Die Vergütung für die Verpflegung am Kursort beträgt:
- 5 Franken für ein auswärtiges Frühstück;
- 15 Franken für eine auswärtige Hauptmahlzeit.
Kann sich der Teilnehmer oder die Teilnehmerin des Kurses zu kostendeckenden Preisen in einer Betriebskantine oder ähnlichen Anstalt verpflegen, so beträgt die Vergütung für die Hauptmahlzeit 10 Franken.