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Herkunftsangaben im Online-Angebot von Lebensmitteln
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Zumindest ist der Vorstoss mitten aus dem Leben gegriffen. Es geht um eine Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), mit der ich den Bundesrat beauftragen möchte.
Die LGV schreibt heute vor, dass die Konsumentinnen und Konsumenten bei vorverpackten Lebensmitteln, die mit Einsatz von Fernkommunikationstechniken - also auf gut Deutsch im Internet - angeboten werden, vor dem Kaufentscheid über die gleichen Angaben verfügen müssen wie diejenigen, die bei der Abgabe im Laden zur Verfügung gestellt werden müssen. Wenn man Lebensmittel im Laden kauft, dann muss ersichtlich sein, aus welchem Land ein Lebensmittel kommt. Ergo muss das auch im Internet ersichtlich sein, wenn ich dort Lebensmittel kaufe. Und das Land muss genau ersichtlich sein. Es dürfen nicht mehrere Länder aufgeführt sein, sondern nur ein Produktionsland.
Nun, wo liegt das Problem? Stellen Sie sich vor, Sie sitzen am Mittwochnachmittag hier im Saal, und die Debatte zur Armeebotschaft zieht sich etwas in die Länge. Deshalb denken Sie, Sie könnten ja fürs Wochenende noch Orangen bei der Migros bestellen. Sie bestellen also diese Orangen aus Italien für Samstag. Nun kommt ein anderer Kollege und bestellt ebenfalls Orangen aus Italien, und zwar für Freitag. Das Problem ist: Wenn dann Ihre Orangen am Samstag geliefert werden, sind jene aus Italien bei der Migros bereits weg. Sie würden nicht Orangen aus Italien, sondern solche aus Spanien erhalten.
Was hat die Migros für Möglichkeiten? Entweder sie liefert Ihnen falsche Orangen, also spanische statt die bestellten italienischen, oder sie liefert Ihnen keine Orangen, weil sie nicht das liefern kann, was sie versprochen hat, oder sie begeht einen Gesetzesbruch und schreibt vorher im Internet, es gibt Orangen aus Italien oder Spanien. Das sind drei schlechte Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen. Keine dieser drei befriedigt tatsächlich.
Der Bundesrat sagt in seiner Antwort, dass er das nicht ändern wolle; in der hochtechnologisierten Schweiz sei die Angabe des Produktionslands möglich. Sie ist aber nicht möglich, weil im Bestellvorgang oder während der Bestellung die Charge ändern kann, weil jemand dazwischen bestellt. Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich, dass man immer nur ein Produktionsland angibt, aus dem die Produkte dann auch tatsächlich stammen, die man ausliefern kann. Deshalb mache ich die Aufforderung, die LGV so zu ändern, dass man auch mehrere Länder angeben kann.
Nun kommt natürlich der Teufelsadvokat und sagt, dann schreibt man einfach bei gewissen Lebensmitteln "Schweiz oder Deutschland", beim Schweinefleisch zum Beispiel. Man hat dann in der Regel deutsches Fleisch, aber hin und wieder auch Schweizer Fleisch. So kann man das wunderbar umgehen, etwas tricksen, den Konsumenten täuschen. Er hat dann halt - hurra, hurra - in der Regel deutsches Fleisch anstatt Schweizer Fleisch. Um diese Punkte geht es nicht. Es geht nicht um die Schweiz. Es geht um gewisse Lebensmittel, die zwingend importiert werden, bei denen man aber nicht weiss, welche Charge jetzt dran ist. Manchmal ist es halt tatsächlich relevant. Wenn ich Aprikosen aus Armenien bestelle und dann aserbaidschanische geliefert bekomme, dann werde ich wirklich stinksauer. Wenn ich aber lesen kann: "Armenien oder Aserbaidschan", dann bestelle ich die Aprikosen nicht. Der Konsument ist dann immer noch mündig zu sagen: Will ich das oder will ich das nicht?
Die ganz einfache Änderung, die man vornehmen muss in der LGV, nämlich, dass man auch mehrere Länder deklarieren darf, aus denen das entsprechende Lebensmittel stammen kann, ist im Interesse der Konsumenten. Sie wissen dann, was sie erhalten. Sie erhalten garantiert das, was sie bestellt haben, oder sie bestellen halt einfach nicht. Das ist im Interesse der Händler. Diese stehen nicht vor diesen drei schlechten Möglichkeiten, entweder falsch zu liefern, nicht zu liefern oder das Gesetz zu brechen. Es ist im Interesse von Konsumenten und Händlern.
Entsprechend bitte ich Sie, diesen Vorstoss anzunehmen.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr Kollege Müller-Altermatt, ich kann jetzt noch verstehen, dass zwischen Orangen aus Spanien und solchen aus Italien oder aus Portugal kein grosser Unterschied besteht, aber ich finde, die Unterscheidung, ob ich Fleisch aus der Schweiz oder Fleisch aus Deutschland bekomme, ist, wie Sie vorhin gesagt haben, mehr als eine Spitzfindigkeit. Wären Sie bereit, eine gewisse Flexibilität zu zeigen, also zu sagen, dass man bei der Herkunftsangabe die Schweiz und das Ausland nicht mischen, aber bei einer ausländischen Herkunft mehrere Länder angeben kann?
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Besten Dank für die Frage - es ist eine gute Frage. Ich hatte das auch abgeklärt. Am liebsten würde ich es so machen, dass man die Schweiz quasi ausnimmt. Die Antwort, die ich erhielt, ist, dass man das vermutlich nicht kann, weil das eine Diskriminierung der anderen darstellen würde und dadurch nicht mehr WTO-konform wäre.
Das ist abzuklären, aber es geht definitiv nicht um Schweiz oder Ausland, sondern es geht um Ausland oder Ausland. Ich verstehe es in diesem Sinne, und ich sage das hiermit gerne auch zuhanden des Amtlichen Bulletins, dass es so gemeint ist, dass es um Ausland oder Ausland geht. Es ist abzuklären, aber vielleicht ist es rechtlich nicht möglich.
Der andere Punkt ist natürlich der: Wenn es beim Schweinefleisch "Deutschland oder Schweiz" heisst, dann bestelle ich das definitiv nicht. Ich nehme dann lieber Schweizer Fleisch. Der Konsument ist auch mündig.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Je commencerai par la question qui vient d'être posée. Il y a le principe et les intentions, et, ensuite, il y a les possibilités légales. Si la motion était acceptée, on ne pourrait pas badiner et décider que, lorsqu'on parle des oranges d'Espagne ou du Portugal, il n'y a pas une grande différence, alors que, fondamentalement, l'agriculture suisse pourrait être affaiblie. En effet, si c'était le cas, il serait ainsi possible de faire de la publicité pour des poires d'origine suisse et, au moment de la livraison, obtenir des poires d'origine belge, ce que, par exemple, l'acquéreur ne voulait justement pas. Notre production nationale pourrait s'en trouver clairement désavantagée. Voilà pour la réponse à la question plus particulière par rapport au soutien à la production indigène.
D'une manière générale, la motion apporte plutôt de la confusion. Le but de la législation actuelle sur les denrées alimentaires est de protéger les consommatrices et les consommateurs. Et elle les protège contre la tromperie en exigeant que les informations nécessaires soient fournies à l'acquéreur. Cela ne change rien que ce soit un achat en direct ou en ligne. Il n'y a aucune raison pour que les achats en ligne soient moins protégés, et ce, d'autant plus avec certaines stratégies de vente en ligne qui rendent le risque de tromperie plus élevé.
Il y a deux éléments qui sont essentiels lorsqu'on choisit ou qu'on décide d'acheter un produit. C'est la qualité du produit, au sein de laquelle figurent évidemment l'origine et le prix, qui doit être raisonnable. Comment voulez-vous juger du prix d'un produit, à savoir s'il est adéquat, si vous n'en connaissez pas l'origine ou bien s'il y a une palette de pays d'origine, sachant que, justement, le prix est très étroitement corrélé aux conditions de production et à l'origine du produit?
Il en va également de la confiance des consommatrices et consommateurs dans le système. Elle est fondamentale, et cette confiance est liée à la transparence. Cette motion va clairement à l'encontre des efforts et des nombreuses interventions parlementaires qui, jusqu'à présent, ont plutôt été systématiquement destinées à protéger les consommatrices et les consommateurs de notre pays et à bien connaître les filières et l'origine des produits.
En conclusion, accepter la motion affaiblirait considérablement un point essentiel de notre législation sur les denrées alimentaires. Dès lors, le Conseil fédéral vous propose de rejeter la motion.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Vous avez confirmé ce que souligne l'auteur de la motion: il n'est pas possible de distinguer entre "Suisse" et "reste du monde". Pourriez-vous m'expliquer pourquoi cela n'est pas compatible avec les traités internationaux de l'Organisation mondiale du commerce?
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Je vais essayer de vous répondre. Sinon, nous vous transmettrons une réponse écrite. Il est question de la non-discrimination et du libre accès au marché dans le cadre de conventions ou autres. On ne peut pas - en tous cas, c'est ce que j'ai compris - élaborer une norme qui, systématiquement, préserverait la production suisse de toute concurrence avec d'autres produits.
Je comprends bien la volonté de l'auteur de la motion. Mais, entre une volonté, une intention, et ce que la loi permet au niveau rédactionnel, il y a quand même encore la sécurité du droit. A cet égard, je suis entièrement ouverte à ce qu'on réfléchisse à une façon d'avoir plus "d'ouverture", voire de concurrence et d'accès aux produits.
Mais, dans le cadre de la motion telle qu'elle est formulée, le Conseil fédéral estime que ce n'est pas possible ou alors que cela péjorerait, comme je l'ai dit d'ailleurs, l'agriculture suisse, voire le consommateur ou la consommatrice, qui doit savoir d'où vient le produit.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Frau Bundesrätin, Sie haben in Ihrem Votum gesagt, die Schweizer Landwirtschaft könnte durch diese Regelung benachteiligt werden, weil man dann nicht wisse, ob man belgische oder Schweizer Birnen erhalte. Aber ist die Benachteiligung der Schweizer Landwirtschaft nicht noch grösser, wenn die Online-Händler das Produkt ganz aus dem Sortiment nehmen, weil es eben in dieser Verordnung eine so restriktive Regelung gibt?
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Ich verstehe die Frage, und ja, es ist noch schlimmer, wenn die Schweizer Birnen nicht mehr im Angebot sind. Aber es ist noch wichtiger, dass man diese Produkte klar identifiziert und dass die Leute wissen, was sie kaufen. Ich glaube schon, dass man Produkte nicht so einfach aus der Liste streichen kann, wenn es Konsumentinnen und Konsumenten gibt, die sie kaufen wollen. Ich glaube, das ist ein anderes Thema.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 24 Stimmen
Dagegen ... 163 Stimmen
(1 Enthaltung)