Confédération, à la crédibilité des cantons, à la crédibilité de nos mandats de parlementaires, surtout dans l'optique des défis à venir.
Les cantons, d'ailleurs, se sont déjà préparés à la mise en oeuvre des 3,5 pour cent de surface de promotion de la biodiversité. Nos cantons - dont nous sommes aujourd'hui les représentantes et représentants - demandent d'ailleurs le rejet des trois motions, comme ils l'avaient justifié lors des auditions devant la Commission de l'économie et des redevances et lors de la consultation portant sur le train d'ordonnances agricoles 2024. Les cantons sont responsables de l'application du droit de l'environnement et de la compensation écologique conformément à la législation. Ils sont les principaux concernés. Je pense qu'ils savent de quoi ils parlent. Nous aurions donc tout intérêt - je dirais même que nous devrions avoir la sagesse - à les écouter sur ce point.
Je rappelle qu'il est important pour nous d'avoir dans ces tâches une sécurité à long terme pour une planification prévisionnelle de nos missions. Imaginez si nous changions d'avis tous les trois mois sur chaque sujet - je ne suis pas sûre que nos cantons ou nos communes arriveraient à suivre.
Les 3,5 pour cent de surface de promotion de la biodiversité sur les terres ouvertes sont une mesure efficace, on le sait aujourd'hui, qui contribue à réduire les pertes d'éléments nutritifs et les risques liés à l'utilisation de produits phytosanitaires. Comme l'a très bien expliqué notre collègue Tiana Moser, représentante de la minorité, de nombreuses exploitations agricoles ont déjà planifié cette mise en oeuvre. Certaines l'ont déjà même mise en oeuvre sur les surfaces requises de terres assolées. Les organisations paysannes d'importance nationale ne veulent pas renoncer à cet objectif. Avec la proposition de l'Office fédéral de l'agriculture (OFAG) - j'imagine que M. le Conseiller fédéral viendra le confirmer - dans le train d'ordonnances agricoles 2024, qui a été largement soutenu, ces trois interventions sont totalement dépassées - totalement dépassées. L'OFAG a déjà fait des concessions à l'agriculture avec le train d'ordonnances. Il a conçu la mesure de manière plus pratique, d'ailleurs, pour décharger les agriculteurs et agricultrices des mesures administratives trop lourdes. Je ne le dirai peut-être pas toujours, mais je trouve que, sur ce point, le Conseil fédéral a vraiment fait un très bon travail. J'imagine que cela peut encore être amélioré, mais il ne faut pas jeter le bébé avec l'eau du bain.
Cela a été mentionné par la porte-parole de la minorité, les filières fondamentales de notre agriculture, telles que Bio Suisse et IP Suisse, qui représentent quand même une grande partie de nos agriculteurs et agricultrices, sont directement menacées par un tel retour en arrière. Même les organisations paysannes d'importance nationale - comme je le disais - veulent une agriculture progressiste, tournée vers le futur, orientée vers les défis que nous devons surmonter, et non pas un retour en arrière contre-productif, inadapté au contexte du dérèglement climatique.
Et je terminerai par ceci: les auteurs de ces motions croient, à tort, que nous allons aider ainsi les producteurs et productrices à améliorer notre sécurité alimentaire. Mais c'est, en fait, l'inverse. La seule bénéficiaire serait l'agro-industrie, dont les intérêts vont souvent à l'encontre des agriculteurs eux-mêmes.
Je vous prie de suivre la minorité, de rester crédible aux yeux de la population et des cantons, et de maintenir ces 3,5 pour cent de biodiversité, ce n'est pas grand-chose.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir haben die Trinkwasser- und die Pestizid-Initiative abgelehnt, wir haben einer Art indirektem Gegenvorschlag zugestimmt, wir haben aufgrund des Ukraine-Krieges die Umsetzung der Massnahme von 3,5 Prozent BFF verschoben. Wir - auch ich - haben der Motion Friedli Esther zugestimmt.
Aber jetzt, muss ich sagen, fühle ich mich langsam ein bisschen über den Tisch gezogen. Für mich ist das schon auch Salamitaktik, wenn man zuerst immer wieder verschiebt und dann sagt: Ja nein, eigentlich wollen wir überhaupt nichts. Ich muss auch sagen, dass der BFF-Anteil auf Ackerflächen, also was diese Ackerflächen respektive den BFF-Anteil davon anbelangt, so genau 1 Prozent beträgt. Es gibt aber wissenschaftliche Studien, die klar belegen, dass eigentlich zumindest 5 Prozent drinliegen müssten, damit dann auch die Bestäubung funktioniert. Da möchte ich zu Kollege Hegglin, der ja normalerweise ein grosser Bienenförderer ist, sagen: Das ist für mich schon ein bisschen widersprüchlich. Hier sieht man das Thema nicht, aber sonst schaut man zu den Bienen und zu den Insekten. Da müsste man in der Konsequenz eben hier auch Ja stimmen.
Ich bitte Sie in dem Sinne, die Minderheit zu unterstützen.
Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Mir geht es ja ähnlich wie Kollegin Andrea Gmür-Schönenberger. Ich habe im letzten September die Motion Friedli Esther für eine Verschiebung der Einführung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau um ein Jahr auch unterstützt, und zwar mit der klaren Auflage, dass die Branche an einem runden Tisch zusammensitzt und diese Verordnung angepasst wird. Angepasst werden sollte sie an die Praxis, sodass auch die Biodiversitätsleistungen, die vor allem auch Biolandbaubetriebe heute schon leisten, angerechnet werden können.
Dies ist nun erfolgt. Sie haben es von der Minderheitssprecherin gehört: Die Verordnung wurde veröffentlicht. Sie konnten dort lesen, dass es jetzt bei der Umsetzung einen Kompromiss gab, dass nun auch Bio Suisse und IP-Suisse dahinterstehen können und dass diese Massnahmen von vielen Landwirtschaftsbetrieben bereits in diesem Jahr umgesetzt wurden.
Ich muss Ihnen Folgendes sagen und kann hier auch mein Votum, das ich damals gehalten habe, zitieren: "Ich bin ganz klar der Meinung, dass diese Massnahme wichtig ist und - ich bitte Sie, dann diesbezüglich auch Wort zu halten - dass wir nicht wieder eine Verschiebung machen dürfen [...]." (AB 2023 S 1005) Heute sind wir ohne Not genau an diesem Punkt. Es wurden alle Argumente genannt, ich wiederhole sie nicht.
Ich möchte nur am Schluss noch zwei mir wichtige Aspekte hinzufügen: Brot und Blumen brauchen wir. Das ist Ernährungssicherheit. Spielen wir Ökologie und Biodiversität nicht gegen unsere Ernährung aus, denn es gehört zusammen. Wir brauchen gesunde Lebensgrundlagen, einen gesunden Boden. Wir brauchen einen Wasserhaushalt, der stimmt. Wir brauchen Insekten, Herr Kollege Hegglin. Wir brauchen Vielfalt, damit die Blumen blühen und die Insekten, die auf den Äckern und den Wiesen auch unsere Nützlinge sind, uns helfen, unsere Probleme, die wir in der Landwirtschaft haben, zu lösen.
Ich möchte Herrn Hegglin noch darauf hinweisen, dass ich nicht alleine bin, sondern dass wir hier alle, viele von uns, Ihre Motion zur Sicherung der Insektenbestäubung unterstützt haben. Sie beauftragt den Bundesrat, "die Bestäubung von Pflanzen nachhaltig zu sichern und wenn nötig die noch fehlenden gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Zur langfristigen Sicherung der Ökosystemleistungen ergreift er umfassende Massnahmen [...]." Ich zähle Ihnen nicht alle auf, aber sie sind vielseitig, sie sind wichtig, und genau diese Massnahme, die wir heute definitiv beschliessen können, ist eine Massnahme, die wichtig ist, damit in diesen Ackerstreifen Insekten, Wildbienen sich ansiedeln können. Heute ist die Hälfte des Wildbienenbestands gefährdet, und das heisst, dass wir dann auch eine Gefährdung der Bestäubung zum Beispiel unserer Obstbäume haben.
Ich möchte nicht verlängern. Ich möchte Sie bitten, dass wir uns hier auch an unsere Versprechen, das wurde ausgeführt, erinnern und dass wir nicht eine kopflose Politik machen, sondern eben eine Kopf- und Herzpolitik, so wie wir eben Brot und Blumen für unsere Ernährungssicherheit brauchen.
Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt
Trois motions concernant cette nouvelle mesure des 3,5 pour cent de surface de promotion de la biodiversité sont en discussion aujourd'hui: la motion Grin 22.3819, reprise par M. Nicolet, "Supprimer la nouvelle mesure des 3,5 pour cent de surface de promotion de la biodiversité sur les terres ouvertes", et les motions Strupler 22.4567, "Mise en oeuvre judicieuse de l'exigence supplémentaire concernant les 3,5 pour cent de surfaces de promotion de la biodiversité sur terres assolées" et 22.4569, "Prise en compte des prairies et haies de qualité II dans les 3,5 pour cent de SPB supplémentaires sur les terres ouvertes".
Le Conseil fédéral a décidé - si vous vous en souvenez - le 13 avril 2022 d'introduire cette mesure dans le premier train d'ordonnances pour une eau potable propre et une agriculture plus durable. Ensuite, l'introduction de la mesure a été renvoyée d'une année, au 1er janvier 2024, ceci en raison des incertitudes pesant sur l'approvisionnement, conséquence de la guerre en Ukraine. Entre-temps, le Parlement a rejeté plusieurs interventions parlementaires similaires ou en partie identiques sur le sujet.
Par contre, le Parlement a, le 4 décembre dernier, adopté la motion Friedli Esther 23.3846, "Reporter d'un an l'exigence de 3,5 pour cent de surfaces de promotion de la biodiversité dans les grandes cultures". En conséquence, le Conseil fédéral a à nouveau décidé, par une disposition transitoire, de reporter encore une fois d'un an l'introduction de la mesure. La motion Friedli Esther exige aussi d'étudier le recours à d'autres outils qui ont fait leurs preuves.
Dans le train d'ordonnances agricoles 2024 - et je confirme ce que Mme la conseillère aux Etats Vara a dit tout à l'heure -, le Conseil fédéral propose donc plusieurs allègements concernant la mise en oeuvre de l'exigence des 3,5 pour cent pour les exploitations. Ceux-ci ont été conçus de manière à ce que la mise en oeuvre soit simple sur le plan administratif, et que les investissements réalisés jusqu'à présent par les exploitations et l'exécution soient protégés au mieux. Il s'agit des allègements suivants: la valeur de référence est désormais la surface de terre ouverte et non plus la surface de terre assolée; les exploitations qui exploitent plus de 25 pour cent de leur surface agricole utile sous forme de surfaces de promotion de la biodiversité (SPB) sont exemptées de l'exigence; et les haies et bosquets champêtres et berges boisées du niveau de qualité II et dans la mise en réseau sont également pris en compte.
Grâce à l'adaptation proposée, les exploitations devraient mettre à disposition environ 40 pour cent de SPB en moins. Bien sûr, l'effet de la mesure est réduit en conséquence. Surtout, la proposition du Conseil fédéral est simple sur le plan administratif, elle est compréhensible pour tous et rapidement applicable. Contrairement aux propositions de mise en oeuvre contenues dans les motions Strupler, la proposition du Conseil fédéral ne nécessite pas de nouvelles analyses ni d'adaptations supplémentaires des systèmes d'information et de contrôle agricole.
Comme je l'ai dit, la proposition du Conseil fédéral fait partie du train d'ordonnances agricoles 2024. Plusieurs d'entre vous ont évoqué les différentes prises de position, je n'y reviens pas.
Jusqu'ici, le Conseil fédéral a fait tout ce que le Parlement lui a demandé, il a d'ailleurs dû le faire: il a reporté, il a réanalysé, il a remis en consultation différentes choses. Alors, aujourd'hui, indépendamment des positions des uns et des autres, vous allez prendre une décision, quelle qu'elle soit, et elle est nécessaire pour qu'on ait de la clarté pour la suite. C'est important pour la sécurité des planifications.
Si vous acceptez les motions, ce sera clair et on communiquera rapidement aux paysans la suite des opérations. Si vous les refusez, l'ordonnance sera mise en oeuvre comme cela a été prévu et il y aura aussi une sécurité de la planification. Mais à un moment donné, il faut décider, savoir ce qu'on veut, et c'est ce qu'on vous demande de faire aujourd'hui.
Au nom du Conseil fédéral, je vous prie de rejeter ces trois motions.
Abstimmung
22.3819
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 25 Stimmen
Dagegen ... 16 Stimmen
(2 Enthaltungen)
22.4567, 22.459
Abgelehnt - Rejeté