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Recharge des voitures électriques dans les immeubles d'habitation
Grossen Jürg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral
Ich möchte zuerst meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Präsident des Elektromobilitätsverbandes Swiss E-Mobility, und ich bin auch beruflich ab und zu damit konfrontiert, wenn es um Ladeinfrastrukturen für Elektroautos geht.
Elektroautos zuhause zu laden, sie laden zu können, ist nicht nur praktisch, sondern auch matchentscheidend. Keiner der namhaften Autohersteller zweifelt mittlerweile daran, dass sich in den kommenden Jahren Elektroautos durchsetzen werden. Die meisten haben bereits entsprechende Daten für den Ausstieg aus der Verbrennerentwicklung oder -produktion beschlossen.
Eigentlich ist alles angerichtet, damit die Autowende hin zur fossilfreien Mobilität vollzogen werden kann: Ladeinfrastrukturen sind erschwinglich, Lade- und auch Lastmanagementsysteme sind technisch ausgereift, das öffentliche Versorgungsnetz mit Ladestationen wächst täglich.
Erste sogenannte Vehicle-to-Grid-Anwendungen zeigen, dass Elektroautos künftig auch als systemdienliche Stromspeicher einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können. Das optimale Zusammenspiel von Fotovoltaikanlage, Elektroauto, stationären Batteriespeichern, das funktioniert. Sie kommunizieren untereinander, sie stimmen den Verbrauch und die Energieflüsse optimal aufeinander ab. Strom wird dezentral auf den Gebäuden produziert und darin entsprechend genutzt und gespeichert.
Aber an der Schnittstelle zwischen Produktion, Nutzung und Speicherung steht eben die Heimladestation. Sie ist ein eigentlich unscheinbares, vergleichsweise günstiges Gerät, aber eines mit einer enormen Wichtigkeit, nämlich für Autofahrerinnen und Autofahrer, um die Autos zu laden. Sie ist, richtig eingesetzt, auch netzschonend und kann das Stromsystem stabilisieren.
Schön und gut? Leider nein! Es ist nicht alles schön und gut, denn viele Bürgerinnen und Bürger haben heute keinen Zugang zu ebendiesen wichtigen Heimladestationen. Der Zugang dazu bleibt ihnen verwehrt. Eine optimale Ladeinfrastruktur haben in der Schweiz nur die wenigsten. Rund vier von fünf Personen leben in unserem Lande in einem Mietverhältnis oder im Stockwerkeigentum. Vielen von ihnen wird der Zugang zu Ladestationen von den Vermietern oder den Stockwerkeigentümerschaften bis heute nicht gewährt. Sie müssen sich deshalb bei der Fahrzeugbeschaffung notgedrungen wieder für einen Verbrenner entscheiden.
Wir verfügen wegen dieser Wohnstruktur leider über die europaweit schlechtesten Voraussetzungen für die Autowende. Wir brauchen nun endlich eine Lösung, um diesen Nachteil auszugleichen. Meine Motion soll dazu dienen. Sie ist mit ihrer Forderung nach verbindlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau des privaten verteilnetzschonenden Heimladenetzes klar in der Zielsetzung. Gleichzeitig habe ich darin aber bewusst offen formuliert, über welchen Weg wir dieses Ziel erreichen wollen. Ich bin völlig offen, wie Bundesrat und Parlament das Anliegen umsetzen. Es ist mir klar und bewusst, dass wir mit dieser Forderung die Eigentumsrechte der Immobilienbesitzenden wahren wollen und wahren müssen, aber sichere und verbindliche Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladestationen in Mietverhältnissen und im Stockwerkeigentum könnten beispielsweise ähnlich umgesetzt werden, wie wir das im Fernmeldegesetz mit der Glasfaserregelung bereits etabliert haben. In Artikel 35a des Fernmeldegesetzes gibt es eine Art Duldungsregel für Durchleitungen, welche Immobilienbesitzende und Mietende gleichermassen schützt.
Zum Argument der Kosten möchte ich an dieser Stelle auf die öffentlich publizierten Leitfäden verweisen, die ich mitgenommen habe und die ich Ihnen gerne zeige. (Der Redner zeigt die Broschüren) Darin haben sich von den Hauseigentümern über die Strom- und Autobranche bis hin zum Mieterverband alle darauf geeinigt - die Logos sind alle auf dem Leitfaden drauf -, dass man die Kosten eben auch auf die Nutzenden überwälzen kann und wie das möglich sein könnte.
Die Dringlichkeit, die technischen Voraussetzungen, die ökonomischen Voraussetzungen und die Offenheit - meine Offenheit in Bezug auf die Umsetzung dieses Anliegens -, sie sind alle gegeben. Mit einem Ja zu dieser Motion ergänzen wir ein entscheidendes Puzzlestück im Gesamtbild hin zu einer fossilfreien, CO2-neutralen Energieversorgung und Mobilität in der Schweiz. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Knutti Thomas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Kollege Grossen, teilen Sie nicht auch die Auffassung, dass es zielführender wäre, wenn wir die Installation von Ladestationen dort forcieren, wenn wir sie dort fördern, wo die Leute den Arbeitsplatz haben?
Ich meine damit: Wir sollten die Lademöglichkeiten am Tag fördern und nicht diejenigen bei den Häusern in der Nacht, wenn die Sonne nicht scheint. Wir haben ja am Tag zu viel Strom, und das wäre doch zielführender, als jetzt den Ausbau bei den Häusern, wie Sie es jetzt dargestellt haben, zu fördern.
Grossen Jürg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral
Vielen Dank, lieber Kollege Knutti. Ich nehme zuerst einmal mit Befriedigung zur Kenntnis, dass Sie das System, das wir machen wollen, auch befürworten. Grundsätzlich ist es mal richtig, dass Autos eben geladen werden können, wenn die Sonne scheint, und dass sie auch als Speicher dienen können. Nun ist es aber so, dass nicht alle Leute mit dem Auto zur Arbeit fahren. Es gibt zum Beispiel auch sehr viele Rentnerinnen und Rentner, die tagsüber zuhause sind, auch andere Leute sind zuhause, wenn sie Homeoffice usw. machen. Es stehen also sehr viele Autos - das zeigen die Studien - auch tagsüber zuhause. Aber selbstverständlich haben Sie recht, wir brauchen unbedingt auch an den Arbeitsplätzen Ladeinfrastruktur, weil genau das, was Sie gesagt haben, der Fall ist: Wenn diese Arbeitsstätten, also die Unternehmen, auch eine grosse Fotovoltaikanlage haben - wir haben das bei uns im Büro und haben tagsüber viel zu viel Strom dafür, dass nur der Bürobetrieb und die Werkstatt sicherzustellen sind -, dann können wir eben gut auch die Autos laden, deshalb machen wir die Ladeinfrastruktur auch. Aber das steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Wir waren ja dafür, im Rahmen des CO2-Gesetzes auch diese Ladeinfrastruktur zu fördern, leider haben Sie das mit Ihren Stimmen beerdigt, und deshalb konnten wir das bis jetzt auch nicht machen.
Bühler Manfred · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Kollege Grossen, ist diese Motion nicht ein Symptom dieser ganzen Übung mit Solarstrom - er fällt eben dann an, wenn wir sowieso schon zu viel Strom haben - und ein Zeichen dafür, dass dieses System, für das mittels staatlicher Massnahmen und Zwangsvorschriften letztlich eine neue Infrastruktur aufgebaut werden muss, nicht funktionieren kann?
Grossen Jürg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral
Also es ist klar, jedes Stromsystem und jedes Mobilitätssystem braucht flankierende Massnahmen, das ist ganz klar. Ich kann Ihnen ein Beispiel sagen: Das alte Stromsystem von 1980 oder so beruhte auf Bandenergie. Es beruhte darauf, dass wir zur Bandenergie, die produziert wurde, zusätzlich auch entsprechend steuerbare Kraftwerke bauen mussten. Wir machten Doppeltarife, damit man in der Nacht den günstigen Strom verbrauchen konnte. Wir haben Wärmepumpen, eine Million Elektroboiler, die wir jede Nacht einschalten, damit wir diesen Bandstrom verbrauchen können.
Damit will ich sagen: Jedes Stromsystem braucht verschiedene Einzelkomponenten, und das zukünftige Stromsystem ist eines, bei dem eben auch die Autos eine grosse Rolle spielen können. Das kumulierte Speicherpotenzial dieser Autos ist um Faktoren grösser als die Gesamtkapazität sämtlicher Pumpspeicherkraftwerke in der Schweiz heute. Wir wären geradezu töricht, wenn wir dieses Potenzial nicht nutzen würden, um das Stromsystem auch so auszugestalten.
Parmelin Guy · BR-M · Conseil fédéral · Vaud
L'électromobilité joue un rôle clé dans la transition énergétique. Le développement de la mobilité électrique dépend en grande partie de la possibilité de recharger le véhicule électrique directement sur le lieu d'habitation. Le rapport du Conseil fédéral du 28 juin 2023, en réponse aux postulats 20.4627 Grossen Jürg, 20.4640 Jauslin et 20.4694 Romano, "Transports sans énergie fossile à l'horizon 2050", dresse une vue d'ensemble des bases légales en vigueur ainsi que des obstacles et mesures possibles.
Tout d'abord, le rapport rappelle la répartition des compétences selon la Constitution fédérale. L'article 89 alinéa 4 de la Constitution précise que les mesures concernant la consommation d'énergie dans les bâtiments relèvent en premier lieu de la compétence des cantons. Différents cantons prévoient actuellement de modifier leur législation en matière de constructions. Ils le font dans le but que davantage de stations de recharge puissent être installées. Dans quelques cantons, la loi a déjà été modifiée.
Le rapport montre en outre qu'un droit à l'installation, dans le code des obligations pour les locataires et dans le code civil pour les copropriétaires, pourrait constituer une atteinte à la garantie de la propriété ainsi qu'à la liberté économique et contractuelle prévue par notre Constitution.
De plus, tant le code des obligations que le droit civil visent en premier lieu à régler des rapports de droit privé, et non à atteindre des objectifs de portée générale pour la société. Néanmoins, le Conseil fédéral soutient le développement de la mobilité électrique par l'accès à davantage de stations de recharge.
Par conséquent, le Conseil fédéral propose, dans le cadre de son message du 16 septembre 2022 relatif à la révision de la loi sur le CO2 pour la période postérieure à 2024, que l'installation de bornes de recharge dans les immeubles d'habitation, dans les entreprises et sur les places de stationnement publics soit encouragée, à hauteur de 180 millions de francs au total, et cela pour la période entre 2025 et 2030.
C'est maintenant au Parlement de décider en ce qui concerne cet encouragement. En outre, les activités dans le cadre de la feuille de route Mobilité électrique et du programme Suisse Energie seront poursuivies et complétées. La feuille de route a donné lieu à l'élaboration de diverses aides, telles que des guides pour la recharge des véhicules électriques dans les objets locatifs ou en propriété par étages. Suisse Energie a lancé, en mai de l'an passé, le programme Recharge au point, qui fournit de nombreux outils visant à développer les infrastructures de recharge destinées à l'électromobilité en Suisse. Ces instruments contribuent à ce que de plus en plus de stations de recharge soient installées. Cela se fera pour des raisons économiques, par exemple, pour augmenter la valeur du bien d'un immeuble ou améliorer l'attractivité d'un lieu de travail. Les incitations sous forme de subventions ou d'allègements fiscaux contribuent à améliorer la rentabilité de telles infrastructures.
L'objectif principal de la motion, à savoir garantir l'accès aux infrastructures de recharge également dans les immeubles d'habitation - location et propriété par étages - revient à exiger un droit d'accès à une borne de recharge; une option que le Conseil fédéral continue de rejeter. Il a déjà clairement exprimé cette position dans son avis relatif à la motion Grossen Jürg 21.3371.
En conséquence, il vous prie de ne pas accepter cette motion.
Vote
Präsidentin (Riniker Maja, erste Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 110 Stimmen
Dagegen ... 82 Stimmen
(2 Enthaltungen)