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Wie können Breitensportvereine in finanzieller und administrativer Hinsicht wirksam entlastet werden?
Caroni Andrea · 1VP-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, erster Vizepräsident): Der Interpellant hat sich von der schriftlichen Antwort des Bundesrates nicht befriedigt erklärt. Er verlangt Diskussion. - Dem wird nicht opponiert.
Mühlemann Benjamin · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Erst vor ein paar wenigen Wochen sind in Paris die Olympischen Sommerspiele zu Ende gegangen. Die Schweizer Delegation ist mit fünf Bronzemedaillen, zwei Silbermedaillen und einer Goldmedaille im Gepäck nachhause gereist. Das ist eine schöne Bilanz, über die man sich ja auch im ganzen Land gefreut hat und die sicher auch eine gewisse Euphorie bei den Freunden der betreffenden Sportarten und im Sportbereich ganz generell auslöst. Übrigens haben die Schweizer Sportlerinnen und Sportler auch in der Breite, also hinter dem Podest, abgeliefert: 32 Diplome haben sie gesammelt und damit so viele wie noch nie, seit vor 40 Jahren diese Zusatzauszeichnung für die ersten acht Plätze eingeführt worden ist.
Der Bundesrat wird die erfolgreichen Athletinnen und Athleten bestimmt mit einem pompösen, schönen Empfang hier im Bundeshaus ehren, wie das nach grossen Sportanlässen üblich ist. Das ist auch richtig so und absolut verdient. Die Landesregierung soll das unbedingt würdigen, das ist eine sehr wichtige Geste.
Möglich sind solche Feierlichkeiten und vor allem die Erfolge im Spitzensport nur, weil dafür enorm viel Basisarbeit in den Vereinen geleistet wird. Ohne Spitzensport kein Breitensport und ohne Breitensport kein Spitzensport, heisst es ja so schön. Wenn man sich dann auch noch vor Augen führt, dass jeder Leistungssportler und jede Spitzensportlerin die Grundlagen für den Erfolg, der bis hin zu einer olympischen Medaille reichen kann, in einem Sportverein gelegt hat, dann wird einem die Bedeutung der Sportvereine erst richtig bewusst. Im Umkehrschluss heisst das, dass wir alle in der Pflicht sind, die Vereine und somit die Basis in allen Regionen der Schweiz zu stärken. Ohne diese eben so wichtige Basis fehlt dem Schweizer Sport das Potenzial, um auch in Zukunft national und international weiterhin für Furore zu sorgen.
Der Bund macht sehr viel im Bereich der Sportförderung. Das ist bekannt und das dürfen wir auch anerkennen. So hat der Bundesrat erst vor Kurzem im Bereich der Unfallversicherung - um dieses Thema geht es in meiner Interpellation - den Versuch unternommen, die Breitensportvereine finanziell und administrativ etwas zu entlasten, und zwar mit der erhöhten Freigrenze für die Versicherungspflicht von Personen, die im Verein eine Entschädigung erhalten, seien dies Sportler, seien dies Trainerinnen oder sei dies Administrativpersonal.
Leider scheint innerhalb dieses Rahmens eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Kategorien von Mitarbeitenden nicht möglich zu sein, wie der Bundesrat nun schreibt. Die Freigrenze ist jetzt zwar höher, aber der Verein muss, wenn eine einzige Sportlerin, ein einziger Sportler oder eine einzige Trainerin, ein einziger Trainer mit mehr als 9800 Franken entschädigt wird, sämtliche von ihm in irgendeiner Form finanziell entschädigten Personen gegen Berufsunfälle versichern.
Eine solche Lösung ist zwar sicherlich gut gemeint, aber - Sie erlauben mir diese Bemerkung - nicht ganz zu Ende gedacht. Es ist nun einmal so, dass es unzählige Vereine gibt, gerade im Fussball oder im Eishockey, auch schon in den tiefen Ligen, bei denen es vielleicht einen einzigen Haupttrainer gibt, der mehr als 10 000 Franken bezieht. Im gleichen Verein gibt es dann noch einige quasi Freiwillige, die vielleicht da und dort einen kleinen Obolus von ein paar hundert Franken erhalten. Man muss übrigens wissen, dass auch Leitungsbeiträge von "Jugend und Sport" als Lohn gelten. Alle im Verein werden also in den gleichen Topf geworfen, obwohl der Charakter ihrer Anstellung an und für sich total unterschiedlich ist. In der Konsequenz heisst dies, dass trotz der Erhöhung dieser Freigrenze die angestrebte Entlastung für die Vereine eben gar nicht erfolgt.
Diese Rückmeldung habe ich von den grossen Sportverbänden: Leichtathletik, Wassersport, Radsport, Skisport, Volleyball, Handball, Tennis, Unihockey, Turnen und eben Fussball und Eishockey. Ich habe sie auch von vielen kleinen Vereinen, welche in den Bereichen Finanzen und Ehrenamt sowieso schon enorm zu kämpfen haben, und das wird sich weiter verschärfen. Ich bringe ein Beispiel: Man muss sich dann überlegen, ob man gar keine kleinen Entschädigungen mehr ausrichten soll, die meistens eh nur eine Geste sind. Sie wissen auch, dass das Engagement in Vereinen sehr stark von kleinen Anerkennungen, von Gesten lebt, auch wenn sie nur minimal sind. Und wenn das wegfällt, dann wird es in einem Bereich, in dem es ohnehin schon sehr schwierig ist, noch schwieriger. Viele Vereinsleitungen werden sich auch überlegen, wie die Vorgaben umgangen werden können, zum Beispiel, indem Helferinnen oder Athleten in einem Mandatsverhältnis beschäftigt werden oder indem vielleicht ein zweiter Verein gegründet und aufgebaut wird oder was auch immer. Da sind dann der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Aber es kann doch nicht das Ziel sein, dass der Sport jetzt gezwungen wird, die Strukturen aufzublähen und sich dann mit bürokratischen Kniffs zu behelfen.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort im Wesentlichen, dass er keine gesetzliche Grundlage habe, das Ganze anders auszugestalten. Im UVG existiere keine genügende gesetzliche Grundlage für eine Differenzierung nach Entschädigungshöhe innerhalb eines Vereins. Er sieht auch keinen Handlungsbedarf, die Problematik ernsthaft anzugehen. Das heisst, er will die Sportvereine diesbezüglich nicht weiter entlasten.
Ich persönlich meine, man müsste Mittel und Wege finden, um ein praxistaugliches Regime einzuführen, und zwar mit Rahmenbedingungen, welche die finanzielle und die strukturelle Situation der Vereine berücksichtigen. Ich betone noch einmal: Es handelt sich eben oft um Laienvereine. Wir sind uns hier drin wahrscheinlich alle einig darüber, dass Sportvereine für unser Land enorm wichtig sind, für die Gesellschaft und auch für den Zusammenhalt dieser Gesellschaft. Von diesen Gedanken sollten wir uns leiten lassen.
Ich bin von der Antwort, die der Bundesrat hier formuliert hat, nicht befriedigt. Ich hoffe auf einen Meinungsumschwung, falls wir das Thema dann vertiefen, und hoffe, dass wir einen Schritt weiterkommen.
Amherd Viola · BPR-F · Bundesrat · Wallis
Ich habe mich auch über die vielen Medaillen an den Olympischen Spielen und natürlich auch über die 21 Medaillen unserer Paralympics gefreut. Das ist ein toller Erfolg, und wir werden die Medaillengewinnerinnen und -gewinner würdig, wenn auch nicht pompös, im Bundeshaus empfangen.
Die Förderung des Sports, insbesondere auch des Breitensports, ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Um ihre Tätigkeiten auszuführen, sind Vereine des Breitensports in hohem Mass auf freiwillige Einsätze angewiesen. Das ist uns klar. Ohne Ehrenamt können Sportvereine nicht funktionieren. Wenn Breitensportvereine Entschädigungen an Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie an Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter ausrichten, sind diese Vereine auch Arbeitgeber und müssen gemäss UVG für ihre Arbeitnehmenden eine Unfallversicherung abschliessen. Bis anhin musste diese Versicherung auch abgeschlossen werden, wenn die ausgerichtete Entschädigung lediglich gering war. Die Akteure aus dem Breitensport hatten deshalb vor ein paar Jahren zusammen mit dem zuständigen Bundesamt für Gesundheit nach einer praktikablen Lösung gesucht, um Vereine von dieser administrativen und insbesondere finanziellen Herausforderung zu entlasten.
Mit der am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Anpassung in der Verordnung über die Unfallversicherung entfällt die Unfallversicherungspflicht für einen Grossteil der Sportvereine. Die vor zwei Monaten in Kraft getretene Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung kommt allerdings nicht ausnahmslos allen Sportvereinen zugute. Sobald eine Person in einer der genannten Funktionen ein Einkommen über der festgelegten Freigrenze von maximal zwei Dritteln der jährlichen AHV-Minimalrente erzielt - gegenwärtig sind es 9800 Franken -, sind alle Vereinsmitglieder zu versichern, die eine Entschädigung des Vereins erhalten. Das kann in Einzelfällen auf Unverständnis stossen, da damit die zu versichernde Lohnsumme ansteigt. Die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen - es wurde bereits gesagt - erlauben es aber nicht, innerhalb eines Vereins eine Differenzierung nach Entschädigungshöhe vorzunehmen. Weitergehende Anregungen und Forderungen aus der Vernehmlassung konnten daher nicht aufgenommen werden.
Der Bundesrat erachtet die gewählte Lösung insgesamt als ausgewogen. Für die meisten Sportverbände führt sie zu einer finanziellen Entlastung und trägt damit indirekt zur Förderung von Sport und Bewegung bei. Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, im Rahmen der Verordnung über die Unfallversicherung die Anforderungen an die Versicherungspflicht weiter aufzuweichen. Eine Anpassung des UVG müsste durch den Gesetzgeber erfolgen.
Caroni Andrea · 1VP-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, erster Vizepräsident): Damit ist das Geschäft erledigt.