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Villa Langmatt AG, Eigentümerstrategie
Sachliche Zuständigkeit:
Kultur
Stand: 12. September 2022
Eigentümerstrategie Villa Langmatt AG vom 12. September 2022
Der Stadtrat der Stadt Baden,
gestützt auf die §§ 7 lit. a und 25 der Richtlinien zur Public Corporate Governance der Einwohnergemeinde Baden vom 15. Oktober 2015
beschliesst:
I Einleitung
§ 1 Allgemeines
Die Eigentümerstrategie dient als Grundlage der Beziehung zwischen der Einwohnergemeinde Baden und der gemeinnützigen Villa Langmatt AG.
Die Eigentümerstrategie zeigt dem Verwaltungsrat sowie der Badener Bevölkerung auf, welche Absichten die Einwohnergemeinde Baden mit ihrer Beteiligung an der Villa Langmatt AG verfolgt und welche Erwartungen sie als beteiligte Aktionärin damit verbindet.
Die Einwohnergemeinde nimmt Einfluss auf die Gesellschaft, soweit dies der Beteiligungsumfang zulässt.
II Grundlagen
§ 2 Zweck
Die Villa Langmatt AG bezweckt den Erhalt und den Schutz der Villa Langmatt mit Kunstsammlung, Parkanlage sowie Nebengebäuden.
Die Villa Langmatt AG saniert die Villa Langmatt sowie dieser zuzuordnenden Anlagen und stellt deren nachhaltige Instandhaltung sicher. Gleichzeitig hält sie diese der Stiftung «Langmatt» Sidney und Jenny Brown für den Betrieb des Museums zur Verfügung.
Die Einwohnergemeinde Baden ist zu 33.3% an der Villa Langmatt AG beteiligt. Die Stiftung als Betreiberin des Museums hält die Mehrheit von 66.6%.
III Nutzen der Beteiligung und Interessensschutz
§ 3 Öffentliches Interesse
Das historische und kulturelle öffentliche Interesse der Einwohnergemeinde Baden liegt im langfristigen Erhalt des Ensembles Villa Langmatt. Das Museum und deren Kunstsammlung sowie die Parkanlage als Naherholungsgebiet sind der Öffentlichkeit mit Öffnungszeiten gemäss den betrieblichen Möglichkeiten der Stiftung zugänglich.
§ 4 Vollzug Eigentümerstrategie
Die für die Einwohnergemeinde Baden handelnden Personen sind bestrebt, bei ihrer Tätigkeit für die Villa Langmatt AG die Grundsätze der Richtlinien zur Public Corporate Governance der Einwohnergemeinde Baden vom 15. Oktober 2015 (PCG-Richtlinien) zur Anwendung zu bringen. Insbesondere soll die Verantwortung gegenüber Gesellschaft, Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden, Eigentümern und Umwelt trotz Minderheitsbeteiligung nach Möglichkeit wahrgenommen werden.
§ 5 Aktionärbindungsvertrag
Zur Wahrung der Interessen der Einwohnergemeinde Baden und in Vollzug der PCG-Richtlinien wird bei Gründung der Villa Langmatt AG ein Aktionärbindungsvertrag zwischen der Stiftung und der Einwohnergemeinde Baden abgeschlossen.
IV Ausrichtung und Zielvorgaben
§ 6 Ergebnisorientierung und Finanzziele
Die Villa Langmatt AG ist gemäss ihrer Statuten der Eigenwirtschaftlichkeit verpflichtet.
Erwirtschaftete Mittel werden ausschliesslich zugunsten des Erhalts der Villa Langmatt zweckmässig eingesetzt.
§ 7 Innovationsorientierung und Kooperation
Die Villa Langmatt AG ist gehalten, die technischen Entwicklungen sowohl in Bezug auf einen nachhaltigen Erhalt der Bausubstanz der Villa Langmatt als auch zur sicheren Verwahrung der Kunstsammlung fortlaufend zu evaluieren und notwendig Massnahmen in diesen Bereichen laufend umzusetzen.
Die Villa Langmatt AG sucht mit Institutionen und Gemeinden der Region Baden die Zusammenarbeit in strategischen und operativen Kooperationen, wenn die Wirtschaftlichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und/oder die Qualität der Interessenswahrung dadurch erhöht werden können.
§ 8 Finanzierung
Die Villa Langmatt AG ist selbsttragend und kann Beiträge der öffentlichen Hand oder Dritten entgegennehmen, Darlehen aufnehmen und gewähren sowie Baurechtsverträge abschliessen, jedoch ausschliesslich im Zusammenhang mit der Zweckerreichung.
§ 9 Risikopolitik
Die Villa Langmatt AG betreibt im Sinne der öffentlichen Zweckverfolgung eine zurückhaltende Risikopolitik.
§ 10 Dividendenpolitik
Mit Ausnahme der Ausschüttung einer Schlussdividende bei Liquidation der Gesellschaft sind Dividendenausschüttungen sowie die Zahlung von Tantiemen nicht möglich.
V Gesellschafsstruktur und -führung
§ 11 Wahl und Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Die Wahl des Verwaltungsrats erfolgt gemäss den Statuten und des Aktionärbindungsvertrags.
Der Verwaltungsrat besteht gemäss Aktionärbindungsvertrag aus den jeweiligen Mitgliedern des Stiftungsrats der Stiftung «Langmatt» Sidney und Jenny Brown. Gemäss deren Stiftungsstatuts steht mindestens einem Mitglied des Stadtrats Baden ein Sitz im Stiftungsrat zu.
Die Einwohnergemeinde Baden ist mit zwei Personen im Verwaltungsrat der Villa Langmatt AG vertreten, wovon es sich mindestens bei einer Person um ein amtierendes Mitglied des Stadtrats handelt.
§ 12 Aufgaben der Mitglieder des Verwaltungsrats
Die Aufgaben des Verwaltungsrats der Gesellschaft richten sich nach Gesetz und Statuten.
§ 13 Reporting und Controlling
Das Mitglied/die Mitglieder des Stadtrats im Verwaltungsrat erstattet/erstatten dem Stadtrat jährlich mittels Beteiligungsreport Bericht.
Gleichzeitig wird der Stadtrat laufend über die wesentlichen Entwicklungen und Vorkommnisse orientiert.
VI Schlussbestimmungen
§ 14 Überprüfen und Anpassen der Eigentümerstrategie
Der Stadtrat überprüft die Eigentümerstrategie jeweils im zweiten Jahr einer Legislatur auf Vollständigkeit und Aktualität. Bei entsprechender Notwendigkeit kann er nach sorgfältiger Prüfung und nach Konsultation des Verwaltungsrats der Villa Langmatt AG dem Einwohnerrat Änderungen zur Genehmigung vorlegen.
Der Verwaltungsrat der Villa Langmatt AG kann dem Stadtrat in begründeten Fällen eine Änderung der Eigentümerstrategie beantragen. Der Stadtrat entscheidet darüber und legt dem Einwohnerrat allfällige Änderungen zur Genehmigung vor.
§ 15 Inkrafttreten
Die Eigentümerstrategie tritt mit Genehmigung durch den Einwohnerrat in Kraft.
Baden, 12. September 2022 STADTRAT BADEN Stadtammann SCHNEIDER Stadtschreiber KUBLI Genehmigt durch den Einwohnerrat: Baden, 25. Oktober 2022 EINWOHNERRAT BADEN Präsidentin MARELLI Sekretär SANDMEIER