Fonte: baden.ch

641.120

Baldegg, Mobilitätskonzept

Zuständig:

Entwicklungsplanung

Stand: 31. August 2009

Mobilitätskonzept Baldegg August 2009

SNZ Ingenieure und Planer AG, Zürich in Zusammenarbeit mit Entwicklungsplanung, Stadt Baden

1 Ausgangslage 2 Zielsetzungen und Rahmenbedingungen

Ausgelöst durch das Umbau- und Sanierungsprojekt des Restaurants Baldegg wird Mit dem Mobilitätskonzept werden bezugnehmend auf das eingereichte Postulat von auch die Erschliessung des Naherholungsgebiets Baldegg vermehrt thematisiert. Der Frau Karin Bächli folgende Hauptziele verfolgt: vorhandene Parkplatz ist öffentlich und dient neben den Besuchern des Restaurants > Aufenthaltsqualität im Naherholungsgebiet Baldegg verbessern auch als Ausgangspunkt für die Erholungssuchenden. Die Konzentration der parkier- > Siedlungsverträgliche Mobilität im Wohnquartier Allmend – Münzlishausen sicherten Autos, vor allem an schönen Wochenendtagen, sprengt die vorhandene Park- stellen platzkapazität. Die Konflikte sind vielseitig, wie z. B. die erschwerte Erschliessung der Landwirtschaftsflächen, die Behinderung des öffentlichen Verkehrs sowie die Im Projektteam wurden die Hauptziele wie folgt konkretisiert: Beeinträchtigung des Waldgebiets. Mit der Wiedereröffnung des Restaurants mit dem > geordnete Parkierung auch an Spitzentagen ermöglichen neuen Spielplatz sind zudem längerfristig erhöhte Besucherfrequenzen zu erwarten. > der steigenden Tendenz der Autofahrten zur Baldegg entgegenwirken Die Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts für den Ausflugsort Baldegg ist ein sinn- > dem Schutz des Waldes als Naturraum Beachtung schenken voller Schritt, um allfällige Spielräume zur Verbesserung der Situation auszuloten. Dabei ist die Erschliessung des Restaurants weiterhin in zweckmässiger Weise zu gewährleisten und die Durchfahrt für den öffentlichen Bus und den landwirtschaftlichen Verkehr sicherzustellen.

Die Zielsetzungen und die Rahmenbedingungen sind nicht konfliktfrei, weisen jedoch auf das Bestreben hin, unterschiedliche Verkehrsanliegen zu berücksichtigen und dem Schutz des Waldes genügende Beachtung zu schenken. Abgestimmt auf die vorhandene Erschliessungssitutation soll auch während den Ausflugsspitzenzeiten eine geordnete Parkierung sichergestellt und das öV-Angebot bestmöglich ausgeschöpft werden. Neben den beiden Bereichen öffentlicher Verkehr und Parkierungsangebot bezieht sich die Lösungssuche auch auf die Sensibilisierung und Information der Bevölkerung. Die resultierenden Massnahmen sollen schrittweise und im Prozess entwickelt werden.

Mobilitätskonzept Baldegg 4 Mobilitätskonzept Baldegg

3 Massnahmenbereiche Monitoring

> Zählung der Ein- und Aussteiger Haltestelle Baldegg > Erfassen des Verkehrsaufkommens Baldeggstrasse Wo es unmittelbar um Verhaltensänderungen von Verkehrsteilnehmern geht, wie in > Schätzungen zur Parkplatzauslastung diesem Fall, ist in der Regel eine Kombination von Anreizmassnahmen (z. B. Fahrplanverdichtung Bus) und Druckmassnahmen (z. B. Parkierungsgebühr) am zweck- Folgende Massnahmen standen ebenfalls zur Diskussion, wurden jedoch im Rahmen mässigsten. (pull- und push-Massnahmen). des Mobilitätskonzepts nicht vertieft geprüft: > Förderung Velotransport mit dem Bus > Schlittentransport im Bus erleichtern Anreiz Massnahmen- Druck > Rabatt für Bus-Kunden im Restaurant (pull) paket (push) > Verkehrsberuhigung der Allmendstrasse (dies ist eine flankierende Massnahme, welche im Rahmen der Verkehrsberuhigung der Quartiere weiter zu verfolgen ist.)

Folgende Massnahmen wurden verworfen: Aufgrund einer ersten fachlichen Grobbeurteilung und der Diskussion im Projektteam > Busshuttle ABB-P Segelhof – Baldegg (während Ausflugsspitzen) wurde der nachstehende Massnahmenkoffer, welcher Massnahmen mit unterschied- Begründung: Strasse müsste mit Belag versehen werden, was aufgrund der Schutzlichen Stossrichtungen enthält, näher betrachtet. Die einzelnen Massnahmen sind im bestimmungen nicht zulässig ist. Kapitel 4 beschrieben. > Schaffung «Überlauf»-Parkplatz bei Sportanlage Allmend. Begründung: Parkplatz wäre zu klein und nicht vereinbar mit der geplanten Über- Öffentlicher Verkehr bauung Belvédère. Zudem wird das Umsteigepotential an dieser Stelle als eher > Fahrplanverdichtung Bus (während Ausflugsspitzen) gering eingeschätzt. > Haltestellenbereich optimieren > Sperrung der Zufahrt von Dättwil Begründung: Alle Badener Quartiere sollen einen direkten Zugang zur Baldegg Parkierung haben. > Ordnen der Parkierung entlang der Baldeggstrasse, um die Durchfahrt für die Busse > Abgrenzung eines Teils der Parkfelder für Kunden des Restaurants. und den landwirtschaftlichen Verkehr zu verbessern Begründung: Verschärft Parkierungssituation, da der Parkplatz ungleichmässig > Verkehrsdienst an Spitzentagen ausgelastet wäre. > Erweiterung Parkplatz (als Überlauf für Ausflugsspitzen) > P-Gebühr (während Ausflugsspitzen) > Schranke zur Plafonierung der Auto-Zufahrt auf die Baldegg

Sensibilisierung, Information sowie Marketing > Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich der Erschliessungssituation Baldegg > Mobilitätsinformation über die Baldegg (Fussweg, Bus, Parkierung) > Optimierung der Fusswegsignalisation zur Baldegg > Verstärkte Information über das Busangebot > Gratisbus an Spitzentagen

Mobilitätskonzept Baldegg 6 Mobilitätskonzept Baldegg

4 Näher untersuchte Massnahmen Finanzierung: Der Versuchsbetrieb wird von der Stadt Baden getragen. Verläuft er erfolgreich (genügend Kunden), ist es denkbar, dass das erweiterte Angebot in den ordentlichen Fahrplan übernommen und somit von der öV-Finanzierung getragen wird. Das heisst, Im Folgenden werden die näher in Betracht kommenden Massnahmen konkretisiert. die Zeitspanne, während der die Stadt Baden die Betriebskosten allein übernehmen Die Beurteilung und Priorisierung erfolgt im Kapitel 5 respektive 6. muss, ist begrenzt auf die vorgeschlagene Versuchsphase von 2 bis 3 Jahren.

4.1 Öffentlicher Verkehr Haltestellenbereich optimieren Um die Busausfahrt im Haltestellenbereich zu verbessern, wurden die beiden Längs- Fahrplanverdichtung Bus während den Ausflugsspitzen parkplätze vor dem Wendebereich aufgehoben und die Busschlaufe deutlich mar- Bislang verkehrte der Bus zwischen Bahnhof und Baldegg am Wochenende im kiert. Halbstundentakt. Die Einführung eines Viertelstundentaktes während den Ausflugsspitzenzeiten, vorerst sonntags von 11.00 bis 17.00 Uhr, bringt eine wesentliche Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs. 4.2 Parkierung

Fahrplanraster So: 11.00 – 17.00 Uhr: Ordnung der Parkierung entlang Baldeggstrasse Geschätzte P-Nachfrage: n Verdichtung auf Baden Bahnhof Ost ab .14 .29 .44 .59 Viertelstundentakt Gemäss den Einschätzungen des Projektteams beträgt die Nachfrage an Spitzentagen – – –– das Doppelte bis Dreifache des heutigen Angebots von rund 70 markierten Parkplätzen. Baldegg an .27 .44 .57 .14 Das heisst, der zusätzliche Parkfelder-Bedarf betrüge rund 70 –150 Parkfelder und die Gesamtnachfrage rund 150 – 200 P. Der maximale Bedarf für das Restaurant alleine wird auf der Basis der Schweizer Normen auf 70 Parkplätze geschätzt. Baldegg ab .02 .17 .32 .47 – – –– Erforderliche bauliche Massnahmen: Baden Bahnhof West an .12 .29 .42 .59 Die Längsparkierung entlang der Baldeggstrasse soll nur einseitig möglich sein, damit die Busdurchfahrt gewährleistet werden kann. Entlang der linken Strassenseite soll die Parkierung durch das Setzen von Steinsblöcken verhindert werden.

Weiter könnte Versuchsbetrieb: das rechtsseitig bereits vorhandene Bankett im Strassenrandbereich bekiest und Die Wirkung der Fahrplanverdichtung bezüglich der Zielsetzungen (P geordnet, weni- befestigt werden. ger Autoverkehr) kann nur durch einen längeren Versuch verlässlich bestimmt werden Die erforderliche Breite des Kiesbandes muss im Detail noch geklärt werden, da die (2 – 3 Jahre). bestehende Belagsfläche der Strasse sehr unterschiedlich und nicht in den Plänen Die Kosten betragen CHF 43 500 pro Jahr. enthalten ist. Eine erste grobe Einschätzung aufgrund von punktuellen Messungen vor Ort ergibt eine bekieste Bankettbreite von 80 cm. Für die Fahrplanverdichtung mit Schnellkursen ist kein zusätzlicher Bus nötig. Die Damit der Bus nicht behindert wird, müsste die gesamte Verkehrsfläche (Fahrbahn Voraussetzung ist jedoch, dass der Bus auf der Baldegg behinderungsfrei verkehren und gekiestes Bankett) insgesamt 5,0m breit sein (Vorbeifahrtsgeschwindigkeit Bus kann. 30 km/h). Voraussetzung ist die Bewilligung des Kantons für die Beanspruchung (Umnutzung) der Waldfläche.

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n Parkierung entlang Platzbedarf Parkplatzder Baldeggstrasse mit erweiterung um genügender Breite 120 Parklplätze für Durchfahrt Bus und Landwirtschaftsfahr- n vorhandene Parkplätze zeuge n Erweiterung plus 120 Parkplätze (Ersatz Parkierung Baldeggstrasse)

Grob-Kostenschätzung: Grob-Kostenschätzung: Für einen zusätzlich gekiesten und befestigten Bereich von 80 cm betragen die Kosten Die Kosten belaufen sich bei 120 P auf ca. CHF 300 000 (Ausführung gekiest; ohne grob geschätzt CHF 50 000.–. Sie sind im Rahmen der Sanierung dieses Teilabschnittes Landerwerb). der Baldeggstrasse genauer zu ermitteln und zu projektieren. Voraussetzung ist die Bewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone (Umnutzung).

Verkehrsdienst an Spitzentagen P-Gebühr auf Baldegg Ausgehend von der Wiedereröffnung des Restaurants mit dem neuen Spielplatz wird Die Parkplatzgebühr würde als Einheitsgebühr von beispielsweise CHF 5.00 / Tag an den Wochenenden eine erhöhte Besucherzahl auf der Baldegg erwartet. Daher an den Wochenenden, das heisst samstags und sonntags von 10.00 – 17.00 Uhr, ist an sonnigen Wochenenden der Einsatz eines Verkehrsdienstes vorgesehen. Das erhoben werden. Angebot reagiert primär auf die mit dem Auto anreisenden Besucher, gewährleistet Die Parkierungsgebühr würde damit lediglich während rund 10% der Öffnungszeiten jedoch auch die uneingeschränkte Erschliessung durch den öV. des Restaurants erhoben. Den Restaurantbesuchern könnte die Gebühr zurückerstattet werden (gegen Vorweisen des Billettes). Dies würde zu einem Mehraufwand im Erweiterung Parkplatz Baldegg Restaurationsbetrieb führen, weshalb der Wirt einer solchen Lösung eher skeptisch (kombiniert mit P-Verbot entlang der Baldeggstrasse) gegenübersteht. Mit der Erweiterung soll nicht primär das effektiv genutzte Parkplatzangebot vergrössert werden, sondern für das «wilde» Parkieren im Wald und entlang der Baldegg- 10.00 Uhr 17.00 Uhr Zeiten mit Gebührenpflicht strasse Ersatz geboten werden. Mo – Fr Die Erweiterung würde ein P-Verbot beidseits der Baldeggstrasse mit entsprechender Sa Durchsetzung und Ahndung oder bauliche Massnahmen zur Verbindung der Parkie- So rung erfordern. Für die Parkierung müsste keine Waldfläche in Anspruch genommen werden.

Eine offiziell zugewiesene Fläche für die Parkierung würde die einfache Erhe- Die Gebührenpflicht müsste sämtliche Parkierungsmöglichkeiten auf der Baldegg bung einer Parkierungsgebühr ermöglichen. umfassen. Gebührenpflichtig wären demnach auch die Parkierungsflächen ent- Geschätzte P-Nachfrage: ca. 120 P lang der Baldeggstrasse, soweit diese noch angeboten werden. Dies wäre mit dem Billett hinter der Frontscheibe machbar. Jedoch würde damit die heutige lediglich

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geduldete Parkierungsmöglichkeit in der Waldzone offiziell, was ein entsprechendes Bewilligungsverfahren mit Rodungsgesuch und Wiederaufforstung an anderer Stelle Münzlishausen zur Folge hätte. Ein Ausweichen auf die entfernter gelegenen Waldstrassen wäre zu erwarten.

Grobkostenschätzung: Zentrale Parkuhr mit Billettausgabe: CHF 20 000 /Stück (Strom durch Solarpanel) Gebühreneinnahmen: ca. CHF 10 000 /J. (Annahme: 50% der Einnahmen Rückerstattung an Restaurantbesucher)

Voraussetzungen: > Das Parkierungsreglement der Stadt Baden wäre anzupassen Petersberg > Kontrollen erforderlich > Kommunikation mit Verweis auf gute öV-Erschliessung

Schranke zur Plafonierung der Auto-Zufahrten auf die Baldegg Mit den Schranken könnte sichergestellt werden, dass nur so viele Autos zur Baldegg fahren, wie Parkfelder zur Verfügung stehen. Schranken müssen auf allen drei Zufahrten zur Baldegg stehen (Baden, Petersberg, Dättwil; siehe nachstehende Skizze) und so platziert sein, dass kein «wildes» Parkieren vor den Schranken im Wald entsteht. Vor den Schranken muss eine Wendemöglichkeit bestehen. Zudem müsste mittels Signalisation möglichst frühzeitig auf die Sperrung hingewiesen werden. Die Schranken müssten technisch miteinander verbunden sein. Bus, Personal und die Anwohner müssten die Schranken jederzeit passieren können. Die Zulieferung zum Restaurant könnte dadurch erschwert werden.

Grobkostenschätzung: Die Kosten für die drei Standorte betragen rund CHF 300 000.–, ohne Strassenaufweitung im Bereich der Schranken, ohne Steuerung. Das Kosten-Nutzen- Verhältnis kann dabei in Frage gestellt werden.

Segelhof

Abbildung Seite 13 n Mögliche Standorte Schranken zur Zufahrtsplafonierung

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4.3 Sensibilisierung, Information und Marketing 5 Beurteilung der Massnahmen Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich Parkierungssituation und Freizeitverkehr Es scheint selbstverständlich zu sein, dass man mit dem Auto zur Baldegg hochfährt Massnahme Wirkungseinschätzung Grobkostenschätzung Zweckmässigkeit («drive in»-Mentalität). Das Bewusstsein der Bevölkerung für die negativen Auswir- Fahrplanverdichtung Bus Wirkung kann nur durch längerfris- CHF 43 500.–/Jahr, Dreijähriger Basis Anreizmassnahme, ist kungen der Parkierung auf das Naherholungsgebiet Baldegg ist daher zu schärfen. tig angelegten Versuch verlässlich Versuchsbetrieb CHF 135 000.– mit anderen Massnahmen zu Das Problem soll regelmässig unter anderem mit Zeitungsartikeln thematisiert wer- bestimmt werden. kombinieren

den. Speziell zu informieren sind in geeigneter Weise die Bewohner und Bewohnerin- P entlang Baldeggstrasse: dient der geordneten Parkierung, hat noch offen, Bauprojekt erforder- Partielle Umnutzung der Waldparnen des Quartiers Allmend, da sie aufgrund von Beobachtungen einen nicht unerheb- Verbesserung Busdurchfahrt keinen Einfluss auf die Zahl lich; zusammen mit Sanierung zelle und evtl. Wiederaufforstung einseitige Parkierung der Autofahrten des obersten Teilstückes der notwendig, daher eher aufwändige lichen Teil des Autoverkehrs auf der Baldegg ausmachen. Baldeggstrasse zu realisieren Lösung.

Verkehrsdienst an Spitzentagen situative Massnahme wiederkehrende Kosten keinen Einfluss auf Verkehrs- Mobilitätsinformation über Baldegg verhalten Information über die Erreichbarkeit der Baldegg für Fussgänger, Velofahrer, mit Bus oder Auto (mit Hinweis auf die eingeschränkte Parkierungssituation). Dies kann z. B. Parkplatzerweiterung auf dient der geordneten Parkierung CHF 300 000.– für 120 P Kann als temporärer Überlauf mit der Baldegg sofern P entlang Baldeggstrasse P-Verbot entlang der Baldeggmit einem Informationsplan erfolgen, der über badenmobil verbreitet wird. aufgehoben wird, entsteht kein strasse zweckmässig sein. Mehrverkehr Umfang der Erweiterung müsste abgeklärt werden. Gute Ausgangs- Optimierung Signalisation Wanderwege zur Baldegg lage für Gebührenerhebung. Eine erste Überprüfung zeigt, dass die Wegweisung der Fuss- und Wanderwege zur Einführung P- Gebühr wahrscheinlich geringer Einfluss auf die CHF 40 000.–, zwei zentrale Kann bei einer weiteren Verschär- Baldegg zum Teil mangelhaft sind.

Zum Beispiel fehlt an der Bushaltestelle Birkenweg Zahl der Autofahrten Parkuhren fung der Situation kombiniert ein gut ersichtlicher Wegweiser zur Baldegg. mit anderen Massnahmen zweck- Kann Bewusstsein für P-Problematik mässig sein. schärfen Sämtliche Parkierungsmöglich- Verstärkte Info über Busangebot keiten müssen einbezogen Gezielte Information ausschliesslich über das Busangebot. Informationsmittel dazu spezielle Regelung für Kunden des werden. Restaurants möglich, aber aufwändig können z.B. sein: Zeitungsartikel, Bildschirmanzeigen in den Bussen, Homepage badenmobil, Homepage Restaurant Baldegg (u. a. Ergänzung mit Haltestellenfahr- Schranke zur Plafonierung hohe Wirksamkeit zur Beschränkung CHF 300 000.– ohne bauliche Massnahme kann im praktischen MIV-Zufahrt der Zufahrten Anpassungen an Strassen Betrieb problembehaftet sein. plan).

und ohne Steuerung Schranke plafoniert auch Zufahrt Verhalten MIV auf Schrankenzufahrten der Gäste des Restaurants. mit Risiken behaftet (Anstehen, Wenden, Gratis-Bus an Spitzentagen Busbehinderung, Ausweichen in Kostspielige Massnahme Bei schönem Wetter könnten im Abschnitt Bahnhof – Baldegg Gratis-Busse angebo- angrenzendes Quartier) ten werden. Die RVBW wären für den Ertragsausfall zu entschädigen. Die Höhe der Sensibilisierung Bevölkerung Direkte Wirkung kaum nachweisbar, Alle Möglichkeiten zur Sensibi- Entschädigung wäre mit den RVBW zu vereinbaren. kann jedoch die Wirkung anderer Mass- lisierung sowie Information nahmen unterstützen. sind auszuschöpfen und länger- Mobilitätsinfo über Baldegg fristig zu verfolgen.

4.4 Monitoring Verbesserung Wegweisung der Fusswege

Für eine vertiefte Beurteilung der Situation und im Hinblick auf den in der Folge anste- Gezielte Information über Busangebot henden Entscheid bezüglich der Umsetzung weitergreifender Massnahmen soll bis Ende März 2010 ein Monitoring durchgeführt werden. Hierzu werden das individuelle Gratisbus an Spitzentagen Wirkung kann nur durch Versuch getes- Ertragsausfall RVBW wäre PR-Wirkung, keine Langzeittet werden. zu entschädigen wirkung Verkehrsaufkommen auf der Baldeggstrasse, die Parkplatzbelegung und die Personenfrequenzen des öffentlichen Verkehrs erhoben. Monitoring dient als Grundlage für weitere Entscheide

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Nicht alle näher betrachteten Massnahmen eignen sich aus heutiger Sicht zur Umsetzung. Damit abgestimmt auf die künftige Entwicklung reagiert werden kann, ist ein gestaffeltes Vorgehen vorgesehen. Um den ersten Besucheransturm nach der Eröffnung des Restaurants zu bewältigen, wurde mit einem Verkehrsdienst vor Ort situativ gehandelt. Mit der Einführung einer Fahrplanverdichtung auf den Viertelstundentakt zu den Spitzenzeiten am Sonntag und einer entsprechenden Kommunikation soll der Umstieg auf den öffentlichen Verkehr gefördert werden. Insgesamt werden im ersten Umsetzungsschritt des Mobilitätskonzeptes folgende Themenbereiche bearbeitet.

Umsetzung 1. Schritt: > Fahrplanverdichtung auf Viertelstundentakt, Sonntags 11.00 – 17.00 Uhr, ab Mitte Mai 2009. > Ordnung der Parkierung entlang der Baldeggstrasse (einseitige ParkierungI) > Haltestellenbereich optimieren > Verkehrsdienst an Spitzentagen (bei Bedarf) > Massnahmen zur Sensibilisierung, Information und PR ausschöpfen > Erhebung des Gesamtverkehrsaufkommens (Monitoring)

Umsetzung 2. Schritt : Der Entscheid zur Umsetzung eines 2. Schrittes basiert auf der Auswertung der Massnahmen aus Schritt 1, insbesondere den Ergebnissen des Monitorings und könnte ab Mitte 2010 erfolgen, wenn die nötigen Abklärungen vorgängig in die Wege geleitet werden. Die Ortsbürgergemeinde als Grundeigentümerin ist entsprechend einzubeziehen. Der 2. Schritt umfasst die folgenden Massnahmen: > Definitive Fahrplanverdichtung Buslinie 5, Bahnhof – Baldegg auf Viertelstundentakt > Einführung P-Gebühr auf der Baldegg (Sa / So), im Zusammenhang mit Überlaufparkplatz in der Landwirtschafts- und Erholungszone (Aufhebung der Längsparkierung entlang der Baldeggstrasse)

Weitere Schritte: Sollten mit den beiden Umsetzungsschritten des Mobilitätskonzeptes die eingangs festgehaltenen Zielsetzungen nicht erreicht werden, sind weitergehende Massnahmen, wie z. B. die Plafonierung der Zufahrten zu prüfen.