26.7469, 26.7470
Arrêt du Tribunal administratif fédéral A-488/2024 du 10 février 2026. Conclusions tirées de la procédure de recours concernant la situation entre la Suisse et la Suède : pourquoi l’OFSP ne s’en tient-il pas à la vérité ? / Arrêt du Tribunal administratif fédéral A-488/2024 du 10 février 2026. Conclusions tirées de la procédure de recours concernant la situation entre la Suisse et la France : pourquoi l’OFSP ne s’en tient-il pas à la vérité ?
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura
Das BAG hat am 22. Dezember 2023 insgesamt 32 Verfügungen betreffend Offenlegung von Covid-19-Impfstoffverträgen erlassen. Diese Verfügungen legen dar, welche Teile der Verträge öffentlich zugänglich sind und welche Ausnahmebestimmungen des Öffentlichkeitsgesetzes eine Schwärzung rechtfertigen.
Die in den Verfügungen erwähnte Veröffentlichung der Verträge erfolgte bereits am 3. August 2022 auf der BAG-Website. Gemäss den vertraglichen Verpflichtungen hatte die Schweiz die schwedischen und französischen Behörden bezüglich der geplanten Veröffentlichung, inklusive der geplanten Schwärzungen, vorgängig konsultiert. Die in der Verfügung erwähnten vorgängigen Konsultationen fanden im Mai 2022 statt. In diesen Konsultationen äusserten die schwedischen und die französischen Behörden Einwände gegen die Veröffentlichung von bestimmten Passagen.
Der Bundesrat verzichtet darauf, einzelne Elemente des nicht veröffentlichten Schriftverkehrs mit ausländischen Behörden im Detail zu erörtern. Die dargelegte Position des BAG basiert auf einer objektiven Bewertung des gesamten Schriftverkehrs mit Schweden und mit Frankreich.