61.26.25
Notfallradio
Kantonsrat St.Gallen 61.26.25
SJD / Einfache Anfrage SVP-Fraktion vom 16. März 2026
Notfallradio
Antwort der Regierung vom 26. Mai 2026
Die SVP-Fraktion erkundigt sich in ihrer Einfachen Anfrage vom 16. März 2026 nach dem Erhalt des Notfall-Radiosystems (IBBK-System) für die Information der Bevölkerung in Krisenzeiten.
Die Regierung antwortet wie folgt:
Die Regierung teilt die Ansicht, dass in Krisenzeiten die Warnung, Alarmierung und Information der Bevölkerung von zentraler Bedeutung ist. Internationale Erfahrungen, insbesondere im Kontext des Kriegs in der Ukraine, zeigen, dass heute in Konfliktsituationen häufig eher lokale und kurzfristige Aufenthalte in Schutzräumen erforderlich sind. Zudem ist zu erwarten, dass der Gegner im Konfliktfall über die nötigen Fähigkeiten verfügt, Radiosender zu zerstören. Hinzu kommt, dass die Wirksamkeit von Notfallkommunikationssystemen entscheidend von deren Bekanntheit und regelmässiger Nutzung abhängt. Im digitalen Zeitalter ist das Wissen über Notfallradios in der Bevölkerung nicht mehr verbreitet, und entsprechend verfügen auch nicht alle Haushalte über ein solches Empfangsgerät. Um die Bevölkerung im Krisenfall zu alarmieren, braucht es zeitgemässe Methoden, die dem heutigen Medienverhalten Rechnung tragen. Neben der ständigen Bevölkerung in der Schweiz sind zudem auch Touristen über mögliche Gefahren zu informieren.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Welche Haltung nimmt die Regierung zum Erhalt eines Notfallradiosystems ein (insbesondere zur Nutzung von DAB+ als Krisenradio) und weshalb hat sie sich gegen dessen Weiterführung ausgesprochen?
Die Regierung begrüsst in ihrer Antwort zur Vernehmlassung zur Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung vom 16. Januar 2026 die Ausrichtung der Strategie im Allgemeinen. Dezidiert hat sie sich nur gegen die komplette Übernahme der Sirenen durch die Kantone geäussert. Des Weiteren hat sie auf die Dringlichkeit der Weiterentwicklung des geplanten mobilen, breitbandigen Sicherheitskommunikationssystems (MSK) hingewiesen.
2. Teilt die Regierung die Auffassung, dass der Verzicht auf das Notfallradio eine Lücke in der Sicherheits- und Krisenvorsorge hinterlassen könnte – insbesondere im Hinblick auf langandauernde Stromausfälle oder den Ausfall moderner digitaler Kommunikationsmittel?
Mit der «Multikanalstrategie für die Alarmierung und Ereignisinformation» zur Weiterentwicklung des Systems beabsichtigt der Bund, die bereits eingeführten Systeme Sirenen, Alertswiss-Webseite und -App und verbreitungspflichtige Radiomeldungen weiterzuführen. Das System Cell Broadcast soll für die rasche Verbreitung kurzer Textmitteilungen an alle Smartphones in einem betroffenen Gebiet eingeführt werden.
Cell Broadcast erfordert eine Aufrüstung der drei in der Schweiz existierenden Mobilfunknetze mit hochverfügbaren Systemen. Die Aufrüstung und der Betrieb sind von den
Mobilfunkbetreibern zu erbringen (Art. 27 der Verordnung über Fernmeldedienste [SR 784.101.1]). Für die Einführung per 2029 wird ab 2027 ein Verpflichtungskredit beantragt. Weiter soll MSK, welches das derzeitige Polycom-Digitalfunksystem ablösen soll, auf eigene Mobilfunktechnologie aufsetzen und für Drittsysteme geöffnet werden können.
Verbreitungspflichtige Radiomeldungen werden beibehalten, sie bleiben ein wichtiger Zusatzkanal und eine Redundanzebene für Fälle, in denen Mobilnetze und/oder Strom nicht zur Verfügung stehen. Sie sind über DAB+, Webradio, Satellitenradio sowie, nach der zwischenzeitlich erneuten Verlängerung der Konzessionen bis Ende 2031, auch über UKW zu empfangen. In diesem Zusammenhang kommt den verbreitungspflichtigen Radiomeldungen über konzessionierte Anbieter im Rahmen des Service public weiterhin eine zentrale Rolle zu. Vor dem Hintergrund der anstehenden Erneuerung der Konzession der SRG erscheint es sachgerecht, die Bedeutung des Radios als krisenresilienter Informationskanal entsprechend zu berücksichtigen.
Informationen, Warnungen und Alarmierungen sollen zur Verwendung durch Dritte als maschinenlesbare Meldungsformate zur Verfügung gestellt werden. Diese übernehmen die Funktion der bisherigen Schnittstellen zu Partnerkanälen und sind ein zukunftsgerichteter Ansatz, um die Weiterverbreitung durch Drittkanäle sicherzustellen.
Ferner schlägt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz vor, die Notfalltreffpunkte konzeptionell weiterzuentwickeln.
Mit der neuen Strategie würde das System technologisch noch breiter abgestützt, allfällige Ausfälle könnten über andere Verbreitungskanäle kompensiert werden. Die Reichweite würde insbesondere durch Cell Broadcast massiv verbessert werden.
Die Regierung ist der Ansicht, dass über den Multikanalansatz, zusammen mit der Aufrüstung des Mobilfunknetzes der kommerziellen Anbieter sowie der Entwicklung des MSK, ein an die Fortschritte der Technologie, das geänderte Medienverhalten und der Erfahrungen aus der Ukraine zukunftsgerichteter Ansatz gewählt wurde.
Die Regierung hat in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung darauf hingewiesen, dass die Förderung der Ausfallsicherheit bzw. der rechtzeitigen Einführung des neuen Kernsystems sowie der Anpassungen im Bereich Mobilfunk- und Internetübertragung im Zusammenhang mit MSK unabdingbar sind, um die ausfallslose Übertragung von Informationen sicherzustellen.
3. Mit welchen alternativen Mitteln und Massnahmen gedenkt die Regierung sicherzustellen, dass die Bevölkerung im Ereignisfall dennoch zuverlässig und möglichst kosteneffizient informiert und alarmiert werden kann, wenn kein Notfallradio mehr zur Verfügung steht?
Der Bund ist zuständig für die Systeme zur Alarmierung, Warnung und Information der Bevölkerung im Ereignisfall. (Art. 9 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes [SR 520.1; abgekürzt BZG]). Dies umfasst die Sirenen, Alertswiss-App und -Webseite sowie die verbreitungspflichtigen Radiomeldungen. Mit der Teilrevision des BZG (in Kraft seit 1. Januar 2026) wurden noch der Betrieb von Notfalltreffpunkten (NTP) durch die Kantone als verbindlich aufgenommen.
Mit dem Rollout 2021 der NTP im Kanton St.Gallen wurden je NTP ein Polycom Funkgerät, bei Bedarf ein Notstromaggregat sowie ein Behälter mit Signalwesten NTP, DAB+
Radio, Leuchten, Büromaterial und Erste-Hilfe-Koffer abgegeben. Die NTP liegen in der Hoheit der Gemeinden.
4. Beabsichtigt die Regierung im Sinne der Subsidiarität allenfalls eigene kantonale Lösungen (z.B. ein regionales Krisenradio) zu prüfen, um die Versorgungssicherheit bei der Kriseninformation der Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Rolle der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger?
Nein, der Bund ist zuständig für die Systeme zur Alarmierung, Warnung und Information der Bevölkerung im Ereignisfall. Die Entwicklung eigener Lösungen würde hohe Kosten mit sich bringen, die den Anforderungen im Rahmen der geforderten Entlastungs- und Sparpakete zuwiderlaufen würden.
Die Behörden und Einsatzorganisationen zählen aber auch auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, indem sie die Alertswiss-App und -Webseite auf ihrem Smartphone installieren, um Alarmierungen einschliesslich Verhaltensanweisungen zu erhalten und sich gemäss dem empfohlenen Notvorrat ausrüsten.