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Imposition d'après la dépense. Suppression

9470 · Bulletin officiel

Du 6 oct. 2005

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/9470/fr/imposition-d-apres-la-depense-suppression

Consulté le 11 sept. 2026

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Source

Objet parlementaire: Imposition d'après la dépense. Suppression (03.458)

03.458

Imposition d'après la dépense. Suppression

Intervention de procédure

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Gysin Remo, Berberat, Fässler, Hollenstein, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Rennwald, Schenker)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Gysin Remo, Berberat, Fässler, Hollenstein, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Rennwald, Schenker)

Donner suite à l'initiative

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Darf ich um einen etwas tieferen Lärmpegel in diesem Saal bitten, sonst bekomme ich noch mehr Hörschäden.

Die Wirtschaftszeitung "Bilanz" widmet den 300 reichsten Schweizerinnen und Schweizern jedes Jahr ein Heft. Wer die Liste anschaut, sieht auf den ersten Blick, dass die Mehrheit der Schweizer Milliardäre gar nicht Schweizer sind: Es sind Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz. In der Schweiz leben mehr Milliardäre als in Deutschland. Diese Liste liest sich wie eine Liste der vor unserer Gesetzgebung geschützten Steuervermeiderinnen und Steuervermeider, was dank der legalen Steuerumgehungsmöglichkeiten, die ihnen unsere Gesetzgebung gewährt, möglich ist.

Grundsätzlich werden - das wissen Sie alle - auch in der Schweiz ansässige Ausländerinnen und Ausländer wie die Schweizerinnen und Schweizer bei erteilter Aufenthaltsbewilligung unbeschränkt steuerpflichtig. Sie sind beim Bund für ihr gesamtes Einkommen steuerpflichtig; bei den Kantonen und Gemeinden sind sie es für Einkommen und Vermögen - und zwar für das weltweite - unter Berücksichtigung internationaler Steuerausscheidungen und Doppelbesteuerungsabkommen.

In der Schweiz gibt es nun ganz privilegierte Ausländerinnen und Ausländer, die die Art der Besteuerung frei wählen können, und zwar nach dem System der Aufwandbesteuerung: Bemessungsgrundlage für die Steuer ist bei ihnen der Aufwand der Lebenshaltung in der Schweiz; bei der direkten Bundessteuer ist dies mindestens der fünffache Mietzins oder der fünffache Eigenmietwert, also ein absurdes, sachfremdes und irreführendes Kriterium. Damit entgehen wesentliche Einkommens- und Vermögensteile der Besteuerung.

Ein Beispiel: Das Vermögen des in der Waadt wohnhaften Automobilrennfahrers Michael Schumacher wird auf 800 bis 900 Millionen Franken geschätzt, das Einkommen auf über 100 Millionen Franken im Jahr. Wäre Michael Schumacher ein Schweizer, müsste er wohl rund 40 Millionen Franken Einkommenssteuer und rund 20 Millionen Franken Vermögenssteuer zahlen, unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens und unter Abzug dessen, was er im Ausland bereits bezahlt hat. Weil Michael Schumacher ein Ausländer ist, zahlt er geschätzte 2 bis 4 Millionen Franken Steuern, also etwa ein Zehntel dessen, was die ordentliche Besteuerung betragen würde.

Die Schweiz zieht Steuervermeiderinnen und Steuervermeider an wie ein Miststock die Fliegen. Sie können sicher sein, das wird sich das Ausland auf Dauer nicht bieten lassen. Ein Volk, das sein eigenes Land zu einem internationalen "Steuerhinterzieherstübli" verkommen lässt, verliert auch die Achtung vor sich selber. Wer parasitär von einem Steuerhinterzieherparadies leben will, schadet der Heimat, und zwar mehrfach. Wir heizen damit die Spekulation mit knappem Boden an attraktiven Lagen an, die Steuermoral in unserem Land wird untergraben, und zudem - das ist das Schlimmste - ist die Pauschalsteuer gesetzes- und verfassungswidrig. Sie verletzt fiskalische Grundsätze, nämlich erstens jenen der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, zweitens jenen der Gleichmässigkeit der Besteuerung, drittens jenen der Rechtsgleichheit, viertens jenen des Willkürverbotes. Diese Grundsätze gelten offenbar nur für Lohnabhängige, die nicht mobil sind, nicht aber für die vaterlandslosen, mobilen Reichen und Superreichen dieser Welt. Je tiefer jemand auf der sozialen Leiter ist, desto präziser schlägt der Fiskus zu. Für Ausländer ohne gesicherten Aufenthaltsstatus gilt die Quellenbesteuerung, für die normalsterblichen Lohnabhängigen in diesem Land die Versteuerung nach dem Lohnausweis.

Wer auf Dauer Hand bietet zur Steuerflucht, verkennt die politische Sprengkraft dieses Verhaltens. Bürgerliche Parlamentarier und Parlamentarierinnen verteidigen diese Steuerpraxis. Dabei wissen wir nicht einmal, wie viele Leute von diesen Steuerprivilegien profitieren. Der Bundesrat kann uns nicht einmal Auskunft geben, wie gross der Steuerausfall derzeit ist. Gemäss offiziellen Zahlen sind es schätzungsweise 3045 Personen, heute sind es sicher über 4000, die davon profitieren, und ich kann Ihnen eines sagen: Mit der Personenfreizügigkeit wird die Zahl der pauschalbesteuerten Ausländerinnen und Ausländer noch zunehmen. Der gesamte Steuerertrag wird auf 61 Millionen Franken veranschlagt, etwa 10 Prozent der ordentlichen Steuer. Damit entgehen der Schweiz vermutlich über eine halbe Milliarde Franken an Steuereinnahmen.

Ich bitte Sie, stopfen Sie dieses Steuerschlupfloch. Sie werden mir entgegenhalten, diese Ausländerinnen und Ausländer würden dann wegziehen. Wir haben ein Land mit grossen Qualitäten, viel Sicherheit und einer hohen Standortqualität. Das ist ein Privileg für alle, und das sollte Anlass genug sein, in der Schweiz ordentlich Steuern zu bezahlen.

Der beste Riegel gegen den internationalen Steuerwettbewerb sind internationale Abkommen. Anstatt die Steuermoral zu untergraben, wäre die Schweiz besser beraten, wenn sie internationale Abkommen schliessen würde, die diesem Steuerwettbewerb international ein Ende machen. Sie vertreten hier die schweizerische Bevölkerung, die einheimische Bevölkerung: Das sind Ihre Wählerinnen und Wähler. Sorgen Sie dafür, dass diese nicht länger geprellt werden, und sorgen Sie endlich für Steuergerechtigkeit in diesem Land!

Gysin Remo · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Ich spreche für die Minderheit der WAK, ich spreche aber auch für die Mehrheit der Kantone, welche eine Besteuerung nach Aufwand ablehnt und auch nicht praktiziert.

Was ist denn so schlecht an der Besteuerung nach Aufwand? Sie haben es gehört: Die Steuergerechtigkeit wird mehrfach gravierend unterlaufen. Wir haben mit der pauschalen Besteuerung verschiedene Ungleichheiten bzw. Privilegien und entsprechende Diskriminierungen. Über 3000 Personen geniessen eine Sonderregelung, was doch ein unglaubliches Privileg gegenüber den übrigen 4 Millionen Steuerzahlern in der Schweiz ist. Wir haben hiermit eine Ungleichheit zwischen Zuzügern und ansässigen Steuerpflichtigen. Wir haben auch eine Ungleichheit zwischen Ausländern, die auf Dauer begünstigt werden, und Schweizern, deren Begünstigung - falls sie aus dem Ausland kommen - nur in einer Steuerperiode gelten soll. Wir haben eine Privilegierung der reichen Leute mit hohen und sehr hohen Einkommen. Was wir hier haben, ist das, was eigentlich immer abgelehnt wird, nämlich eine Reichtumssteuer - nur im umgekehrten Sinne. Es ist ein Privileg der Reichen, eine Reichtumssteuer im wahrsten Sinne des Wortes - aber sicher! Es geht hier um Einkommen, die im Durchschnitt 245 000 Franken betragen.

Es gibt eine weitere Ungleichheit, nämlich diejenige zwischen den Kantonen. In vierzehn Kantonen gibt es keine Besteuerung nach Aufwand und in sieben Kantonen nur in ganz wenigen, einzelnen Fällen. 92 Prozent aller Privilegierten konzentrieren sich auf fünf Kantone - auch das eine Schieflage in der Schweizer Landschaft.

Diese Regelung widerspricht den Grundsätzen, die in Artikel 127 der Bundesverfassung enthalten sind, nämlich den Grundsätzen der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Diese Regelung entspricht - ich war Mitglied der Verfassungskommission - sicher nicht dem Geist der neuen Verfassung. Wer redlich Steuern zahlt, muss sich bei dieser Regelung in diesem Land ziemlich dumm vorkommen.

Der Bundesrat sagt dann, es sei eben schwierig, im Ausland Steuerunterlagen zu bekommen; man habe Erhebungsschwierigkeiten, also mache man es auf diesem einfachen Weg. Er sagt dies im Zeitalter der Selbstdeklaration, der möglichen Amtshilfe und der internationalen Steuerabkommen. Das kann nicht die wahre Begründung sein; das ist eine Scheinbegründung des Bundesrates. Wenn er sagt, dass es das quasi als Standortfaktor für natürliche Personen brauche, dann liegt er auch da schief. Unser Einkommenssteuersystem ist im internationalen Vergleich sehr attraktiv. Aber die Leute kommen nicht nur wegen der Möglichkeit, Steuern in ihrem eigenen Lande zu umgehen; sie kommen auch wegen der Sicherheit, wegen der Demokratie, wegen der schönen Landschaften in unserem Land, wegen der ausgebauten Infrastruktur, wegen der Arbeitsplätze - und nicht nur wegen dieser Begünstigung.

Interessant ist das Verhalten des Bundesrates auch in Bezug auf die Kontrollrechnungen der Steuerbehörden. Er hat in der WAK immer davon gesprochen, und wir haben sie verlangt und nicht bekommen, weil es sie nicht gibt. Hier hätten wir also noch Aufklärungsbedarf. In der WAK ist klar herausgekommen, dass das auch ein Scheinargument des Bundesrates ist. Er ist hier in einem richtigen Argumentationsnotstand, weil man diese Steuer nach Aufwand praktisch nicht begründen kann: sicher nicht mit dem Argument der Gerechtigkeit, aber auch nicht mit ökonomischen Argumenten.

Wir bitten Sie, der Minderheit zuzustimmen und dieser Initiative Folge zu geben.

Baader Caspar · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die WAK beantragt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und zwar aus folgenden Gründen:

Bei der Besteuerung nach dem Aufwand geht es darum, dass heute eine beschränkte Anzahl Ausländer nur beschränkt und eben nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. 1999 und 2000 waren es nach Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung gut 3000 Personen, davon wohnten 92 Prozent in den Kantonen Genf, Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis. Bei diesen Personen dient nicht das gesamte globale Einkommen als Bemessungsgrundlage, sondern nur der Aufwand für die Lebenshaltung in der Schweiz. Diese Art der Besteuerung ist auch aus Gründen der Erhebungspraktikabilität sinnvoll.

Die Initiantin und die Minderheit der Kommission erachten diese Sonderbehandlung als Verstoss gegen die Steuergerechtigkeit. Für die Mehrheit der Kommission geht es aber um eine grundsätzliche steuerpolitische Güterabwägung. Für die Mehrheit stehen nämlich die Standortattraktivität der Schweiz und der Steuerwettbewerb im europäischen Vergleich im Vordergrund. Die Frage ist, ob die Schweiz solche Steuerzahler inskünftig behalten will oder nicht. Unser Land profitiert bei solchen Personen nicht nur von den Steuereinnahmen, sondern auch von deren Konsumausgaben, beispielsweise indem diese Personen Liegenschaften erwerben und unterhalten und damit indirekt auch Arbeitsplätze in diesem Land schaffen.

Eine Aufhebung der Pauschalbesteuerung wäre nach Meinung der Mehrheit der Kommission ein Eigentor, da dann diese Steuerzahler unserem Land weitgehend verloren gingen. Statt der von der Initiantin beabsichtigten höheren Steuereinnahmen hätten wir am Schluss weniger.

Festzuhalten ist schliesslich, dass auch andere Länder solche steuerlichen Ausnahmeregelungen für Ausländerinnen und Ausländer kennen, wie z. B. Grossbritannien und Belgien. Diesem Wettbewerb kann sich die Schweiz nicht entziehen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie namens der Mehrheit der Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Nachdem wir nicht einmal Transparenz haben, aber immer behauptet wird, wir würden hier noch profitieren, frage ich Herrn Baader: Wie hoch ist der Ertrag der Aufwandbesteuerung im Vergleich zu demjenigen der ordentlichen Besteuerung? Ich weise Sie darauf hin, dass die Steuerverwaltungen diese Kontrollrechnungen machen müssten, sie meines Wissens aber nicht machen.

Baader Caspar · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Leutenegger Oberholzer, wir waren ja beide in der gleichen Kommission und haben von der ESTV die Antwort erhalten, dass man uns das nicht sagen kann.

Pelli Fulvio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe radical-libéral

L'initiative parlementaire Leutenegger Oberholzer vise à modifier la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct (LIFD) à son article 14 et la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes (LHID) à son article 6, afin de supprimer l'imposition d'après la dépense.

Le droit d'imposition d'après la dépense - ou à forfait - est accordé aux personnes physiques qui, pour la première fois ou après une absence d'au moins dix ans, élisent domicile ou séjournent en Suisse sans y exercer une activité lucrative. Pour les périodes fiscales suivantes, seules les personnes qui ne sont pas des ressortissants suisses ont le droit d'être imposées d'après la dépense. En vertu de la LHID, les cantons peuvent appliquer une réglementation analogue.

D'après les dernières statistiques sur l'impôt fédéral direct pour les années fiscales 1999/2000 - qui sont un peu anciennes! -, un peu plus de 3000 personnes bénéficient de ce traitement; le revenu moyen imposable est de 245 000 francs environ, c'est-à-dire qu'elles versent un impôt fédéral d'environ 20 100 francs en moyenne et que le produit est légèrement supérieur à 60 millions de francs de revenus pour la Confédération. Il est évident qu'au niveau cantonal, les revenus sont beaucoup plus importants.

Alors, il ne s'agit pas de discuter ici de pertes fiscales, mais de gains fiscaux obtenus par les cantons et la Confédération grâce à la présence de ces personnes physiques qui décident de venir en Suisse aussi à cause de ce traitement. C'est vrai que ce sont surtout les cantons touristiques qui utilisent cet instrument; il est clair que les gens assez riches qui veulent s'installer en Suisse sans y exercer une activité lucrative choisissent des endroits où il est normalement plus agréable de vivre: ce sont les cantons du Tessin, comme vous pouvez le comprendre, du Valais, des Grisons, de Vaud et de Genève.

La majorité de la commission propose, pour les raisons suivantes, de ne pas donner suite à l'initiative.

En premier lieu, il convient de souligner le mécanisme de contrôle qui est prévu par la loi pour l'impôt calculé sur la dépense. D'une part, les autorités fiscales se fondent sur le montant total du coût annuel du train de vie du contribuable et de sa famille. Pour les contribuables chefs de ménage, la base de calcul est égale au minimum à un quintuple du loyer ou de la valeur locative du logement. Pour les contribuables qui ne sont pas chefs de ménage, la base de calcul est égale au minimum au double du prix de la pension pour le logement et la nourriture. D'autre part, les autorités fiscales effectuent toujours un calcul de contrôle afin que l'impôt calculé d'après la dépense ne soit pas inférieur à l'impôt calculé suivant le barème ordinaire sur le rendement brut de l'ensemble des revenus provenant des sources suisses, ainsi que sur la fortune sise en Suisse. En raison de ces mécanismes de contrôle, le principe de l'imposition d'après la capacité économique requis par la Constitution est donc largement respecté.

La majorité de la commission rejette en outre la suppression de l'imposition d'après la dépense, invoquant des questions de praticabilité de la procédure de taxation. Il faut savoir en effet qu'une partie importante de la fortune et du revenu des personnes imposées à la dépense se situe à l'étranger et que les autorités fiscales helvétiques ne sont généralement pas en mesure de procéder à une taxation sur le revenu et la fortune effectifs.

Ainsi, pour la majorité de la commission, l'imposition fondée sur les dépenses réelles du contribuable ne constitue pas un privilège, mais une solution qui s'impose pour des raisons pratiques. Elle juge légitime de chercher à garantir la compétitivité de la place économique suisse par le biais de la politique fiscale. Plusieurs pays d'Europe appliquent eux aussi des règles particulières aux contribuables étrangers. La Suisse ne peut échapper à cette concurrence. En cas de suppression de l'imposition d'après la dépense, la majorité de la commission craint un exode de contribuables étrangers, ce qui aurait non seulement pour conséquence une baisse des recettes fiscales, mais aussi un manque à gagner sur le plan de la consommation.

Enfin, nous sommes un pays pragmatique: cet instrument fiscal en est une des expressions.

Kiener Nellen Margret · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Herr Pelli, Sie sind einer der profundesten Kenner Ihres Heimatkantons Tessin. Können Sie eine Schätzung abgeben, wie viele Personen im Kanton Tessin in den Genuss dieser Besteuerung nach Aufwand kommen und wie hoch der Steuerausfall ist, der für den Kanton Tessin daraus resultiert? Können Sie eine Einschätzung geben, welche Wirkung die Niederlassung solcher Personen im Tessin auf die Steigerung der Bodenpreise hat?

Pelli Fulvio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe radical-libéral

Madame Kiener Nellen, je peux vous répondre qu'il est très facile de savoir combien il y a de contribuables imposés d'après la dépense au Tessin. Il suffit de charger un de vos collègues socialistes du Grand Conseil tessinois de le demander, il recevra la réponse.

Ici, on parle de politique fédérale. On nous a donné les chiffres pour la Confédération.

Ce que je peux répondre au sujet de la situation au Tessin, c'est qu'il n'y a pas de pertes fiscales (Steuerausfall), mais au contraire des gains fiscaux pour mon canton, car ces contribuables ne viendraient jamais s'établir au Tessin s'il n'y avait pas un système de taxation équitable basé sur des critères qu'ils puissent accepter.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Herr Pelli, wie erklären Sie den Steuerpflichtigen, die ganz ordentlich ihre Steuern zahlen müssen, den Unterschied bezüglich der angewendeten Steuergrundsätze? Ich möchte Ihnen Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung vorlesen: "Soweit es die Art der Steuer zulässt, sind dabei insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten." Wie erklären Sie Ihren Wählerinnen und Wählern, dass bei Ihnen diese Grundsätze offenbar nicht zum Tragen kommen, da es ja privilegierte Ausländerinnen und Ausländer gibt, die ihre Steuer mit den Steuerbehörden aushandeln können?

Pelli Fulvio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe radical-libéral

Pour ma part, je ne comprends pas pourquoi vous continuez à émettre des hypothèses sans savoir s'il y a vraiment en Suisse des personnes qui paient moins d'impôt que ce qu'elles doivent. Le système est tout simplement autre: il est basé sur les dépenses de chaque contribuable. Evidemment, si vous prenez la moyenne de la taxation de ces contribuables, elle est de 250 000 francs à peu près. Or, il y en aura quelques-uns qui seront moins taxés et d'autres qui seront plus taxés. Il ne faut pas prendre, comme l'a fait SF DRS, l'exemple d'un milliardaire comme Monsieur Michael Schumacher, dont on ne sait pas combien d'impôt il paie - sûrement beaucoup plus de 250 000 francs en tout. Je pense que, tout simplement, il ne faut pas vouloir émettre l'hypothèse qu'il existe des injustices fiscales sans savoir si c'est le cas. Or ce que vous êtes en train de faire, Madame Leutenegger Oberholzer, c'est de prétendre qu'il y a des injustices, mais en réalité vous ne le savez pas.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben .... 67 Stimmen

Dagegen .... 87 Stimmen

Meyer Thérèse · P-F · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien

Le traitement de l'initiative parlementaire 03.461 est renvoyé à une prochaine session.