7.2.2-13.1
Quartierplanreglement «Hinterkirch» (inkl. RRB)
Kanton Basel-Landschaft GemeindeReinach Die Stadt vor der Stadt
55/ OR/ 14/ 0 EXEMPLAR AMT FÜR RAUMPLANUNG 55/ LES/ 2/ 7
Quartierplan-Reglement Quartierplanung "Hinterkirch"
S:\Projekte\Reinach\55066_QP Hinterkirch \02 Reglemente \ 55066 Reg0l 20181018 Genehmigung.docx
Bearbeitung:
Auftragsnummer: 55.066 Version : Beschlussfassung Stierli + Ruggli Verfasser: BB Ingenieure + Raumplaner AG Freigabe:
Unterdorfstrasse 38, Postfach Datum : 18.10.2018 4415 Lausen 061 /926 84 30
Inhaltsverzeichnis
ERLASS 1
§ 1 ZWECK UND ZIELE DER PLANUNG 1
§ 2 GELTUNGSBEREICH 2
§ 3 ART DER BAULICHEN NUTZUNG 2
§ 4 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG 3
§ 5 LAGE, GRÖSSE UND GESTALTUNG DER BAUTEN 5
§ 6 NUTZUNG, GESTALTUNG, PFLEGE UND UNTERHALT DES AUSSENRAUMES 7
§ 7 ERSCHLIESSUNG UND PARKIERUNG 12
§ 8 VER- UND ENTSORGUNG 14
§ 9 LiRMSCHUTZ 15
§ 10 REALISIERUNG / QP-VERTRAG 15
§ 11 ABWEICHUNGEN / AUSNAHMEN 16
§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17
BESCHLÜSSE 18 Marginalie Reglementsbestimm ung Kommentar/ Hinweise Erlass Erlass, Die Einwohnergemeinde Reinach erlässt, gestützt auf §§ 2 - 7 und §§ 37 ff. des kanto- Die Bebauungs- und Aussenraumkonzeption der Quartierplanung Quartierplan - „Hinterkirch" wurde vom Architektur- und Generalplanungsbüro nalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 die Quartierplan-Vor- Burckhardt+Partner AG, Basel, in Zusammenarbeit mit Studio Vul- Bestandteile schriften „Hinterkirch", bestehend aus dem Quartierplan -Reglement (QPR) und dem Quar- kan Landschaftsarchitektur GmbH, Zürich, entwickelt. tierplan (QP) im Massstab 1:500.
§ 1 Zweck und Ziele der Planung
Zweck 1 Die Quartierplanung "Hinterkirch" bezweckt eine geordnete, haushälterische und sinnvolle Nutzung des Bodens und soll eine umweltgerechte, wohnhygienisch, architektonisch und städtebaulich sowie erschliessungsmässig gute, der Umgebung angepasste Überbauung gewährleisten . Die Quartierplanung bildet als Sondernutzungsplanung die grundeigentümerverbindliche rechtliche Basis zur Realisierung einer Überbauung, welche bezüglich architektonischer, städtebaulicher und aussenräumlicher Qualität dem zugrunde liegenden Projekt ebenbürtig ist.
Ziele 2 Mit dieser Quartierplanung werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:
Sorgfältige Gestaltung des Übergangs zwischen Gewerbezone und Wohn-Geschäftszone (Städtebau, Aussen raumgestaltung, Lärmschutz)
Realisierung der von der Gemeinde vorgesehenen Siedlungsentwicklung mit einer an den Standort angepassten Wohn- und Geschäftsnutzung
Überbauung mit hoher Siedlungs- und Wohnqualität und mit gegenüber dem Umfeld massvoll erhöhter Ausnützung unter Berücksichtigung der zentralen Lage und der umgebenden Wohnbauten
Verbesserung der Aussenraumqualitäten und Erhöhung des Grün - und Freiflächenanteils
Sicherstellung einer guten Siedlungsdurchlüftung
Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Personen
Sicherstellung einer energieeffizienten Bauweise Quartierplan-Reglement "Hinterkirch ", Rein ach Marginalie Reg lementsbesti mm ung Kommentar/ Hinweise
Gewährleistung einer öffentlichen Fusswegverbindung zwischen Römerstrasse und Hinterkirchweg
Klärung des Umgangs mit dem belasteten Standort gemäss Altlasten-Verordnung
Ermöglichung einer verkehrsreduzierten Überbauung
§ 2 Geltungsbereich
Geltungsbereich Die Quartierplan-Vorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplan-Perimeters. Planelemente ausserhalb des QP-Areals haben lediglich orientierenden Charakter.
§ 3 Art der baulichen Nutzung
Hauptbauten | 1 |
In den Baubereichen für Hauptbauten gelten folgende Nutzungsarten: | Baubereiche A- I, J (Ersatzneubau): |
Wohn- Gescha'ftsnutzung gemäss § 21 Abs. 2 RBG: Neben der Wohn-
A - I: Wohn- Geschäftsnutzung gemäss § 21 Abs. 2 RBG nutzung sind auch wenig störende Betriebe wie Dienstleistungsbetriebe, medizinische Einrichtungen, Handwerkerbetriebe, Schu-
J: • Für die Bestandesbaute: Geschäftsnutzung (z.B. Dienstleis- lungseinrichtungen, Kinderkrippen/Tagesheime, religiöse und kultungsbetriebe, medizinische Einrichtungen, Handwerkerbe- turelle Einrichtungen, Fitnessstudios, Restaurants, Hotels, Verkauf triebe, Schulungseinrichtungen, Kinderkrippen/Tagesheime, re- gemäss § 51 Abs. 1 fit. a RBG etc. möglich. ligiöse und kulturelle Einrichtungen, Fitnessstudios, Restau- Baubereich J (Bestandesbaute): rants, Hotels, Verkauf gemäss § 51 Abs. 1 lit. a RBG) Für alle Nutzungen gilt die Lärmempfind!ichkeitsstufe II gemäss • Im Falle eines Ersatz-Neubaus: Wohn- Geschäftsnutzung gemäss § 9 Abs. 1 QP-Reg!ement.
§ 21 Abs. 2 RBG
Nebenbauten | 2 |
Die Nutzungsart von Nebenbauten richtet sich nach den Quartierbedürfnissen. Es muss | Nebenbauten sind z. 8. Entsorgungsinfrastrukturen, Geräteschopf, |
Gemeinschaftsraum, gedeckte Sitzplatze, Veto-Unterstande und sich bei der Nutzung um siedlungsausstattende Quartierinfrastruktur handeln. ähnliches.
§ 4 Mass der baulichen Nutzung
Anrechenbare Bruttoge- | 1 |
Das Mass der baulichen Nutzung wird mittels der anrechenbaren Bruttogeschossfläche | ''Als anrechenbare Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller dem |
schossfläche (BGF) | Wohnen, dem Arbeiten und dem Gewerbe dienenden und hierfür |
(BGF) der Gebäude gemäss § 49 Abs. 2 und 3 RBV berechnet und ausgewiesen. verwendbaren ober- und unten'rdischen Geschossflächen. Die Mauer- und Wandquerschnitte werden mitgerechnet (§ 49 Abs. 2 RBV}. "
nicht zur BGF wird | 2 |
Nicht angerechnet an die Bruttogeschossfläche werden: | angelehnt an §§ 8 und 9 Zonenreglement Siedlung der Gemeinde |
gerechnet: | Reinach |
Räume im Untergeschoss, sofern sie nicht als Wohn - und Arbeitsräume verwendbar sind;
Verkehrsflächen wie Korridore, Treppen und Lifte, die ausschliesslich nicht anrechenbare Räume erschliessen;
unterirdische Lagerräume, die weder publikumsoffen noch mit Arbeitsplätzen belegt sind;
allen Bewohnern, Besuchern und Angestellten dienenden unterirdischen Einstellräume für Motorfahrzeuge, Abstellräume für Velos und Kinderwagen;
Nebenbauten gemäss § 5 Abs. 4 QR;
Hobby- und Gemeinschaftsräume in Untergeschossen;
Aussen liegende Keller- und Eingangstreppen, Stützmauern, äussere Lichtschächte und dergleichen;
Pergolen, ungedeckte Sitzplätze, Vorzonen gemäss § 5 Abs. 3 und Dachterrassen;
offene oder teilweise verglaste unbeheizte ein- und vorspringende Balkone sofern sie nicht als Laubengänge dienen sowie Loggien;
Mehrstärken von Gebäudeaussenwänden über 40 cm.
Spielgeräte Quartierplan-Reglement "Hinterkirch" , Reinach 3 Marginalie Reglern entsbesti mm ung Kommentar/ Hinweise
Mass der baulichen Nutzung
3
Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche (BGF) innerhalb der Baubereiche für
Abschätzung der baulichen Ausnützung
(Ausnützungsziffer, AZ) für Hauptbauten Hauptbauten beträgt für das Quartierplan-Areal insgesamt: 17'400 m2 BGF. Diese Gesamtfläche wird nach Baubereich in folgende Masse bzw. Richtmasse aufgeteilt: Bruttogeschossfläche maximal A-J: 17'400 rrf Quartierplan-Fla'che total: 13'686 rrf 17'400 rrf
a. Baubereich A zulässige BGF AZ= X 100% = 127 % 13'686 rrf 2 Mass Baubereich A: 2'750 m zzgl. max. 300 m2 für Wohn- /Geschäftsräume Die BGF für Souterrain-Nutzungen darf nicht in die Vollgeausschliesslich im Souterrain schosse umgelagert werden.
Mass Baubereich A: 2'750 rrf + 300 rrf (Souterrain)
b. Baubereich B-J zulässige BGF Richtmass Baubereich B: ca. 1'250 rrf Richtmass Baubereich B: ca. 1'250 m2 Richtmass Baubereich C: ca. 2'020 rrf 2 Richtmass Baubereich C: ca. 2'020 m Richtmass Baubereich 0: ca. 1'650 rrf Richtmass Baubereich D: ca. 1'650 m2 Richtmass Baubereich E: ca. 1'070 rrf Richtmass Baubereich E: ca. 1'070 m2 Richtmass Baubereich F: ca. 1'070 rrf Richtmass Baubereich G: ca. 1'650 rrf Richtmass Baubereich F: ca. 1'070 m2 Richtmass Baubereich H: ca. 2'020 rrf Richtmass Baubereich G: ca. 1'650 m2 Richtmass Baubereich I: ca. 1'920 m2 Richtmass Baubereich H: ca. 2'020 m2 Richtmass Baubereich J: ca. 1 '550 rrf Richtmass Baubereich I: ca. 1'920 m2 Richtmasse total: ca. 17'200 rrf 2 Richtmass Baubereich J: ca. 1'550 m Reserve: 150 rrf BG F-Reserve: 150 m2 max. Bruttogeschossfläche: 17'400 m2 Auf den einzelnen Baubereich darf max. 50m 2 der BGF-Reserve übertragen werden.
Nutzungstransporte Verschiebungen von Bruttogeschossflächen von einem Baubereich in einen anderen sind zulässig, sofern das Gesamtkonzept nicht nachteilig beeinflusst wird. Wird das Mass des Baubereichs A bzw. das Richtmass eines Baubereichs B - J um mehr als 10% überschritten, bedarf es der Zustimmung des Gemeinderats.
Marginalie Reglementsbestimmung Kommentar / Hinweise
Nebenbauten Die Summe aller Grundfläche11 für Nebenbauten beträgt maximal: 250 m2 Nebenbauten Grundflächen Nebenbauten (beispielhafte Aufzählung) 300 Veloabstellpla'tze: 200 m2 allgemein + 100 m2 für Gemeinschaftsräume. Entsorgungsinfrastruktur: 50 m2 Gemeinschaffsraum: 100m' Total 350m2 Definition der Nebenbauten siehe § 5 Abs. 4 0P-Reglement
§ 5 Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten
Lage der Bauten Für die Lage und Grösse (Grundfläche, Geschosszahl und Höhe) der Bauten und Anlagen sind der Quartierplan sowie die nachstehenden Bestimmungen massgebend .
Baubereiche für Die Hauptbauten sind innerhalb der im Quartierplan definierten Baubereiche A bis J Hauptbauten A - J anzuordnen . Balkone etc. dürfen die Baubereiche um max. 1.0 m überragen. Der Mindestabstand zwischen den Bauten beträgt inkl. Balkone 9.0 m.
Vorzonen Zu den Gebäuden gehörende private oder öffentliche Vorzonen wie Zugangsbereiche, Terrassen etc. dürfen die Baubereiche um 2.0 m überragen. Die Vorzonen dürfen ebenerdig oder erhöht angelegt werden und mit Mauerelementen, Bepflanzung etc. abgegrenzt werden.
Nebenbauten | 4 |
a. Als Nebenbauten gelten eingeschossige unbeheizte Bauten, welche nicht | Nebenbauten sind z. 8. Trafoha'uschen, Infrastrukturbauten |
(Ver- und Entsorgung), Gera'teschopf, Velo-Unterstände, Übereiner Wohn- oder Geschäftsnutzung dienen. dachung von Tiefgarageneinfahrten, überdachte Sitzplätze, Un-
b. Nebenbauten können in Beachtung der Abstands- und Baulinien zu nachbarlichen terstande für Spielen und/ oder Begegnen. Parzellen im gesamten QP-Areal platziert werden. Sie dürfen auch als Anbauten an Nebenbauten sind baubewilligungspflichtig, vgl. dazu auch§ 94 das Hauptbauvolumen realisiert werden. Nachträgliche Standortänderungen sind RBV. möglich, wenn sie das Gesamtüberbauungskonzept nicht stören. Sie bedürfen eines Gesamtkonzepts und der Zustimmung der Baubewilligungsbehörde.
Quartierplan-Reglement "Hinterkirch" , Rein ach 5 Marginalie Reg lementsbesti mm un g Kommentar/ Hinweise
Nebenbauten sind als Teil des Aussenraumes im Umgebungsplan darzustellen bzw. nachzuweisen und dem Gesamtkonzept entsprechend zu gestalten.
Nebenbauten dürfen eine Gebäudehöhe von 3.0 m ab gestaltetem Terrain nicht überschreiten. Für Gemeinschaftsräume (Pavillons o.ä.) gilt eine maximale Gebäudehöhe von 4.5 m.
Unterirdische Autoeinstell- | 5 |
Die unterirdische Autoeinstellhalle ist so zu konzipieren, dass sie nach aussen nicht | Zu beachten sind übergeordnete Erlasse (vgl. z. 8. § 66 RBV). |
hallen | in Erscheinung tritt und dass sie das bauliche, betriebliche, aussenräumliche und öko- |
logische Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt.
Gebäudeprofil (Gebäude- | 6 |
a. Das Gebäudeprofil wird im Quartierplan definiert durch die maximale Gebäudehöhe | siehe Quartierplan |
höhe, Geschossigkeit) | und die maximale Geschossigkeit. |
Die Gebäudehöhe wird gemessen bis Oberkante rohe Decke.
Absturzsicherungen auf dem Dach dürfen das Gebäudeprofil der Hauptbauten ver- Zurückhaltend gestaltete Absturzsicherungen sind z.B. fein gestaltete DrahtseHsysteme o.;( Murale Brüstungen sind als Teil tikal überragen . Sie sind sorgfältig und zurückhaltend zu gestalten. des Gebäudes nur innerhalb der Baubereiche zulässig.
Das reduzierte Vollgeschoss hat max. 80% der Grundfläche des darunterliegenden reduziertes Vollgeschoss Vollgeschosses aufzuweisen. Die resultierenden Gebäuderücksprünge sind so anzuordnen, dass die Reduktion umseitig deutlich in Erscheinung tritt.
Dachform, -begrünung und 7
Als Dachform wird das Flachdach festgelegt. Für Nebenbauten ist die Dachform Ökoloqische Funktionen: z. 8. ökologischer Ausgleich durch ex- -nutzung frei. ten-sive Begrünung, Sonnenenergienutzung, Retention von Regenwasser
Flachdächer ab 15 m2 haben ökologischen Funktionen zu dienen. Das Substrat ist Empfehlung für ökologische Dachqestaltunq: Verwendung von so zu wählen, dass es der Retention dient und es sich als Lebensraum für an- einheimischem Saatgut (z. 8. "Basler Pflanzenmischung für exspruchslose Pflanzen (Moose, Sedum-Arten etc.) und Kleintiere eignet. Darauf tensive Dachbegrünungen'). Nach Möglichkeit Modellierung nach ökologischen Kriterien und Ausstattung mit Kleinstruktukann in folgenden Fällen verzichtet werden: ren (Steinhaufen, Erdhügel etc.) Terrassen und Dachgärten etc. technische Anlagen, falls diese eine ökologische Dachgestaltung verunmöglichen. Dies gilt nicht für Solaranlagen.
Marginalie Reg lementsbesti mm un g Kommentar/ Hinweise Technische Bauteile 8 Oberlichter, Lifte, Treppenhii11ser, Lüftungsbauteile, Anlagen für Versorgung von Moauf dem IJach bilfunk sowie Wärmeerzeugungskomponenten, u, Ä. können die Flachdächer der Hauptbauten überragen, auch wenn die zulässige Gebäudehöhe dadurch überschritten wird. Diese Bauteile sind so auszubilden, dass sie vom Strassenraum her nicht in Erscheinung treten.
Kleintiere und Vögel | 9 |
a. Die Quartierplanüberbauung ist für Kleintiere wie Amphibien, Reptilien, Kleinsäu- | Vogelschutz: Für grössere Verglasungen in Fenstern und Türen |
(Glasfassaden sind nicht vorqesehen) sind in rfpr Richtlinie ger etc. sicher zu gestalten. Kritische Bauteile - insbesondere Lichtschächte der "Tipps zum Vogelschutz. Vogelkiller Glas" der Vogelwarte Semp- Gebäude - sind mil Schutzvorrichtungen auszustatten, sodass keine Kleintierfallen ach (2009) enthaltene Vorgaben und Massnahmen zu beachten. entstehen.
b. Glasfassaden und verglaste Bauteile sind vogelsicher zu gestalten.
§ 6 Nutzung, Gestaltung, Pflege und Unterhalt des
Aussenraumes
Grundsatz | 1 |
Die Nutzung, Gestaltung und Bepflanzung des Aussenraumes wird durch den Quartier- | Invasive Neophyten sind z. B. Nordamerikanische Goldruten, |
Sommerflieder, Robinie und Essigbaum: vyl. ''schwarze liste " plan bestimmt. Die Umgebungsgestaltung hat ökologische Aspekte zu berücksichtigen des nationalen Daten- und Informationszentrums der Schwei- und trägt zur grösseren Artenvielfalt im Quartier bei. Es ist eine abwechslungsreiche zer Flora (info flora). Bepflanzung mit hauptsächlich einheimischen und standortgerechten Arten zu realisieren. Anpflanzungen mit Arten die zu den invasiven Neophyten gezählt werden, sind nicht zulässig.
Umgebungsplan | 2 |
a. Für die definitive Anlage fordert der Gemeinderat als zuständige Baubewilligungs- | Der Umgebungsplan ist das Instrumentarium für den Nachweis |
der Bestandteile und Elemente des Aussenraumes in Lage, Dibehörde im Baubewilligungsverfahren einen Umgebungsplan für das ganze QPmensionierung und Ausgestaltung auf der Stufe des Baubewilli- Areal mindestens im Massstab 1:200. Er wird integrierter Bestandteil der Baube- gungsverfahrens. Verbindliche Grundlage bildet dabei der Quarwilligung. Im Falle einer etappierten Bebauungsrealisation sind jene Bereiche des tierplan. Das entsprechende Entsorgungskonzept (Grünabflille, Umgebungsplanes, die erst in späteren Realisierungsetappen angelegt werden sol- Abfallcontainer, Wertstoffe etc.) ist mit der Gemeinde Reinach len, konzeptionell darzustellen. abzusprechen.
b. Der Umgebungsplan beinhaltet insbesondere für die Gestaltung des Aussenraums hat der Aussenraump/an von Burckhardt+Partner AG und Studio Vulkan Landschaftsarchidie genaue Lage, die Art und die Gestaltung von Nebenbauten sowie der tektur GmbH, vom 21.06.2016 richtungsweisenden Charakter Ver- und Entsorgungsanlagen (siehe Anhang des Planungs- und Begleitberichts) die genaue Lage und Ausgestaltung der Vorzonen der Gebäude die genaue Lage und Ausgestaltung der Erschliessungs- und Parkierungsanlagen wie Wege, Trottoirs und Plätze, Einstellhallenzufahrt, Parkplätze und Veloabstellplätze die genaue Lage sowie die Ausgestaltung der Spielplätze die genaue Lage und die Art sowie den ökologischen Wert der Bepflanzung, inkl. Bäume die Ausgestaltung des Terrains (Aufschüttungen/Abgrabungen, Stützmauern, Böschungen, Einstellhallenüberdeckung)
Terrain modellierungen | 3 |
a. Grundsätzlich sind Abgrabungen und Aufschüttungen von maximal 1.5 m ab be- | Siehe Schnittplan (orientierender Planinhalt) |
stehendem Terrain zulässig. Dazu bestehen folgende Ausnahmen:
Die Trottoirs, die Stadthöfe und der öffentliche Fussweg haben sich betreffend Höhenlage am angrenzenden Strassenraum auszurichten. Der Übergang zum allfällig erhöht ausgestalteten restlichen Terrain ist sensibel zu gestalten.
Für den Baubereich A sind innerhalb des Bereichs Abgrabung Souterrain Abgrabungen im Umfang des 1. Untergeschosses zulässig.
Über den Untergeschossen/ Autoeinstellhallen muss bei den grün gestalteten Teilen der Freiflächen (exkl. Wege, Plätze etc.) eine minimale bepflanzbare Überdeckung von mindestens 1.0 m gewährleistet sein.
Der neue Terrainverlauf wird im Rahmen des Baugesuches im Umgebungsplan abschliessend geregelt und nachgewiesen.
Trottoir | 4 |
Die Trottoirs dienen dem Fussverkehr. Sie sind jederzeit öffentlich zugänglich zu hal- | Ausnahmefahrten: Feuerwehr, Ambulanz, Züge/wagen, Geba'ude- |
unterhalt, Anlieferungen etc. ten. Die Anordnung von Parkplätzen sowie Querungen für den motorisierten Verkehr (Einstellhallenzufahrt, Zufahrt für Ausnahmefahrten, Veloweg etc.) sind zulässig.
Die Ausgestaltung hat die Bedürfnisse von Gehbehinderten zu berücksichtigen und ist kinderwagenfreundlich. Das Trottoir ist als Teil des Strassenraums attraktiv mit Bäumen zu gestalten.
Öffentlicher Platz Der öffentliche Platz dient dem Quartier als Spiel-, Aufenthalts- und Begegnungsort. Er ist öffentlich zugänglich zu halten und attraktiv mit Spiel-, Sitz- und Aufenthaltsgelegenheiten sowie Bepflanzungen zu gestalten . Eine Bespielung des Platzes durch Strassen-Cafes, Marktstände, kleinräumige Auslagen des Detailhandels etc. ist zulässig, solange die Funktion des öffentlichen Platzes gewährleistet bleibt.
Stadthöfe Die Stadthöfe dienen der Erschliessung der Gebäude, wirken adressbildend und funk - tionieren als Begegnungsort. Sie haben halböffentlichen Charakter und stehen den Bewohnern, den Beschäftigten und den Besuchern der Gebäude offen . Eine teilweise Zutrittsbeschränkung, z.B. für private Vorzonen, ist zulässig . Die Stadthöfe sind attraktiv zu gestalten.
Gartenhöfe 7 Die Gartenhöfe dienen der Bewohnerschaft der Quartierplanüberbauung als Freizeit-, Ruhe- und Erholungsraum und sind mit einer entsprechenden Infrastruktur auszustatten (z.B. Bänke, Gartenpavillon, Spielgeräte). Sie sind mehrheitlich als Grünflächen mit einem attraktiven Netz an Weg- und Aufenthaltsflächen zu gestalten .
Freiflächen 8 Die Freiflächen schaffen eine funktionale und visuelle Vernetzung zwischen den Bauten und den Stadthöfen, dem öffentlichen Platz und den Trottoirs und integrieren dabei die Gartenhöfe und den öffentlichen Fussweg. Die Erschliessungsanlagen und Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen zu gestalten oder über die Schulter zu entwässern .
Spielplätze Über das ganze Areal verteilt sind verschiedene Spielmöglichkeiten mit entsprechender Infrastruktur einzurichten.
Quartierplan-Reglement "Hinterkirch", Rein ac h 9 Privatgärten 10 Dem ersten Vollgeschoss zugeordnete Privatgärten sind innerhalb der Freiflächen und den Gartenhöfen zulässig. Eine Umzäunung ist unzulässig. Fixe Einrichtungen wie Geräteschöpfchen oder - kisten sind einheitlich zu gestalten.
öffentlicher Fussweg | 11 |
Es ist ein öffentlicher Fussweg zu erstellen. Dieser kann sich über die gesamte Fläche | Der Fussweg mit öffentlichem Gehrecht verbindet die Hinter- |
kirchweg mit der Römerstrasse (vgl. Strassennetzplan). erstrecken, z.B . in Form eines Boulevards.
Übergangsbereich Gewerbe- 12 Die Quartierplan-Überbauung ist durch eine angemessene Aussenraumgestaltung und zone Bepflanzung vor negativen Auswirkungen durch die angrenzende Gewerbezone zu schützen. Bauliche Massnahmen, die dem Lärmschutz dienen, sind zulässig.
Bäume und Zusatzbepflan- 13
Im Quartierplan-Perimeter ist eine attraktive Bepflanzung mit Bäumen und Sträuzung cher zu realisieren. Wo sinnvoll, sind die Baumscheiben zu bepflanzen oder so zu gestalten, dass sie spontan begrünbar sind . Folgende Mindestanzahl an Bäumen ist zu gewährleisten: 10 Bäume entlang Hinterkirchweg 10 Bäume entlang Herrenweg 30 Bäume im übrigen Quartierplan-Areal Entlang der Römerstrasse ist der Trottoirbereich so auszugestalten, dass auf der Strassenparzelle Nr. 352 mindestens 9 Bäume gepflanzt werden können .
Im Rahmen des Baugesuchs werden die genaue Lage und die Art der Bepflanzung im Umgebungsplan nachgewiesen.
Gewährleistung der Der Zweck und die Funktion sämtlicher Freiflächen und Aussenanlagen müssen dau - Funktionalität und der Pfle- ernd gewährleistet werden. Sämtliche in den Quartierplan-Vorschriften bezeichneten gemassnahmen Elemente des Aussenraums, wie sie im Umgebungsplan auf Stufe Baugesuch nachgewiesen werden, sind dauernd zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Allfällige Ersatzpflanzungen sind rechtzeitig vorzunehmen .
Quartierplan-Reglement "Hinterkirch", Rein ac h 10 Marginalie Reg lementsbesti mm un g Kommentar/ Hinweise Aussenraumbclcuchtung ,.; Ausse11rdumbeleuchtungen sind so zu konzipieren, dass sie die Umgebung nicht über- Lichtemissionen: Zu beachten ist die Dokumentation des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landscha~ (ehem. BUWAL, mässig beeinträchtigen. Die Beleuchtungsanlagen sind in deren Intensität, Leuchtheute BAFU) 2005: "Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtedauer und Beleuchtungsstärke auf das Notwendige zu beschränken. missionen. Ausmass, Ursachen und Auswirkungen auf die Umwelt"
§ 7 Erschliessung und Parkierung
Grundsatz 1 Für das Erschliessungskonzept (Erschliessungsflächen, Zufahrten, Plätze etc.) ist der Quartierplan (Situation und Schnitte) massgebend. Abweichungen sind möglich, sofern das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird. Genaue Lage und Dimensionierung sämtlicher privater Erschliessungsflächen sind im Umgebungsplan im Rahmen des Baugesuchsverfahrens im Detail nachzuweisen.
Einstellhallenzufahrt Die Zu- und Wegfahrt des motorisierten Verkehrs zur Einstellhalle erfolgt über den Hinterkirchweg.
oberirdische Besucherpark- Die oberirdischen Besucherparkplätze werden im Bereich des Trottoirs angeordnet. Es plätze sind maximal 14 Besucherparkplätze zulässig, diese sind mehrheitlich entlang des Hinterkirch- und Herrenwegs anzuordnen.
Erschliessung 4 Die Gebäude-Haupterschliessungen sowie die Erschliessung für Ausnahmefahrten und Anlieferungen etc. erfolgen entlang der Gemeindestrassen , entlang des öffentlichen Fusswegs, über die Stadthöfe oder den öffentlichen Platz.
Quartierplan -Reglement "Hinterkirch", Reinach 12 Parkierung ~ Es sinu folgende Vorgaben betreffend Parkierung zu beachten: Für Wohnbebauungen sieht die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz BL einen Bedarf von 1.0 Stammparkp/fjtzen und 0.3 Besu-
Die Ermittlung des notwendigen Grundbedarfs für Auto- und Velo-Abstellplätze er- cherplätze pro Wohnung vor. Eine leichte Senkung der Stammparkpliitze folgt nach den kantonalen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien. Dabei gilt bedeutet aus Sicht der Gemeinde eine Reduktion um ca. 0.3 auf 1.0 Parkp/fjtze (Stamm- und Besucherplätze) pro Wohneinheit. jedoch der Wert von 1.3 PP / Wohnung als Maximalwert. Der entsprechende Wert kann für die Quartierplanung "Hinterkirch" leicht gesenkt werden, sofern spätestens § 70 Abs. 2 RBV lautet· ''In besonderen Fällen kann die Baubewilligungsbehörde nach Anhören des Gemeinderates die Zahl der vorgeim Baubewilligungsverfahren nach Anhörung des Gemeinderates die Bauherrschaft schriebenen Plätze herabsetzen. "Anhang 11/ 1 RBV nennt dazu explizit ein ausgereiftes und belastbares Mobilitätskonzept (mit Einbezug von Car-Sharing, eine fallweise Betrachtung bei Wohnbauten im Rahmen von Quartiermietrechtlichen Verpflichtungen, Vermietungskonzepten oder Ähnlichem) mit ei- planungen. nem entsprechenden Antrag vorlegt. Der Gemeinderat zieht als zuständige Baubewilligungsbehörde Reinach für die fallweise Beurteilung in Erwägung:
Mit Ausnahme der oberirdischen Besucherparkplätze sind alle Autoabstellplätze un-
öV-Erschliessung des Areals terirdisch anzuordnen. Alle Besucherparkplätze müssen jederzeit öffentlich zugäng- - bestehende Belastung des Verkehrsnetzes lich sein. - Wirtschaftlichkeit von neuem Wohnraum
sich fjndernde Mobl'litätsbedürfnisse und -verhaltensweisen
Jeder Hauptbau verfügt über ausreichende, gut zu erreichende Abstellräumlichkei - - für Kurzparkierer, Besucher und Umschlag ten für Velos, Kinderwagen und Ähnliches für die Bewohner. Für die Besucher und Auto-Parkplatzbilanz gemäss Anhang RBV - siehe Verkehrsgutfür das kurzzeitige Abstellen sind oberirdische Veloabstellplätze vorzusehen. achten Rudolf Keller & Partner vom 22.03.2017
Die Überdeckung oberirdischer Autoabstellplätze ist untersagt. Wohnen Stammparkplätze (GS) 125 Whg* x 1 PP 125 Besucherparkplätze (GB) 125 Whg x 0.3 PP 38 Arbeiten (1 AP* */30m2 BGF) Stammparkplätze (GS) 55 AP x 0.4 PP x Rl* ** 8 0.6 x R2 0.6 Besucherparkplätze (GB) auf Besucherparkplätze kann infolge Pool-Bitdung verzichtet werden Total Parkplätze 171 Marginalie Reg lerne ntsbesti mm un g Kommentar/ Hinweise
§ 8 Ver- und Entsorgung
Wasserversorgung und Ab- | 1 |
Betreffend der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind die gesetzlichen | Im Sinne der generellen Entwässerungsplanung (GEP) ist neben der |
Schmutzabwasserbeseitigung, für die Weiterverwendung des anfalwasserbeseitigung Bestimmungen und die entsprechenden Reglemente der Gemeinde massgebend. Ein lenden nicht verschmutzten Abwassers (Meteorwasser auf versiegel- Wasseranschluss- und Kanalisationsgesuch ist bei der Gemeinde Rein ach spätestens mit ten Flächen und Dächern, usw.) ein Konzept zu erstellen z. 8. für den Baugesuchsakten einzureichen. Brauchwasser, Biotopspeisung, Versickerung, Ableitung etc. Für allfällige Versickerungsmassnahmen ist der Zustandsbericht "Versickerung" des GEP Reinach zu konsultieren.
Abfallbeseitigung Für die Abfallbeseitigung gilt das Abfallreglement der Gemeinde Reinach. Ein detailliertes Abfallkonzept ist der Gemeinde im Rahmen des Baugesuchsverfahrens vorzulegen.
Energiestandard | 3 |
a. Mit der Quartierplan -Überbauung wird die Einhaltung der Zielwerte gemäss „SIA- | Das Ziel des SJA -Effizienzpfads Energie ist die 2000 Watt Gesell- |
schaft. Beim SIA-Effizienzpfad Energie handelt es sich um eine um- Effizienzpfad Energie" (SIA 2040) angestrebt. Dessen Zielerreichungsgrad ist mit ht trwlgung~n RRB fassende Vorgabe, welche die 5 Themenbereiche Baumaterial, Mo- ---··· der Gemeinde vor Baugesuchseingabe festzulegen. Im Rahmen des Baugesuchsver- bilit(it, Raumklima, Warmwasser sowie Licht und Apparate beinhalfahrens ist die Überprüfung und Einhaltung der vereinbarten Zielwerte mit einem tet. Gute Werte können schlechtere Werte kompensieren. Fachbericht eines externen Büros an die Gemeinde nachzuweisen. Oftmals kann der SJA -Effizienzpfad Energie durch äussere Umstände nicht vollständig eingehalten werden (z. 8. zu hohe Anzahl Pflicht- oder parkplätze, ÖV-Güteklasse). Soll trotzdem eine möglichst umfas- Die Bauten sind nach den zum Zeitpunkt der Baueingabe geltenden Grenzwerten sende Vorschrift betreffend Nachhaltigkeit festgelegt werden, kann der SIA-Effizienzpfad Energie als Absichtserklärung formuliert und des MINERGIE-P-Standards oder konkrete Zielerreichungsgrade mit der Gemeinde abgesprochen werdes MINERGIE-A-Standards oder den. des MINERGIE Standards, kombiniert mit den Anforderungen des Zusatzpro- Für die MINERGJE-Sstandards ist keine Zertifizierung vorgeschriedukts Minergie-ECO zu realisieren . Wird auf eine Zertifizierung verzichtet, so ben.
Es wird daher auf die Grenzwerte abgestellt. Berücksichtigt ist die Einhaltung der Anforderungen von Minergie-ECO mit einem Fachbe- werden in diesem Fall Heizung/Kühlung, Warmwasser, Elektrizitiit und eine Gewichtung der eingesetzten Energieträger. Für das Zuricht eines externen Büros an die Gemeinde nachzuweisen. satzprodukt „Eco" ist dies nicht möglich, daher ist hier ein Fachbe- Auf eine Komfortlüftung und eine Luftdichtigkeitsprüfung etc. kann verzichtet richt einzureichen. werden. Die gesetzlichen Anforderungen sind mindestens einzuhalten.
b. Wird die Überbauung in Etappen ausgeführt, so ist jede Etappe im festgelegten Standard auszuführen.
Marginalie Reg lerne ntsbesti mm ung Kommentar/ Hinweise
Erneuerbare Energie/ Wär- | 4 |
Der Komfortwärmebedarf ist zu mindestens 80 % mit der Nutzung erneuerbarer Ener- | Erste energetische Abklärungen haben ergeben, dass eine Grund- |
meversorgung | wassernutzung für die Wärme-/ Kälteversorgung der Quartierplan- |
giequellen oder Abwärme zu realisieren. Ein entsprechendes Energiekonzept ist Be- Überbauung sinnvoll ist. standteil der Baugesuchseingabe.
Durchleitungsrechte | 5 |
Durchleitungsrechte für öffentliche Werkleitungen sind innerhalb des QP-Areals zu ge- | Details sind nötigenfalls im Quartierplan-Vertrag zu regeln und al- |
lenfalls im Grundbuch als Grundlast eintragen zu lassen. währen.
§ 9 Lärmschutz
Lärmschutz 1 Für das gesamte QP-Areal gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II.
§ 10 Realisierung/ OP-Vertrag
Realisierungsvorgehen Die Realisierung der Quartierplan-Überbauung hat grunds::itllich im Einvernehmen zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümerinnen des QP-Areals zu erfolgen. Dies betrifft insbesondere den Werkleitungsbau, das Festlegen der Baustellenorganisation bzw. des Baustellenverkehrs und der Bauzeiten.
Ouartierplan-Vertragspunkte (nicht abschliessend aufgeführt
Quartierplan-Vertrag | 2 |
Die Grundeigentümerinnen, resp. Berechtigten haben sich gegenseitig alle für die Rea- | bzw. nur nach Bedarf der Vertragspartner zu regeln}: |
lisierung und für die quartierplanmässige Funktionsfähigkeit der Überbauung erforderli- | Anpassungen an Basisinfrastruktur der Gemeinde |
Fusswegverbindung Römerstrasse - Hinterkirchweg: öffentliches chen Landabtretungen und Dienstbarkeiten bzw. Servitute einzuräumen. Dazu haben sie Gehrecht Erstellung, Unterhalt, Beleuchtung und die Einwohnergemeinde Reinach einen Quartierplan-Vertrag abzuschliessen. Bau-, Grenzbau- und Näherbau- sowie Durchleitungsrechte
u. a. m.
Quartierplan-Reglement "Hinterkirch ", Rein ach 15
Etappierung | 3 |
Wird die Bebauung etappenweise realisiert, so sind die Nebenanlagen wie Parkierung, | Bauphasen der einzelnen Bauten sind zu koordinieren und mög- |
lichst knapp zu halten, damit die Bau-Immissionen für die Nach- Freiflächen, Zufahrten und Wege usw. anteilsmässig so zu erstellen, dass der Bedarf in barschaft zeitlich begrenzt und damit so gering wie möglich bleider jeweiligen Etappe gedeckt ist und eine spätere Realisierung der gesamten Überbau- ben. ung nicht erschwert oder verhindert wird.
Parzellierung Parzellenmutationen innerhalb des QP-Areals sind zulässig. Durch diese darf jedoch die Zielsetzung, die Verwirklichung und die Funktionalität der Quartierplanung nicht in Frage gestellt werden.
§ 11 Abweichungen/ Ausnahmen
Ausnahmen | 1 |
In Abwägung öffentlicher und privater Interessen sowie in Würdigung der besonderen | Ausnahmen bedürfen eines Antrages und einer stichhaltigen Be- |
gründung. Sie werden nach Abwfigung von der Baubewilligungsbeallgemeiner Art Umstände des Einzelfalls kann die Baubewilligungsbehörde Abweichungen von diesen hörde erteilt. Quartierplan-Vorschriften zulassen.
Voraussetzung für a. Für die Gewährung von Ausnahmen ist Voraussetzung, dass kein Widerspruch zum Ausnahmen Zweck und den Zielsetzungen der Planung gemäss § 1 QPR vorliegt. Charakter und Konzept der Überbauung bzw. der Freiflächengestaltung dürfen durch die Ausnahmen nicht beeinträchtigt werden. Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten.
b. Wesentliche Änderungen vom städtebaulichen Konzept, vom architektonischen Er- QP-Mutation erfolgt gemä"ss §§ 37 ff. RBG (gleiches Verfahren wie scheinungsbild, von der Umgebungsgestaltung oder der Erschliessung dürfen nur bei Ersterstellung der Quartierplanung) aufgrund einer Quartierplan-Mutation erfolgen.
Gesamtkonzept für | 3 |
Abweichungen von den Quartierplan-Vorschriften durch bauliche oder gestalterische | Oberstes Ziel ist es, zu jeder Zeit ein städtebauliches Überbauungs- |
Konzept mit guter Qualität und qualitätsvollen Aussenräumen zu Abweichungen Einzelmassnahmen, die entweder für wahren.
das architektonische Erscheinungsbild oder Für zusätzliche Nebenbauten ist ein Gesamtkonzept erforderlich.
das städtebauliche Konzept oder
die Erschliessung oder Das Gesamtkonzept für Abweichungen muss sich an die Rahmen der
die Umgebungsgestaltung Ouartierplan-Vorschriften halten; weitergehende Abweichungen bevon präjudizieller Bedeutung sind, dürfen nur aufgrund eines Gesamtkonzeptes bewil- dürfen einer Mutation der Ouartierplanung. ligt werden. Dieses Gesamtkonzept bedarf der Genehmigung der zuständigen Baubewilligungsbehörde und ist für alle weiteren gleichartigen Abweichungen richtungsweisend. Es ist integrierter Bestandteil des entsprechenden Baugesuches und ist mit diesem öffentlich aufzulegen.
Spätere Änderungen / | 4 |
Allfällige spätere Renovationen und Änderungen von Bauten sowie nachträglich ein- | § 5 Abs. 9 (Sichere Bauweise für Kleintiere und Vögel) gilt auch |
Ergänzungen an Bauten bei späteren Anderungen / Erganzungen der Bauten bzw. angebaute Gebäudeteile dürfen das Gesamtbild der Quartierplan-Überbauung nicht beeinträchtigen. Sie sind in ihren wesentlichen architektonischen Merkmalen und in der Grundstruktur aufeinander abzustimmen. Renovationen, spätere Änderungen und Ergänzungen bedürfen eines Gesamtkonzeptes analog zu § 11 Abs. 3 QPR.
§ 12 Schlussbestimmungen
Überwachung des 1 Der Gemeinderat überwacht die Anwendung dieser Quartierplan-Vorschriften. Das Bau- Vollzugs bewilligungsverfahren gemäss § 120 ff. des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) bzw. § 86 ff. der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) bleibt vorbehalten.
Aufhebung früherer | 2 |
Alle im Widerspruch zu den Quartierplan -Vorschriften stehenden früheren Zonenvor- | Massgebend für die Aufhebung der früheren Zonenvorschriften ist |
Beschlüsse | die Begrenzung des Areals gemäss OP-Perimeter (vgl. Situations- |
schriften gelten für das QP-Areal als aufgehoben. plan).
Inkrafttreten 3 Die Quartierplan-Vorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
Beschlüsse Beschlüsse Gemeinde Beschluss des Gemeinderates: 6. Februar 2018 Beschluss des Einwohnerrates: 27. August 2018 Referendumsfrist: 30. August bis 1. Oktober 2018 Urnenabstimmung: XXX Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr. 36 vom 6. September 2018 Planauflage 6. September bis 5. Oktober 2018 Namens des Gemeinderates ;r2z:, '~~ Melchior Buchs Der Geschäftsleiter /' ~~ Pe er euthardt Kanton Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit Beschluss Nr!OIJ' ,J~ m 2 2, Okt. 2019 Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr.',-3 vom 2 4, Okt. 2019 Bet-l-ö-ntlscl ue iber Die Landschreiberin:
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft Nr. 2019-1402 vom 22. Oktober 2019 Gemeinde Reinach, Quartierplanvorschriften «Hinterkirch»
1. Erläuterungen A. Der Einwohnerrat Reinach hat am 27. August 2018 die Quartierplanvorschriften «Hinterkirch» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan «Situation und Schnitte, 1:500».
Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 340 und 6‘132 mit einer Gesamtfläche von 13‘686 m2. Als maximal zulässige Nutzung sind 17‘400 m2 BGF festgelegt.
B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen.
C. Mit Schreiben vom 26. Februar 2019 unterbreitet der Gemeinderat Reinach die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete und beurkundete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde mit Schreiben vom 29. August 2019 bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgende Erwägung verwiesen.
§ 8 Abs. 3 «Energiestandard» des Quartierplanreglements
Es ist Folgendes zu bemerken: In der Bestimmung ist festgelegt, dass die Quartierplan-Überbauung die Einhaltung der Zielwerte gemäss SIA-Effizienzpfad Energie anstrebt beziehungsweise die Anforderungen von Minergie-ECO einzuhalten sind. Damit sind im Baubewilligungsverfahren die geltenden gesetzlichen Anforderungen des Energiegesetzes im Mindesten zu erfüllen. Eine weitergehende Prüfung im Sinne des angestrebten Effizienzpfads beziehungsweise der Anforderung Minergie-ECO liegt nicht in der Verantwortung der kantonalen Fachstelle Energie. Die Einhaltung der Zielwerte betreffend Energieeffizienz und der Anforderung Minergie-ECO prüft die Gemeinde Reinach gemäss Regelung im Quartierplan-Vertrag.
2. Beschluss ://: 1. Die vom Einwohnerrat Reinach am 27. August 2018 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Hinterkirch» werden gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 55/QP/14/0, 55/ZPS/2/6 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung) und 55/QR/14/0, 55/LES/2/7 (Quartierplanreglement, Mutation zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare des Plans und des Reglements.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.
4. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und der Reglemente (im Internet und in Papierform) die regierungsrätliche Erwägung zu übernehmen.
Verteiler: – Gemeinderat Reinach, 4153 Reinach – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, Postfach, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität, Marc Bohm – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin:
RRB Nr. 2019-1402 vom 22. Oktober 2019 2/2