05.5251
Augmentation des émoluments de naturalisation facilitée
Blocher Christoph · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Ich beantworte die Frage von Frau Huguenin. Die Frage geht dahin, warum man bei der erleichterten Einbürgerung die Gebühren des Bundes erhöht und die Gebühren für die ordentliche Einbürgerung gesenkt hat. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst, weil nach der neuen Regelung für die Einbürgerung maximal nur noch kostendeckende Gebühren erhoben werden sollen. Es hat sich gezeigt, dass die Gebühren für die erleichterte Einbürgerung zurzeit zu tief und die Gebühren für die ordentliche Einbürgerung zu hoch sind. Darum hat der Bundesrat dies der tatsächlichen Kostendeckung angepasst.
Es ist ein Irrtum, zu glauben, bei erleichterten Einbürgerungen gebe es keinen Aufwand. Auch erleichterte Einbürgerungen können nur ausgesprochen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören die Beachtung der Rechtsordnung, die Eingliederung in unsere Verhältnisse und - bei im Ausland lebenden Gesuchstellern - enge Beziehungen zur Schweiz. Dies erfordert gewisse Abklärungen, deren Kosten durch entsprechende Gebühren zu decken sind. Weil die bisher geltenden Gebühren bei der erleichterten Einbürgerung nicht kostendeckend waren, hat der Bundesrat die entsprechende Verordnung angepasst. Es ist aber zu beachten, dass es auch nach der Gebührenerhöhung viel einfacher ist, das Schweizer Bürgerrecht durch erleichterte Einbürgerung zu erhalten als durch die ordentliche Einbürgerung. Zudem ist die erleichterte Einbürgerung ebenfalls wesentlich kostengünstiger als die ordentliche.
Bei der ordentlichen Einbürgerung besteht ein dreistufiges Verfahren: Bund, Kanton, Gemeinde. Jede Stufe erhebt die für ihren Entscheid anfallenden Gebühren. Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt nur der Bund Gebühren, und das kommt gesamthaft natürlich billiger. Der Bund erteilt unmittelbar das Gemeinde-, Kantons- und Schweizer Bürgerrecht, wenn die Voraussetzungen geprüft sind. Der Bewerber muss also nur ein einziges Verfahren durchlaufen, und auch die Gebühren sind entsprechend weit geringer.
Huguenin Marianne · Mit-F · Conseil national · Vaud · Non inscrit
Monsieur le conseiller fédéral, vous êtes un des hérauts de la lutte contre l'administration inutile. Ne pensez-vous pas qu'il est particulièrement absurde de "mettre" des fonctionnaires pour vérifier des situations où la réintégration devrait aller de soi? Je pense aux gens qui avaient possédé la nationalité suisse, ou à la vérification de manière policière de la situation d'enfants de parents suisses.
Par ailleurs, j'aimerais vous demander comment vous faites pour vérifier que l'union conjugale est non seulement durable, mais stable.
Blocher Christoph · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass auch bei den erleichterten Einbürgerungen die gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass z. B. bei all denjenigen, die eine erleichterte Einbürgerung erhalten, erstens geprüft werden muss, ob eine Scheinehe vorliegt oder nicht. Zweitens muss geprüft werden, ob die im Ausland lebenden Gesuchsteller enge Beziehungen zur Schweiz haben. Das sind alles gesetzliche Voraussetzungen. Es gehört auch die Prüfung dazu, ob der Betreffende die Rechtsordnung beachtet hat; es gibt solche, die die erleichterte Einbürgerung wollen, aber aus diesem Grund nicht infrage kommen. Ebenso wird geprüft, ob die Eingliederung in unsere Verhältnisse gegeben ist. Das sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die geprüft werden müssen; das gibt einen gewissen Kostenaufwand, der bezahlt werden muss. Von unnötigen Untersuchungen ist mir im Einzelfall nichts bekannt, was über die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen hinausgeht.