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Protection contre les crues. Introduction d’une coupe de bois systématique
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Sehr geehrter Herr Wandfluh, die bewaldeten Ufer von Gewässern, bei denen ein Schadenpotenzial besteht, sind seit 2013 Bestandteil des Schutzwaldes. Die konkrete Ausscheidung des Schutzwaldes erfolgt durch die Kantone. Der Holzschlag entlang der Gewässer ist Bestandteil der Schutzwaldpflege. Der Bund unterstützt die Schutzwaldpflege und damit den nötigen Holzschlag zur Risikobegrenzung entlang der Gewässer mit Abgeltungen. Im Durchschnitt betragen sie 5000 Franken pro Hektare. Die Umsetzung und damit die Priorisierung der Massnahmen im Schutzwald liegt in der Verantwortung der Kantone.
Wandfluh Ernst · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Sehr geehrter Herr Bundesrat, ich hatte diesen Sommer schon ein bisschen ein Déjà-vu. Wenn ich daran denke, wie viel Holz bei den Hochwasserereignissen im Kanton Bern 2005 und 2011 mit den Bächen mitgespült wurde, und nun auf aktuellen Bildern sehe, wie wieder sehr viel Holz mitkam, das die Durchläufe und Durchlässe verstopfte, dann frage ich mich: Überprüft der Bund die Kantone bei der Ausführung dieser Bestimmungen?
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Danke, Herr Nationalrat Wandfluh, für die Frage. Es ist so, dass die Programmvereinbarungen Ende Jahr erneuert werden. Alle Kantone haben Programmvereinbarungen. Darin wird festgehalten, wie der Vollzug vonstattengehen muss. Es gibt klare Anweisungen, und die Kantone müssen dann jährlich berichten, was sie getan haben. Das BAFU kann aber stichprobenweise auch überprüfen. Also ich würde Ihnen im konkreten Fall raten, den Kanton zur Erledigung anzurufen oder, wenn Sie wollen, zu einer Stichprobe aufzurufen.