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Participation de la Suisse à l’augmentation du capital de la Banque européenne pour la reconstruction et le développement en faveur de l’Ukraine et l’approbation de la modification de l’art. 1 de l’accord portant création de la Banque européenne pour la reconstruction et le développement
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Wir führen eine gemeinsame Debatte über Eintreten auf die Vorlagen 1 und 2.
Roth Franziska · Mit-F · Conseil des Etats · Soleure · Groupe socialiste
Ihre Kommission hat das Geschäft an zwei Sitzungen vorberaten. Zum Bundesbeschluss 1: Mit dieser Botschaft wird ein Verpflichtungskredit von 96,11 Millionen Franken für die Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) beantragt, die insbesondere dem Wiederaufbau der Ukraine zugutekommen soll. Von den 96,11 Millionen Franken übernimmt das SECO 60 Millionen Franken und die DEZA 20 Millionen Franken. Über die Finanzierung des für das Jahr 2029 verbleibenden Betrags von bis zu 16,11 Millionen Franken wird im Jahr 2028 entschieden.
Die Kapitalerhöhung ergänzt die bilateralen Massnahmen der Schweiz für die Ukraine und ist von strategischer Bedeutung. Die Schweiz stärkt damit ihr Engagement zugunsten der Ukraine und unterstreicht ihre Rolle als glaubwürdige und verlässliche Partnerin. Die Kapitalerhöhung mobilisiert dank der Hebelwirkung des EBRD-Geschäftsmodells erhebliche zusätzliche Mittel, denn jeder Euro an neuem Kapital generiert sechs Euro an Darlehen für die Ukraine. Sie gibt zudem dem Schweizer Privatsektor die Gelegenheit, an Ausschreibungen für EBRD-finanzierte Projekte teilzunehmen. Ausserdem ermöglicht sie dem Schweizer Finanzsektor, in EBRD-Projekte in der Ukraine zu investieren. Darüber hinaus schafft sie für in der Schweiz Schutz suchende Personen aus der Ukraine eine Perspektive im Hinblick auf deren Rückkehr. Der Bundesbeschluss 1 untersteht Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung, weshalb die Ausgabenbremse gelöst werden muss. Ihre Kommission hat den Bundesbeschluss mehr oder weniger ohne Diskussion mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Die zweite Vorlage des Bundesrates betrifft die Genehmigung der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBRD. Diese Änderung ermöglicht es der EBRD, ihre Geschäftstätigkeit ab dem Jahr 2025 auf ausgewählte Länder in Subsahara-Afrika und auf den Irak zu erweitern. Diese Beteiligung an der Kapitalerhöhung warf anlässlich der Sitzung vom 24. Oktober 2024 Fragen auf in Ihrer Kommission, die noch nicht zufriedenstellend beantwortet werden konnten. So wurde der Antrag gestellt, dieses Geschäft bis zur Sitzung vom 21. November 2024 zu sistieren und einen Bericht der Verwaltung einzuholen. Der Bericht soll unter anderem aufzeigen, in welche Bereiche die EBRD im Irak und in den genannten afrikanischen Ländern investieren will. Er soll aufzeigen, warum ausgerechnet eine Ausdehnung auf Subsahara-Afrika und den Irak vorgeschlagen wird bzw. ob wirtschaftliche Interessen anderer europäischer Länder an Ölgeschäften im Irak bestehen. Der Antrag auf Sistierung wurde mit 9 zu 2 Stimmen genehmigt. Am 21. November 2024 wurde die Beratung wieder aufgenommen, und die offenen Fragen wurden angegangen. Priorität der EBRD bleibt die Unterstützung der Ukraine und der anderen derzeitigen Einsatzländer. Aus diesem Grund ist die Erweiterung auf Subsahara-Afrika begrenzt und wird schrittweise erfolgen, und die Aktivitäten der EBRD werden dort gezielt und punktuell sein.
Für die Ausdehnung wurden drei Hauptgründe benannt:
Erstens geht es um ein geopolitisches, geostrategisches Argument. Der Einfluss Chinas auf dem afrikanischen Kontinent steigt, und das nimmt man in Europa mit Besorgnis zur Kenntnis. Die EBRD ist spezifisch darauf ausgerichtet, auch marktwirtschaftliche Grundsätze vor Ort durchzusetzen und zu etablieren. China tätigt mit massiven Mitteln strategische Investitionen, und die Schweiz hat wohl auch deshalb ein grosses Interesse daran, zusammen mit westlich gestützten Banken den Einfluss in Afrika hochzuhalten.
Es geht zweitens um ein wirtschaftliches und migrationspolitisches Argument in den afrikanischen Ländern. Mehr als die Hälfte der weltweit von extremer Armut betroffenen Menschen lebt in Afrika, was eine starke Migration nach Europa auslöst. Die Ausdehnung des Tätigkeitsfelds der EBRD soll die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und der Schweiz sowie generell mit Europa stärken. Die Unterstützung der EBRD richtet sich nicht gegen afrikanische Banken, sondern soll zur Stabilität in dieser Region beitragen. Das Alleinstellungsmerkmal der EBRD liegt in der Bereitstellung von Krediten in Lokalwährung. Lokalwährungskredite verhindern die Überschuldung aufgrund von Fremdwährungskrediten.
Die EBRD hat aufgrund ihrer Erfahrung, die sie durch ihre Tätigkeit seit 2012 in Nordafrika gesammelt hat, bereits Finanzierungsmöglichkeiten identifiziert. Sie wird sich auf grüne Projekte konzentrieren und keine Ölprojekte finanzieren. Mit der Erweiterung leistet die EBRD einen Beitrag zur Erreichung der Ziele für die nachhaltige Entwicklung.
Kritische Stimmen gab es, weil man dem europäischen und schweizerischen Privatsektor interessante Geschäfte ermöglichen wolle und dabei das lokale Interesse ein wenig vergessen gehe. Dies gelte auch für die Tatsache, dass es in Europa noch eine Menge an Infrastruktur zu finanzieren gebe, sei es im Kosovo, in Osteuropa oder in Griechenland.
Drittens wäre es aussenpolitisch ein katastrophales oder negatives Zeichen, wenn die Schweiz die zusätzlichen Anteilskäufe ablehnen würde.
Ihre Kommission hat den Bundesbeschluss 2 mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Bereits vorweg: Sie werden nachher über zwei Bundesbeschlüsse abstimmen. Dem Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten der Ukraine ist nichts entgegenzusetzen, er ist in der Kommission auch unbestritten geblieben. Ich bitte Sie aber, den Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung abzulehnen. Dieser zweite Bundesbeschluss kann sachlich und argumentativ nicht richtig begründet werden. Wieso?
Wenn Sie die Botschaft des Bundesrates durchblättern, stellen Sie anhand der Ausführungen auf Seite 30 fest, dass sich die Schweiz an sämtlichen Entwicklungsbanken, die es weltweit gibt, erheblich beteiligt, insbesondere auch an der Afrikanischen Entwicklungsbank, und zwar mit einem Garantiekapital von 3023 Millionen Franken. Insgesamt haben wir weltweit ein Garantiekapital von 10 351 Millionen Franken in Entwicklungsbanken eingeschossen. Man möchte nun, dass die bereits in Nordafrika aktive Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung die geografische Reichweite ihrer Geschäftstätigkeit auf Länder der Subsahara-Zone erweitert, und dann wäre sie faktisch in Gesamtafrika aktiv. Diese Aufgabe wird aber bereits durch die Afrikanische Entwicklungsbank erfüllt - genau in denjenigen Sektoren, welche die Berichterstatterin erwähnt hat. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung braucht es in diesen Ländern nicht, es sei denn, man verfolge mit ihr ein ganz anderes Ziel in der Subsahara-Zone.
Wenn man das Ziel verfolgt, in der Subsahara-Zone den Einfluss Russlands und Chinas einzudämmen, wenn man dort Wirtschaftsprojekte, insbesondere den Bau von Häfen, umsetzt, damit der europäische Einfluss in Afrika gewahrt werden kann, könnte man dem zustimmen. Aber dann müssen wir uns eingestehen, dass unsere Strategie zur internationalen Zusammenarbeit in Afrika in den letzten zwanzig, dreissig Jahren komplett versagt hat. Denn das erwähnte Ziel ist exakt das Ziel der internationalen Zusammenarbeit, mit welcher wir die "grünen Projekte" unterstützen, und zwar ohne die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die neuerdings in ganz Afrika, aber auch in Vorderasien, insbesondere im Irak, tätig werden soll. Der Irak ist übrigens ein komplett zerstörtes Land, aufgesplittert in verschiedene Bereiche: Der Norden ist kurdisch dominiert, im Süden haben sich die alten Regierungskoalitionen ausgebreitet. Es gibt nur ein Interesse der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung im Irak: Gas und Öl. Ansonsten sehe ich kein plastisches Interesse, dass die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung dort investiert.
Daher bitte ich Sie, die Erweiterung von Artikel 1 nicht gutzuheissen. Sie werden mir natürlich Folgendes entgegenhalten: Was machen die anderen Länder? Ich behaupte, in einem Land, wo es eine Regierungspolitik und eine Opposition gibt, wird dieses Abkommen gar nicht einmal Gegenstand von irgendwelchen Debatten sein. Das wird einfach durchgewunken und nicht näher kontrolliert. Daher bitte ich Sie, bei der Gesamtabstimmung den zweiten Bundesbeschluss abzulehnen.
Jetzt komme ich zu zwei, drei allgemeinen Erwägungen, die mir am Herzen liegen und die es verdienen, erwähnt zu werden. Wir werden im Verlauf dieser Session eine Botschaft zum IWF unterbreitet erhalten. Ich möchte Sie auf Folgendes hinweisen: Wenn Sie diese Botschaft anschauen, dann sehen Sie Beteiligungen der Schweiz an internationalen Finanzinstituten, die weit über die Wirtschaftskraft und die wirtschaftliche Bedeutung der Schweiz hinausgehen. Wir gewähren über die Schweizerische Nationalbank und über den Bund insgesamt Garantien von über 20 Milliarden Schweizerfranken an internationale Finanzinstitute.
Nun werden Sie sagen: Das können wir tun, wir sind reich genug. Ich rate Ihnen aber, einmal Vergleiche innerhalb Westeuropas anzustellen und insbesondere Norwegen ins Auge zu fassen, das reichste Land, das wir in Westeuropa haben. Dann werden Sie sehen, dass die Schweiz dreimal so viel in die Finanzinstitute investiert wie Norwegen. Wir investieren in den IWF mehr als Norwegen, Australien und Österreich zusammen, ebenso in die internationalen Entwicklungsbanken. Da stelle ich mir die Frage, ob die Strategie einer überproportionalen Beteiligung der Schweiz an den internationalen Finanzinstituten nicht ein Risiko darstellt, das bei einer internationalen Finanzkrise voll auf die Schweiz durchschlagen würde.
Was macht zum Beispiel Norwegen? Norwegen investiert in Höhe eines Drittels des Schweizer Beitrages in die Entwicklungsbanken und den IWF. Norwegen verfügt über einen souveränen Staatsfonds von umgerechnet über 1500 Milliarden Euro, den es selbst verwaltet und über dessen Anlagen es auch selbst entscheidet. Die Schweiz hatte einmal die Gelegenheit, einen souveränen Staatsfonds zu gründen; wir waren nicht bereit dazu. Jetzt schiessen wir die Mittel in internationale Finanzinstitute ein, die wir so nicht mehr kontrollieren können.
Ich glaube, dass der Bundesrat gut beraten wäre, die Gesamtstrategie einmal anzuschauen. Es ist klar, was mir der Bundesrat entgegnen wird: Er wird sagen, dass wir eine Stimmrechtsgruppe haben, die wir anführen, und dass wir in diesen Bereichen entsprechend Einfluss nehmen können. Den politischen Nutzen sehe ich nicht; ich sehe aber das Risiko, das wir hier eingehen. Daher wäre es wirklich angebracht, einmal die Grössenordnung - nicht die Beteiligung an und für sich, sondern die Grössenordnung - der Mittel anzuschauen, die die Schweiz in die Entwicklungsbanken und den IWF einschiesst. Es ist nicht zu übersehen, dass sie weit über die Wirtschaftskraft und die wirtschaftliche Bedeutung der Schweiz hinausgeht.
Wie dem auch sei, diese Regulierungen werden wir heute nicht ändern. Was wir aber ändern können, ist eine Ausweitung des aktiven Bereiches einer Entwicklungsbank, nämlich der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.
Ich bitte Sie, beim Bundesbeschluss 2 Nein zu stimmen.
Parmelin Guy · BR-M · Conseil fédéral · Vaud
De quoi s'agit-il? Le Conseil fédéral vous soumet pour approbation deux propositions qui sont liées à la Banque européenne pour la reconstruction et le développement (BERD). Il s'agit, d'une part, d'une participation à l'augmentation du capital de la BERD en faveur de l'Ukraine et, d'autre part, de la modification de l'article 1 de l'accord portant création de la banque.
La BERD est une organisation multilatérale prioritaire pour la Suisse. La Suisse y est représentée de manière permanente au conseil d'administration, où elle dirige un groupe de vote dont l'Ukraine fait également partie.
La participation de la Suisse à l'augmentation du capital, qui est la première proposition du Conseil fédéral, revêt une grande importance stratégique. Elle complète les mesures bilatérales en faveur de l'Ukraine et consolide l'influence de la Suisse au sein de cette banque. L'appui que la BERD pourra fournir à l'Ukraine grâce au nouveau capital, et surtout à son effet de levier, sera très significatif. La capitalisation offrira également des opportunités pour les secteurs privés et financiers suisses et engendrera une perspective de retour pour les personnes d'Ukraine en quête de protection en Suisse.
Le Conseil fédéral a décidé de financer la participation de la Suisse à partir des fonds réservés à l'Ukraine dans le cadre de la coopération internationale. Cette compensation est exceptionnelle, car l'augmentation de capital est directement liée à l'engagement de la Suisse en faveur de la reconstruction de l'Ukraine prévue dans la coopération internationale.
La deuxième proposition du Conseil fédéral concerne l'approbation de la modification de l'article 1 de l'accord portant création de la BERD. Cela doit permettre à la banque d'élargir ses activités à certains pays d'Afrique subsaharienne et à l'Irak, ceci à partir de 2025. Je tiens à souligner clairement que la priorité de la BERD demeure le soutien à l'Ukraine et à ses autres pays d'opération existants. C'est d'ailleurs la raison pour laquelle l'élargissement en Afrique subsaharienne sera limité, progressif, et les activités ciblées et ponctuelles.
Le soutien de la Suisse à l'élargissement se justifie essentiellement pour trois raisons. En premier lieu, cela a été dit par la rapporteuse, par la pertinence géopolitique et économique de l'Afrique subsaharienne. Le but, c'est ici aussi de renforcer les liens économiques et politiques avec l'Afrique subsaharienne, qui est une région à fort potentiel économique, et aussi avec le reste de l'Europe, et d'offrir une alternative au financement de la Chine et à son influence croissante dans la région. Le soutien de la BERD en Afrique subsaharienne doit aussi contribuer à renforcer la stabilité de cette région qui, vous le savez, connaît une forte migration vers la Suisse, et plus généralement vers l'Europe.
En deuxième lieu, avec son orientation sur le secteur privé, la BERD amènera de la valeur ajoutée en réalisant ses investissements de manière subsidiaire, en collaboration avec les autres banques multilatérales de développement. Et la BERD interviendra expressément dans des domaines où d'autres acteurs ne sont pas présents, comme les prêts en monnaie locale, et dans des domaines où elle a une approche unique, comme le soutien aux petites et moyennes entreprises, ou alors aussi dans des domaines comme l'infrastructure ou l'énergie renouvelable, là où les besoins dépassent les moyens des autres banques. L'expérience qui a été menée ces dernières années en Afrique du Nord montre qu'un cycle d'investissement qu'on peut qualifier de vertueux a pu être enclenché à la suite du lancement des opérations de la BERD dans cette région - c'était déjà il y a plus de dix ans, en 2012.
Finalement, l'investissement et le soutien prévus par la Suisse renforcera également notre crédibilité et notre influence au sein du conseil d'administration. Cela nous permettra d'accompagner de manière constructive l'élargissement, en nous assurant que la priorité principale reste l'Ukraine. Un manque de soutien risquerait de nous ranger dans le même camp que la Russie ou la Biélorussie, c'est-à-dire des seuls pays opposés à l'élargissement.
L'élargissement des opérations en Irak a pour but de compléter le travail que la BERD mène déjà dans la partie méridionale du bassin méditerranéen, en particulier en Jordanie, au Liban et en Turquie; il devrait aussi contribuer à la stabilité de la région, ce qui est également dans l'intérêt de la Suisse et de son engagement humanitaire. En Irak, la BERD travaillerait en coordination avec les autres acteurs du développement déjà présents sur place. Elle se focaliserait sur les domaines spécifiques tels que la réforme du secteur de l'énergie, notamment la promotion de projets d'énergie renouvelable.
Je vous invite à soutenir clairement les deux projets du Conseil fédéral. Concernant l'intervention de M. Rieder, la réflexion est déjà en cours, en tout cas au sein de mon département. Je suis prêt, une fois que nous aurons terminé notre réflexion, à mener la discussion aussi au sein du Conseil fédéral, non pas sur un projet précis, mais sur l'engagement dans les différentes banques. Le but serait d'avoir une vue d'ensemble et de voir les conséquences à terme. La proposition de ne pas soutenir le deuxième projet avec l'extension à l'article 1 est faite sans aucune base solide. Je le répète: ces discussions existent, nous les menons, et nous avons déjà fixé certaines priorités par rapport à différentes banques; nous poursuivons le processus, et je suis prêt à mener cette discussion au sein du Conseil fédéral.
Mais, aujourd'hui, je vous invite à soutenir les projets du Conseil fédéral.
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
1. Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten der Ukraine
1. Arrêté fédéral sur la participation de la Suisse à l'augmentation du capital de la Banque européenne pour la reconstruction et le développement en faveur de l'Ukraine
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Vote
Art. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 36 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 36 Stimmen
Dagegen ... 2 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
2. Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
2. Arrêté fédéral portant approbation de la modification de l'article 1 de l'Accord portant création de la Banque européenne pour la reconstruction et le développement
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 21 Stimmen
Dagegen ... 19 Stimmen
(1 Enthaltung)
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat.