24.3504
Sauvegarde des données susceptibles de disparaître après une mise sous scellés
Riner Christoph · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Meine Motion verlangt, die gesetzliche Grundlage für die Sicherung gefährdeter Daten nach erfolgter Siegelung zu schaffen.
In Strafverfahren werden regelmässig grössere Datenmengen sichergestellt, indem ein Datenträger mit lokal gespeicherten Daten beschlagnahmt wird oder die Daten direkt gesichert werden. Die beschuldigte Person kann die Siegelung der Geräte oder Daten verlangen. Hier stellt sich die Frage: Dürfen die Strafverfolgungsbehörden die Daten noch vorläufig sichern, zum Beispiel in Form einer Spiegelung, bevor das Zwangsmassnahmengericht über die Entsiegelung entschieden hat?
In diesem Vorstoss geht es um die Problematik, dass die Strafverfolgung vereitelt werden kann, wenn gefährdete Daten nicht vorläufig gesichert werden. Die zunehmende Digitalisierung bringt neue Herausforderungen. In der Realität überholt die Technik zunehmend die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Strafprozessrecht. Die Gefahr, dass Beweismittel durch moderne IT-Strukturen trotz Siegelung verloren gehen oder manipuliert werden, ist real. Ein Datenverlust droht, weil Chat-Nachrichten nach einer vordefinierten Zeitdauer gelöscht werden, oder es wird zum Beispiel über eine Remote-Verbindung aus der Ferne auf das Gerät zugegriffen, und wichtige Beweise werden gelöscht. Die Ausgangslage ist für Strafverfolgungsbehörden problematisch. Kommt hinzu, dass bei einer ungenügenden Rechtslage leider die Gefahr besteht, dass Untersuchungen, die auf vorläufigen Datensicherungen beruhen, später von einem Sachgericht als unverwertbar qualifiziert werden. Ein solches prozessuales Risiko sollte nicht hingenommen werden.
Wer profitiert davon, wenn keine klare Rechtsgrundlage vorliegt? Es profitieren Beschuldigte, die belastende Beweismittel verbergen wollen. Profiteure sind nicht die Allgemeinheit, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, welche sich brav an die Gesetze halten. Nein, Profiteure sind gezielt handelnde Einzelne oder Gruppen, die aus der Rechtsunsicherheit strategische Vorteile ziehen, sei es durch Beweisvernichtung, durch Verzögerung der Ermittlungen oder durch das Erzwingen von Verwertungsverboten. Besonders in Kriminalitätsfeldern wie Cybercrime oder organisierte Kriminalität ist das relevant. Dies sollte verhindert werden.
Mit meinem Vorstoss schaffen wir Rechtssicherheit und verhindern die Beweisvernichtung oder die Manipulation von Beweisen.
Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville
Anlass für Ihre Motion, geschätzter Herr Nationalrat Riner, ist ein Urteil des Bundesgerichtes vom Februar 2022. Das Bundesgericht musste zwei Fragen beurteilen. Erstens: Durfte die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei in einem Strafverfahren versiegelte Datenträger entsperren? Zweitens: Durften sie eine Kopie des Inhaltes, also eine sogenannte Spiegelung, anfertigen?
Das Bundesgericht verneinte beides mit folgender Begründung: Wenn die Untersuchungsbehörden selber eine Spiegelung vornehmen würden, sei nicht ausgeschlossen, dass sie dabei vom Inhalt der versiegelten Datenträger Kenntnis erhielten; das stehe jedoch im Widerspruch zum Sinn und Zweck der Siegelung. Obschon die Strafverfolgungsbehörden eine Spiegelung somit nicht selber vornehmen dürfen, beurteilt das Bundesgericht eine Spiegelung von Daten an sich aber durchaus als zulässig. Gemäss dem Bundesgericht darf eine Spiegelung nicht durch die Untersuchungsbehörde veranlasst bzw. einer von ihr beauftragten oder damit auch weisungsgebundenen Person oder Behörde übertragen werden. Das Bundesgericht erachtet aber folgende Möglichkeiten des Vorgehens als rechtskonform: Sofern sich nach einer Siegelung eine Kopie der Daten zum Schutz vor Verlust oder aus einem anderen Grund als notwendig erweist, kann die Untersuchungsbehörde nach der Siegelung beim Zwangsmassnahmengericht ein Gesuch um Spiegelung stellen. Dieses Gesuch könnte auch zusammen mit dem Gesuch um Entsiegelung ergehen. Damit wäre es möglich, dass das Zwangsmassnahmengericht eine Kopierung der Daten anordnet und damit eine unabhängige Behörde oder private Fachpersonen beauftragt.
Die kantonalen Strafverfolgungsbehörden entwickeln zurzeit Vorgehensweisen, die sowohl den Anforderungen des Bundesgerichtes Rechnung tragen als auch eine Spiegelung innert der nötigen Zeit ermöglichen. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die Praxis nun zuerst die vom Bundesgericht skizzierten Vorgehensweisen ausloten soll, bevor weitere Gesetzesanpassungen beschlossen werden. Sollte die Praxis aber zeigen, dass sich die Lösungswege als untauglich erweisen, bestünde gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Mir ist wichtig, Folgendes festzuhalten: Der Bundesrat verschliesst sich nötigen Gesetzesanpassungen nicht, aber er ist der Meinung, dass das Gesetz erst dann geändert werden soll, wenn der Handlungsbedarf ausgewiesen ist. Wir verfolgen die Entwicklung bei der Spiegelung aufmerksam, insbesondere auch in engem Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen. Sollte sich daraus ergeben, dass Gesetzesänderungen erforderlich sind, wird Ihnen der Bundesrat solche selbstverständlich vorlegen.
Zum jetzigen Zeitpunkt empfehlen wir Ihnen jedoch, diese Motion abzulehnen.
Vote
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 91 Stimmen
Dagegen ... 96 Stimmen
(0 Enthaltungen)