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Parkgebührenbefreiung für gehbehinderte Personen (Art. 20a Abs. 1 Bst. b VRV)

67272 · Amtliches Bulletin

Du 11 mars 2025

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/67272/de/parkgebuhrenbefreiung-fur-gehbehinderte-personen-art-20a-abs-1-bst-b-vrv

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Exempter les personnes handicapées des taxes de stationnement (art. 20a al. 1 let. b OCR) (22.3727)

22.3727

Parkgebührenbefreiung für gehbehinderte Personen (Art. 20a Abs. 1 Bst. b VRV)

Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Diese Motion wurde vom Nationalrat am 11. Juni 2024 mit 125 zu 57 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Sie verlangt, dass gehbehinderte Personen auf öffentlichen Parkplätzen keine Parkgebühren mehr bezahlen müssen. Der Motionär verweist darauf, dass Personen mit einer Behindertenkarte bereits heute Erleichterungen geniessen. Zum Beispiel können sie ihr Auto über die Maximalzeit hinaus auf Parkplätzen abstellen oder auch Parkplätze auf öffentlichem Grund benutzen, wo das Parkieren nicht erlaubt ist. Bei dieser Ausgangslage bestehe eine grosse Unsicherheit, ob behinderte Personen für das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen trotzdem bezahlen müssen. Der Bundesrat solle deshalb die Verkehrsregelnverordnung (VRV) so anpassen, dass gehbehinderte Personen auf öffentlichen Parkplätzen nicht nur zeitlich unbeschränkt, sondern eben auch kostenlos parkieren dürfen.

In der Kommission fand der Bundesrat mit seinem Argument Gehör, dass die Kompetenz des Gebührenwesens im Strassenverkehr gemäss Bundesverfassung bei den Kantonen liegt und dass der Bundesrat deshalb nicht in diese Kompetenz eingreifen möchte. Aber auch inhaltlich wurden in der Kommission Vorbehalte laut, und es wurde gefragt, weshalb zum Beispiel ein gut verdienender Rollstuhlfahrer von Parkgebühren befreit werden soll.

Ihre KVF beantragt Ihnen einstimmig, die Kompetenz zur Festlegung der Gebühren im Strassenverkehr bei den Kantonen zu belassen und die Motion abzulehnen.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Eine Regelung, wie sie der Motionär verlangt, kann der Bundesrat nicht umsetzen. Das Gebührenwesen im Strassenverkehr liegt gemäss Verfassung in der Kompetenz der Kantone; das wollte ich einfach nochmals betonen. Wir können den Kantonen und Gemeinden nicht vorschreiben, auf Parkgebühren zu verzichten. Das ist, wie gesagt wurde, vielerorts auch bereits der Fall.

Ich schliesse mich hier dem Kommissionssprecher an und möchte Sie auch bitten, die Regelung so zu belassen, wie sie ist. Die Kantone haben genügend Möglichkeiten, diesem Anliegen Rechnung zu tragen.

Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Abgelehnt - Rejeté