Tierpflegerin EFZ/Tierpfleger EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- Sie können mit Tieren tiergerecht und sicher umgehen.
- Sie verstehen es, Tiere in betriebsspezifischer Weise tiergerecht zu halten und Krankheiten der Tiere zu vermeiden.
- Sie erledigen die im Betrieb anfallenden administrativen Aufgaben und kennen sich aus in berufsethischen und tierrechtlichen Fragen.
- Sie verständigen sich mit Kundinnen, Kunden und Betriebsangehörigen sachlich korrekt, informativ und verständlich, ruhig und höflich.
Innerhalb des Berufs der Tierpflegerin auf Stufe EFZ oder des Tierpfleger auf Stufe EFZ gibt es folgende Fachrichtungen:
- Heimtiere;
- Versuchstiere;
- Wildtiere.
Die Fachrichtung wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.