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Sozialversicherungsgericht Zürich

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Documenti
34'269
Periodo
13 mar 2000–19 mar 2026
Lingue
1

Ripartizione linguistica

Quota delle versioni disponibili
tedesco
100%

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  1. Einstellung wegen ungenügender Arbeitsbemühungen vor Anspruchserhebung bei einer befristeten Anstellung.AL.2024.0014217 dic 2025GiurisprudenzaDE
  2. Beitragserhebung gestützt auf die Steuermeldung des kantonalen Steueramts zu Recht erfolgt.AB.2024.0007617 dic 2025GiurisprudenzaDE
  3. Der Versicherungsträger gewährte nach Erhalt einer rechtsmissbräuchlich zum Zwecke der Verlängerung der Einsprachefrist eingereichten in formeller Hinsicht ungenügenden Einsprache eine Fristerstreckung. Der danach neu mandatierte Rechtsanwalt kann sich nicht in guten Treuen auf diese Fristerstreckung berufen, da er wissen musste, dass die Einsprachefrist als gesetzliche Frist nicht erstreckbar ist.UV.2025.0012416 dic 2025GiurisprudenzaDE
  4. Unfallkausalität der sechs Monate nach Unfallereignis (mit Knöchel abgeknickt) aufgetretenen Rückenbeschwerden verneint. Abweisung.UV.2025.0000816 dic 2025GiurisprudenzaDE
  5. Bei der vorliegenden medizinischen Aktenlage kann nicht zweifelsfrei entschieden werden, ob die über den Fallabschluss hinaus andauernden Schulterbeschwerden, insbesondere die nach Fallabschluss operativ behandelten Verletzungen, auf den streitgegenständlichen Unfall zurückzuführen sind; an den versicherungsinternen Beurteilungen bestehen erhebliche ZweifelUV.2024.0021016 dic 2025GiurisprudenzaDE
  6. IE gestützt auf den Bericht des Suva-Arztes bestätigtUV.2024.0013616 dic 2025GiurisprudenzaDE
  7. Erlass einer zweiten, mit einer bereits in Rechtskraft erwachsenen ersten Verfügung identischen Verfügung über Ausstände durch den Krankenversicherer. Zweite Verfügung ist nichtig.KV.2025.0004216 dic 2025GiurisprudenzaDE
  8. Vergütungsanspruch für die Kosten eines in der Schweiz nicht zugelassenen importierten verwendungsfertigen Arzneimittels.KV.2024.0005116 dic 2025GiurisprudenzaDE
  9. Bei weitgehend unveränderter Befundlage ist eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht glaubhaft gemacht und die IV-Stelle zu Recht nicht auf die Neuanmeldung eingetreten.IV.2025.0047316 dic 2025GiurisprudenzaDE
  10. Anhaltende Verschlechterung im massgeblichen Zeitraum nicht glaubhaft dargetanIV.2024.0067416 dic 2025GiurisprudenzaDE
  11. Kein Rentenanspruch einer zu 100 % im Aufgabenbereich Erwerbstätigen gestützt auf RAD-Beurteilung und unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht sowie freien Zeiteinteilung; eine Haushaltsabklärung ist obsoletIV.2024.0054016 dic 2025GiurisprudenzaDE
  12. Rentenaufhebung erfolgte zu Unrecht; Valideneinkommen ist entsprechend später effektiv erzieltem Einkommen einzusetzen; Entschluss zu beruflicher Umorientierung vor Eintritt des invalidisierenden Gesundheitsschadens gefasst und in die Wege geleitet.IV.2024.0042216 dic 2025GiurisprudenzaDE
  13. Neuanmeldung; keineIV.2024.0040616 dic 2025GiurisprudenzaDE
  14. Hilflosenentschädigung. Wiedererwägung; zweifellose Unrichtigkeit der Leistungszusprache. Rückweisung zu weiteren Abklärungen, da die Frage der Hilflosigkeit zum Zeitpunkt der Leistungsaufhebung nicht genügend geprüft wurde.IV.2024.0028316 dic 2025GiurisprudenzaDE
  15. Eine Versicherungsgesellschaft kann von Gesetzes wegen eine Lebensversicherung als Vertrag der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) anbieten. Keine inhaltlichen oder formellen Mängel, welche zur Nichtigkeit des Vorsorgevertrages führen.BV.2024.0007616 dic 2025GiurisprudenzaDE
  16. Rückwirkende Zusprache einer 100 % Rente aufgrund unverwertbarer Restarbeitsfähigkeit mit der Begründung des vorgerückten Alters. Zeitpunkt des Feststehens der medizinischen Zumutbarkeit bei vorgerücktem Alter gilt nicht rückwirkend. IV-Entscheid offensichtlich unhaltbar. Keine Bindungswirkung für den retrospektiven Teil.BV.2024.0004416 dic 2025GiurisprudenzaDE
  17. Mindestbeitragszeit knapp nicht erfüllt; keine Befreiungsgründe; Neufestsetzung Rahmenfristen führt zu noch tieferer BeitragszeitAL.2025.0027316 dic 2025GiurisprudenzaDE
  18. Mangels Anrechenbarkeit ausländischer Beschäftigungszeiten und mangels Erfüllung der Voraussetzungen für die Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit, ist die Anspruchsberechtigung zu verneinen.AL.2025.0025916 dic 2025GiurisprudenzaDE
  19. Rückkommenstitel der Wiedererwägung. Abweisung. Anspruchsberechtigung, freiwillige Leistungen der Arbeitgeberin bilden vorliegend keine Beitragszeiten,AL.2025.0020516 dic 2025GiurisprudenzaDE
  20. Einstellung infolge fehlender PAB vor Eintritt in die kontrollierte AL bei befristeter Anstellung rechtens, auch wenn über Weiterführung des Arbeitsverhältnisses diskutiert worden warAL.2024.0018616 dic 2025GiurisprudenzaDE
  21. Kein Anspruch eines österreichischen Staatsangehörigen und Familienangehörigen eines Mitarbeiters des Sekretariats der Vereinten Nationen mit Vorrechten sowie Studierenden auf Befreiung von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht nach dem FZA in der Schweiz wegen fehlender Gleichwertigkeit der ausländischen Versicherung zum KVG; Abweisung.KV.2025.0010715 dic 2025GiurisprudenzaDE
  22. Ungenügende Sachverhaltsabklärung, da sich Beschwerdegegnerin bei der Annahme einer effektiven 100%igen Arbeitsfähigkeit auf unvollständige Akten stützt. RAD-Stellungnahme fehlt ebenfalls.IV.2024.0056815 dic 2025GiurisprudenzaDE
  23. Insolvenzentschädigung; kein Insolvenztatbestand erfüllt; Löschung der AG von Amtes wegen gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR in Verbindung mit Art. 153 Abs. 1 HRegV ist dem Tatbestand von Art. 51 Abs. 1 lit. b nicht gleichzusetzen.AL.2025.0027415 dic 2025GiurisprudenzaDE
  24. Insolvenzentschädigung; kein Insolvenztatbestand erfüllt; Löschung der AG von Amtes wegen gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR in Verbindung mit Art. 153 Abs. 1 HRegV ist dem Tatbestand von Art. 51 Abs. 1 lit. b nicht gleichzusetzen.AL.2025.0022015 dic 2025GiurisprudenzaDE
  25. In Betreibung gesetzte Kostenbeteiligungen sind geschuldet, auch soweit die medizinischen Leistungen im Rahmen von Zwangsmassnahmen gegen den Willen des Versicherten erbracht wurden und der Beschwerdeführer die Rechnungskopien evtl. zu spät erhalten hatKV.2024.0004612 dic 2025GiurisprudenzaDE
  26. Rentenanspruch bei Suchtgeschehen gestützt auf Gutachten bejaht; Rolle von Behandlungspotentialen bei der Bestimmung der Arbeitsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit, keine Selbsteingliederung möglich, Behandlungserfolg nicht überwiegend wahrscheinlich, daher keine RentenbefristungIV.2024.0070412 dic 2025GiurisprudenzaDE
  27. Der Beschwerdeführer, welcher seine Beschwerden nicht authentisch präsentierte, hat durch sein Verhalten eine Beurteilung seines Gesundheitszustands, ein Stellen einer validen psychiatrischen Diagnose und eine Beurteilung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit nach Ausscheidung der Auswirkungen der Aggravation verunmöglicht, weshalb er die Folgen der Beweislosigkeit bezüglich des Vorliegens eines relevanten Gesundheitsschadens zu tragen hat, Abweisung.IV.2024.0038912 dic 2025GiurisprudenzaDE
  28. Nichteintreten auf Einsprache bestätigt. Fehlende Unterschrift. Keine Verbesserung innert Nachfrist. Sprach- und Rechtsunkenntnis kein Grund für Fristwiederherstellung.AL.2025.0004912 dic 2025GiurisprudenzaDE
  29. Rückforderung von Einmalzulagen (Gemeindezuschüsse); Abweisung und Überweisung an das örtlich zuständige Versicherungsgericht zur Behandlung des Anspruchs bzw. Rückforderung bundesrechtlicher Ergänzungsleistungen.ZL.2024.0011111 dic 2025GiurisprudenzaDE
  30. Kurzurteil, übereinstimmende Parteianträge, Renteneinstellung war nicht gerechtfertigt; Gutheissung.IV.2025.0033911 dic 2025GiurisprudenzaDE
  31. Neuanmeldung, Würdigung Gutachten, Einkommensvergleich, Abweisung.IV.2024.0055511 dic 2025GiurisprudenzaDE
  32. Rentenaufhebung gestützt auf polydisziplinäres Medas-Gutachten, zwei Polizeirapporte sowie Observationsergebnisse rechtens; zufolge Meldepflichtverletzung durfte diese rückwirkend vorgenommen werden; vor der Rentenaufhebung musste die IV-Stelle selbst bei Annahme eines langjährigen Rentenbezugs keine beruflichen Eingliederungsmassnahmen prüfen, da keine subjektive Eingliederungsfähigkeit bestand - hängigIV.2024.0028911 dic 2025GiurisprudenzaDE
  33. Der Erlass der Rückforderung der Corona-Erwerbsausfallentschädigung wurde zu Recht verweigert. Der Bezug des eigenen Lohns war bekannt und es konnte nicht in guten Treuen davon ausgegangen werden, dass für dieselbe Zeit auch noch Anspruch auf eine Entschädigung für einen (nicht gegebenen) Lohnausfall besteht. - hängigEE.2025.0000211 dic 2025GiurisprudenzaDE
  34. Selbst wenn der Beschwerdeführer, wie geltend gemacht, im Steuerverfahren ein zu hohes Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit deklariert hätte, liegt kein klar ausgewiesener vom Sozialversicherungsgericht ohne Weiteres korrigierbarer Irrtum vor, da diesfalls unter anderem auch geprüft werden müssten, ob die im Steuerverfahren geltend gemachten Unkosten bei einem tieferen Einkommen noch angemessen sind.AB.2024.0006711 dic 2025GiurisprudenzaDE
  35. Beschwerdeführerin war nicht dauernd voll erwerbstätig; Durchführung einer Vergleichsrechnung; Sie hat Beiträge als Nichterwerbstätige zu entrichten, wobei bereits geleistete Lohnbeiträge anzurechnen sind. Der nichterwerbstätige Ehemann hat ebenfalls als Nichterwerbstätiger Beiträge zu leisten, unabhängig davon, ob die Ehegattin auf ihrem Erwerb den doppelten Mindestbeitrag bezahlte.AB.2024.0006811 dic 2025GiurisprudenzaDE
  36. Rückforderung von Kostenbeteiligungen bestätigt; in Aussicht genommene Verrechnung mit Beihilfen und Gemeindezuschüssen ist jedoch unzulässig, da Rückerstattungsverfügung nicht rechtskräftig und Erlass (noch) nicht geprüft, insofern teilweise Gutheissung; Nichteintreten in Bezug auf Erlassgesuch und Überweisung nach Eintritt der Rechtskraft.ZL.2025.0003410 dic 2025GiurisprudenzaDE
  37. Vermögensverzicht grundsätzlich bestätigt (grösstenteils unbelegter Verbrauch eines ausbezahlten Freizügigkeitsguthabens); Amortisation von Fr. 10'000.-- pro Jahr (Art. 17e ELV) wurde für zwei Jahre verfrüht resp. doppelt berücksichtigt; Abweisung und reformatio in peius nach erfolgter Androhung einer Schlechterstellung.ZL.2024.0011710 dic 2025GiurisprudenzaDE
  38. kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsvertretung im VerwaltungsverfahrenUV.2025.0013010 dic 2025GiurisprudenzaDE
  39. Taggeldanspruch; eine andauernde Arbeitsunfähigkeit ist gestützt auf die vorgelegten medizinischen Unterlagen nicht erwiesen. Abweisung. - BGE 4A_42/2026KK.2024.0002510 dic 2025GiurisprudenzaDE
  40. Nach Rückweisung eingeholtes Gutachten beweiskräftig. kein invalidisierender Gesundheitsschaden.IV.2025.0029810 dic 2025GiurisprudenzaDE
  41. Erstanmeldung. Medizinischer Sachverhalt wurde nicht genügend abgeklärt, da kein neuropsychologisches Gutachten veranlasst wurde. Gutachten der estimed AG nicht nachvollziehbar. Rückweisung.IV.2024.0075110 dic 2025GiurisprudenzaDE
  42. Beiträge; Klage teilweise gutgeheissen; Beklagte ist kosten- und entschädigungspflichtig, da sie sich mutwillig verhalten hat.BV.2025.0007710 dic 2025GiurisprudenzaDE
  43. Gerichtsentscheide sind der Wiedererwägung nicht zugänglich (Nichteintreten diesbezüglich). Für eine prozessuale Revision fehlt es an der Erheblichkeit der geltend gemachten Tatsache.ZL.2025.001019 dic 2025GiurisprudenzaDE
  44. Interkantonaler Zuständigkeitskonflikt; Zuständigkeit gemäss Art. 7 Abs. 1 lit. b ELV für die Festsetzung und Ausrichtung von Zusatzleistungen. - hängigZL.2025.000409 dic 2025GiurisprudenzaDE
  45. Weiterarbeit im der AUF angestammt vorhergehenden Umfang in angepasstem Nebenerwerb kein Versicherungsbetrug, wenn AUF angepasst nie bestritten wurdeKK.2024.000219 dic 2025GiurisprudenzaDE
  46. Schriftliche Zustimmungserklärung der Erwachsenenschutzbehörde zur Prozessführung bzw. Vollmacht des Beschwerdeführers wurde durch Beiständin nicht innert Frist eingereicht; Nichteintreten.IV.2025.007259 dic 2025GiurisprudenzaDE
  47. Es kann auf Aktenbeurteilung des RAD abgestellt werden. Kein über den Pauschalabzug hinausgehender Abzug vom Tabellenlohn.IV.2024.005549 dic 2025GiurisprudenzaDE
  48. Erlass der Rückforderung der Corona-Erwerbsausfallentschädigung wurde zu Recht verneint. Guter Glaube nicht gegeben, wenn Arbeitnehmer in arbeitgeberähnlicher Position Lohn und gleichzeitig Entschädigung für (nicht gegebenen) Lohnausfall bezieht.EE.2025.000039 dic 2025GiurisprudenzaDE
  49. Anspruchsberechtigung: Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit; angesichts der erworbenen ECTS kein Vollzeitstudium während mehr als 12 Monaten; Abweisung.AL.2025.002219 dic 2025GiurisprudenzaDE
  50. Anrechnung von hypothetischen AL-Taggeldern der nicht invaliden Ehefrau für die Zeit von September 2021 bis Januar 2022 korrekt; Abweisung.ZL.2024.001008 dic 2025GiurisprudenzaDE