03.3208
Protection des enfants
Hubmann Vreni · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort. Sie ist lang und ausführlich. Trotzdem ist sie unbefriedigend, denn sie löst die Probleme nicht, die ich aufgeworfen habe. Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen trat 1984 in Kraft; es ist also schon ziemlich alt. Es dient vor allem in Fällen, wo ein Angehöriger eines anderen Staates sein Kind oder seine Kinder ins Ausland mitnimmt, wenn er seine Frau verlässt. In solchen Fällen kann es helfen, die Kinder wieder zurückzuerhalten.
Das gleiche Übereinkommen hat aber sehr stossende Folgen in Fällen, wie sie in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit hohe Wellen geschlagen haben. In diesen Fällen wurden die betroffenen Kinder durch das Verfahren, das in diesem Übereinkommen vorgesehen ist, traumatisiert. Die betroffenen Kinder wurden von den Behörden wie Eisenbahnwagen von einem Land ins andere geschoben. Sie werden an den, wie es im Abkommen heisst, "Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes" geschickt, sogar dann, wenn das Kind vorher mehrheitlich an einem anderen Ort gewohnt hat.
Unseres Erachtens sollten das Kind und das Wohl des Kindes absolut im Zentrum stehen, auch wenn die Eltern sich streiten. Es sollte in seiner gewohnten Umgebung leben können, bis der Entscheid darüber, wo es definitiv wohnen soll, gefällt ist. Die Verfahren sollten kurz sein, Entscheide rasch gefällt werden und sich nicht über Jahre hinziehen. Vor allem sollten die Entscheide das Kindeswohl berücksichtigen und unter Beizug von kinderpsychologischen Fachleuten gefällt werden. Es ist unverantwortlich, wenn aufgrund des Haager Übereinkommens Kinder von ihrer Mutter getrennt und an den sogenannten Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes zurückgeschickt werden, dort aber bei einer Pflegefamilie wohnen müssen, die sie überhaupt nicht kennen. Rechtlich entspricht das dem Haager Übereinkommen, aber für die Kinder ist ein solches Vorgehen eine Katastrophe. Auch die Gerichte prüfen die Fälle immer nur summarisch. Sie gehen gar nicht auf die konkrete Situation ein, und schon gar nicht auf Artikel 13 des Abkommens, den einzigen Artikel, der das Kindeswohl überhaupt erwähnt. Ich bitte Sie deshalb, der Motion Vermot-Mangold 03.3214 zuzustimmen, welche die notwendigen Massnahmen verlangt. Denn die Möglichkeiten, die kinderpsychologischen Fachleute und die Strukturen, sind bereits vorhanden. Wir müssen sie nur einsetzen.
Lassen Sie mich noch auf einen anderen Aspekt eingehen. Die Fälle, die in den letzten Jahren publik wurden, waren alles Fälle von Schweizer Müttern, die im Ausland mit einem Ausländer verheiratet waren. Wo aber geht eine Frau hin, wenn ihre Ehe kriselt und die Beziehung unmöglich geworden ist? Die Antwort ist klar: Sie geht zurück ins Elternhaus. Wenn diese Mütter kleine Kinder haben, ist es ihre Pflicht, diese weiterhin zu betreuen, also nehmen sie sie mit. Erst zu Hause in der Schweiz erfahren sie, dass ihre Handlung, die aus Verzweiflung geschehen ist, rechtlich als Kindesentführung gilt.
Diese Mütter haben weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt. Sie waren ganz einfach verzweifelt. Deshalb ist die Behauptung, das Haager Übereinkommen hätte eine präventive Wirkung, in diesen Fällen eine Illusion. Für diese Mütter ist es auch nicht nachvollziehbar, dass die Schweiz, ihr Heimatland, sie mit den Kindern wieder in das Herkunftsland zurückschickt. Es fällt ihnen umso schwerer, als sie im Land, in dem der Vater ihrer Kinder wohnt, keine Hilfe, weder eine Wohnmöglichkeit noch einen Unterhaltsbeitrag, erhalten. In einem Fall, den ich genau kenne, musste die Frau, die zurückgekehrt war, mit ihrem Kind bei einer ihr bekannten Person wohnen und das Kind dreieinhalb Tage pro Woche dem Vater überlassen. Der Vater aber, der den Antrag auf Rückführung gerichtlich durchgesetzt hatte, war zu nichts verpflichtet. Wenn er das Kind in seine Obhut nahm, liess er es durch Drittpersonen betreuen. Solche Verhältnisse sind absurd und zeigen, dass das Haager Übereinkommen dringend überarbeitet werden muss. Mit der Motion Vermot-Mangold machen wir einen ersten Schritt in diese Richtung.
Ich bitte Sie, diese Motion zu unterstützen.
Blocher Christoph · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Das Anliegen von Frau Hubmann betreffend den Schutz der Kinder, namentlich in diesen Streitfällen, ist ernst zu nehmen. Ich kann Sie in dem, was Sie in Bezug auf das Kindeswohl sagen, sehr wohl unterstützen. Nicht einig gehe ich mit Ihnen, wenn Sie sagen, die Gerichte würdigten diese Sache überhaupt nicht von der menschlichen Seite her. Mindestens in den Fällen, die ich in meiner Amtszeit erlebt habe und in denen ich der Sache nachgegangen bin, habe ich nicht diesen Eindruck bekommen.
Aber Sie müssen auch sehen: In der Regel kennen Sie bei diesen Dingen immer nur eine Seite; man kennt nämlich den ausländischen Partner nicht. Ich habe auch Fälle untersucht, wo wir Zugang zu den Unterlagen hatten, wo die schweizerische Öffentlichkeit nur von einer Seite orientiert war und wo sich die Sache ganz anders darstellte, auch in Bezug auf das Kindeswohl. Sie werden auch zugestehen müssen, dass wir solche internationalen Abmachungen natürlich einzuhalten haben.
Der Bundesrat hat zwar im September 2003 in Ziffer 1 der Antwort die Auffassung geäussert, dass das Schweizer Rückführungsverfahren dem Rechtsschutz der betroffenen Kinder Rechnung trage. In Erfüllung der Motion Vermot-Mangold 03.3214, die wir jetzt dann noch behandeln werden und die der Bundesrat als Postulat entgegenzunehmen bereit wäre, habe ich dennoch - schon vor der Behandlung dieses Vorstosses und unabhängig davon, ob er abgelehnt wird bzw. ob er als Motion oder als Postulat angenommen wird - eine Expertenkommission eingesetzt, welche ihren Bericht bis November 2005 abliefern muss.
Es ist natürlich nicht zu verkennen, dass sich hier unglaubliche Dramen abspielen, welche auch auf dem Buckel der Kinder ausgetragen werden können, was man zu verhindern hätte. Es ist leider so, dass bei solchen Ehestreitigkeiten, besonders wenn die Ehen dann noch international sind und in andere Kulturen hineingehen, fast unlösbare Probleme bestehen. Es ist schwierig, eine Lösung zu finden, die das Kindeswohl hundertprozentig berücksichtigt, aber es ist danach zu suchen, dass man hier die beste - oder vielleicht muss man sagen: die am wenigsten schlechte - Lösung erreichen kann. Darum habe ich diese Expertenkommission eingesetzt.
Die Expertenkommission hat den Auftrag zu klären, wie der Kinderschutz, insbesondere auch bei der Kindesentführung durch einen Elternteil, verbessert werden könnte, um eben die Mängel, die Sie hier dargelegt haben, zu beseitigen. Zudem ist die aus Vertretern der Lehre, von Gerichten und auch von Praktikern des Kinderschutzes, zusammengesetzte Kommission interdisziplinär. Es ist also nicht so, dass zu einseitig ein Entscheid präjudiziert würde.
Es sind - die Kommission hat auch diesen Auftrag -, falls dies möglich ist, nicht nur praktische, sondern falls nötig auch gesetzgeberische Vorschläge auszuarbeiten. Eine inhaltliche Diskussion über eine Abweichung von der heutigen Praxis möchte ich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorwegnehmen. Das hat wenig Sinn. Man sollte vielmehr erst einmal diesen Bericht abwarten.
Ganz konfus wird es natürlich, wenn Urteile, die gefällt wurden - und sehr oft mehrfach gefällt wurden -, nicht vollstreckt oder die Kinder versteckt werden. Das heisst natürlich, dass die Situation für die Kinder jeden Tag ungewisser wird. Das ist zu verhindern.
Ich bitte Sie, das für Ihre Interpellation zur Kenntnis zu nehmen. Wir werden dann bei der Motion Vermot Mangold noch einmal Stellung nehmen.