24.4152
Déductions fiscales équivalentes pour toutes les familles
Gafner Andreas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Mit meiner Motion 24.4152, "Gleiche Steuerabzüge für alle Familien", fordere ich, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, damit denjenigen Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt wird wie Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen.
Für externe Kinderbetreuungskosten können Eltern seit dem Jahr 2023 bis zu 25 000 Franken pro Kind von der direkten Bundessteuer abziehen. Einen sogenannten Eigenbesteuerungsabzug für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen oder deren Betreuung selber auf privater Basis organisieren, gibt es auf eidgenössischer Ebene im Gegensatz zu einigen Kantonen allerdings nicht. Das ist eine unzeitgemässe Ungleichbehandlung, die im Sinne der vom Bund gelebten Maxime, die unterschiedlichen Familienmodelle gleichermassen zu behandeln und zu fördern, zu beheben ist. Da es sich sowohl bei den Fremdbetreuungs- als auch bei den Eigenbetreuungskosten um Lebenshaltungskosten handelt, sind die entsprechenden Abzüge zudem auch steuersystematisch gleich zu behandeln. Ob Kinder fremdbetreut oder selbstbetreut werden, darf steuerlich keinen Unterschied ausmachen. Geht es darum, optimale Bedingungen für Familien zu schaffen, kann hier ein Schritt der Annäherung gemacht werden.
Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz, das ist auf der Grundlage sämtlichen verfügbaren statistischen Datenmaterials nachprüfbar, auf eine demografische Katastrophe zusteuert, sind Massnahmen, die Familien als Keimzellen unserer Gesellschaft spürbar unterstützen, von unmittelbarem und höchstem Landesinteresse. Laut Bundesamt für Statistik wurden in der Schweiz noch nie so wenige Kinder geboren wie im Jahr 2023. Mit 80 000 Geburten verzeichnet der Bund einen Rückgang um 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Trend hat sich auch im Jahr 2024 gehalten; die Zahl der Geburten ist erneut um rund 2 Prozent auf 78 300 gesunken.
Mein Vorstoss trägt dazu bei, ohne einen Ausbau bei den Staatsausgaben ein Klima zu schaffen, in dem Familien mit Kindern finanziell entlastet werden. Die damit einhergehenden Steuerausfälle sind verkraftbar. Die Familien tragen wesentlich dazu bei, dass die Gesellschaft auch in Zukunft funktioniert. Kinder zu haben, darf und soll nicht ein Armutsrisiko sein.
Daher bitte ich Sie, mit einem Ja zu meinem Vorstoss einen Schritt in diese Richtung zu machen und allen Familien steuerlich denselben Abzug zu gewähren.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.
Sie haben es gehört, der Motionär fordert, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt wird wie Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Die Forderung nach einem Abzug für die Eigenbetreuung der Kinder wurde in den letzten Jahren mehrmals diskutiert und an der Urne vom Volk deutlich abgelehnt, so beispielsweise 2012 bei der Familien-Initiative und 2020 bei einer Vorlage, die den Kinderabzug auf 10 000 Franken erhöhen wollte.
Die geltende Regelung ermöglicht den Eltern eine von den Steuern möglichst unbeeinflusste Wahl der Betreuungsart. Dies entspricht dem Verfassungsgebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Diese Motion würde zudem auch zu erheblichen Steuerausfällen führen.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat erachtet die heutige Regelung als sachgerecht.
Gafner Andreas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzte Frau Bundespräsidentin, Sie haben gerade gesagt, dass es erhebliche Steuerausfälle geben würde. Befürworten Sie es also, diese Steuerlasten auf den Schultern von Familien zu belassen, die ihre Kinder selbst betreuen?
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Herr Nationalrat Gafner, nein, ich habe das nur komplementär erwähnt. Ich habe insbesondere erwähnt, dass ein solches Modell sowohl vom Volk wie auch vom Parlament abgelehnt wurde und dass auch das Verfassungsgebot der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten sei.
Vote
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 64 Stimmen
Dagegen ... 108 Stimmen
(0 Enthaltungen)