610.101
Waldfonds
Reglement über den Waldfonds vom 2. Dezember 2019
Kurzbezeichnung:
Waldfonds
Sachliche Zuständigkeit:
Stadtforstamt
Stand: 2. Dezember 2019
Reglement über den Waldfonds vom 2. Dezember 2019
Die Ortsbürgergemeinde Baden,
gestützt auf den Beschluss der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2019
beschliesst:
§ 1 Zweck
Die mit der Bewirtschaftung des Walds erzielten Überschüsse sind grundsätzlich zweckgebunden für die Forstwirtschaft zu verwenden.
Dieses Reglement regelt die Speisung, die Verwendung der Mittel und die Verwaltung des Waldfonds.
§ 2 Speisung des Fonds
Die Überschüsse aus der Forstwirtschaft sind in den Waldfonds einzulegen.
Der Waldfonds ist nicht verzinst.
§ 3 Verwendung der Mittel, a) Grundsatz
Verluste aus der Forstwirtschaft sind durch Entnahmen aus dem Waldfonds zu decken.
Darüber hinaus können die Mittel des Waldfonds insbesondere verwendet werden
zur Entlastung der planmässigen Abschreibungen bei Neuinvestitionen von aktivierbaren Anlagen, die der Bewirtschaftung des Walds dienen,
für die Kompensation der Anschaffungskosten von Maschinen und Geräten der Forstwirtschaft, die die Aktivierungsgrenze unterschreiten,
für die Kompensation des Aufforstungsaufwands,
für die Kompensation der Kosten für Waldprojekte,
für die Kompensation der Kosten für Betriebspläne.
§ 4 Verwendung der Mittel, b) Ausnahmen
Die Gemeindeversammlung beschliesst jeweils mit dem Budget eine Entnahme für Zwecke, die nicht der Forstwirtschaft dienen.
§ 5 Fondsverwaltung
Der Waldfonds ist als Fonds im Eigenkapital in der Jahresrechnung der Ortsbürgergemeinde abzubilden. Das Stadtforstamt ist für die Einhaltung des Fondsreglements und die Berichterstattung im Rahmen der Rechnungsablage verantwortlich.
§ 6 Schluss- und Übergangsbestimmungen
Das Reglement tritt nach Eintritt der Rechtskraft des Gemeindeversammlungsbeschlusses in Kraft.
Dieses Reglement kann durch die Ortsbürgergemeindeversammlung geändert oder aufgehoben werden. Im Fall der Aufhebung ist über die Verwendung der noch vorhandenen Mittel des Fonds Beschluss zu fassen.
Baden, 2. Dezember 2019 ORTSBÜRGERGEMEINDE BADEN Stadtammann SCHNEIDER Stadtschreiber SANDMEIER