25.3024, 25.3025
Pas de transmission de données fiscales sans anonymisation / Transmission de données fiscales par les cantons à la Confédération à des fins statistiques. Nécessité d'une base légale formelle
Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
25.3024
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Bertschy, Amoos, Andrey, Bendahan, Grossen Jürg, Masshardt, Roth David, Ryser, Wermuth)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Bertschy, Amoos, Andrey, Bendahan, Grossen Jürg, Masshardt, Roth David, Ryser, Wermuth)
Rejeter la motion
25.3025
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Ryser, Amoos, Andrey, Bendahan, Bertschy, Grossen Jürg, Masshardt, Roth David, Wermuth)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Ryser, Amoos, Andrey, Bendahan, Bertschy, Grossen Jürg, Masshardt, Roth David, Wermuth)
Rejeter la motion
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Vorliegend behandeln wir, wie es die Präsidentin gesagt hat, zwei Motionen der WAK Ihres Nationalrates. Die Motion 25.3024, "Keine Weitergabe von Steuerdaten ohne Anonymisierung", entspricht im Prinzip der Motion Regazzi 24.3507, welche aktuell in der WBK-S behandelt wird. Die Motion 25.3025, "Übermittlung von Steuerdaten durch die Kantone an den Bund zu statistischen Zwecken. Für eine formelle Gesetzesgrundlage", entspricht der Motion Feller 24.3514.
Ihre Kommission beantragt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die erste Motion anzunehmen, und sie beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, auch die zweite Motion anzunehmen. Sie haben es gehört: Es gibt zwei Minderheiten, Bertschy und Ryser, welche für die eine bzw. die andere Motion die Ablehnung beantragen.
Aber der Reihe nach: Der Bund will die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes und die Verordnung über die Organisation der Bundesstatistik totalrevidieren und in einer Bundesstatistikverordnung zusammenführen. So weit, so gut. Die Kommission ist mit diesem Vorgehen des Zusammenführens grundsätzlich einverstanden.
Bestandteil der Verordnung soll auch die Erhebung von Steuerdaten sein, und zwar nicht anonymisiert. Die vorerwähnten Motionen Regazzi und Feller wurden genau aus diesem Grund eingereicht. Es geht bei dieser Kritik vor allem um die fehlende Anonymisierung und bei der Motion Feller auch um die fehlende formell-gesetzliche Grundlage. Diese Kritik konnte im Parlament noch nicht behandelt werden. Ich habe es gesagt: Die Motion Regazzi ist aktuell in der WBK-S, und die Motion Feller ist noch nicht behandelt worden. Nur: Die Anzahl an Mitunterzeichnenden dieser beiden Motionen und die Haltung der politischen Parteien zeigen, dass höchstwahrscheinlich beide angenommen werden.
Die zuständigen Bundesämter hörten diese Kritik jedoch nicht. Für sie gab es auch keinen Grund für einen Marschhalt. Sowohl das Bundesamt für Statistik als auch die Eidgenössische Steuerverwaltung drückten aufs Gas und wollten die neue Verordnung einführen. Dieses Verhalten geht aus Sicht Ihrer Kommission nicht, und Sie werden verstehen, dass ich - zwar nicht als Berichterstatter, aber zumindest als Mitte-Fraktionschef - wenig Vertrauen in das Bundesamt für Statistik habe.
Ich komme zurück zur Sicht der Kommission. Das Vorgehen ist aus Sicht der Kommission nicht akzeptabel, zumal weder das Bundesamt für Statistik noch die Eidgenössische Steuerverwaltung aufzeigen konnten, wie der Schutz der Daten schlussendlich gewährleistet wird. Es besteht der Verdacht, dass man innerhalb der Bundesverwaltung nicht mit der gleichen Elle misst wie beim privaten Datenschutz. Aus diesem Grund hat die WAK-N entschieden, beide Vorstösse noch einmal einzureichen, und zwar als Kommissionsvorstösse - dies erstens, um eine zeitliche Beschleunigung vorzunehmen, da offensichtlich die Zeit drängt, und zweitens, um den Druck auf die Verwaltung aufrechtzuerhalten, um in dieser entscheidenden und wichtigen Frage eine klare Regelung zu erreichen.
Sie fragen sich vielleicht noch, was diese beiden Motionen beinhalten. Ich hatte es bereits gesagt: Sie entsprechen im Grundsatz den Motionen Regazzi und Feller. Die Motion 25.3024 verlangt eine Anonymisierung der Daten vor der Übergabe durch die Kantone an den Bund. Der Grund ist klar: In diesen Steuerdaten befinden sich auch viele persönliche Daten - ich meine nicht nur das Einkommen, sondern es könnten durchaus auch Informationen zu bezogenen ärztlichen Leistungen usw. darin enthalten sein. Bei der Motion 25.3025 geht es im Grundsatz um die Frage der Abwägung des öffentlichen Interesses an statistischen Daten gegenüber dem privaten Interesse des Steuergeheimnisses sowie um die Frage, ob es hierfür eine gesetzliche Grundlage braucht. Ich zitiere gerne Professor Peter Locher, der klar zum Ausdruck gebracht hat, dass eine solche fehlt.
Ich komme zum Schluss. Alles in allem fordert Ihre Kommission einen Marschhalt. Sie fordert eine konsequente Einhaltung des Datenschutzes und schlussendlich eine Verbesserung der Vorlage.
Ich hoffe, Sie können Ihrer Kommission folgen und nehmen diese beiden Motionen an.
Pamini Paolo · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ho l'onore di presentarvi, a nome della Commissione dell'economia e dei tributi del Consiglio nazionale, due mozioni adottate nella seduta del 18 febbraio 2025: la mozione 25.3024, "Nessuna trasmissione di dati fiscali senza anonimizzazione", e la mozione 25.3025, "Trasmissione di dati fiscali dai Cantoni alla Confederazione a fini statistici. Necessità di una base legale formale".
Entrambe le mozioni sono state approvate con 15 voti favorevoli e 9 contrari. Con 16 voti favorevoli, la Commissione dell'economia e dei tributi del Consiglio nazionale, nella sua riunione dello scorso mese di febbraio, ha anche raccomandato al Consiglio federale di rinviare l'adozione della nuova ordinanza sulla statistica federale fino al completamento dell'iter parlamentare su tutti gli atti pendenti in materia.
La mozione 25.3024 riprende il testo della mozione Regazzi 24.3507. Lo fa per accelerare i tempi procedurali, perché anche la vostra commissione ritiene che la proposta di anonimizzare i dati prima della trasmissione dai Cantoni all'Ufficio federale di statistica sia particolarmente pertinente e rilevante. La mozione richiede che i dati fiscali vengano anonimizzati prima di una loro trasmissione. Riteniamo che l'elaborazione statistica possa e debba avvenire senza violare il principio della protezione dei dati personali. La protezione dei dati verrebbe, infatti, a nostro giudizio violata o messa per il meno in pericolo, qualora la trasmissione avvenisse in forma non anonimizzata. Questa ci sembra una procedura altamente sensibile e anche sproporzionata, anche alla luce delle minacce informatiche crescenti.
La mozione 25.3025, a sua volta, è letteralmente mutuata dalla mozione Feller 24.3514 e chiede che la trasmissione dei dati fiscali poggi su una base legale formale e quindi non solo a livello di ordinanza, come oggi è il caso. Il principio di legalità impone che restrizioni rilevanti ai diritti fondamentali siano approvati dal Parlamento secondo la procedura legislativa ordinaria che, mi permetto di ricordare, sottostà anche al referendum facoltativo, quindi permettendo anche alla popolazione di esprimersi sul tema qualora 50 000 concittadini e concittadine lo richiedessero.
A sostegno di questa impostazione di una base formale legale, la commissione ha preso atto anche del parere giuridico dell'ex giudice federale Peter Locher, redatto su incarico del Canton Vaud, secondo cui il segreto fiscale ha prevalenza sulle esigenze statistiche e una sua limitazione richiede una chiara base formale legale. L'assenza di una tale base rende problematica, secondo alcuni commissari, o persino illegittima la trasmissione di dati non anonimizzata prevista dalla bozza di ordinanza messa in consultazione nel dicembre 2023 che nel frattempo è stata modificata.
Il 2 aprile 2025, la direttrice del Dipartimento federale dell'interno ha informato la commissione di aver rinunciato a integrare nella revisione dell'ordinanza, nel frattempo entrata in vigore, gli aspetti oggetto della mozione 25.3024, ritenendo la mozione superata dai fatti; così una minoranza della commissione ha chiesto di ritirare la mozione. Ma la commissione, durante la sua seduta del 14 aprile, con 16 voti contro 9, ha deciso di mantenere la mozione 25.3024 che chiede l'anonimizzazione dei dati. A giudizio della maggioranza della commissione, la rinuncia del Consiglio federale, seppur significativa, non elimina la necessità di fissare principi giuridici chiari e duraturi. Va riferito che la minoranza, con la sua posizione a sostegno della proposta di trasmissione non anonimizzata, sottolinea il fatto che i rischi vadano relativizzati e soprattutto che questa soluzione porterebbe benefici all'analisi statistica dei dati.
In conclusione, permettetemi una considerazione di carattere personale: si tende spesso a trattare trasparenza e fiducia come se fossero delle alleate o due elementi che vanno di pari passo. In realtà, sono concetti sostitutivi e non complementari. In particolare laddove la trasparenza supera determinate soglie si rischia di minare la fiducia nelle istituzioni. E secondo una buona parte dei colleghi e delle colleghe commissari, questa è la situazione che temiamo possa presentarsi, se i dati fiscali venissero trasmessi in forma non anonimizzata - perché un'eccessiva trasparenza potrebbe effettivamente minare la fiducia. È un equilibrio delicato, quello di cui stiamo parlando, e mischiarli senza riflessione potrebbe produrre risultati ibridi, incoerenti, per così dire un po' come l'ornitorinco, che pur essendo un mammifero, depone le uova - una creatura singolare che però probabilmente non è il caso di replicare nel nostro ordinamento giuridico.
Per tutte queste ragioni vi invito pertanto a nome della maggioranza della commissione ad approvare le due mozioni.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral
Ich spreche zur Motion 25.3024, "Keine Weitergabe von Steuerdaten ohne Anonymisierung". Die Motion, über die Sie heute befinden, ist materiell eigentlich gegenstandslos. Der Bundesrat hat am 2. April mitgeteilt, dass er dem mehrfach geäusserten Anliegen der Gesetzgeberin nachkommen werde und ein Spezialgesetz erarbeitet und dass er zugleich auf eine Regelung der Steuerdatenerhebung in der aktuell zur Revision stehenden Bundesstatistikverordnung verzichtet.
Das übliche Vorgehen als Kommission wäre es, die überholte Motion zurückzuziehen. Wenn Sie aber darüber abstimmen, weil die Mehrheit der WAK-N die Motion aufrechterhalten möchte, möchte ich Ihnen die nach wie vor gültigen Argumente der Kommissionsminderheit nicht vorenthalten.
Diese Motion erschwert die Digitalisierung der Verwaltung, und sie verlängert den unbefriedigenden Zustand, dass in unserem Land vorhandene statistische Daten, die für verläss- liche Schätzungen von Wirtschaftsforscherinnen und -forschern gebraucht würden, für Auswertungen nicht in der richtigen Form oder nicht am richtigen Ort zur Verfügung stehen - obwohl sie vorhanden wären. Die Abnehmerinnen und Abnehmer sind wir selber - die Politik, die Bevölkerung -, und es betrifft die Qualität unserer Entscheidungen. Gute Wirtschaftspolitik basiert auf einer möglichst verlässlichen empirischen Abschätzung der Folgen. Bei finanz- und sozialpolitischen Entscheidungen ist es zentral, dass wir die Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen wie auch auf die Situation der verschiedenen betroffenen Gruppen evaluiert haben. Wir erwarten solche Schätzungen, und wir fordern sie zuhauf ein, sei das bei Vorstössen, bei Initiativen oder Referenden.
Ich zitiere Ihnen aus einem Schreiben von Professor Kurt Schmidheiny, des Präsidenten der Schweizerischen Gesellschaft für Volkswirtschaft und Statistik (SGVS). Es wurde von der halben Ökonomengilde der Schweiz unterzeichnet. Die SGVS schreibt: "Das Zahlenmaterial für diese Schätzungen liefern meistens die Steuerdaten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Es liegt aber nur ein partieller Auszug aus der Veranlagung der direkten Bundessteuer vor. Die Daten sind regelmässig nicht detailliert genug, um wichtige Fragen zu beantworten. Sie enthalten beispielsweise nur wenige Angaben zu den verschiedenen Einkommensbestandteilen und zur Familiensituation. Angaben zu den Vermögen enthalten sie keine, und bei den Unternehmenssteuern wird von der ESTV bislang nur eine kleine Teilmenge der kantonalen Daten nutzbar gemacht. Die Bundesverwaltung muss dann für politikrelevante Schätzungen auf starke Annahmen zurückgreifen. Irrtümliche Annahmen können zu grossen Fehlern und Unschärfen führen. So konnte z. B. die Betroffenheit der Heiratsstrafe mit den Daten der ESTV nur mittels starker und später korrigierter Annahmen geschätzt werden.
In den Daten fehlte die Aufteilung der Einkommen zwischen den Ehepartnern, obwohl diese in den Veranlagungen ausgewiesen wären. Auch die Prognose der Mehreinnahmen aus den G20-OECD-Zusatzsteuern basierte nur auf Annahmen. Mit besseren kantonalen Daten hätte das viel verlässlicher abgeschätzt werden können.
Wenn wir anonymisieren, sind Verknüpfungen mit anderen Datenquellen, z. B. aus der Sozialstatistik oder der Unternehmensstatistik, ohne Identifikationsnummer unmöglich. Wir verlieren so zahlreiche Steuersubjekte, die in einen anderen Kanton umziehen. Frauen, die heiraten oder sich scheiden lassen, können auch nicht über die Zeit verfolgt werden. So kann die Wirkung von Reformen auf das Verhalten von natürlichen und juristischen Personen nicht zuverlässig geschätzt werden."
Die Schätzung solch dynamischer Effekte ist aber eine elementare Voraussetzung für fundierte und transparente Politikentscheide und wurde in der WAK-N schon x-fach gefordert. Ironie der Geschichte ist, dass wir an derselben Sitzung, in der wir diese Motion behandelt haben, eine detaillierte finanzielle Abschätzung für eine andere Vorlage eingefordert haben. Die Mehrheit der Kommission verlangt also Klarsicht und verordnet gleichzeitig einen Blindflug.
Ich möchte noch eine mögliche Unklarheit betreffend die Anonymisierung ausräumen: Die Identifikation bei Einzeldaten wird nur für die zentrale Stelle gebraucht, welche die Verknüpfungen auf der Zeitachse oder mit komplementären Datensätzen vornimmt. Danach werden die Daten für die Nutzer in anonymisierter Form ausgewertet. Bei einer zu geringen Anzahl an Daten auf Gemeindeebene, die Rückschlüsse auf Einzelfälle zulassen würden, werden die entsprechenden Daten aggregiert abgegeben. Publizierte Ergebnisse solcher Auswertungen lassen keine Rückschlüsse auf Einzelfälle zu.
Ich bitte Sie: Erschweren Sie nicht unsere eigene Arbeit, die Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit der politischen Entscheidungen und die Digitalisierung der Verwaltung, und lehnen Sie diese Motion ab. Sie ist zudem bereits überholt.
Ryser Franziska · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S
"Gouverner, c'est prévoir" - aber um vorausschauend zu handeln, muss man die Auswirkungen einer Entscheidung abschätzen können. Genau das ist heute in steuer- und in sozialpolitischen Fragen oft nicht der Fall, weil der Verwaltung die Daten fehlen, um sorgfältige Prognosen zu rechnen.
Welche Haushalte sind betroffen? Wie viele Mindereinnahmen werden erwartet? Was für dynamische Effekte hat eine Reform mit sich gebracht? Regelmässig diskutieren wir bei der Beratung von steuerpolitischen Geschäften in der Kommission über solche Fragen, ohne eine befriedigende Antwort zu erhalten. Die Einführung der Tonnage Tax? Kosten unbekannt. Ein Abzug für Krankenkassenprämien bei der Umsetzung der Motion Grin? Mindereinnahmen unbestimmt. Die Erstreckung der Verlustverrechnung für Unternehmen? Auswirkungen nicht bezifferbar.
Dabei geht es um Summen von mehreren hundert Millionen Franken, die jedes Jahr anfallen, und wir haben, salopp gesagt, keine Ahnung, was wir machen. So macht man keine seriöse Politik. Zumal das Problem kein technisches ist: Die Computer könnten heute zuverlässige Prognosemodelle rechnen. Das Problem sind auch nicht fehlendes Know-how oder fehlende personelle Ressourcen, sondern das Problem ist ausschliesslich der Umstand, dass diese Informationen nicht oder nur bei den Kantonen vorhanden sind und die Eidgenössische Steuerverwaltung nicht auf sie zugreifen kann. Daran muss sich etwas ändern, und zwar rasch.
Der Bundesrat hat bereits vor einem Jahr den Entscheid gefällt, zusätzliche Steuerdaten von den Kantonen zu erheben, und die notwendige Verordnungsänderung aufgegleist. Er hat dabei auch abgeklärt, ob eine eigene Gesetzesgrundlage notwendig sei. Dafür wurde ein Rechtsgutachten bei Professor Probst in Auftrag gegeben, das auch unserer Kommission vorlag. Dieses stützt dieses Vorgehen, genauso wie eine Analyse des Bundesamtes für Justiz.
Die vorliegende Motion versucht nun, den Bundesrat auszubremsen und die Erfassung einer sinnvollen Datengrundlage zu verzögern. Statt endlich Transparenz über die Auswirkungen von steuer- und sozialpolitischen Geschäften zu schaffen, will die Kommissionsmehrheit mit dem Umweg über ein Spezialgesetz die Erhebung notwendiger Daten für statistische Zwecke einschränken. Das tragen wir nicht mit.
Bereits heute regelt das Bundesstatistikgesetz die Mitwirkung der Kantone und Gemeinden bei der Beschaffung und Bearbeitung der Daten. Der Bundesrat kann und muss über die Verordnung bestimmen, welche Daten aus den kantonalen Datenbanken an den Bund weitergegeben werden. Das macht auch Sinn: So kann rasch reagiert werden, wenn sich der Informationsbedarf ändert und z. B. gewisse Datensätze nicht mehr notwendig sind oder eben andere gebraucht werden.
Überall werden heute Daten genutzt, um Entscheidungen zu objektivieren. Ja, sogar hier im Saal werden neuerdings Lärmpegelmessungen durchgeführt, um die regelmässigen Ermahnungen an eine angemessene Lautstärke zu objektivieren. Die ganze Welt nutzt Daten, nur der Bund soll weiterhin im Blindflug navigieren. Und wenn Schätzungen dann falsch oder unvollständig in Abstimmungskämpfe getragen werden, ist als Erstes von denjenigen Kritik zu hören, die heute eine vorausschauende Erhebung der Daten verhindern.
Wir brauchen eine zuverlässige und belastbare Grundlage, um politische Entscheidungen zu treffen. Diese Motion hingegen verzögert eine rasche Erhebung von Daten für statistische Zwecke und erwirkt unnötige administrative Aufwände und langwierige Gesetzgebungsprozesse, ohne am Schluss einen Mehrwert zu schaffen.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura
Je vais traiter les deux motions ensemble. Ces deux motions ont déjà donné lieu à beaucoup de discussions. J'aurais tendance à dire qu'il s'agit surtout de discussions de nature politique. Il ne s'agirait pas de penser que l'administration est sourde, trop libre ou encore obstinée. C'est chaque fois des décisions politiques qui ont précisé des prises de position.
L'objectif de la motion 25.3024, "Pas de transmission de données fiscales sans anonymisation", est d'adapter le projet d'ordonnance sur la statistique fédérale pour que les données fiscales récoltées à des fins statistiques soient anonymisées avant leur transmission à la Confédération. Comme cela a été mentionné, le Conseil fédéral s'est prononcé à ce sujet.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion 25.3024 und per Brief an die WAK-N festgehalten, dass er auf die Einführung der Steuerdatenerhebung auf dem Verordnungsweg trotz entsprechender Gesetzesgrundlage verzichtet. Der Bundesrat hat daher die neue Bundesstatistikverordnung, auf welche sich die vorliegende Motion bezieht, am 30. April 2025 ohne Regelung der Steuerdatenerhebung verabschiedet. Sie tritt am 1. Juni 2025 in Kraft. Deshalb ist die vorliegende Motion aus Sicht des Bundesrates materiell gegenstandslos geworden.
Le Conseil fédéral propose le rejet de cette motion, estimant qu'avec la renonciation à intégrer le relevé des données fiscales dans la version révisée de l'ordonnance, il l'a déjà mise en oeuvre.
En revanche, il s'agit d'adopter la motion 25.3025, qui vise à l'élaboration d'une base légale formelle pour la transmission de données fiscales par les cantons à la Confédération à des fins statistiques. Le Conseil fédéral est convaincu que les bases légales en vigueur, en particulier la loi sur la statistique fédérale, suffisent pour le relevé des données fiscales auprès des cantons. L'Office fédéral de la justice et une expertise juridique externe sont parvenus à la même conclusion.
Der Bundesrat anerkennt aber das mehrfach im Parlament geäusserte Anliegen einer neuen formell-gesetzlichen Grundlage, welche die Bedingungen festlegt, unter denen der Bund die für statistische Vorhaben erforderlichen kantonalen Steuerdaten erheben kann. Deshalb ist der Bundesrat bereit, eine entsprechende Bestimmung zu erarbeiten und darin dem Datenschutz und der Datensicherheit beim Dateneingang, bei der Pseudonymisierung, bei der Datenbearbeitung und bei der Datenspeicherung besonders Rechnung zu tragen. Mit einer solchen formell-gesetzlichen Grundlage erübrigen sich aus Sicht des Bundesrates allfällige rechtliche Bedenken betreffend Datenschutz und Steuergeheimnis.
Cette procédure implique que, jusqu'à l'entrée en vigueur de la base juridique spécifique, aucune donnée fiscale détaillée ne sera disponible pour les questions de politique fiscale, mais aussi pour d'autres thématiques, ce qui peut être regretté. Cela concerne en particulier les réponses aux questions de politique fiscale, pour lesquelles il restera de grandes lacunes dans les données, et pour lesquelles le Conseil fédéral devra continuer à recourir à des relevés de données ad hoc pour quantifier les effets de réformes spécifiques. Pour des raisons de coût et de temps, il ne pourra le faire que pour certaines réformes importantes et uniquement sur la base des données de certains cantons, ce qui signifie que les résultats ne pourront pas être considérés comme représentatifs. Jusqu'à l'entrée en vigueur de la base juridique correspondante, les décisions en matière de politique fiscale continueront donc à être prises sans s'appuyer sur des bases consolidées, sur des bases solides. D'autres thèmes sont également concernés, par exemple la motion adoptée CSEC-E 19.3953, "Pauvreté en Suisse, monitoring régulier de la situation", qui charge le Conseil fédéral d'effectuer un suivi de la situation en matière de prévention et de lutte contre la pauvreté. Sans données fiscales cantonales détaillées, ce suivi restera très lacunaire.
Néanmoins, en raison des demandes réitérées du législatif, nous sommes ouverts et d'accord de travailler à une base légale et proposons l'adoption de cette motion, mais en refusant la précédente qui est désormais caduque.
Vote
25.3024
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Bertschy und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 118 Stimmen
Dagegen ... 72 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Vote
25.3025
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion. Eine Minderheit Ryser beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 124 Stimmen
Dagegen ... 63 Stimmen
(3 Enthaltungen)