24.3680
Stabiliser les finances fédérales. TVA dans le transport aérien
Ryser Franziska · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S
Der internationale Flugverkehr ist, Sie wissen es, der grösste CO2-Emittent der Schweiz. Er ist für 27 Prozent des Klimaeffektes verantwortlich, Tendenz steigend. Die Passagierzahlen nehmen zu und haben der Flugindustrie in den letzten zwei Jahren Rekordumsätze beschert. Trotzdem wird die zivile Luftfahrt heute steuerlich begünstigt. Einerseits ist Kerosin weiterhin von CO2-Abgaben befreit. Als Grund dafür werden regelmässig die internationalen Abkommen ins Feld geführt, leider ohne die Bereitschaft, diese Abkommen in Zukunft zu ändern. Andererseits kommen Subventionen hinzu. Weder Kerosin noch Flugtickets internationaler Flüge unterliegen der Mehrwertsteuer, ebenso wenig Lieferungen und Dienstleistungen von Zulieferern der internationalen Luftfahrt. Dabei geht es etwa um Umbauten und Instandsetzungen von Flugzeugen, um Wartungsarbeiten und um Gegenstände, die in ein Flugzeug eingebaut werden; es geht um überhaupt alles, um ein Flugzeug zu beladen oder was man für den Betrieb eines Flugzeuges braucht.
Diese indirekte Subvention führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Im internationalen Reiseverkehr konkurrieren Flug- und Zugverkehr um die gleichen Passagiere innerhalb Europas. Während jedoch der schienengebundene Verkehr weiterhin sämtliche Abgaben wie Stromabgaben, Trassengebühren oder Mehrwertsteuer auf Rollmaterial, Instandhaltung und Belieferung abliefert, geniesst der Flugverkehr exklusive Ausnahmebewilligungen. Er spart damit administrative Aufwände und Kosten, was mit ein Grund dafür ist, dass der Flugverkehr günstigere Preise anbieten kann.
Mit Blick auf die Mobilitätsziele des Bundes ist klar: Es braucht eine Verlagerung des Flugverkehrs auf den Zugverkehr. Das Einfachste ist, Kostenwahrheit zu schaffen, und dazu gehört neben der Internalisierung der Umweltauswirkungen über eine CO2-Abgabe oder über eine entsprechende Flugticketabgabe eben auch die Aufhebung von wettbewerbsverzerrenden Steuersubventionen.
Der Bundesrat rechtfertigt die Mehrwertsteuerbefreiung damit, dass das Vergütungsverfahren halt kompliziert sei und es um hohe Beträge gehe - ein befremdliches Argument: Die Höhe einer Steuer sollte nicht ein Kriterium für deren Nichterhebung sein. In Zeiten der Klimakrise sind Subventionen von klimaschädlichen Verkehrsträgern definitiv fehl am Platz, notabene, wenn es eine Industrie betrifft, der es ökonomisch gutgeht und die definitiv keine Unterstützung des Staates benötigt. Im Sinne einer fairen Besteuerung und für mehr Steuergerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern ist deshalb Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 des Mehrwertsteuergesetzes aufzuheben.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser Motion.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Die von der Motion verlangte Streichung von Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 des Mehrwertsteuergesetzes würde nicht zu einer Aufhebung der Steuerbefreiung im Luftverkehr führen. Die Steuerbefreiung im genannten Gesetzesartikel stellt lediglich eine administrative Entlastung dar. Statt dass eine Airline beispielsweise die Mehrwertsteuer auf dem Treibstoff bezahlt und diese später wieder zurückfordern kann, wird auf die Erhebung der Mehrwertsteuer ganz verzichtet.
Bei der Mehrwertsteuer ist es so, dass ausschliesslich der Endkonsum im Inland belastet wird. Zwar zahlen die Unternehmen auch Mehrwertsteuer. Damit aber die Unternehmen in der Wertschöpfungskette nicht belastet werden, können grundsätzlich alle Unternehmen in der Wertschöpfungskette die an die Lieferanten bezahlte Mehrwertsteuer - das heisst die Vorsteuer - von der eigenen, an die Eidgenössische Steuerverwaltung abzuliefernden Mehrwertsteuer abziehen respektive sie zurückfordern. Oder es wird ausnahmsweise, wie bei der vorliegenden Steuerbefreiung, ganz auf die Erhebung der Mehrwertsteuer verzichtet.
Zu einer Steuerbelastung käme es bloss dann, wenn die Luftfahrtunternehmen wie Endkonsumierende behandelt würden, indem auf die Steuerbefreiung verzichtet und das Recht auf Vorsteuerabzug oder die Rückforderung im Vergütungsverfahren versagt würden. Dies würde aber zu einer systemfremden Mehrwertsteuerbelastung innerhalb der Wertschöpfungskette führen und hätte eine Einbusse der Wettbewerbsfähigkeit der im Inland ansässigen Luftverkehrsunternehmen und Flughäfen gegenüber ihren ausländischen Mitbewerbern zur Folge.
Die Schweiz müsste zudem sämtliche bilateralen Abkommen über den Luftverkehr mit anderen Staaten anpassen und die darin gegenseitig vereinbarte Mehrwertsteuerbefreiung für zugelieferte Leistungen aufheben, um nicht gegen internationales Recht zu verstossen.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.
Vote
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 71 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir haben an dieser Sondersession doch einiges erledigt. Eine kurze Bilanz: Wir haben ein Total von 83 Motionen und Postulaten behandelt, bis 17.00 Uhr haben Sie aber wieder 25 Motionen und Postulate eingereicht. Immerhin ist es eine positive Bilanz.