8.7-7

Organisation und Organe der Integrationstätigkeit

Vom 29.06.2016 (Stand 01.07.2016)

Der Stadtrat,

gestützt auf Art. 12 des Reglements über die Integrationstätigkeit und das Geschäftsreglement des Stadtrats,

erlässt:

Art. 1 Zweck

Dieses Reglement regelt in Umsetzung des Reglements über die Integrationstätigkeit sowie des Integrationsleitbilds die Organisation und Aufgaben der Integrationskommission sowie der Fachstelle Integration und die Zusammenarbeit mit dem Kanton.

Art. 2 Integrationskommission: Grundsatz

Als Begleitgremium für die Umsetzung des Integrationsleitbilds besteht eine ständige Integrationskommission, welche sich insbesondere aus Personen der Politik, der Wirtschaft, den Religionsgemeinschaften und der Migrationsbevölkerung zusammensetzt.

Art. 3 Integrationskommission: Zusammensetzung

Die Integrationskommission besteht aus 12–15 Personen. Die im Parlament in Fraktionsstärke vertretenen Parteien können je ein Mitglied abordnen.

Der Stadtrat wählt die übrigen Mitglieder. Er strebt dabei eine Ausgewogenheit hinsichtlich sozialer und kultureller Herkunft, Geschlecht, Alter und Kenntnissen in Migrationsfragen an.

Im Übrigen konstituiert sich die Kommission selbst.

Art. 4 Integrationskommission: Aufgaben

Die Integrationskommission:

  1. ist Ansprechpartnerin für den Stadtrat und die Fachstelle Integration bei Fragen der Umsetzung des Integrationsleitbilds

  2. entscheidet im Rahmen des bewilligten Kredits über Gesuche um finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen und Projekten über CHF 2'000.00 im Einzelfall

  3. kann grundsätzliche Fragen von sich aus aufgreifen und ihre Vorschläge dem Stadtrat unterbreiten

  4. beurteilt periodisch die Wirkung der Tätigkeit der Fachstelle Integration

Art. 5 Fachstelle Integration

Die Fachstelle Integration:

  1. setzt in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und der Integrationskommission die Integrationspolitik der Stadt Wil um

  2. initiiert, leitet und koordiniert integrationsspezifische Projekte und Massnahmen

  3. vernetzt, unterstützt und berät die in der Stadt Wil tätigen Institutionen und Personen bei integrationsspezifischen Fragen

  4. ist in der Stadtverwaltung, Departement Finanzen, Kultur und Verwaltung, Ansprechperson für Integrationsfragen und sucht hierfür den Kontakt mit allen Dienststellen

  5. leistet im Bereich Migration und Integration Öffentlichkeitsarbeit

  6. übernimmt die administrativen Aufgaben der Integrationskommission der Stadt Wil

  7. pflegt einen aktiven Kontakt zu den Organisationen der Migrantinnen und Migranten und zu den Integrationsstellen von Bund, Kanton und Regionen

  8. unterstützt öffentliche und private Stellen bei Finanzierungsfragen

  9. bearbeitet Beitragsgesuche bis CHF 2'000.00 zuhanden der zuständigen Departementsvorsteherin oder des zuständigen Departementsvorstehers und über CHF 2'000.00 zuhanden der Integrationskommission

Art. 6 Zusammenarbeit

Für die Übernahme der Aufgaben als Regionales Kompetenzzentrum Integration wird mit dem Kanton St.Gallen eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen.

Für die Übernahme von Integrationsaufgaben für die Regionsgemeinden werden mit diesen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarungen können mit einer oder mehreren Gemeinden gemeinsam abgeschlossen werden.

Für die Realisierung einzelner Projekte können zudem mit öffentlichen oder privaten Anbietern Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

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