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A (Mitarbeiter im obersten Kader der Bank X) - Berufsverbot/Tätigkeitsverbot

2014-28 · FINMA-Enforcementfälle (Zusammenfassungen)

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/finma/2014-28/de/a-mitarbeiter-im-obersten-kader-der-bank-x-berufsverbot-tatigkeitsverbot

Consulté le 1 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Cas d’enforcement de la FINMA (résumés)
Source

A (Mitarbeiter im obersten Kader der Bank X) - Berufsverbot/Tätigkeitsverbot

Rubrum

A (Mitarbeiter im obersten Kader der Bank X) - Berufsverbot/Tätigkeitsverbot

Partei: A (Mitarbeiter im obersten Kader der Bank X)

Bereich: Marktaufsicht

Thema: Berufsverbot/Tätigkeitsverbot

Massnahmen: 3 Jahre Berufsverbot (Art. 33 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation: Medienmitteilung FINMA vom 29.10.2014

Entscheiddatum: 24.10.2014

Zusammenfassung

A war Mitarbeiter im obersten Kader der Bank X (vgl. Fall 27-2014). Er initiierte die Ausarbeitung von Massnahmen zur Kurssteuerung der X-Aktie. An Monatsenden und zu bestimmten Stichtagen (z.B. anlässlich anstehender Bilanzmedienkonferenzen) legte A telefonisch mit Händlern der Bank Kursziele fest. Die FINMA befand, dass A damit in schwerer Weise gegen das aufsichtsrechtliche Verbot der Marktmanipulation sowie gegen das Gewährserfordernis verstossen hat (Art. 3 Abs. 2 Bst. C BankG, Art. 10 Abs. 2 Bst. d BEHG sowie FINMA-RS 08/38 Rz. 24-29).