601.111
Bäderquartier, Beleuchtung
Zuständig:
Entwicklungsplanung
Stand: 2. März 2015
Beleuchtungskonzept Bäderquartier
Stadt Baden / Gemeinde Ennetbaden
Februar 2015
Zustimmend zur Kenntnis genommen: Stadtrat Baden und Gemeinderat Ennetbaden, 2. März 2015
Stadt Baden / Gemeinde Ennetbaden
Anhang
9 | Leuchtenformen, Zusammenstellung | 60 |
10 | Die wichtigsten Dark-Sky Regeln | 63 |
11 | Freiraumanalyse | 64 |
12 | Grundlagenverzeichnis | 72 |
1 Einleitung
Das Beleuchtungskonzept wurde gemeindeübergreifend für das Bäderquartier beidseitig der Limmat ausgearbeitet. Es basiert auf einer räumlichen Analyse und ist abgestimmt auf die laufenden Planungen und Realisierungen im Perimeter. Integraler Bestandteil ist das, ausgehend vom Idealplan Kurpark ausgearbeitete Beleuchtungskonzept für den Kurpark, welches vom Stadtrat am 4. Dezember 2006 verabschiedet wurde. Zudem basiert das Beleuchtungskonzept Bäderquartier auf den beiden Berichten zur Beleuchtung im öffentlichen Raum vom Mai 2007. Das Beleuchtungskonzept macht Aussagen zur Beleuchtung der öffentlichen Räume und der raumprägenden privaten Beleuchtung. Die gestalterische Verwendung des Lichts zielt auf eine dezente nächtliche Zeichnung des Bäderquartiers und trägt zu dessen Imagebildung bei. Die im Konzept vorgeschlagene Auszeichnung der besonderen Orte ist bei einer weiteren Bearbeitung im Rahmen eines grösseren Betrachtungsperimeters zu überprüfen. Die Beleuchtung soll künftig auf jede Situation gestalterisch und lichttechnisch optimal reagieren und sich dabei auf ein überschaubares Repertoire an Leuchtkörpern beschränken. Ziel des Beleuchtungskonzeptes ist unter anderem die Reduktion der heute bestehenden Ansammlung verschiedener Beleuchtungselemente auf ein sinnvolles Mass. Das Konzept umfasst Themen wie Lampenstandorte, Lichtqualität und Farbe, Sicherheit, Energieeffizienz und Leuchtenformen. Bei der Beleuchtungsplanung ist die Wirtschaftlichkeit, ausgehend von den jährlichen Gesamtkosten (Anlage-, Energie- und Unterhaltskosten) und der Güteanforderungen, (z.B. der Leuchtenwirkungsgrad), in die Beurteilung einzubeziehen und zu optimieren. Das Konzept ist nicht als Massnahmenplan zur Umsetzung zu verstehen. Mit dem Beleuchtungskonzept steht der Stadt Baden und der Gemeinde Ennetbaden ein Planungsinstrument zur Verfügung, welches umfassend die Themen im Zusammenhang mit der Erneuerung und dem Ersatz der öffentlichen Beleuchtung aufzeigt und in einen grösseren Zusammenhang stellt. Es richtet sich zudem an Planer von privaten Bauvorhaben und dient als Grundlage zur Beurteilung im Baubewilligungsverfahren.
2 Leitgedanken zur Beleuchtung
Das Beleuchtungskonzept basiert auf einer räumlichen Analyse des Ortes. Dessen prägende Elemente sind die Topographie, der Verlauf der Limmat, die Bebauungsstruktur und die Grünräume. Aufgrund der natürlichen Thermalwasservorkommen verfügt das Bäderquartier über ein spezielles Nutzungsangebot. Aktuelle und künftige Anziehungspunkte sind u.a. das Kurtheater, das Casino und das Thermalbad. Bis heute erkennbar ist die stark auf Gäste ausgerichtete Infrastruktur mit den denkmalgeschützten, historischen Hotelbauten. Der Ortsbildschutz ist von nationaler Bedeutung. Die Beleuchtung dient der Orientierung und Wegführung im öffentlichen Raum. Die Anordnung und Formensprache der Leuchten erfüllen diese funktionale Aufgabe und sind nicht Selbstzweck. Die „Besonderen Orte“ bilden eine Ausnahme. Nebst der Reduktion und Homogenisierung der öffentlichen Beleuchtung werden die „Besonderen Orte“ in ihrem Kontext hervorgehoben. Diese Orte sind für das Bäderquartier identitätsstiftend und sollen auch nachts präsent sein. Dies wird über die dezente Beleuchtung ausgewählter Objekte erzielt.
Die Lichtstimmung wird bestimmt durch Art, Lichtfarbe, Platzierung im Raum, Anzahl und gewählte Lichtpunkthöhe. Die Leuchten sollen sich gut in das Stadt- und Landschaftsbild integrieren und diskret in Erscheinung treten. Kandelaber sollen in die Topographie eingebunden und idealerweise auf der Hangseite der Strassen und Wege angeordnet sein. Hängeleuchten kommen vorzugsweise zur Anwendung, wenn beidseitig der Strasse durchgehende Fassadenfronten vorhanden sind. Die normgerechte, homogene und blendfreie Beleuchtung von Strassen, Wegen und Treppen ist anzustreben. Die Lichtintensität basiert auf den aktuellen Normen und Gesetzen. Angrenzende Grundstücke und Gebäude sowie der Natur - und Flussraum sollen möglichst nicht beleuchtet werden. Private Beleuchtungen können mit der öffentlichen Beleuchtung konkurrenzieren und die angestrebte dezente Gesamtwirkung stark beeinträchtigen. Daher ist im Rahmen von Baubewilligungsverfahren die Schnittstelle zwischen der privaten und der öffentlichen Beleuchtung besonders zu beachten.
Die Konzeptinhalte sollen über die Perimeterabgrenzung hinaus Gültigkeit haben, dies insbesondere, wenn der betrachtete Strassenzug in einer identischen Konfiguration weitergeführt wird, z.B. Haselstrasse, Römerstrasse, Limmatpromenade.
Die Leuchtenformen sollen in ihrer Vielfalt reduziert werden. Mit dem Einsatz neuer Technik wird der Energieverbrauch reduziert. Es sollen unterhaltsarme Leuchtkörper ausgewählt werden, für welche Ersatzteile langfristig erhältlich sind. Die BNO - Vorschriften, die Darksky Regeln und der Kosten - Nutzenaspekt sind zu beachten. Die Lichtfarben richten sich nach den neuen technischen Errungenschaften der LED- Beleuchtung. Die Strassenzüge sind in Neutralweiss, die Fuss- und Radwege, inkl. Kurpark in Warmweiss gehalten. Für eine allfällige Weihnachtsbeleuchtung ist ein separates Konzept zu erarbeiten. Dieses kann sich am bestehenden Lichtkonzept der Badener Altstadt orientieren. Ein ruhiges, besinnliches Erscheinungsbild ist zu bevorzugen. Aufhängeeinrichtungen wie z.B. Kabel sollen bei Nichtverwendung demontierbar sein.
Sämtliche Konzeptbausteine basieren auf einem Zukunftsplan. Dieser zeigt die Überlagerung der Ist - Situation mit allen aktuell bekannten Planungen und Projekten, welche sich zum Zeitpunkt der Konzepterarbeitung in einer konkreten Planungsphase befanden, kurz vor der Ausführung standen, oder bereits realisiert wurden.
3 Zukunftsplan
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7 16 5 3 8 9
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Bauten: 1. Umbau Kurtheater 10. Neubau Mättelisteg 2. Neubau Thermalbad 11. Umgestaltung Haselstrasse mit Kreisel 3. Neubau Wohn- und Geschäftsgebäude 12. Sanierung Parkstrasse 4. Sanierung Schwanen mit angegliedertem Neubau 13. Sanierung Bäderstrasse 5. Verenahofgeviert, Sanierung und Neubau 14. Neubau Winzerweg
Platz-, Strassen- und Brückenprojekte: Freiräume: 6. Neugestaltung Postplatz 15. Umsetzung Idealplan Kurpark 7. Neugestaltung Badstrasse 16. Sanierung Ochsenpark 8. Neugestaltung Hirschenplatz 17. Umgestaltung Mättelipark 9. Umgestaltung Kurplatz 18. Aufwertungsmassnahmen Limmatraum
4 Besondere Orte
Einleitung Das Konzept der Stadt Baden, grundsätzlich auf Fassadenbeleuchtungen zu verzichten, wird weiterverfolgt. Nur besondere Gebäude oder Bauwerke werden durch eine dezente Beleuchtung ausgezeichnet wie z.B. die Ruine Stein, das Landvogteischloss und der Stadtturm. So wird auch im Bäderquartier grundsätzlich auf gezielte Fassadenbeleuchtungen verzichtet, Ausnahmen bilden die als „Besondere Orte“ bezeichneten Objekte. Diese sollen mit warmweissem Licht (3000K) hervorgehoben werden. Dazu gehören die Brücken als verbindende Elemente, der Torbogen Drei Eidgenossen als Eingang zum Bäderquartier, die städtebauliche Situation der zwei Kerne Kurplatz und Postplatz mit der Flaniermeile Badstrasse, Bauten mit öffentlichem Charakter, historisch relevante Gebäude sowie die Eingangssituationen zu Hotels, Thermalbad, Gastronomiebetrieben und Alterszentren. Die untenstehende Erläuterung der Besonderen Orte ist in weiterführenden Planungsprozessen über die Perimetergrenze hinaus zu betrachten und in einem grösseren Kontext zu beurteilen. Die privaten Eigentümer sind frühzeitig einzubeziehen. Hierbei sind neben der Gesamtwirkung auch die Lage, die heutige Funktion, der historische Kontext und der Identitätsgehalt der einzelnen
4 Besondere Orte
1. Brücken Brücken als verbindenende Elemente werden mit einer zurückhaltenden Beleuchtung hervorgehoben. Bei der Schiefen Brücke soll das tragende Stahlfachwerk dezent angestrahlt werden. Der Mercier-Steg soll im Rahmen der Kurplatzaufwertung einer Auffrischung unterzogen werden. Eine blendfreie Beleuchtung für Fussgänger und Velofahrer auf der Innenseite soll mit einer sanften Beleuchtung der Aussenseite zur Verbesserung der Erkennbarkeit ergänzt werden. Das Bauprojekt für den Mättelisteg liegt vor. Eine ähnliche nächtliche Wirkung bei beiden Stegen soll den Quartierzusammenhang betonen.
2. Torbogen Drei Eidgenossen Die bestehende Beleuchtung des Torbogens hebt den Eingang zum Bäderquartier stimmig und der Situation angepasst hervor. Die Lichtintensität soll an die angrenzende Beleuchtung angepasst und leicht gedämpft werden.
3. Kurplatz und Postplatz Die zwei Plätze bilden jeweils die Mitte der kleinen Bäder in Ennetbaden und der grossen Bäder in Baden. Diese Orte werden nachts dezent hervorgehoben. Ein präziser Einsatz der Beleuchtung bringt den Ort zum Leuchten und schafft so auch nachts Akzente mit einer besonderen Atmosphäre und Identität. Auf die privaten Nutzungen ab dem ersten OG soll Rücksicht genommen werden. Auf Ennetbadener Seite erhält der Postplatz über die Badstrasse eine Verlängerung.
4. Bauten mit öffentlichem Charakter Gebäude mit einer besonderen, öffentlichen Nutzung wie das Kurtheater, das Casino und der Eingangsbereich des Thermalbades werden sanft hervorgehoben. Die Fassadenbeleuchtung und die Beleuchtung der Eingänge soll die Besonderheit der Gebäude hervorheben. Die Fassade darf dezent leuchten soll, aber nicht strahlen. Farbiges Licht ist nicht erwünscht. Leuchtschriften sind zurückhaltend zu gestalten und im Kontext zu betrachten. Die heutige grelle Beleuchtung des Casinos genügt den Konzeptvorgaben nicht und ist daher zu überprüfen.
5. Historisch relevante Gebäude Das Inhalatorium als historisch wichtiges Gebäude im Bäderquartier soll durch eine sanfte innere Beleuchtung der Fensteröffnungen ausgezeichnet werden. Fassaden von historisch relevanten Gebäuden (z.B. Schwanen) können dezent beleuchtet werden, sollen sich aber in das Gesamtbild eingliedern. Die aktuelle Nutzung der Gebäude ist in die Beurteilung mit einzubeziehen. Fassaden von Neubauten werden grundsätzlich nicht angestrahlt. Ausnahmen können bei Fassaden von Bauten mit öffentlichem Charakter (Pkt. 4) geprüft werden.
6. Eingänge der Hotels, Gastronomiebetriebe und Alterszentren Die zurückhaltende Beleuchtung der Eingänge in den sonst dunkel gehaltenen Fassaden sollen den Ankunftsort aus der Entfernung her erkennbar machen. Die architektonischen Merkmale der Eingangsbereiche werden erhellt und der Eintrittsort in die Gebäude stimmungsvoll hervorgehoben.
4 Besondere Orte
Beleuc
1153 1815 1827 1824
3563 Winzerweg Badstrasse
1650 19 1866
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Streichwehr 1915
2481 2649
Beleuchtung besonderer Orte Goldwandsteg 1097
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2201
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343
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36 1 372
4 1842
11 4 0 411
965
Badstrasse 2105
374 382 2066
2102 2594 1202 2597 6013
949 1201 3189 1572 1242
1843 385 2076
Hirschenplatz 2645
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Wohnen 2106 1.00
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1 2107 2646
1386 380
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Innenhof
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1161 Café Schwanen
2640 2647 38 2.00 2569 2588
Treppe
2025 Rampe 1383 2666 2641 Pflanztröge 3.00
38
1515 1518 397 3 8 1.00
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3 8 3.00
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86 18 1520
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1 Café Post
3 1839 1356
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2097 411 2109 28 07 2.00
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2090 2399 2629 45
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6.00 37 5.00 37
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1520 2537 1782 37 1.00
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1127 5.00 37
1362 1244 1517 1361 3 8 1.00
1130 37
2442 2.00 42 57 37
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1 B 1516 3 7 7.00
3 8 0.00
1371 1360 3 8 0.00 37 3.00
3 8 0.00 3 7 8.00
2 To 3 7 9.00
1525 2320 37 4.00
3 K 3 7 9.00 416 1230
1492 6 37 9.00 1228
72 37 5.00
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1451 1229 34 37
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N 1356 3297 1233 1240 37 7.00
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N 1233 1241 570
Ei 2574 421
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998 990 2466 1498 1243
2133 157 2019 2466
2474 10 50 157 100
1 Brücken 2 Torbogen zum Bäderquartier und Brunnen 3 Kurplatz und Postplatz 4 Öffentliche Bauten: Casino, Theater, Bad 5 Inhalatorium Eingänge, zB. Hotels, Restaurants und Alterszentren
5 Lichtfarben
Die Unterscheidung der Lichtfarbe richtet sich primär nach den vorhandenen räumlichen Strukturen. Der Limmatraum soll als durchgehendes Element erkennbar sein. Weiter orientiert sich die Differenzierung an der Hierarchisierung der Strassen.
Strassen mit motorisiertem Verkehr als Hauptnutzung sind in neutralweiss gehalten, Kernbereiche und Flanierzonen in warmweissem Licht. Auf kaltweisses und auf warmes Licht wird verzichtet.
Bei konventionellen Leuchtmitteln ist die Lichfarbe direkt vom Leuchtmitteltyp abhängig. Die Art des Leuchtmittels hat auch Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit oder Lebensdauer. Die Verwendung von LED ermöglicht eine breitere Palette an Lichtfarben, unabhängig von der Lebensdauer.
Neutralweiss 4000 K ergibt die beste Farbwiedergabe, vergleichbar mit Tageslicht. Mittelfristig wird der Austausch von Natriumdampflampen durch LED bestückte Leuchten angestrebt.
Im Bereich der Fuss- und Velowege wird 3000 K warmweisses Licht verwendet. Die Lichtpunkthöhe kann situationsbezogen unterschiedlich sein. Die Lichtintensität ist auf die Sicherheitsanforderungen abzustimmen. Vom Erdgeschoss des geplanten Thermalbades wird limmatseitig kaum Licht in den öffentlichen Raum ausstrahlen. Die Beleuchtung des Kurparks und dessen Umrandung wurden als Konzeptbestandteile des Idealplans Kurpark übernommen. Bei der Umsetzung der 1. Etappe des Idealplans wurden Leuchten mit 3000 K, warmweisses Licht, gewählt. Dies entspricht den konzeptionellen Vorgaben für die Fuss- und Velowege.
5 Lichtfarben
Warmes Licht 2000K (ähnlich Na-Dampf)
Warmweisses Licht 2700-3200K
Neutralweisses Licht 3200-5000K
Kaltweisses Licht 5000-8000K
6 Zeitschaltung
Durch die vermehrte Anwendung der LED-Technologie ergeben sich neue Möglichkeiten in der Steuerung der Beleuchtung. Die Beleuchtungsintensität wird grundsätzlich in zwei Phasen geschaltet.
Zu den Hauptverkehrs- und Aktivitätszeiten am Abend wird die verfügbare Leistung auf 100% geschaltet. Ab ca. 23 Uhr bis 6 Uhr morgens wird die Beleuchtungsintensität situationsbezogen reduziert. Seit Herbst 2013 wird die öffentliche Beleuchtung in den Badener Quartieren Allmend/ Münzlishausen und Rütihof jeweils montags bis freitags nachts zwischen 1 Uhr und 5 Uhr ganz ausgeschaltet. Nach der postiven Auswertung der Nachtabschaltung werden in einem nächsten Schritt die Quartiere Dättwil und Kappelerhof in den Versuchsbetrieb mit einbezogen. Weitere Quartiere, u.a. auch das Bäderquartier, werden folgen. In Ennetbaden wurde die Nachtabschaltung bisher nicht thematisiert. Im Bäderquartier ist eine gemeindeübergreifende Betrachtung anzustreben.
7 Leuchtenformen
Die Auswahl der Leuchten soll auf den Grundregeln des Beleuchtungskonzepts basieren. Die Leuchten sollen zeitlos in Erscheinung treten und nicht objekthaft wirken. Die Vielfalt der Leuchtenformen soll möglichst gering gehalten werden. Leuchtenfamilien, bei denen gleich gestaltete Leuchten mit verschiedenen Montagemöglichkeiten angeboten werden, sind vorzuziehen. In heterogenen Umgebungen ermöglichen diese Leuchten eine einheitliche Gestaltung. Ziel ist es, die Typenanzahl zu reduzieren. Die rasche Entwicklung der LED-Technologie hat zur Folge, dass das Angebot an Leuchten stark fluktuiert. Die Gewährleistung, ob ein Leuchtentyp mittel- bis langfristig erhältlich ist, ist stark vom Hersteller abhängig. Die Lieferbarkeit von Ersatzteilen sollte langfristig gesichert sein.
Die Lichtqualität kann nicht nur anhand der Leuchtenform und der Leuchtmittelbestückung beurteilt werden. Die Lichtstreuung von konventionellen Leuchtmitteln und LED-Leuchtmitteln kann sehr unterschiedlich sein. Im Rahmen jeder Planung wird eine Bemusterung der gewählten Leuchte und des Leuchtmittels empfohlen. Dabei soll besonders auf die Lichtverteilung und die Blendwirkung geachtet werden. Auch der Tagesaspekt der Leuchte ist zu berücksichtigen. Dazu gehören der gestalterische Ausdruck, die Höhe des Mastes, der Abstandsraster und die Stellung im Raum. Die Leuchten sollten in der verwendeten DB 703 oder einer entsprechenden RAL Farbe erhältlich sein.
Die Amortisation von Leuchten wird auf 20 Jahre gerechnet. Bei der Auswahl von neuen Leuchten ist die Wirtschaftlichkeit (Wirkungsgrad, Montagefreundlichkeit, Qualität der Ausführung, etc.) von besonderer Bedeutung.
Die im Anhang aufgeführte Zusammenstellung der Leuchtenformen umfasst die heute im Bäderquartier eingesetzten und im Rahmen von Planungen ausgewählten Leuchten.
8 Beleuchtungssituationen Zielzustand
Die Beleuchtungssituationen kategorisieren die verschiedenen Strassen und Wegetypen nach Verkehrsaufkommen und Hauptnutzer. Anhand dieser Kategorien können die verschiedenen Beleuchtungsparameter definiert werden. Grundlage bildet die Norm EN 13201; Strassenbeleuchtung.
Im Bereich des Bäderquartiers wurden fünf Kategorien erkannt und zu verschiedenen städtebaulichen Situationen Beleuchtungskonzepte entwickelt.
Die Beleuchtungssituationen sind innerhalb des Bearbeitungsperimeters betrachtet worden. Bei einer weiteren Projektierung ist es wichtig, die Beleuchtung der Strassen- und Wegabschnitte übergeordnet zu bearbeiten.
Beleuchtungskategorie B2: Hauptverkehrsstrassen - Hauptnutzer: motorisierter Verkehr, langsam fahrende Fahrzeuge, Radfahrer
- weitere Nutzer: Fussgänger
Beleuchtungskategorie D3: Erschliessungsstrassen - Hauptnutzer: motorisierter Verkehr, Radfahrer
- weitere Nutzer: Fussgänger, langsam fahrende Fahrzeuge
Beleuchtungskategorie D4: Anlieger- und Wohnstrassen - Hauptnutzer: motorisierter Verkehr, langsam fahrende Fahrzeuge, Radfahrer, Fussgänger
- weitere Nutzer: keine
Beleuchtungskategorie E1: Fusswege / Treppen - Hauptnutzer: Fussgänger
- weitere Nutzer: keine
Beleuchtungskategorie E2: Fuss- und Velowege - Hauptnutzer: Fussgänger, Radfahrer
- weitere Nutzer: motorisierter Verkehr (ÖV, Taxi), langsam fahrende Fahrzeuge (Anlieferungen, Notdienste, Feuerwehr)
8 Beleuchtungssituationen Zielzustand
2042 949 26 1881
678 482 9
1396 241
895 2620 242 1883 1
313

1886 2595 1049
265 18
4 2043 82 836
1797 1398 1397 38
2596 237 831
468 307
1252

623 831. 1 160
6 259
250 1826
344 677 415 1395 1788 1864
1818 1202
264 340 104
341 342 1789 1880 5 1862
1956 1938 1955 2599
1957 1825
1958 231
2 357 321
287 1877 258 251 1937 2600
1647 2 .2 1153 263
1815 1827
1824
23 0 488 3563
Propangas-Tank (Abbruch) Winzerweg
Badstrasse
1650 19 1866 3
255 229 257
262
256 1814
10
25 8
1941
11 300
1142
100 261 Streichwehr
1915
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2649
Goldwandsteg 1097
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Badstrasse 2105
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335B 2884 374 383 2066
2102 3284
348 2594
1202 | 2597 |
6013 | 1761 |
11 5 6 949
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280 | 8 | 2569 |
38 2.00 4 32 395
897 | 2588 |
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1560 1516 937 397 222
213 3 8 1.00 412
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2064
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1826 Beleuchtungssituation B2 62
Beleuchtungssituation D3 231 1825
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Beleuchtungssituation D4 229
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Beleuchtungssituation E1 100
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Beleuchtungssituation E2 654
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2201
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1866 1843 2076 2645
2296 690
2107
1562 Adler
Neubauten Wohnen (Projekt) 2106
2064 463
2646 1386
8.1 Beleuchtungssituation B2 - Hauptverkehrsstrassen
Badstrasse (Umfahrungsstrasse), Bestand
Flussraum Reben Fuss- Reben Strassenraum mit einseitigem Fussweg Limmat weg
LPH 10.0m
Schnitt M - Bestand Beleuchtungssituation z.B.: Limmat - GoldwandB2/ Badstrasse Kandelaber ist talseitig angeordnet. Es entsteht dadurch eine -Fussweg; Typische motorisierte Hauptroute Geschwindigkeit von Tunnel des Hauptnutzers: starke räumliche Fassung des Strassenraums. > 30 km/h und ≤ 60 km/h Lichtpunkthöhe ca. 10 m Der breite Lichtkegel leuchtet vom Fluss weg Richtung Hang,
Hauptnutzer: motorisierter Verkehr, Radfahrer Streulicht beleuchtet die angrenzenden Parzellen am Hang
Andere zugelassene Nutzer: Fussgänger sowie den talseitigen Rebberg und den Naturraum Limmat. Die Strasse wurde 2006 saniert, mittelfristig besteht kein Flussraum Reben Fuss- Reben Strassenraum mit einseitigem Fussweg
Konfliktzone: Fussgängerübergang, Kreuzungen, Tunnel Handlungsbedarf, Änderungen an der Strasse vorzunehmen. Limmat weg Ein- und Ausfahrt Der Fussweg befindet sich noch in der Planung. (unbeleuchtet)
Betrachtete Fläche: Strasse inkl. Fussweg / Trottoir
- motorisierte Hauptroute mit Trottoir (B2) und separatem Fussweg (E1)
Blickfeld über die Limmat frei halten
LPH 10.0m
Schnitt M z.B.: Limmat - Goldwand / Badstrasse Fussweg; motorisierte Hauptroute von Tunnel
LPH 10.0m
8.1 Beleuchtungssituation B2 - Hauptverkehrsstrassen
Schnitt M - Bestand Badstrasse (Umfahrungsstrasse), Konzept z.B.: Limmat - Goldwand / Badstrasse Fussweg; motorisierte Hauptroute von Tunnel
Flussraum Reben Fuss- Reben Strassenraum mit einseitigem Fussweg Limmat weg (unbeleuchtet)
Blickfeld über die Limmat frei halten
LPH 10.0m
Schnitt M Ziel: z.B.: Limmat - Goldwand / Badstrasse Massnahmen: Fussweg; Der Raum istmotorisierte Hauptroute so weit wie möglich von von Tunnel vertikalen freistehenden, - Die Kandelaber werden hangseitig angeordnet Elementen freizuhalten. Durch eine hangseitige Anordnung der - Der Lichtkegel wird auf Strasse und Trottoir begrenzt, vom Kandelaber, nahe an Stützbauten oder Gebäuden, wird die Hang weggerichtet ungünstige räumliche Wirkung reduziert und die Kante zum - keine Ausleuchtung des Fussweges Fluss bleibt offen. - Lichtpunkthöhe ca. 10 m Der Lichteinfall ist auf Fahrbahn und Trottoir zu beschränken, die angrenzenden Parzellen und der Rebberg sollen möglichst Handlungsbedarf: dunkel bleiben. - Mittelfristig: Lichteinfall in Rebberg und Naturraum durch Der Fussweg bleibt unbeleuchtet, eine beleuchtete Alternativ- Anpassung / Ausrichtung der Leuchte minimieren route ist über die Badstrasse vorhanden. - Langfristig: Kandelaber auf die Bergseite der Strasse Das Lichtkonzept kann erst langfristig umgesetzt weden, da umsetzen, Leuchte ausrichten ein Standortwechsel erfolgen muss. Kostenfolge:
Mittelfristig: Anpassung nach Bedarf
Langfristig: bei Strassenumbau, Bestandteil des auszuarbeitenden Projekts
8.2 Beleuchtungssituation D3 - Erschlliessungsstrassen
Parkstrasse, Abschnitt Kurpark, Bestand
Vorgarten / Strassenraum mit Fussweg und Parkplatz Kurpark Privater Parkplatz
LPH ca. 3.5m
Schnitt A - Bestand Beleuchtungssituation Bestand: z.B.: Parkstrasse - Kurpark B2 (motorisierter Nebenverkehr) Motorisierter Nebenverkehr mit beidseitigem Trottoir
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: > 30 km/h und ≤ 60 km/h Entlang der Parkstrasse wird eine Kugelleuchte eingesetzt. Die Lichttechnik ist veraltet und entspricht den heutigen Anfor- Beleuchtungssituation Konzept: D3 derungen nicht mehr, es entsteht eine grosse Menge Streu-
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: licht. Ein gerichtetes Licht ist mit diesem Leuchtentyp nicht > 5 km/h und ≤ 30 km/h möglich, die angrenzende Strasse wird zudem unzureichend
Hauptnutzer: motorisierter Verkehr, Radfahrer Vorgarten / Strassenraum mit beleuchtet. Lichtpunkthöhe Fussweg Kurpark ca. 3.5 m. Privater
weitere zugelassene Nutzer: Fussgänger, langsam Parkplatz fahrende Fahrzeuge
- Konfliktzone: Fussgängerübergänge
- betrachtete Fläche: Strasse inkl. Gehweg
LPH 4.0m
Schnitt A z.B.: Parkstrasse - Kurpark (motorisierter Nebenverkehr)
Parkplatz
8.2 Beleuchtungssituation D3 - Erschliessungsstrassen
Parkstrasse, Abschnitt Kurpark, Konzept LPH 4.0m
Schnitt A z.B.: Parkstrasse - Kurpark (motorisierter Nebenverkehr)
Vorgarten / Strassenraum mit Fussweg Kurpark Privater Parkplatz
LPH 6.0m LPH LPH 4m 4.0m
Schnitt A Ziel: z.B.: Parkstrasse - Kurpark (motorisierter Nebenverkehr) - Lichtpunkthöhe der Kurparklampe übernehmen, Ausgangslage ist die Umsetzung des Idealplans Kurpark. ca. 4 m, Lichtpunkthöhe Strassenkandelaber Dieser sieht eine Aufwertung des Park- Randbereichs vor. ca. 6 m Die Parkierung wird zugunsten eines klaren, räumlichen Abschlusses aufgehoben. Das Trottoir wird neu strassenseitig Handlungsbedarf: der Kastanienallee geführt. Die Beleuchtung soll diese räum- - Mittelfristig: Umsetzung „Idealplan Kurpark“ mit der liche Fassung stärken und den Kurparkabschluss verdeutli- Verlegung des Trottoirs, Aufhebung der Parkplätze und chen. Strassenumbau. Eine Präzisierung auf Projektstufe ist Die Beleuchtung des Vorgarten / gegenüberliegendenStrassenraum mit zur Trottoirs bis Fusswegnotwendig.Kurpark Privater Strassenmitte erfolgtParkplatz mittels Strassenkandelaber. Der Lichtkegel soll sich auf den öffentlichen Bereich beschränken. Kostenfolge:
Bestandteil des auszuarbeitenden Projekts Massnahmen:
Verlegung des Trottoirs auf die Strassenseite, Ergän- Gültigkeit: zung der parkseitigen Bepflanzung (Bestandteil Idealplan - Dieses Konzept hat auch Gültigkeit im Abschnitt Park- Kurpark) strasse ab Keuzung Römerstrasse in Richtung Kern-
Kurparkleuchte an der parkseitigen Trottoirkante ange- bereich Bäderquartier, ohne Weiterführung der Kurparkordnet leuchte
Lichtkegel auf Trottoir gerichtet, indirektes Licht in den Vegetationsgürtel des Kurparks möglich, Abblendung gegen oben notwendig
Strassenraum mit Strassenkandelaber beleuchten, Anord- LPH 4.0m LPH 4m nung auf gegenüberliegender Strassenseite
Schnitt A
8.2 Beleuchtungssituation D3 - Erschliessungsstrassen
Haselstrasse, Abschnitt Kurpark, Bestand
Kurpark Strassenraum mit Bushaltestelle und beidseitigem Fussweg
LPH 10.0m LPH 10.0m
Schnitt B - Bestand Beleuchtungssituation Bestand: z.B.: Kurpark - Haselstrasse B2 (motorisierter Nebenverkehr) Motorisierter Nebenverkehr mit beidseitigem Trottoir und
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: Bushaltestelle. > 30 km/h und ≤ 60 km/h Überspannungen mit Abspannmast und je 2 Hängeleuchten Beleuchtungssituation Konzept: D3 über der Fahrbahnmitte, der breite Lichtkegel beleuchtet
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: Parkrand, Strasse und angrenzende Fassaden. > 5 km/h und ≤ 30 km/h Lichtpunkthöhe ca. 10 m. Kurpark Strassenraum mit Bushaltestelle und beidseitigem Fussweg
Hauptnutzer: motorisierter Verkehr, Radfahrer Lichtfarbe Bestand: oranges Licht mit Natriumdampflampen
weitere zugelassene Nutzer: Fussgänger, langsam fahrende Fahrzeuge
- Konfliktzone: Fussgängerübergänge
- betrachtete Fläche: Strasse inkl. Fussweg / Trottoir
LPH 10.0 m
Schnitt B z.B.: Kurpark - Haselstrasse (motorisierter Nebenverkehr)
LPH 4.0m LPH 8.0m Haselstrasse, Abschnitt Kurpark, Konzept Schnitt B z.B.: Kurpark - Haselstrasse (motorisierter Nebenverkehr)
Kurpark Strassenraum mit Bushaltestelle und beidseitigem Fussweg
LPH 4.0m LPH 8.0m
Schnitt B Ziel: z.B.: Kurpark - Haselstrasse (motorisierter Nebenverkehr) Massnahmen: Ausgangslage ist die Umsetzung des Randbereichs gemäss - Die Kurparklampe wird parkseitig in Baumnähe im Trottoir- Idealplan Kurpark. Die gestalterische Einheit des Parkrands bereich geführt entlang der Parkstrasse, Haselstrasse und Bäderstrasse soll - Die Lichtkegel werden auf Fahrbahn und Trottoir gerichtet, ablesbar sein. die angrenzenden Fassaden bleiben möglichst unbe- Die Strassenbeleuchtung wird der reduzierten Verkehrsauslas- leuchtet tung der Haselstrasse angepasst. - Die Masten sind aus den Grünflächen des Kurparks zu Die Lichtkegel werden auf Fahrbahn und Trottoir gerichtet; die entfernen. Der Kandelaber wird in Fassadennähe Flussraum platziert,Limmat Fassaden auf der gegenüberliegenden Seite der Haselstrasse als Variante ist auch die Vorderkante Trottoir möglich. Die sollen unbeleuchtet bleiben. genaue Lage ist in der weiteren Projektierung zu ermitteln. Die Änderung der Lichtfarbe kann nur dann umgesetzt werden, - Die Umsetzung des Idealplans Kurpark erfolgt zu einem wenn die Leuchtkörper ausgetauscht werden. späteren Zeitpunkt - Lichtpunkthöhe der Kurparklampe übernehmen, ca. 4 m
Handlungsbedarf: - Der Umbau ist bei der Neugestaltung der Haselstrasse zu berücksichtigen
Kostenfolge:
Kreisel Haselstrasse, Bestand
Strassenraum mit beidseitigem Fussweg Wiesenböschung Limmat- Flussraum promenade Limmat
LPH 12.0m
LPH 4.0m
Schnitt L - Bestand z.B.: Kurpark / Haselstrasse - Limmatpromenade
Beleuchtungssituation Bestand: B2 Kreisel - motorisierter Nebenverkehr mit beidseitigem Trottoir motorisiert 2. Priorität; Fuss- und Radweg
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: und Bushaltestelle. > 30 km/h und ≤ 60 km/h Doppelbestückte Kandelaber auf den Fussgängerinseln mit Beleuchtungssituation Konzept: D3 breitem Ausstrahlwinkel, der über den Kreisel hinaus in die
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: Wiesenböschung reicht. > 5 km/h und ≤ 30 km/h Lichtpunkthöhe ca. 12 m.
Hauptnutzer: motorisierter Verkehr, Radfahrer Die aktuelle Lichtfarbe ist oranges Licht mit Natriumdampf-
weitere zugelassene Nutzer: Fussgänger, langsam lampen. fahrende Fahrzeuge
- Konfliktzone: Fussgängerübergänge
- betrachtete Fläche: Strasse inkl. Fussweg / Trottoir
Kreisel Haselstrasse, Konzept
Strassenraum mit beidseitigem Fussweg Wiesenböschung (unbeleuchtet) Limmat- Flussraum promenade Limmat (unbeleuchtet)
LPH 7.5 - 8.0m LPH 7.5 - 8.0m
LPH 4.0m
Schnitt L z.B.: Kurpark / Haselstrasse - Limmatpromenade Ziel: motorisiert 2. Priorität; Fuss- und Radweg Massnahmen: Die Beleuchtung des Kreisels wird in seiner Wirkung zurück- - Die Kandelaber bleiben im Bereich der Fussgängerinseln gestuft und passt sich dem angrenzenden Strassenbild an. bestehen Der Lichtkegel wird auf Strassenraum und Trottoir beschränkt, - Lichtpunkthöhe reduzieren auf ca. 7.5 - 8 m, falls der angrenzende Naturraum bleibt soweit wie möglich unbe- notwendig mit einer Abblendung auf Seite Limmat leuchtet. ergänzen Die Änderung der Lichtfarbe kann nur dann umgesetzt werden, wenn die Leuchtkörper Strassenraum ausgetauscht mit beidseitigem Fussweg werden. Wiesen - BöschungHandlungsbedarf: (unbeleuchtet) Limmat Flussraum - Umsetzung der Massnahmen Promenade bei Neugestaltung Limmat Hasel- (unbeleuchtet) strasse / Kreisel
Kostenfolge: - Bestandteil des auszuarbeitenden Projekts
LPH 10.0m LPH 10.0m
LPH 4.0m
8.3 Beleuchtungssituation D4 - Anlieger- und Wohnstrassen
Schiefe Brücke, Bestand
Beleuchtungssituation D4 Die Kandelaber beleuchten asymmetrisch Strasse und Trottoir.
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: Der breite Lichtkegel reicht über die Brückenplatte hinaus und > 5 km/h und ≤ 30 km/h, Schiefe Brücke beleuchtet zusätzlich den Flussraum. Die Beleuchtung der Brücke unterscheidet sich durch eine
Hauptnutzer: motorisierter Verkehr, langsam fahrende Fahrabweichende Typenwahl von der fortführenden Strassenbezeuge, Radfahrer, Fussgänger leuchtung.
Bedeutung des Ortes: ruhige Quartierstrasse mit Wohn- Lichtpunkthöhe 8 m. qualität Die Schiefe Brücke tritt vom Ufer aus kaum in Erscheinung. Die Fahrbahnplatte wird von oben beleuchtet, das tragende Stahlfachwerk bleibt nachts unsichtbar.
Schiefe Brücke, Konzept
Ziel: Massnahmen: Der Lichtkegel wird auf die Brückenplatte beschränkt. - Die Leuchtenstandorte werden nicht verändert Beibehalten der bestehenden Kandelaberstandorte, der - Der Lichtkegel wird auf Trottoir- und Strassenraum Austausch von Leuchtmittel und / oder Strahler ist zu prüfen. begrenzt, evtl. ist eine spezielle Optik oder Abschirmung Die Beleuchtungskörper sollen sich an die Leuchtkörper der notwendig angrenzenden Strassenräume Bäderstrasse, Badstrasse und - Der Fluss als Naturraum bleibt so weit als technisch Sonnenbergstrasse anpassen. Leuchten aus der gleichen möglich unbeleuchtet Leuchtenfamillie sind mittelfristig anzustreben. - Die angrenzenden Leuchtentypen werden in die Planung Als besondere Orte werden ausgewählte Bauwerke, die das einbezogen (Leuchtenfamilien) Quartier prägen, sanft hervorgehoben. - Lichtpunkthöhe wird beibehalten, ca. 8 m Die Schiefe Brücke soll vom Ufer her in Erscheinung treten, - Tragwerksbeleuchtung prüfen das Stahlfachwerk soll dezent angestrahlt werden. Handlungsbedarf: -> siehe auch Kapitel 4 „besondere Orte“ - Kurzfristig: Ausrichtung der Leuchte, evtl. Montage einer Blende
Mittelfristig: Austausch des Strahlers im Zusammenhang mit Arbeiten an der Bäderstrasse
Tragwerksbeleuchtung im übergeordneten Kontext prüfen
Kostenfolge:
Kurzfristig: durch den laufenden Unterhalt zu erledigen
Mittelfristig: Bestandteil des auszuarbeitenden Projekts
Römerstrasse, Abschnitt Kurpark, Bestand
Vorgarten Strassenraum, Kurpark Kurtheater teilweise mit Fussweg
LPH 4.5 - 5.0m LPH 4m
Beleuchtungssituation D4 Die Lichtkegel der Kandelaber leuchten einseitig die Strasse - Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: aus. > 5 km/h und ≤ 30 km/h Die Baumreihe bleibt weitgehend unbeleuchtet.
Hauptnutzer: motorisierter Verkehr, langsam fahrende Fahr- Die aktuelle Lichtfarbe ist oranges Licht mit Natriumdampfzeuge, Radfahrer, Fussgänger lampen.
Bedeutung des Ortes: ruhige Quartierstrasse mit Wohnqualität
Vorgarten Strassenraum, Kurpark Kurtheater teilweise mit Fussweg
Römerstrasse, Abschnitt Kurpark, Konzept
Vorgarten Strassenraum, Kurpark Kurtheater teilweise mit Fussweg
LPH 4.5 - 5.0m LPHLPH 4m 4.0m
Ziel: Massnahmen: Die Kandelaberreihe an der Römerstrasse wird im Bereich - Der Lichtkegel der Strassenbeleuchtung wird auf Trottoir- Kurpark durch die Leuchte Kurpark ergänzt. Die bestehende und Strassenraum begrenzt, evtl. ist eine spezielle Optik Baumreihe wird gemäss Idealplan Kurpark fortgeführt. oder Abschirmung notwendig Die Änderung der Lichtfarbe kann nur dann umgesetzt werden, - Lichtpunkthöhe der Kurparklampe übernehmen, wenn die Leuchtkörper ausgetauscht werden. ca. 4 m, Lichtpunkthöhe Strassenkandelaber ca. 4.5 - 5 m
Handlungsbedarf:
Die Standorte der bestehenden Leuchten der Römerstrasse sind langfristig gültig. Eine technische Erneuerung der Leuchtkörper ist in Betracht zu ziehen
Mittel- / langfristig: Umsetzung „Idealplan Kurpark“ mit der Versetzung der Baumreihe und Setzung der Kurparklampe
Die Umsetzung des Idealplans Kurpark erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt
Kostenfolge: - Bestandteil des auszuarbeitenden Projekts
Gültigkeit: - Dieses Konzept hat Gültigkeit im Abschnitt Römerstrasse entlang Kurpark. Weiterführung des Konzepts in Richtung Bäderstrasse ohne Kurparkleuchte.
Bäderstrasse, Bestand
Kurpark Strassenraum mit beidseitigem Fussweg
LPH 8.0m
Beleuchtungssituation Bestand: B2 Motorisierter Nebenverkehr mit beidseitigem Trottoir
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: > 30 km/h und ≤ 60 km/h Im Bestand entlang der Bäderstrasse werden Kandelaber und Seilhänger eingesetzt. Die Lichttechnik ist veraltet und entspricht den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die Leuch- Beleuchtungssituation Konzept: D4 tenauswahl ist heterogen.
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: Lichtpunkthöhe ca. 8 m. > 5 km/h und ≤ 30 km/h
- Hauptnutzer: motorisierter Verkehr, langsam fahrende Fahrzeuge, Radfahrer, Fussgänger
- Bedeutung des Ortes: ruhige Quartierstrasse mit Wohnqualität
Kurpark Strassenraum mit beidseitigem Fussweg
Bäderstrasse, Konzept
Kurpark Strassenraum mit beidseitigem Fussweg
LPH 4.0m LPH 8.0m
Ziel: Handlungsbedarf: Wird die Bäderstrasse saniert und neugestaltet, soll auch die - Mittel / Langfristig: Umsetzung Idealplan Kurpark mit der Beleuchtung erneuert und vereinfacht werden. Die Leuchten Versetzung der Baumreihe und Setzung der Kurparklampe werden vereinheitlicht und auf der gegenüberliegenden Seite - Die Umsetzung des Idealplans Kurpark erfolgt zu einem zum Kurpark platziert. Diese Anordnung ermöglicht eine Fort- späteren Zeitpunkt und führt zu einer Ergänzung der führung ohne Unterbruch über die Schiefe Brücke bis nach Beleuchtung auf Kurparkseite Ennetbaden. Kostenfolge:
Bestandteil des auszuarbeitenden Projekts Massnahmen:
Strassensanierung mit Erneuerung der Randsteine und Gültigkeit: Belagsflächen
Dieses Konzept hat Gültigkeit im Abschnitt Bäderstrasse
Strassenraum mit Strassenkandelaber beleuchten, Anordvom Kreisel bis Höhe Freihof. Weiterführung des Konzepts nung auf gegenüberliegender Seite zum Kurpark in Richtung Schiefe Brücke ohne Kurparkleuchte Die Seilhänger und die Abspannmasten werden entfernt
Kurparkleuchte: an der parkseitigen Trottoirkante angeordnet, ausserhalb der Grünfläche
Lichtkegel auf Trottoir gerichtet, indirektes Licht in den Vegetationsgürtel des Kurparks möglich, Abblendung gegen oben notwendig
Lichtpunkthöhe der Kurparklampe ca. 4 m, Lichtpunkthöhe Strassenkandelaber ca. 8 m
8.3 Beleuchtungssituation D4 - Anlieger und Wohnstrassen
Sonnenbergstrasse, Abschnitt Schiefe Brücke - Lichtanlage, Bestand
Strassenraum
OG Büro oder private Nutzung
EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro
LPH 9.0 - 10.0 m
Schnitt D Beleuchtungssituation Bestand: B2 Motorisierter Nebenverkehr mit beidseitigem Trottoir z.B.: Bäderquartier - verkehrsberuhigt - nur ÖV und Anlieferungen; Priorität auf Fuss- und Radweg
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: > 30 km/h und ≤ 60 km/h Entlang der Sonnenbergstrasse sind Kandelaber und Seilhänger eingesetzt. Die Lichttechnik ist veraltet und entspricht den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die Leuchtenauswahl Beleuchtungssituation Konzept: D4 ist heterogen.
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: Lichtpunkthöhe ca. 9 - 10 m. > 5 km/h und ≤ 30 km/h
- Hauptnutzer: motorisierter Verkehr, langsam fahrende Fahrzeuge, Radfahrer, Fussgänger
- Bedeutung des Ortes: ruhige Quartierstrasse mit Wohnqualität Strassenraum
OG Büro oder private Nutzung
EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro
LPH 9.0 - 10.0 m
Schnitt D z.B.: Bäderquartier - verkehrsberuhigt - nur ÖV und Anlieferungen; Priorität auf Fuss- und Radweg 8.3 Beleuchtungssituation D4 - Anlieger- und Wohnstrassen
Sonnenbergstrasse, Abschnitt Schiefe Brücke - Lichtanlage, Konzept
Strassenraum
OG Büro oder private Nutzung
EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro
LPH 9.0 - 10.0 m
Schnitt D Ziel: Massnahmen: z.B.: Bäderquartier - verkehrsberuhigt - nur ÖV und Anlieferungen; Priorität auf Fuss- und Radweg Beleuchtung von ein- und zweispurigen Strassen mittels - Seil beidseitig an der Fassade befestigt Überspannleuchten, direkte Beleuchtung auf die Geh- und - Seilleuchte auf anschliessende Kandelaber oder Mast- Fahrflächen, indirektes Licht an den Fassaden im EG Bereich. leuchten gestalterisch abstimmen (Leuchtenfamilien Ein Beleuchten der oberen Stockwerke ist zu vermeiden. bevorzugen)
Lichtpunkthöhe 9 - 10 m Verwendung von Überspannleuchten nur, wenn beidseitig Gebäude eine Aufhängung ermöglichen. Handlungsbedarf:
Umsetzung in Zusammenhang mit Umgestaltung Sonnenbergstrasse
Kostenfolge:
8.4 Beleuchtungssituation E1 - Fusswege und Treppen
Grünräume und Kurpark, Bestand
LPH 4.0m
Schnitt C - Bestand Beleuchtungssituation E1 1. Priorität z.B.: Kurpark - Fusswegnetz Das Wegnetz im Kurpark wird mit Kandelabern beleuchtet,
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: radial strahlend, gegen oben abgeschirmt. Schrittgeschwindigkeit Der Leuchtentyp entspricht dem Kurpark Idealplan und ist dort zu verwenden. Für vergleichbare Situationen sind Vari-
Wo: Kurpark, Treppen, Bäderquartier Promenade, Grünanten möglich (A / B / C) fläche oberhalb des Tunnels (Ennetbaden), Fusswege in Lichtpunkthöhe 4 m. Grünräumen
- Hauptnutzer: Fussgänger
- Weitere zugelassene Nutzer: keine
- Betrachtete Fläche: Fusswege und Treppen über ihre gesamte Breite
LPH 3.5 - 4.0m
Schnitt C z.B.:Kurpark - Fusswegnetz 1. Priorität
Grünräume und Kurpark, Konzept LPH 3.5 - 4.0m
Schnitt C z.B.:Kurpark - Fusswegnetz 1. Priorität
LPH 3.5 - 4.0m
Schnitt C Variante A - Fusswegnetz 1. Priorität z.B.: Kurpark Massnahmen:
Lichtausfall auf Gehweg richten Ziel: - bei der Verwendung der Kurparkleuchte prüfen, ob eine Kandelaberbeleuchtung mit einem symmetrisch nach unten bessere Abschirmung gegen oben möglich ist gerichteten Lichtkegel. Beleuchtung auf die Wegfläche - Lichtpunkthöhe max. 4 m begrenzt. Eine indirekte Beleuchtung der angrenzenden Flächen ist nicht erwünscht. Handlungsbedarf: Für die Kurparkeinfassung wird die gleiche Leuchte wie im - Umsetzung in Zusammenhang mit der Realisierung der Park verwendet. jeweiligen Projekte im gleichen Perimeter Bei Grünräumen an Hanglagen, Kandelaber vorzugsweise auf der Bergseite platzieren. Kostenfolge:
Bestandteil des auszuarbeitenden Projekts
Gültigkeit: - Diese Konzeptvariante hat auch Gültigkeit für den Durchgang Ochsenpark, den Mättelipark oder den Fussweg oberhalb der Goldwandumfahrung
LPH 1.0m
Schnitt C
Grünräume, Konzept
LPH 4.0m
Schnitt C - Bestand z.B.: Kurpark - Fusswegnetz 1. Priorität
LPH 3.5 - 4.0m
Schnitt C Variante B: - Fusswegnetz 1. Priorität z.B.:Kurpark Massnahmen:
Lichtverteilung geht über den Weg hinaus und beleuchtet Ziel: ansatzweise die nähere Umgebung Kandelaberbeleuchtung mit einem asymmetrischen, nach - Lichtpunkthöhe max. 4 m unten gerichteten Lichtkegel. Die Beleuchtung wird auf die Wegfläche und die direkte Umge- Handlungsbedarf: bung begrenzt. - Umsetzung in Zusammenhang mit der Realisierung der Bei Grünräumen an Hanglagen, Kandelaber vorzugsweise auf jeweiligen Projekte im gleichen Perimeter der Bergseite platzieren. Kostenfolge:
Bestandteil des auszuarbeitenden Projekts
Gültigkeit: - Diese Konzeptvariante hat Gültigkeit für den Durchgang Ochsenpark, den Mättelipark oder den Fussweg oberhalb der Goldwandumfahrung
LPH 3.5 - 4.0m
Schnitt C
Grünräume, Konzept LPH 3.5 - 4.0m
Schnitt C z.B.: Kurpark - Fusswegnetz 1. Priorität
LPH 1.0m
Schnitt C Variante z.B.: C: - Fusswegnetz 1. Priorität Kurpark Massnahmen:
Lichtausfall länglich auf Gehweg gerichtet Ziel: - Kleine Leuchtenabstände ergeben mehr Lichtpunkte. Bei Pollerbeleuchtung mit einem asymmetrisch nach unten gerich- der Planung muss deshalb auf den Energiegesamtverteten Lichtkegel. Die Beleuchtung wird auf die Wegfläche brauch geachtet werden begrenzt. Eine indirekte Beleuchtung der angrenzenden - Lichtpunkthöhe max. 1 m Flächen ist nicht erwünscht. Geeignet für Wege in Naturräumen mit bewegter Topographie Handlungsbedarf: an Hanglagen. - Umsetzung in Zusammenhang mit der Realisierung der Die Gewährleistung der Gesichtserkennung, das Vandalis- jeweiligen Projekte im Perimeter musrisiko und die Energieeffizienz sind in der Planungsphase besonders zu beachten. Kostenfolge: Bei Grünräumen an Hanglagen, Poller vorzugsweise auf der - Bestandteil des auszuarbeitenden Projekts Bergseite platzieren. Gültigkeit:
Diese Konzeptvariante hat Gültigkeit für den Durchgang Ochsenpark, den Mättelipark oder den Fussweg oberhalb der Goldwandumfahrung
LPH 3.5 - 4.0m
Schnitt C
Limmatpromenade bei Thermalbad, Bestand
Promenade Flussraum Limmat (unbeleuchtet)
Schnitt F - Bestand Beleuchtungssituation z.B.: neues ThermalbadE1- Limmat Die Umgebung des Thermalbades wird im Zusammenhang Typische Geschwindigkeit
Promenade: des Hauptnutzers: Fuss- und Radweg mit dem Neubau des Thermalbades neu gestaltet. Schrittgeschwindigkeit Die Limmatpromenade und der geplante Mättelisteg, werden für die Verbindung zum Oederlinareal eine grössere Bedeu-
Hauptnutzer: Fussgänger tung bekommen.
Weitere zugelassene Nutzer: keine Es wird nicht mit Fremdlicht aus dem Sockelbereich des Thermalbades gerechnet (Tiefgarage, Technikräume).
Betrachtete Fläche: Fusswege und Treppen über ihre gesamte Breite
Promenade Flussraum Limmat (unbeleuchtet)
Schnitt F - Bestand 8.4 Beleuchtungssituation z.B.: E1 - Fusswege und Treppen neues Thermalbad - Limmat Promenade: Fuss- und Radweg
Limmatpromenade bei Thermalbad, Konzept
Promenade Flussraum Limmat (unbeleuchtet)
LPH 3.5 - 4.0m
Schnitt F Ziel: z.B.: neues Thermalbad - Limmat Massnahmen: Kandelaberbeleuchtung mit einem asymmetrisch nach Promenade: Fuss- und Radweg - Kandelaber vom Gebäude losgelöst, situationsbezogen in unten gerichteten Lichtkegel. Beleuchtung auf die Wegfläche unterschiedlichem Abstand zum Gebäude, leuchten eine begrenzt. Bei überbreiten Situationen können gewisse durchgehend gleichmässige Wegbreite aus Bereiche in Flussnähe unterbeleuchtet sein. Eine Beleuchtung - Lichtkegel auf Wegfläche beschränkt des Flussraums sowie der Fassade ist nicht erwünscht. - Entlang dem Abschnitt Merciersteg - Mättelisteg der Limmatpromenade einsetzbar
Der Flussraum der Limmat soll dunkel bleiben
Die Setzung der Bäume soll auf die Standorte der Kandelaber abgestimmt werden, grosser Schattenwurf ist zu Promenade vermeiden Flussraum Limmat (unbeleuchtet)
Lichtpunkthöhe ca. 4 m
Handlungsbedarf: - Umsetzung in Zusammenhang mit dem Neubau des Thermalbads
Kostenfolge:
Treppen, Konzept
Schnitt G - Bestand z.B.: Limmatpromenade Fussweg 1. Priorität und Radweg
Badstrasse Treppenlauf Promenade
LPH: 0.5 - 0.8m
Längsschnitt H - Bestand Beleuchtungssituation E1: z.B.: Treppe zwischen Badstrasse - Hertensteinstrasse Variante A:
Querverbindung 1. Prioritätdes Hauptnutzers: Typische Geschwindigkeit Schrittgeschwindigkeit Ziel: Beleuchtungen von Treppen sind dem Kontext anzupassen.
Wo: alle Treppen, z.B. Treppe Römerstrasse oder Treppe Der Sicherheitsaspekt auf Treppenläufen steht im Vorder- Hirschen / Adler grund. Es ist eine durchgängige, regelmässige Beleuchtung,
Hauptnutzer: Fussgänger inkl. Podeste, zu gewährleisten. Bei engen räumlichen Verhältnissen sind kleinere Leuchten mit
Weitere zugelassene Nutzer: keine niedriger Lichtpunkthöhe angebracht. Die Blendwirkung ist zu vermeiden.
Betrachtete Fläche: Fusswege und Treppen über ihre Schnitt G gesamte Breite z.B.: Limmatpromenade Massnahmen: Fussweg 1. Priorität und Radweg - Treppen mittels punktuell versetzten Einbau- oder Wand- Bestand: Treppenbeleuchtungen sind von ihrem Kontext abhängig. leuchten beleuchten Badstrasse Treppenlauf Sie verlangen Promenade nach vielfältigen, an die Situation angepassten - Leuchtkörper als Einbauleuchte (bei Neubauprojekten) oder Lösungen. Auf der Ennetbadener Seite wurden mehrere als Aufputzleuchte (bei nachträglichem Einbau) möglich Projekte bereits umgesetzt, auf beiden Seiten besteht aber - Die Wirkung von Zuleitungen ist ebenfalls zu beachten Handlungsbedarf. - Die Lichtintensität ist der Treppenbreite anzupassen z.B. Treppe Römerstrasse oder Treppe zwischen den Liegenschaften Hirschen und Adler.
LPH: 0.5 - 0.8m
8.4 Beleuchtungssituation E1 - Fusswege und Treppen
Längsschnitt H - Bestand z.B.: Treppe zwischen Badstrasse - Hertensteinstrasse Querverbindung 1. Priorität
Treppen, Konzept
Schnitt G z.B.: Limmatpromenade Fussweg 1. Priorität und Radweg
Badstrasse Treppenlauf Promenade
LPH: 1.0 - 1.2m
Längsschnitt H Variante B: zwischen Badstrasse - Hertensteinstrasse z.B.: Treppe Massnahmen: Querverbindung 1. Priorität - Leuchte im Handlauf integriert, auf den benutzerfreundli- Ziel: chen Handlaufdurchmesser ist zu achten Beleuchtungen der Treppen sind dem Kontext anzupassen. - bei breiten Treppenläufen kann beidseitig eine Beleuchtung Der Sicherheitsaspekt auf Treppenläufen steht im Vorder- notwendig sein. Es soll der gleiche Leuchtentyp verwendet grund. Es ist eine durchgängige, regelmässige Beleuchtung, werden inkl. Podeste und Richtungswechseln, zu gewährleisten. - Wegen der geringen Wärmeentwicklung ist LED - Technik Bei räumlichen oder baulichen Verhältnissen, die ein Anbringen zu bevorzugen von Einbau- oder Aufputzleuchten nicht zulassen, kann in - Die Lichtintensität ist der Treppenbreite anzupassen besonderen Schnitt G Fällen die Lichquelle mit dem Handlauf kombiniert - Geeignet für architektonisch anspruchsvolle Objekte sowie werden. Die Blendwirkung ist zu vermeiden. z.B.: Limmatpromenade für räumlich schwierige Situationen, bei denen sich keine Fussweg 1. Priorität und Radweg Punktleuchten anbringen lassen. Die Beleuchtung dient ebenfalls der Orientierung. Badstrasse Treppenlauf Promenade Handlungsbedarf: - Situativ zu betrachten, bei Neubauten in die Planung integrieren, bei bestehenden Situationen nachrüsten
Kostenfolge: - Bei Neubauten gering, kann in die laufende Planung aufgenommen werden
LPH 3.5m
Längsschnitt H z.B.: Treppe zwischen Badstrasse - Hertensteinstrasse Querverbindung 1. Priorität Treppen, Konzept
Schnitt G z.B.: Limmatpromenade Fussweg 1. Priorität und Radweg
Badstrasse Treppenlauf Promenade
LPH 3.5m
Längsschnitt H Variante C: zwischen Badstrasse - Hertensteinstrasse z.B.: Treppe Massnahmen: Querverbindung 1. Priorität - Treppenlauf und Podest werden mittels seitlich stehenden Ziel: Kandelabern gleichmässig beleuchtet Beleuchtungen der Treppen sind dem Kontext anzupassen. - Geeignet für Treppen mit Anschluss an offenes Gelände Der Sicherheitsaspekt auf Treppenläufen steht im Vorder- (z.B. Parkanlagen) grund. Es ist eine durchgängige, regelmässige Beleuchtung, - Für Treppen, die Geländeanschluss haben, kann die inkl. Podeste zu gewährleisten. Beleuchtung analog einer Wegbeleuchtung gewählt werden
Die Beleuchtung dient ebenfalls der Orientierung
Seitliche Lichtstreuung ist allenfalls zu begrenzen
Die Blendwirkung ist zu vermeiden Schnitt G z.B.: Limmatpromenade - Die Lichtintensität ist der Treppenbreite anzupassen Fussweg 1. Priorität und Radweg - Lichtpunkthöhe ca. 3.5 m
Treppenlauf Handlungsbedarf: Badstrasse Promenade - Situativ zu betrachten, bei Neubauten in die Planung integrieren, bei bestehenden Situationen nachrüsten
Kostenfolge: - Bei Neubauten gering, kann in die laufende Planung aufgenommen werden
LPH 3.0 - 4.0m
Längsschnitt H z.B.: Treppe zwischen Badstrasse - Hertensteinstrasse Querverbindung 1. Priorität
Treppen, Konzept
Schnitt G z.B.: Limmatpromenade Fussweg 1. Priorität und Radweg
Badstrasse Treppenlauf Promenade
LPH 3.0 - 4.0m
Längsschnitt H Variante D: Treppe zwischen Badstrasse - Hertensteinstrasse Massnahmen: Querverbindung 1. Priorität - Leuchten werden an angrenzenden Mauern und Fassaden Ziel: befestigt Beleuchtungen der Treppen sind dem Kontext anzupassen. - für neue Projekte ist die Verkabelung im Mauerwerk vorzu- Der Sicherheitsaspekt auf Treppenläufen steht im Vorder- sehen grund. Es ist eine durchgängige, regelmässige Beleuchtung, - In räumlichen Verhältnissen, bei denen Treppen an Stützinkl. Podeste zu gewährleisten. mauern oder Gebäude anschliessen, kann die Beleuchtung mittels Wandleuchte analog einer Wegbeleuchtung erfolgen
Die Blendwirkung ist zu vermeiden
Die Beleuchtung dient ebenfalls der Orientierung
Die Lichtintensität ist der Treppenbreite anzupassen
Lichtpunkthöhe 3 - 4 m
Handlungsbedarf: - Situativ zu betrachten, bei Neubauten in die Planung integrieren, bei bestehenden Situationen nachrüsten
Kostenfolge: - Bei Neubauten gering, kann in die laufende Planung aufgenommen werden
8.5 Beleuchtungssituation E2 - Fuss- und Velowege
Bäderstrasse (Kernbereich Bäder), Bestand
Strassenraum
OG Hotel, Büro oder private Nutzung
EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro
LPH 3.5m
Schnitt D - Bestand Beleuchtungssituation z.B.: E2 Bäderquartier - verkehrsberuhigt Beleuchtung
nur ÖV und Anlieferungen; ist als Priorität auf freistehende Fuss- Mastlaterne mit Einzel- oder und Radweg
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: Zwillingsbestückung oder mit Wandlaternen an der Fassade Schrittgeschwindigkeit. vorzufinden. Lichtpunkthöhe ca. 3.5 m.
Hauptnutzer: Fussgänger, Radfahrer. Die Laternen sind auf Kompaktleuchtstofflampen umge-
Weitere zugelassene Nutzer: motorisierter Verkehr rüstet und rundum strahlend, jedoch nach oben hin mit einer (ÖV, Taxi) langsam fahrende Fahrzeuge (Anlieferungen, kleinen Abschirmung versehen. Notdienste, Feuerwehr) Strassenraum
Betrachtete Fläche: Anlieger- und Wohnstrassen meist ohne Gehweg; Flächen werden als gemeinsam genutzt betrachtet
OG Hotel, Büro oder private Nutzung
EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro
LPH 4.0 m
EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro
LPH 3.5m 8.5 Beleuchtungssituation E2 - Fuss- und Velowege Schnitt D - Bestand z.B.: Bäderquartier - verkehrsberuhigt - nur ÖV und Anlieferungen; Priorität auf Fuss- und Radweg
Bäderstrasse (Kernbereich Bäder), Konzept
Strassenraum
OG Hotel, Büro oder private Nutzung
EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro
LPH 4.0 m
Schnitt D Variante z.B.: A Bäderquartier Massnahmen:
verkehrsberuhigt - nur ÖV und Anlieferungen; Priorität auf Fuss- und Radweg
Einsatz von Mastlaternen Ziel: - Lichtkegel auf Trottoir und Strassenraum gerichtet, indi- Mastlaternen beleuchten den Trottoir- und Strassenbereich rektes Licht an Fassaden möglich und indirekt auch die Fassade im Erdgeschoss. Ein Beleuchten - Lichtpunkthöhe ca. 4 m der oberen Stockwerke (weitgehend private Nutzungen wie - bei der Kombination mit Variante B sind Leuchten aus der Hotelzimmer und Wohnungen) ist einzuschränken, bzw. auf selben Leuchtenfamilie zu wählen Wohnnutzungen ist Rücksicht zu nehmen. Handlungsbedarf: Strassenraum Kombination mit Variante B: - Mittelfristig: Umsetzung in Zusammenhang mit Umgestal- Strassenrand und Fassadenfluchten verlaufen nicht parallel. tung Kurplatz Wo auf Grund enger Trottoirs, Vorplätze oder Vorgärten das Verwenden von Strassenleuchten nicht möglich ist, folgen Kostenfolge: Wandleuchten der Strassengeometrie. - Bestandteil des auszuarbeitenden Projekts
Gültigkeit: - Dieses Konzept hat auch Gültigkeit z.B. für die Blumengasse und die Hörnligasse
OG Hotel, Büro oder private Nutzung
EG
EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro
Beleuchtungskonzept Bäderquartier Baden / Ennetbaden LPH 3.5m 48
8.5 Beleuchtungssituation E2 - Fuss- und Velowege Schnitt D z.B.: Bäderquartier - verkehrsberuhigt - nur ÖV und Anlieferungen; Priorität auf Fuss- und Radweg
Bäderstrasse (Kernbereich Bäder), Konzept
Strassenraum
OG Hotel, Büro oder private Nutzung
EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro
LPH 3.5m
Schnitt D Variante z.B.: B: Bäderquartier Massnahmen:
verkehrsberuhigt - nur ÖV und Anlieferungen; Priorität auf Fuss- und Radweg
Einsatz von Wandlaternen an schmalen Stellen Ziel: - Lichtkegel auf Trottoir und Strassenraum gerichtet, indi- Wandlaternen beleuchten den Trottoir- und Strassenbereich rektes Licht an Fassaden möglich und indirekt auch die Fassade im Erdgeschoss. Ein Beleuchten - bei der Kombination mit Variante A sind Leuchten aus der der oberen Stockwerke (weitgehend private Nutzungen wie selben Leuchtenfamilie zu wählen Hotelzimmer und Wohnungen) ist einzuschränken, bzw. auf - Lichtpunkthöhe ca. 3.5 m Wohnnutzungen ist Rücksicht zu nehmen. Der Trottoirraum bleibt frei von Masten. Handlungsbedarf: Die Anwendung von Fassadenlaternen ist von der Beschaffen- - Umsetzung in Zusammenhang mit Umgestaltung Kurplatz Strassenraum heit der Fassade und der Breite der Gasse abhängig. Kostenfolge: Kombination mit Variante A: - Bestandteil des auszuarbeitenden Projekts Strassenrand und Fassadenfluchten verlaufen nicht parallel. Wandleuchten folgen der Strassengeometrie wo auf Grund Gültigkeit: enger Trottoirs, Vorplätze oder Vorgärten das Verwenden von - Dieses Konzept hat auch Gültigkeit z.B. für die Blumen- Strassenleuchten nicht möglich ist. gasse und die Hörnligasse
OG Hotel, Büro oder private Nutzung
EG
Kurplatz, Bestand
Kurplatz Fuss - und Velowege mit motorisiertem Anlieferungsverkehr
OG Hotel, Büro oder private Nutzung EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro LPH 3.5m LPH 3.5m Schnitt E - Bestand Kurplatz - Fussgängerbereich mit ÖV und Anlieferung Beleuchtungssituation E2 Die Beleuchtung erfolgt sowohl mittels Wandlaternen wie auch
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: als freistehende Kandelaber mit Einzel- oder Zwillingslaternen. Schrittgeschwindigkeit Laternen sind auf Kompaktleuchtstoff umgerüstet worden und radial leuchtend.
Hauptnutzer: Fussgänger, Radfahrer Bodenstrahler befinden sich unter der Linde in Platzmitte.
Weitere zugelassene Nutzer: motorisierter Verkehr Die Beleuchtung von Hauseingängen und Werbetafeln ist (ÖV, Taxi) langsam fahrende Fahrzeuge (Anlieferungen, primär funktional und objektspezifisch angelegt. Notdienste, Feuerwehr) Der Kurplatz wird im Rahmen der Bäderquartieraufwertung umgestaltet. Es ist anzunehmen, dass die zentrale Linde
Betrachtete Fläche: Anlieger- und Wohnstrassen meist inkl. Baumtrog und Uplights bei dieser Gelegenheit ersatzlos ohne Gehweg; Flächen werden als gemeinsam genutzt entfernt werden. betrachtet
OG Hotel, Büro oder private Nutzung EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro LPH 4.0m LPH 4.0m Schnitt E Beleuchtungskonzept Bäderquartier Baden / Ennetbaden Kurplatz - Fussgängerbereich mit ÖV und Anlieferung 50 8.5 Beleuchtungssituation E2 - Fuss- und Velowege
Kurplatz Fuss - und Velowege mit motorisiertem Anlieferungsverkehr
Kurplatz, Konzept
OG Hotel, Büro oder private Nutzung EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro
Schnitt E Kurplatz - Fussgängerbereich mit ÖV und Anlieferung
Kurplatz Fuss - und Velowege mit motorisiertem Anlieferungsverkehr
OG Hotel, Büro oder private Nutzung EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro LPH 4.0m LPH 4.0m Schnitt E Kurplatz - Fussgängerbereich mit ÖV und Anlieferung Variante A: Massnahmen: - Kandelaber in Gebäudenähe platziert, der Platz wird räum- Ziel: lich freigehalten Die Beleuchtung soll in der Kernzone durch eine einheitliche, - Lichtkegel primär auf Bodenfläche gerichtet, indirekte dezente Lichtgestaltung beruhigt werden. Ein Hervorheben der Beleuchtung der Fassaden möglich Fassaden durch eine Beleuchtung des Raums als Ganzes ist - Die Beleuchtung ist auf die Gebäudenutzungen abzumöglich, analog eines Teelichts in einem Gefäss. Eine warme stimmen Lichtfarbe soll die Besonderheit des Ortes hervorheben. Eine - Lichtpunkthöhe ca. 4 m indirekte Beleuchtung der Fassaden im EG ist möglich. Ab - Anzahl der Leuchten berücksichtigen dem ersten OG ist auf die Nutzungen (Hotel, Wohnen) beson- - Kombination mit Variante B möglich, es sind Leuchten aus ders Rücksicht zu nehmen. der selben Leuchtenfamilie zu wählen
Als besondere Orte werden ausgewählte Bauwerke, die das Handlungsbedarf: Quartier prägen, sanft hervorgehoben. - Umsetzungsmassnahmen in Zusammenhang mit Umgestaltung Kurplatz -> siehe auch Kapitel 4 „besondere Orte“ Kostenfolge:
Kurplatz, Konzept
Kurplatz Fuss - und Velowege mit motorisiertem Anlieferungsverkehr
OG Hotel, Büro oder private Nutzung EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro LPH 4.0m LPH 4.0m Schnitt E Kurplatz - Fussgängerbereich mit ÖV und Anlieferung Variante B: Massnahmen: - Wandlaternen, auf einheitliche Höhe montiert Ziel: - Lichtkegel primär auf Bodenfläche gerichtet, indirekte Kurplatz Fuss - und Velowege mit motorisiertem Anlieferungsverkehr Die Beleuchtung soll in der Kernzone durch eine einheitliche, Beleuchtung der Fassaden möglich dezente Lichtgestaltung beruhigt werden. Ein Hervorheben - Die Beleuchtung ist auf die Gebäudenutzungen abzuder Fassaden durch eine Beleuchtung des Raums als Ganzes stimmen ist möglich. Eine warme Lichtfarbe soll die Besonderheit des - Lichtpunkthöhe ca. 4 m Ortes hervorheben. Eine indirekte Beleuchtung der Fassaden - Anzahl der Leuchten berücksichtigen im EG ist möglich. Ab dem ersten OG ist auf die Nutzungen - Kombination mit Variante A möglich, es sind Leuchten aus (Hotel, Wohnen) besonders Rücksicht zu nehmen. der selben Leuchtenfamilie zu wählen OG Hotel, Büro oder private Nutzung Als besondere Orte werden ausgewählte Bauwerke, die das Handlungsbedarf: EG mehrheitlich öffentliche Nutzung oder Büro Quartier prägen, sanft hervorgehoben.
- Umsetzungsmassnahmen in Zusammenhang mit Umge- LPH 4.0m staltung LPH 4.0m Kurplatz Schnitt E -> siehe auch Kapitel 4 „besondere Orte“ Kurplatz - Fussgängerbereich mit ÖV und Anlieferung
Kostenfolge: - Bestandteil des auszuarbeitenden Projekts
Kurplatz Fuss - und Velowege mit motorisiertem Anlieferungsverkehr
OG Hotel, Büro oder private Nutzung
Merciersteg, Bestand
Schnitt J - Bestand z.B.: Schiefe Brücke Fuss - und Radwege; ÖV
Flussraum Limmat Mercier- Flussraum Limmat (unbeleuchtet) steg (unbeleuchtet)
LPH 1.2m
Schnitt K - Bestand Beleuchtungssituation Mercier-Steg E2: Der Mercier-Steg soll im Rahmen der Kurplatzaufwertung -Querverbindung / Fussweg des Typische Geschwindigkeit 1. Priorität Hauptnutzers: einer Auffrischung unterzogen werden. Schrittgeschwindigkeit Die vorhandenen Grubenleuchten auf der Innenseite der Brückenwangen blenden die Fussgänger. Durch den Gitter-
Hauptnutzer: Fussgänger, Radfahrer boden der Brücke gelangt Licht in den Naturraum der Limmat.
Betrachtete Fläche: Anlieger- und Wohnstrassen meist ohne Gehweg; Flächen werden als gemeinsam genutzt Das Bauprojekt für den Mättelisteg liegt vor. betrachtet Schnitt J z.B.: Schiefe Brücke Fuss - und Radwege; ÖV
Flussraum Limmat Mercier- Flussraum Limmat (unbeleuchtet) steg (unbeleuchtet)
LPH 1.2m
Schnitt K Mercier-Steg
LPH 1.2m
8.5 Beleuchtungssituation E2 - Fuss- und Velowege
Schnitt K - Bestand Mercier-Steg Merciersteg Querverbindung / Mättelisteg, Konzept / Fussweg 1. Priorität
Schnitt J z.B.: Schiefe Brücke Fuss - und Radwege; ÖV
Flussraum Limmat Mercier- Flussraum Limmat (unbeleuchtet) steg (unbeleuchtet)
LPH 1.2m
Schnitt K Ziel: Mercier-Steg Massnahmen: Die Fussgängerstege Querverbindung sind wichtige / Fussweg Verbindungen zwischen 1. Priorität - Einbau- oder Aufbauleuchte, ein- oder zweiseitig, auf Baden und Ennetbaden. Diese Bauwerke sollen im sonst Innenseite der Brüstung, des Handlaufs oder der Bodendunkel gehaltenen Flussraum von weitem als Querung platte montiert sichtbar sein. - Direkte Beleuchtung auf Gehfläche begrenzt, indirektes Eine blendfreie Beleuchtung für Fussgänger und Velofahrer auf Licht an Seitenwangen der Brücke möglich der Innenseite soll mit einer sanften Beleuchtung der Aussen- - Die Brücke soll auch von aussen dezent angestrahlt seite zur Verbesserung der Erkennbarkeit ergänzt werden. werden und vom Ufer erkennbar sein - Der Flussraum soll dunkel bleiben Als besondere Orte werden ausgewählte Bauwerke, die das - Lichtpunkthöhe vom Projekt abhängig, bis max 1.2 m, Quartier prägen, sanft hervorgehoben. keine Kandelaber
-> siehe auch Kapitel 4 „besondere Orte“ Handlungsbedarf: - Mittelfristig: Fussgängerbrücken, Umsetzung in Zusammenhang mit Umgestaltung Kurplatz / Bau Thermalbad
Kostenfolge:
Schnitt F - Bestand z.B.: neues Thermalbad - Limmat Promenade: Fuss- und Radweg Limmatpromenade, Bestand
Waldböschung Limmatpromenade Flussraum Limmat
LPH: 3.5m
Schnitt G - Bestand Beleuchtungssituation z.B.: Limmatpromenade E2 Die Kandelaber sind flussseitig im Geländer integriert. Die Typische1.Geschwindigkeit -Fussweg des Hauptnutzers: Priorität und Radweg Leuchte ergibt eine breite Lichtverteilung, auch im Uferbe- Schrittgeschwindigkeit Schnitt F reich und Flussraum. Ein starker Kontrast entsteht zwischen z.B.:Badstrasse neues ThermalbadTreppenlauf
Limmat beleuchteten und nicht beleuchteten Bereichen. Der Schlag- Hauptnutzer: -Promenade: Fussgänger, Fuss- Radfahrer und Radweg Promenade schatten der Baumstämme im Gehwegbereich lässt die
Weitere zugelassene Nutzer: motorisierter Verkehr Limmatpromenade in alternierenden hell - dunkel Streifen Waldböschung (ÖV, Taxi) langsam fahrende erscheinen. Lichtpunkthöhe Limmatpromenade Fahrzeuge (Anlieferungen, ca. 3.5 m. Flussraum Limmat (unbeleuchtet) (unbeleuchtet) Notdienste, Feuerwehr) Der Leuchtenersatz von der Kugelleuchte auf eine gerichtete
Betrachtete Fläche: Anlieger- und Wohnstrassen meist Leuchte hat 2010 stattgefunden. ohne Gehweg; Flächen werden als gemeinsam genutzt betrachtet
Schnitt G z.B.: Limmatpromenade Fussweg 1. Priorität und Radweg Schnitt F z.B.: neues Thermalbad - Limmat Badstrasse Treppenlauf Promenade: Fuss- und Radweg Limmatpromenade, Promenade Konzept
Waldböschung Limmatpromenade Flussraum Limmat (unbeleuchtet) (unbeleuchtet)
LPH: 3.5 - 4.0m
Schnitt G Ziel: z.B.: Limmatpromenade Massnahmen: Der Kandelaber Fussweg wirdund 1. Priorität hangseitig Radweg in Nähe der Stützmauer - Der Leuchtenstandort soll langfristig bergseitig verlagert versetzt, so wird die räumliche Struktur geklärt, indem keine werden Schnitt weiterenF vertikalen Elemente Badstrasse die Platanenstämme konku- - Der Lichtkegel wird auf den Velo - und Fussgängerbereich Treppenlauf z.B.:Promenade neues Thermalbad - Limmat renzieren. Der Lichtkegel wird auf den asphaltierten Bereich beschränkt Promenade: Fuss- und Radweg des Fuss- und Radweges beschränkt, die Ausleuchtung - Lichtpunkthöhe ca. 3.5 - 4 m kann regelmässig und durchgängig Waldböschung ohne dunkle Abschnitte Limmatpromenade Flussraum Limmat erfolgen. Sie erhöht somit das Sicherheitsgefühl. Der chaus- Handlungsbedarf: (unbeleuchtet) (unbeleuchtet) sierte Bereich, das Ufer und der Flussraum bleiben möglichst - Die Machbarkeit muss vorgängig auf Vorprojektstufe unbeleuchtet, es entsteht eine klare Zonierung zwischen dem geprüft werden, um einen Grundsatzentscheid fällen zu Weg und dem ufernahen Bereich. können Die Neupositionierung der Beleuchtung sollte auf der gesamten - Es ist auf unterirdische Leitungen / Kanäle und auf den Länge der Limmatpromenade realisiert werden. Baumbestand zu achten - Die Neuanordnung der Leuchten ist im Zusammenhang mit der Geländersanierung zu berücksichtigen und kann im Rahmen einer Sanierung oder Neugestaltung der Limmatpromenade umgesetzt werden
Kostenfolge: - Bestandteil des auszuarbeitenden Projekts, durch die Gesamterneuerung der Installationen sind bedeutende Kosten zu erwarten
Badstrasse, Bestand
Flussraum Limmat Badstrasse Schwanen
LPH: 7.0m
Beleuchtungssituation E2 Die Kandelaber sind flussseitig auf der Kragplatte angebracht.
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: Seit der Inbetriebnahme der Goldwand- Umfahrung gibt es Schrittgeschwindigkeit auf der Badstrasse keinen Durchgangsverkehr mehr. Die Badstrasse wird als Flaniermeile aufgewertet.
Hauptnutzer: Fussgänger, Radfahrer
- Weitere zugelassene Nutzer: motorisierter Verkehr (ÖV, Taxi) langsam fahrende Fahrzeuge (Anlieferungen, Notdienste, Feuerwehr)
- Betrachtete Fläche: Anlieger- und Wohnstrassen meist ohne Gehweg; Flächen werden als gemeinsam genutzt betrachtet
Flussraum Limmat Badstrasse Schwanen (unbeleuchtet)
Badstrasse, Konzept
Flussraum Limmat Badstrasse Schwanen (unbeleuchtet)
LPH: ca. 4.5 m
Ziel: Massnahmen: Der Kandelaberstandort wird hangseitig mit einem gewissen - Der Leuchtenstandort wird hangseitig verlagert Abstand zum Gebäude gesetzt, so dass die Leuchten mit - Der Lichtkegel wird auf die Gehfläche begrenzt einem asymmetrischen Lichtkegel in der Gehfläche stehen. - Lichtpunkthöhe ca. 4.5 m Die Leuchte berücksichtigt die städtebauliche Situation. Handlungsbedarf: - Umsetzung erfolgt im Zusammenhang mit der Strassenumgestaltung. Das Bauprojekt liegt vor und die Gemeindeversammlung hat den Baukredit genehmigt.
Kostenfolge: - Bestandteil des Projekts
Postplatz Ennetbaden, Konzept
LPH 9.0m LPH 9.0m
Schnitt N Beleuchtungssituation z.B.: Postplatz E2: Ziel:
Fussgängerbereich mit Anlieferung Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: Die räumliche Qualität des Ortes soll durch Setzen von Schrittgeschwindigkeit gezielten Lichtakzenten gestärkt werden. Ein Hervorheben der Fassaden durch eine warme Beleuchtung des Raums als
Andere zugelassene Nutzer: motorisierter Verkehr (ÖV, Taxi) Ganzes ist anzustreben. Verwendung von Seilhängern, um den langsam fahrende Fahrzeuge (Anlieferungen, Notdienste, Platz frei zu halten. Eine indirekte Beleuchtung der Fassaden Feuerwehr) im Erdgeschoss ist möglich. Ab dem ersten Obergeschoss ist
Betrachtete Fläche: Anlieger- und Wohnstrassen meist auf die Nutzungen besonders Rücksicht zu nehmen. ohne Gehweg; Flächen werden als gemeinsam genutzt Als besondere Orte werden ausgewählte Bauwerke, die das betrachtet Quartier besonders prägen, sanft hervorgehoben.
Bestand: -> siehe auch Kapitel 4 „besondere Orte“ Der Postplatz wird im Rahmen der Bäderquartieraufwertung Ennetbaden von Grund auf neu gestaltet. Massnahmen: Das Projekt steht kurz vor der Ausführung. - Verwenden von Seilhängern
Setzen von Lichtakzenten auf dem Platz, um die Aufenthaltsqualität zu steigern
Lichtpunkthöhe ca. 9 m
ANHANG
- Leuchtenformen, Zusammenstellung
- Die wichtigsten Dark-Sky Regeln
- Freiraumanalyse
- Grundlagenverzeichnis
9 Leuchtenformen, Zusammenstellung B2 - Hauptverkehrsstrassen
Anwendungsschwerpunkt: Leuchtenformen
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: > 30 km/h und ≤ 60 km/h
Hauptnutzer: motorisierter Verkehr, langsam fahrende Fahrzeuge, Radfahrer
andere zugelassene Nutzer: Fussgänger Technisches Datenblatt Gestalterische Aspekte: LEUCHTENKOPF SERA 600
schlichtes, zeitloses Erscheinungsbild, keine historisierenden Leuchtenformen
gerade oder einfache Formen sind zu bevorzugen
Farbgebung von Mast und Leuchte gemäss den städtischen Vorgaben (DB 703 oder gleichwertig)
Leuchtmittel in neutralweiss erhältlich
Lichttechnische Aspekte:
Berücksichtigung der Dark-Sky Empfehlungen
möglichst blendfrei, auch für Fussgänger
Lichtkegel auf Fahrbahn beschränkbar
wartungsfreundliche Leuchten Hess (A)
energieeffiziente Leuchtmittel
problemlose Entsorgung der Leuchtmittel
Leuchte regulierbar / dimmbar (s. Nachtabschaltung).
Lichtpunkthöhe in der Regel 10 m
Leuchteneinsatz:
(A) Aktuell: Leuchte in Verwendung Zukünftig: Leuchte wird aus dem Sortiment genommen, kein Ersatz mehr für ganze Strassenzüge. Ausnahme: Reparatur / Lückenschliessung. iGuzzini (B)
(B) Aktuell: Leuchte in Verwendung Zukünftig: Leuchte bleibt im Sortiment Hess AG > Produkte > Leuchten > Systemleuchten > SERA LED LEVO http://www.hess.eu/de/Produkte/Produkte_Leuchten/Systemleuchten/SERA_LED_LEVO/
9 Leuchtenformen, Zusammenstellung D3 - Erschliessungsstrassen D4 - Anlieger- und Wohnstrassen
Anwendungsschwerpunkt: Leuchtenformen
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: > 5 km/h und ≤ 30 km/h
Hauptnutzer: motorisierter Verkehr, Radfahrer
andere zugelassene Nutzer: Fussgänger
Gestalterische Aspekte:
schlichtes, zeitloses Erscheinungsbild, keine historisierenden Leuchtenformen
gerade oder einfache Formen sind zu bevorzugen
Farbgebung von Mast und Leuchte gemäss den städtischen Vorgaben Hess (A) Kugelleuchte (A) (DB 703 oder gleichwertig)
Leuchtmittel in neutralweiss erhältlich
bei Anwendung von unterschiedlichen Typen (Kandelaber / Wandleuchten) sind Leuchten, die als Leuchtenfamilien erhältlich sind, zu bevorzugen
Lichttechnische Aspekte:
Berücksichtigung der Dark-Sky Empfehlungen
möglichst blendfrei, auch für Fussgänger Hängeleuchte (A) Kandelaber (A)
Lichtkegel auf Fahrbahn beschränkbar
wartungsfreundliche Leuchten
energieeffiziente Leuchtmittel
problemlose Entsorgung der Leuchtmittel
Leuchte regulierbar / dimmbar (s. Nachtabschaltung)
Leuchteneinsatz: - (A) Hess (A) iGuzzini (AA) Aktuell: Leuchte in Verwendung Zukünftig: Leuchte wird aus dem Sortiment genommen, kein Ersatz mehr für ganze Strassenzüge. Ausnahme: Reparatur / Lückenschliessung.
- (AA) Aktuell: Leuchte in Verwendung Zukünftig: Leuchte wird im Konzeptperimeter aus dem Sortiment genommen.
- (B) iGuzzini (B) Urb Aktuell: Leuchte in Verwendung Zukünftig: Leuchte bleibt im Sortiment BSP390
- (C) Aussenle
Aktuell: Leuchte nicht in Verwendung Versorgu längs Zukünftig: neue Leuchte als Ergänzung des Sortiments UrbanSky Philips (B) neueste L dafür, wie Design be Komfort e Argentur doch zuku austausch Systemleis überzeugt Mehrfachü angepasst
der Strasse Indal - Philips (C) sicherzust
Produkt Daten
• Allgemeine Informationen Lebensd Restlicht Produkt-Familien- BSP390 [Aussenleuchte] Bezeichnung Anzahl Lichtquellen 48 [48 x] • Lichttech Lampenfamilie ECO85 [LED EconomyLine 8500 lm]
9 Leuchtenformen, Zusammenstellung E1 - Fusswege und Treppen E2 - Fuss- und Velowege
Anwendungsschwerpunkt: Leuchtenformen
Typische Geschwindigkeit des Hauptnutzers: Schrittgeschwindigkeit
Hauptnutzer: E1 Fussgänger / E2 Fussgänger, Radfahrer
andere zugelassene Nutzer: E1 keine / E2 motorisierter Verkehr (ÖV, Taxi) langsam fahrende Fahrzeuge (Anlieferungen, Notdienste, Feuerwehr)
Gestalterische Aspekte:
schlichtes, zeitloses Erscheinungsbild, keine historisierenden Leuchtenformen
gerade oder einfache Formen sind zu bevorzugen Pole top luminaires with asymmetrical light distribution
- Farbgebung von Mast und Leuchte gemäss den städtischen Vorgaben (DB 703 oder gleichwertig) Bega (A) Type: iGuzzini (A) Housing: Die-cast aluminum housing and slip fitter. Slip fits 3" O.D. pole top, secures to pole with six stainless steel set screws. Die-cast aluminum knuckle allows for 0° or 15° tilt adjustment from horizontal. All aluminum used in the BEGA Product: construction is marine grade and copper free. Project: Enclosure: Faceplate is constructed of die-cast aluminum and is hinged for easy Voltage:
- Leuchtmittel in neutral- oder warmweiss erhältlich maintenance. The faceplate is secured to the housing with captive stainless steel Color: fasteners. Tempered clear glass, 1/4" thick. Individual reflectors of pure anodized aluminum with mirror finish coating inside. Fully shielded to comply with LEED Options: zones 1 and higher. Fully gasketed with a molded silicone gasket. Modified:
- bei Anwendung von unterschiedlichen Typen (Kandelaber / Wandleuchten) sind Electrical: 40 W LED luminaire, 50.1 total system watts, -30°C start temperature. Integral 120 V through 277 V electronic LED driver, dimming not available. Standard LED color temperature is 5000 K (available in 3000 K and 4000 K; consult factory).
Leuchten, die als Leuchtenfamilien erhältlich sind, zu bevorzugen Note: LEDs supplied with luminaire. Due to the dynamic nature of LED technology, LED luminaire data on this sheet is subject to change at the discretion of BEGA-US. For the most current technical data, please refer to www.bega-us.com. Finish: These luminaires are available in four standard BEGA colors: Black (BLK); White (WHT); Bronze (BRZ); Silver (SLV). To specify, add appropriate suffix to catalog number. Custom colors supplied on special order. UL listed, suitable for wet locations. Protection class: IP66.
Lichttechnische Aspekte: Luminaire Lumens: 2666 Tested in accordance with LM-79-08
Berücksichtigung der Dark-Sky Empfehlungen
möglichst blendfrei, auch für Fussgänger
Lichtkegel auf Fahrbahn beschränkbar
wartungsfreundliche Leuchten Bega (A) Historische
energieeffiziente Leuchtmittel B
Leuchte (A) UrbanSky - problemlose Entsorgung der Leuchtmittel A
- Leuchte regulierbar / dimmbar (s. Nachtabschaltung) C C
Single pole-top luminaires BSP390 ECO85--2S/7 Lamp LEED A B C 9007 LED 40 W LED LZ-1 16 1⁄ 2 4 20 Type - I distribution Recommended for use with 14' to 20' poles.
Leuchteneinsatz: BEGA- US 1000 BEGA Way, Carpinteria, CA 93013 (805) 684-0533 FAX (805) 566-9474 www. bega-us . com ©copyright BEGA-US 2012 Updated 10/12
Aussenleuchte - 48 x
(A) Versorgung und Kons Aktuell: Leuchte in Verwendung längs Zukünftig: Leuchte wird aus dem Sortiment genommen, kein Einsatz mehr für ganze UrbanSky ist die erste Se Strassenzüge. Ausnahme: Reparatur / Lückenschliessung. Philips (B) neueste LED-Technik ver dafür, wie qualitativ hoch Design besonders auch d
(B) Komfort erhöhen können Aktuell: Leuchte in Verwendung Argentur podpod design doch zukunftssichere Lös Zukünftig: Leuchte bleibt im Sortiment austausch- und aufrüstbar Systemleistung und leben überzeugt das LEDGINE-
(C) Mehrfachüberlagerungsop Aktuell: Leuchte nicht in Verwendung angepasst für jede Einzel-
Zukünftig: neue Leuchte als Ergänzung des Sortiments der Strasse im Bezug auf M sicherzustellen. Indal - Philips (C) Produkt Daten
• Allgemeine Informationen Lebensd.bei 80% 7 Restlichtstrom Produkt-Familien- BSP390 [Aussenleuchte] Bezeichnung Anzahl Lichtquellen 48 [48 x] • Lichttechnische Eigenscha Lampenfamilie ECO85 [LED EconomyLine 8500 lm] Farbwiedergabeindex 7 Lampenversion 2S [2nd generation, screw fixation] Lichtstrom 5 Lichtfarbe 740 [740 Kaltweiss] Effizienz 7 Farbtemperatur
4000 [4000 K] Lichtquelle ersetzbar ja [-] Betriebsgerät PSR-CLO [Versorgung und • Elektrische Kenndaten Konst.licht] Netzspannung 2 Treiber inklusive ja [-] Netzfrequenz 5 Schutzklasse II [SK 2] Systemleistung 7 Schutzart IP66 [IP 66] Schlagfestigkeit (IK) IK07 [2 J reinforced] Optik DSN-L [Engstrahlend symmetrisch • Gehäuseeigenschaften
längs] Mastmontage M Wanne, Abdeckung ACF [Perlmusterwanne/-abd. Acryl] Gehäusematerial A Farbige Leuchtenteile AL [alle Teile eingefärbt] Optisches Material P Gehäusefarbe DGR [Dunkelgrau] Material optische P Lichtsteuerung nein [-] Abdeckung Dimmbar ja [-] Lichtsteuerung D4 [dimmbar mit SDU01S]
Kabel No [-] • Produktdaten
Umgebungstempe- | T15 [+15 °C] |
|---|---|
Bestellnummer | 4 |
ratur
Produktcode | 8 |
Glühdrahtprüfung | 650/30 [Temperatur 650 °C, Dauer |
Produktname | B |
30 s] D CE-Zeichen CE [CE-Zeichen] Bestellbezeichnung B ENEC-Zeichen ENEC [ENEC mark] D
Sicherheitsanweisung | No [-] |
|---|---|
Anzahl pro Verpa- | 0 |
ckung
10 Die wichtigsten Dark-Sky Regeln
Dark-Sky Switzerland ist eine Non-Profit-Organisation, die über einen lebenswerten Umgang mit künstlichem Licht informiert. Sie setzt sich für einen bewussten Umgang mit Licht im Einklang mit Mensch und Natur ein. Die Organisation legt das Schwergewicht auf die Reduktion von Lichtverschmutzung zum Schutz von Mensch, Fauna und Flora. www.darksky.ch
Regel 1:
Ist die Leuchte wirklich notwendig?
Der grundsätzliche Einsatz einer Beleuchtung oder die Lampendichte soll hinterfragt werden.
Regel 2:
Von oben nach unten beleuchten.
Verhindern von Abstrahlung in die Atmosphäre, Lichtkegel von oben nach unten gerichtet.
LED 740 II DSN-L DGR CLO D4
LED EconomyLine 8500Regel lm - 3:
Leuchten abschirmen. st.licht - Engstrahlend symmetrisch
- Das Licht wird mit einer Abschirmung dorthin gelenkt, wo es benötigt wird. eilhängeleuchte, die innovatives Design und reint. Die UrbanSky ist ein tolles Beispiel hwertiges weisses Licht und bahnbrechendes durch die optische Führung, Sicherheit und n. Designed zusammen mit der renomierten ist die UrbanSky eine zeitlos elegante und sung zur Aufwertung des Stadtbildes.Die re LEDGINE Platform steht für höchste Regel nslange Zuverlässigkeit. Darüber hinaus 4:
- Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsart anpassen. -Modul mit dem Lichtaustritt über eine ptik mit sphärischem Linsensystem, individuell Leuchtentyp inkl. Leuchtmittel prüfen, Lichtstärke reduzieren. Das mensch- -LED, um eine kompromisslose-Ausleuchtung Montagehöhe und Lichtqualität liche Auge kommt mit wenig Licht zurecht.
70000 hr
aften 76 [76] Regel 5: - Leuchtdauer zeitlich begrenzen. 5716 Lm 72.4 Lm/W
- Die Beleuchtung wird dem Nutzer angepasst und dann abgeschaltet, wenn 220-240 V [220 - 240 V] kein Licht benötigt wird. 50-60 Hz [50 to 60 Hz] 79 W [79 W]
MBA [Verstellbarer Bügel] ALU [Aluminium] PMMA [Polymethyl Methacrylat] PMMA [Polymethyl methacrylate]
411772 00 871829141177200 BSP390 ECO85--2S/740 II DSN-L DGR CLO D4 BSP390 ECO85--2S/740 II DSN-L DGR CLO D4
11 Freiraumanalyse, Topographie
Das Bäderquartier wird durch den Einschnitt der Limmat geprägt. In jahrtausendelanger Arbeit hat sich diese durch den Felsen gearbeitet und die Landschaft so geformt, wie sie heute in Erscheinung tritt. Die topographische Situation besteht aus zwei unterschiedlichen Elementen: die Horizontale wird geprägt durch die auf der höher gelegenen Schotterebene gebaute Stadt sowie den beidseitigen Limmatufern. Das Prallufer in Ennetbaden bildet eine schmale, das Gleitufer in Baden eine grosszügigere Ebene. Zweites prägendes, topographisches Element sind die grossen, regelmässigen Böschungen, welche die Höhenunterschiede zwischen den Ebenen überwinden. Die Bebauungsstruktur orientiert sich an der Topographie: auf den Ebenen stehen grössere Volumen wie das Casino, das Kurtheater, die Bäderhotels, das Oederlinareal oder das künftige Thermalbad. In den Hanglagen ist die Struktur kleinräumiger und die städtebauliche Körnung feiner.
11 Freiraumanalyse, Topographie
Bearbeitungsperimeter Höhenkurven 25 m Limmat 0 10 50 100 m
Gebaute Struktur
11 Freiraumanalyse, Grünstruktur
Das Bäderquartier wird stark durch seine Grünräume geprägt. Da sind einerseits die öffentlich zugänglichen Grünräumen wie der Kurpark, der Ochsen- oder Mättelipark sowie die Limmatpromenade und die „Goldwandpromenade“. Andererseits bilden die vielen Villengärten in den Hanglagen ein zusammenhängendes, grünes Kontinuum. Die Naturräume ergänzen diese Strukturen mit ihren grossen, zusammenhängenden Wiesen- oder Waldflächen. Ausnahme bilden die Kerne um den Postplatz oder den Kurplatz. Die Baustruktur ist dort so kompakt, dass für Grünflächen kein Platz besteht.
11 Freiraumanalyse, Grünstruktur
Bearbeitungsperimeter Strassen / Wege / Plätze Limmat 0 10 50 100 m Parkanlagen / Wiesen / Stauden Reben Wald Bäume Private Gärten
11 Freiraumanalyse, Strassen, Wege, Plätze, Brücken
Ein peripheres Strassennetz erschliesst das Bäderquartier. Dieses dient primär der Quartiererschliessung und der Zufahrt zu den Parkhäusern. Ein Teil der Quartierstrassen ist dem öffentlichen Verkehr oder der Anlieferung vorenthalten, die Schiefe Brücke ist für den Individualverkehr gesperrt. Einzig der Goldwandtunnel dient dem Durchfahrtsverkehr. In den Kernbereichen, wo sich die Strassen durch die Gebäudestellung erweitern, entstehen Plätze und Promenaden. Ein dichtes Wegenetz für Fussgänger, teilweise auch für Velofahrer, ermöglicht eine vielfältige Feinerschliessung. In steileren Lagen werden die Wege durch Treppen unterbrochen. Wichtige Elemente bilden die Brücken, die Baden und Ennetbaden miteinander verbinden.
11 Freiraumanalyse, Strassen, Wege, Plätze, Brücken
Bearbeitungsperimeter Limmat Strassen Wege / Treppen 0 10 50 100 m
Plätze / Promenaden / Belvedere
11 Freiraumanalyse, Öffentliche Nutzungen und Einrichtungen
Im Bäderquartier befinden sich einige der wichtigsten Aushängeschilder der Stadt Baden, wie das Casino, das Kurtheater oder das künftige Thermalbad. Im Zentrum wird das Angebot durch eine Vielzahl von Gastronomiebetrieben und Hotels ergänzt. Eine weitere Form öffentlicher Einrichtungen bilden die Alters- und Pflegeheime.
Eine bedeutende Anzahl von Liegenschaften, wie z.B. das Verenahofgeviert, das Hotel Schwanen und einige Ladenlokale am Postplatz, sind heutzutage ungenutzt. Diese Liegenschaften bergen ein grosses Potential. Es ist zu wünschen, dass spätestens nach der Aufwertung der öffentlichen Räume in den Kernbereichen diese Liegenschaften wieder betrieben werden.
11 Freiraumanalyse, Öffentliche Nutzungen und Einrichtungen
0 10 50 100 m
Unterlagen Bäderquartier Baden (Stand: 12.01.2015)
Rechtliches / Verbindliches
Allgemeines Stadt Baden (Planung und Bau) / Gemeinde Ennetbaden (Bauverwaltung) / Gemeinde Obersiggenthal (Bauverwaltung)
Entwicklungsrichtplan Bäderquartier, Bestimmungen und Pläne, Gesamtrevision 2011
ERP Bäderquartier Erläuterungsbericht, Gesamtrevision 2011
ERP Mitwirkungsbericht, Gesamtrevision 2011
Massnahmenblätter M_2.9 Stand 26. April 2011
Stadt Baden / Gemeinde Ennetbaden
Masterplan Limmatraum, November 2011
Konzept Aufwertung Limmatraum, Juni 2007
Gemeinde Ennetbaden - SNP Goldwand, 2. Juli 2008, Anpassung 22. Mai 2013
Stadt Baden
Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Baden (BNO) 15.08.2012, inkl. Revision 2013
Erschliessungs- und Verkehrskonzept Römer- und Bäderquartier, 1. April 2011; Metron Verkehrsplanung AG
Freiraumkonzept: Konzeptplan, 16. Juni 2007; Quadra GmbH
Freiraumkonzept Berichtauszug S. 20 und S. 24; Juni 2004; Quadra GmbH
Kurzliste Bauminventar; 18. Oktober 2012; Tilia Baumpflege AG, Frick
Öffentliche Beleuchtung Baden, LED Leuchten Regionalwerke AG Baden vom 28. Juni 2012
Limmatknie Stadt Baden / Kanton Aargau
Gestaltungsplan Limmatknie Planungsbericht und Sondernutzungsvorschriften, 19. April 2012
Gestaltungsplan Limmatknie, Situationsplan, August 2012
Kanton Aargau - Kantonaler Vorprüfungsbericht Limmatknie, April 2012
Kurpark
Situationsplan Kurpark Etappe 1 ausgeführt; 2009
Beleuchtungskonzept d’lite Kurpark, Dezember 2006
Idealplan Kurpark Massnahmen, 4. Juni 2003
Normen
EN 13201 1-4 Strassenbeleuchtung, November 2005
SIA 491, Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum, 1. März 2013
Konzeptionelles
Stadt Baden / Gemeinde Ennetbaden - Neubau Fuss- und Radwegbrücke Mättelisteg, Conzett Bronzini Gartmann AG / MAVO gmbh, 12. September 2012
Stadt Baden
Beleuchtung im öffentlichen Raum Teil 1, Bericht Mai 2007
Licht als Gestaltungselement zur Aufwertung des Bäderquartiers und der Limmatpromenade, Teil 2, Bericht Mai 2007
Bericht des Preisgerichts : Wettbewerb Umbau und Erweiterung des Kurtheaters Baden, Dezember 2007
Gemeinde Ennetbaden - Testplanung Kernzone Ennetbaden / Leitbild Kern Ennetbaden, Zürich 19. März 2012
Laufende Projekte / Richtprojekte
Baden Bäderquartier - Richtprojekt Thermalbad, Wohnen und Umgebung: diverse Schnitte, Pläne inkl. Situationsplan und Umgebungsplan, Visualisierungen
Kurpark und Kurtheater Theaterstiftung der Region Baden und Wettingen
Kurtheater, Kuba 203 Anlieferungsplan Ausfahrt 3. August 2012; Boesch Architekten
Kurtheater, Kuba 203 Anlieferungsplan Einfahrt 9. August 2012; Boesch Architekten
Fassadenpläne vom 10. August 2012; Boesch Architekten
Grundrisse und Schnitte vom 8. August 2012; Boesch Architekten
Situationspläne Ist, Projekt und Soll vom 10. August 2012; Boesch Architekten
Stadt Baden
Situationsplan Kurpark 1. Etappe ausgeführt; 17. August 2009; Schweingruber Zulauf Landschaftsarchitekten
Idealplan Kurpark Massnahmen; 4. Juni 2003; Zulauf Seippel Schweingruber
Ennetbaden Badstrasse und Goldwandsteg:
Ansicht, Perimeter, Querschnitt Goldwand; Referenzen vom 31. Januar 2012
Situationsplan Badstrasse vom 31. Januar 2012
Situationsplan Goldwand, Beschrieb Badstrasse und Goldwand, 31. Januar 2012 Postplatz:
Bauprojekt Postplatz vom 8. Juni 2010 Sonnenbergstrasse:
Vorprojekt Übersicht vom 13. August 2012
Vorprojekt Bushaltestelle vom 13. August 2012
Impressum
Herausgeber und Bezugsquellen:
Stadt Baden, Entwicklungsplanung Gemeinde Ennetbaden Rathausgasse 5, 5401 Baden Grendelstrasse 9, 5408 Ennetbaden [email protected] [email protected] www.baden.ch www.ennetbaden.ch
Projektteam:
Monika Greber, Entwicklungsplanung, Stadt Baden Katrin Reimann, Planung und Bau, Stadt Baden Pascale Contesse, Stadtökologie, Stadt Baden Andreas Müller, Bauverwaltung, Gemeinde Ennetbaden René Zolliker, Planung und Bau, Stadt Baden Andreas Schneider, Regionalwerke AG Baden Adrian Fuchs, Regionalwerke AG Baden Markus Pfyl, Eckhaus AG, Zürich
Verfasser:
Florian Bischoff, Bischoff Landschaftsarchitektur, Baden Marilli Eisenhut, Bischoff Landschaftsarchitektur, Baden
Auflage:
200 Exemplare gedruckt auf 100 % Recyclingpapier