20.3052
Verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsanlagen infolge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die vorliegende Motion wurde in der Frühjahrssession 2022 im Nationalrat mit 90 zu 63 Stimmen bei 33 Enthaltungen entgegen dem Antrag des Bundesrates angenommen.
Worum geht es? Die Motion verlangt, die Finanzierung neuer Infrastrukturen zur Trinkwasseraufbereitung zu regeln. Sie wissen: Die Wasserversorger und die Gemeinden in unserem Land haben hier eine massgebliche Aufgabe, entsprechend möchte der Motionär die Gemeinden und die Wasserversorger unterstützen.
Hintergrund ist die Diskussion um die Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel. Diese wurden verschärft, und in diesem Kontext ergeben sich für die Wasserversorger natürlich auch zusätzliche Herausforderungen. In diesem Kontext steht auch der Bericht zu Chlorothalonil in Erfüllung des Postulates 20.4087. Wir hatten in der Kommission die Beratung sistiert, bis dieser Bericht vorlag, und ihn dann im Kontext mit dieser Motion auch angeschaut. Chlorothalonil ist seit 2020 verboten.
Es geht um die Frage einer Rechtsgrundlage für die Finanzierung solcher Trinkwasseraufbereitungsanlagen oder neuer Transportleitungen in Gebieten, in denen das Grundwasser bereits mit Pestiziden verunreinigt ist. Um eben dennoch einwandfreies Wasser zu liefern, braucht es zusätzliche Investitionen seitens der Wasserversorger.
Der Motionär verweist auch auf den Vasa-Fonds - es geht dort um die Finanzierung von Altlastensanierungen. Er möchte die Finanzierung der Trinkwasserinfrastruktur möglichst verursachergerecht ausgestalten.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er möchte den Schwerpunkt im Bereich der Vorsorge legen, und in diesem Kontext hat das Parlament auch vorgearbeitet. Ich erinnere Sie an die parlamentarische Initiative 19.475 der WAK-S, die ja hinreichend bekannt ist, und in diesem Zusammenhang auch an die Motion Zanetti Roberto 20.3625, bei der es um die Ausscheidung der entsprechenden Zuströmbereiche geht. Ich komme nachher noch darauf zu sprechen.
Im Zusammenhang mit Chlorothalonil ist festzuhalten, dass die Wasserversorger in den letzten fünf Jahren rasch umsetzbare Massnahmen gegen Höchstwertüberschreitungen getroffen haben. Die Verwaltung hat dargelegt, dass sehr viele Wasserversorger Sofortmassnahmen getroffen haben. Das heisst: Es wird gemischt - wir sind wieder bei diesem Thema -, es wird Wasser zugekauft, oder es werden Grundwasserfassungen stillgelegt, was auch eine Massnahme sein kann. Insgesamt ist im Mittelland immer noch das Trinkwasser von bis zu einer Million Konsumentinnen und Konsumenten betroffen, bei welchem die Höchstwerte nicht eingehalten werden.
Wieso dauert das Ganze so lange? Es gibt auch Rechtsverfahren, die die Frage des Verbots von Chlorothalonil vor Gericht bringen. Ein Fall ist immer noch vor Bundesgericht hängig. Das führt auch dazu, dass Gemeinden da und dort mit Investitionsentscheiden zuwarten.
Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates und lehnt die Motion klar ab. Natürlich räumt die Kommission ein, dass wir anspruchsvolle Herausforderungen haben, für die man jetzt auch Lösungen entwickeln muss. Es mag auch sein, dass diese da und dort kostenintensiv sind, aber wir haben die Finanzierung gelöst. Dem Motionär geht es ja um eine Finanzierungslösung. Die heutige Finanzierung ist sehr nutzerorientiert, sie ist bezüglich der Kantone und Gemeinden geregelt. Die Kommission erachtet einen zusätzlichen bundesrechtlich verankerten Finanzierungskanal als unnötig und lehnt ihn ab, weil wir in den Kantonen und Gemeinden schon die Finanzierungsinstrumente zur Verfügung haben.
In diesem Zusammenhang gilt es, zu den Belastungsrelationen Folgendes festzuhalten: Heute bezahlt man in der Schweiz für sauberes Trinkwasser pro Tag im Durchschnitt 30 Rappen; wo Verunreinigungen behoben werden müssen, ist mit einer Anhebung der Wassergebühr um 20 bis 50 Prozent zu rechnen. Das ist eine lokale Erhöhung, aber nach wie vor eine Erhöhung, die im Quervergleich vertretbar ist. Hier den Bund mit einzubeziehen, erscheint der Kommission unverhältnismässig.
Wie schon erwähnt, hat auch der Motionär das Verursacherprinzip in seiner Motion eingebaut. Auch diese konkrete Frage diskutierten wir in der Kommission. Hierzu ist zu sagen, dass die Verursacher einerseits kaum mehr zu identifizieren sind, andererseits verhielten sie sich damals eigentlich rechtskonform. Auch dieses Thema diskutierten wir in dieser Session bereits einmal.
Die Kommission lehnte die Motion mit 9 zu 3 Stimmen ab und folgte damit dem Bundesrat. Ich bitte Sie, die Motion ebenfalls abzulehnen.
Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion
Ich entschuldige mich dafür, dass ich mich zu früh gemeldet habe. Ich konnte es kaum erwarten, Ihnen noch ein paar Gedanken mitzugeben. Ich spreche auch als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands; dies zur Offenlegung meiner Interessenbindung.
Ich bedaure, dass die Kommission nicht gesehen hat, dass die Gemeinden bzw. die Betreiber der Abwasserreinigungsanlagen hier die Lösung eines Problems finanzieren sollen, das sie nicht selbst verursacht haben. Ich komme nachher noch auf den Bericht zu sprechen. Der Berichterstatter hat gesagt, dass die Finanzierung heute nutzerorientiert ist. Das mag sein, aber sie ist in diesem Bereich garantiert nicht verursacherorientiert, obwohl das eigentlich angezeigt wäre.
Ich bedaure, dass die Kommission keinen anderen Antrag stellt und dass sie die Motion, anders als der Nationalrat, nicht zur Annahme empfiehlt. Ich mache mir aber keine Illusionen, ein Einzelantrag hätte hier keine Chancen - es gibt keine Minderheit. Deshalb habe ich darauf verzichtet, einen solchen zu stellen. Ich möchte Ihnen aber doch noch meine Gedanken mit auf den Weg geben. Ich bedaure auch, dass der Bundesrat nicht wenigstens eine Abänderung beantragt hat, wie sie die damalige Bundesrätin Sommaruga am 17. März 2022 im Nationalrat in Aussicht gestellt hatte und wie sie auch in der Stellungnahme des Bundesrates enthalten ist.
Die Problematik ist klar: Der Bund überprüft die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und erlässt quasi mit sofortiger Wirkung strengere Grenzwerte, die auch für das Trinkwasser gelten, wenn ein Wirkstoff verboten wird. Die Verantwortlichen der Abwasserreinigungsanlagen - das sind eben häufig die Gemeinden - sehen sich dann gezwungen, Millionenbeträge zu investieren, um die strengeren Grenzwerte einhalten zu können. Der Bund ist es also, der diese Grenzwerte festlegt. Das ist jedoch nicht nur bei den Grenzwerten so, sondern auch bei der Zulassung: Damals war es der Bund, der diese Pflanzenschutzmittel zuliess. Zumindest sollte uns das, wenn wir in die Vergangenheit schauen, eine Lehre sein - es geht ja nur noch um das Beseitigen des angerichteten Schadens -, und der Bund sollte zurückhaltend und vorsichtig sein, denn er bestimmt faktisch massgeblich mit, was in unser Trinkwasser gelangt. Das ist die Problematik.
Der Kommissionsberichterstatter war jetzt deutlich differenzierter, als es der schriftliche Kommissionsbericht ist; das rechne ich ihm auch an. Im Kommissionsbericht steht folgendes Fazit der Kommission: "Vor diesem Hintergrund spricht sich die Kommission dafür aus, die bestehenden Zuständigkeiten beizubehalten. Aus ihrer Sicht ist die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser am besten gewährleistet, wenn - wie bisher - die Verantwortung bei den lokalen Behörden liegt." Dies ist überhaupt nicht infrage gestellt; die Motion will in keiner Art und Weise, dass die Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung zum Bund wechselt, und auch ich will das in keiner Art und Weise. Es geht schlicht und einfach darum, dass der Bund hier Verantwortung übernimmt, analog zum Altlastenfonds oder analog zur Beteiligung des Bundes bei der vierten Klärstufe der Kläranlagen zur Herausfilterung der Mikroverunreinigungen. Der Bund darf die Nutzer bzw. die Versorger, also die Gemeinden, hier nicht einfach im Regen stehen lassen mit einem Schaden, den er massgeblich mitverursacht hat oder dessen Verursachung er zumindest ermöglicht hat.
Ich glaube, wir werden uns mit diesem Thema recht schnell wieder auseinandersetzen können. PFAS lässt - ich muss wirklich sagen: leider - grüssen. Deshalb glaube ich, dass das Thema nicht abgeschlossen ist. Daher habe ich hier auch keinen Antrag gestellt. Ich möchte Ihnen einfach in Aussicht stellen, dass sich meine Meinung und wahrscheinlich auch die Meinung der schweizerischen Gemeinden nicht ändern wird: Der Bund sollte seiner Verantwortung gerecht werden, wie er es in der Vergangenheit getan hat. Die Haushaltslage des Bundes allein ist kein Argument, dass er seiner, man kann sagen, historischen Verantwortung nicht gerecht wird; wir reden hier von Mitteln, die in den 1970er-Jahren ausgetragen wurden.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Die Motion verlangt eine Rechtsgrundlage für die Finanzierung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen. Sie wird damit begründet, dass wie für Chlorothalonil auch für weitere Pestizide aufgrund einer Neubeurteilung ihrer Gesundheitsgefährdung strengere Grenzwerte gelten könnten. Um dennoch einwandfreies Trinkwasser an die Bevölkerung zu liefern, müssten technische Massnahmen in die Wasserversorgungen investiert werden.
In der Schweiz wird das Trinkwasser meist von kleineren und mittleren Wasserversorgungen bereitgestellt. Für diese sind aufwendige Aufbereitungsanlagen meist nicht umsetzbar. Wir setzen deshalb nicht ausschliesslich auf technische Lösungen, sondern wir wollen die Trinkwasserressourcen vorsorglich schützen. Das Grundwasser ist unsere wichtigste Trinkwasserressource und bedarf eines besonderen Schutzes, das ist für alle unbestritten. Die dazu nötigen Schritte wurden aber bereits unternommen und sind in Umsetzung.
Dabei gebe ich Herrn Ständerat Zopfi recht, dieses Thema ist nicht abgeschlossen. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung dieser Motion unter anderem darum, weil diverse Massnahmen unterwegs sind. Sie werden im Herbst 2025 eine Vernehmlassung zu einer recht umfassenden Revision des Gewässerschutzgesetzes erhalten und können dazu entsprechend Stellung nehmen, und auch diese Themen werden angesprochen.
Es geht einerseits um die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", die im Zusammenhang mit der Trinkwasser-Initiative hier im Rat angenommen wurde. Es soll sichergestellt werden, dass das Grundwasser im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen geschützt wird; wir arbeiten gerade an diesen Zuströmbereichen. Wir werden Ihnen beantragen, dass Zuströmbereiche in einer bestimmten Frist festgelegt werden müssen und dass Massnahmen, beispielsweise betreffend die Bewirtschaftung, getroffen werden müssen, wenn Grenzwerte innerhalb dieser Zuströmbereiche überschritten werden. Ich kann vorwegnehmen, dass wir davon ausgehen, dass immerhin etwa 6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche davon betroffen sein werden. Diese Umsetzung wird hier im Rat und vielleicht auch mal wieder in der Bevölkerung massiv zu diskutieren geben. Wir werden Ihnen vorschlagen, dass wir hier konkrete Massnahmen vorbereiten.
Andererseits geht es um die angenommene Motion Zanetti Roberto 20.3625, "Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche", die verlangt, dass die Kantone alle nötigen Zuströmbereiche bezeichnen sollen. Diese haben Sie hier drin verabschiedet.
Zudem geht es um die Motion zur Verbesserung der Abwasserreinigungsanlagen (ARA), mit der verlangt wird, dass in diesen eine zusätzliche Reinigungsstufe eingebaut wird, um das Trinkwasser nicht durch das Wasser zu gefährden, das aus der ARA kommt. In diesem Bereich werden dann verursachergerechte Lösungen aufgeführt. Die Investitionen in die ARA werden letztlich über die Abwassergebühren finanziert werden, wie das schon früher der Fall war. Wir werden in der Vernehmlassung auch entsprechende Erhöhungen dieser Gebühren vorschlagen. Sie werden das dann wieder diskutieren.
Bei der vorliegenden Motion sind wir der Meinung, dass wir ein weiteres Feld öffnen würden, was gerade für kleine und mittlere Trinkwasseraufbereitungsanlagen nicht zielführend wäre.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommission zu folgen.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Abgelehnt - Rejeté