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Gebühren Parktheater

Nutzungsreglement Parktheater inkl. Gebühren vom 1. Februar 2023 (Stand 03.05.2023)

§ 1 Pauschalgebühren

In den Pauschalgebühren inbegriffen sind der normale Energieverbrauch (Beleuchtung, Lüftung und Heizung), Einrichten und Abräumen von Stühlen und Tischen für Bankett- oder Konzertbestuhlung sowie normale Einrichtungskosten und übliche Reinigung1. In folgenden Räumen sind zusätzlich Beamer, Flip-Chart und Leinwand inbegriffen: Ratssaal, Jurasaal, Lindensaal.

§ 2 Ordentliche Gebühren

Die ordentlichen Gebühren gelangen bei allen Anlässen und Organisationen zur Anwendung, die nicht explizit unter § 5 «Vergünstigte Gebührenansätze» erwähnt sind oder durch spezielle Beschlüsse geregelt werden.

§ 3 Gebühren Parktheater

Alle Kostenpositionen jeweils in Fr.

1. Tag Folgetage Belegungszeit Einrichten, Abbau ab 2. Tag unter 4 Std. und Proben Theatersaal 210 m2 2) 1'000.– 800.– 800.– 200.– Bankettbestuhlung 210 Plätze Konzertbestuhlung 350 Plätze Balkon3) 100 m2 inklusive Konzertbestuhlung 165 Plätze

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

Seitenestrade2) 100 m2 500.– 420.– - -
Bankettbestuhlung 112 Plätze
Foyer 170 m2 500.– 420.– 420.– -

Bankettbestuhlung 168 Plätze Konzertbestuhlung 225 Plätze

Künstlergarderoben pro Raum

40.–

40.–

-

-

Ratssaal 160 m2

600.–

480.–

480.–

-

Bankettbestuhlung 96 Plätze Konzertbestuhlung 120 Plätze

Für Dauerbenutzer gilt 5.3 dieses Nutzungsreglements.

Inkl. 2. Garderoben, vgl. Abs. 4

Seitenestrade und Balkon sind im Mietpreis des Theatersaals inbegriffen. Der Balkon kann nicht separat gemietet werden, die Seitenestrade tageweise.

Jurasaal 110 m2 400.– 320.– 320.– - Bankettbestuhlung 80 Plätze Konzertbestuhlung 70 Plätze Lindensaal 50 m2 200.– 160.– 160.– - Bankettbestuhlung 36 Plätze Konzertbestuhlung 32 Plätze 2 Für die Bereitstellung des Mobiliars, der Technik und für die Reinigung des Raums wird die Raummiete erhoben. Je nach Dauer sowie Art des Anlasses kann die Miete variieren. Die komplette Bühne besteht aus der Hauptbühne (10 m x 10 m), der Seitenestrade und der versenkbaren Vorbühne (1.10 m x 10 m).

Für die Benutzung der Bühne, Technik, Soundanlagen etc. arbeitet die Stadt Grenchen mit einem externen Dienstleister zusammen. Sobald ein Anlass gebucht wird, wird der Veranstalter für dessen Anliegen an die entsprechende Stelle weitergeleitet.

Für die Künstler stehen 7 Garderoben und 2 Aufenthaltsräume zur Verfügung. Im Mietpreis des Theatersaals ist die Benutzung von 2 Garderoben inbegriffen. Alle weiteren Räume werden separat verrechnet.

Bediente Garderobe hat Platz für 600 Jacken und Mäntel. Der Preis pro Jacke/Mantel beträgt Fr. 2.–.

§ 4 Nachtzuschlag

Dauert ein Anlass länger als bis 24.00 Uhr ist pro angefangene Stunde Verlängerung ein Nachtzuschlag von Fr. 100.– zu entrichten.

§ 5 Vergünstigte Gebührenansätze

Städtische Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport und Politik sowie gemeinnützige Institutionen mit Sitz in der Stadt Grenchen erhalten auf den ordentlichen Gebühren gemäss

§ 3 eine Reduktion von 50 Prozent. Als gemeinnützig gelten steuerbefreite Organisationen

gemäss dem Verzeichnis des kantonalen Steueramtes, an welche Zuwendungen steuerlich abziehbar sind. Nicht zur Anwendung gelangen die vergünstigten Tarife, wenn ein Anlass durch die Grenchner Sektion eines Verbandes organisiert, die Kosten aber von der gesamtschweizerischen Organisation getragen werden.

Die nachfolgenden Gebühren für § 5 Abs. 3 und § 6 sind zum Normaltarif zu entrichten, auch wenn bei der Pauschalgebühr eine Reduktion zur Anwendung kommt: Ordentliche Gebühren für Auf- und Abbautage sowie Proben, Gebühren für spezielle Leistungen. Kostenlos ist die Benutzung der Räumlichkeiten für Anlässe der Stadt Grenchen.

Regelmässige wöchentliche Benutzung werktags durch städtische Vereine / Organisationen (für nicht kommerzielle Anlässe):

Ratssaal

Jahresbenutzung bis zu 2 Std.

1’250.–

Jurasaal

Jahresbenutzung bis zu 2 Std.

1’250.–

Lindensaal

Jahresbenutzung bis zu 2 Std.

1’250.–

Räume Theatertrakt UG

pro m2 / Jahr

60.–

Räume Theatertrakt OG

pro m2 / Jahr

70.–

Die Wiederherstellung der Bestuhlung1 und für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen, das heisst Abräumen des Geschirrs/Materialien sowie die Grobreinigung nach dem Anlass, ist Sache der Dauerbenutzer.

Offizielle Vermietungen haben Vorrang, wenn der reservierte Raum an einen Nutzer zu vollen Konditionen vermietet werden kann und der Verein/die Organisation für die Reservierung nicht bereit wäre, die vollen Gebührensätze zu bezahlen. Dem Verein/der Organisation mit vergünstigten Gebührensätzen wird nach Möglichkeit ein anderer geeigneter Raum angeboten.

§ 6 Gebühren für spezielle Leistungen

Nachstehende Gebühren sind immer zu entrichten, auch wenn die Benutzung von Räumen gebührenfrei oder ermässigt ist. Die Verfügbarkeit der benötigten Einrichtungen muss vor dem Anlass mit der Parktheater Gastro AG abgeklärt werden und kann nicht garantiert werden. Müssen Geräte zugemietet werden, erfolgt dies zulasten und auf Rechnung des Mieters. Objekte2: Fr. Grossmonitor Touch-Display 150.– Flipchart, inkl. Stifte 40.– Whiteboard, inkl. Stifte 40.– Pinnwand, inkl. Stecknadeln 40.– Beamer 90.– Moderatorenkoffer 25.– Hellraumprojektor 50.– Klavier (soweit verfügbar; Stimmen nach separater Verrechnung) 50.– Kl. Flügel (soweit verfügbar; Stimmen nach separater Verrechnung) 100.– Konzertflügel (soweit verfügbar; Stimmen nach separater Verrechnung) 250.– Rednerpult 40.– Fotokopien (pro Seite) –.30

Weitere technische Hilfsmittel werden nach Aufwand verrechnet. Ebenso Arbeiten wie: Spezielle Anschlüsse und Verkabelungen Selbstkosten Installation und Bedienung der Geräte nach Zeitaufwand Selbstkosten Spezielle Einrichtungs- und Reinigungskosten nach Zeitaufwand Selbstkosten Spezielle Beleuchtungen Selbstkosten Hilfspersonal und Garderobenbedienung nach Zeitaufwand Selbstkosten

Nach Instruktion des Vermieters (kann je nach Folgenutzung variieren).

I.d.R. vorhanden: 6 Flipcharts, 4 Whiteboards, 6 Pinnwände Internetnutzung in allen Räumen mit bestehendem Public WLAN kostenlos

§ 7 Annullationskosten

Die Annullationskosten betragen

  1. ab Reservationsbestätigung bis 6 Wochen vor dem Anlass: ¼ der Pauschalgebühr

  2. 6 bis 2 Wochen vor dem Anlass: ½ der Pauschalgebühr

  3. weniger als 2 Wochen vor dem Anlass: ganze Pauschalgebühr 2 Wird ein Raum als Schlechtwettervariante zu einem Aussenraum reserviert und wegen schönen Wetters nicht benötigt, so betragen die Annullationskosten ¾ der Pauschalgebühr, auch wenn die Absage am Tage des Anlasses erfolgt.

§ 8 Besondere Bestimmungen

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe von Lokalen besteht nicht.

Alle Räume, Einrichtungen und Dienstleistungen werden durch Parktheater Gastro AG vergeben und verrechnet.

Für die Saalbenutzung werden Pauschalgebühren und Gebühren für spezielle Leistungen gemäss vorstehenden Tarifen erhoben. Als regelmässige wöchentliche Benutzung gilt nur eine solche, die regelmässig wöchentlich über das ganze Jahr (ausser während der Ferienzeit) abgehalten wird und dem Vereins- respektive Organisationszweck dient (ausnahmsweise beträgt die Mindestdauer 1 Quartal).

In Ausnahmefällen können städtische Vereine und gemeinnützige Institutionen gemäss § 5 teilweise von den Pauschalgebühren befreit werden. Gesuche um Gebührenreduktion sind vor Abhaltung eines Anlasses mittels Erlassgesuch (Onlineformular www.grenchen.ch) an das Stadtpräsidium zu richten. Die Gebührenreduktion kann sich auf die Pauschalgebühren allein oder auch auf die Gebühren für spezielle Leistungen erstrecken und gilt pro Verein für maximal einen Anlass (inkl. eine Hauptprobe) pro Jahr im Theatersaal. Städtische Parteien können einmal pro Jahr einen dem Anlass entsprechenden Saal für eine Veranstaltung (GV, Parteiversammlung etc.) kostenlos benutzen. Überdies können Fraktionen ihre Sitzungen unter Berücksichtigung von § 5 Abs. 5 kostenlos abhalten.

Bei besonderen über mehrere Tage dauernden Anlässen kann eine Pauschalgebühr für die gesamte Nutzungsdauer erhoben werden, die vom Grundtarif abweicht. Der Entscheid liegt beim Stadtpräsidium.

Bei Anlässen mit bedienter Garderobe hat der Veranstalter die Differenz zwischen den effektiven Personalkosten und den eingenommenen Garderobengebühren zu übernehmen.

Eingangs- respektive Eintrittskontrollen sind Sache des Veranstalters. Bei speziellen Anlässen wird dem Veranstalter empfohlen, auf eigene Kosten einen professionellen Aufsichtsdienst zu beauftragen.

Die normale Reinigung der Säle ist in der Pauschalgebühr inbegriffen. Bei ausserordentlicher Verunreinigung gehen die Reinigungskosten zu Lasten des Veranstalters.

Für Beschädigungen bei Dekorationen oder zufolge unsachgemässer Benutzung von Räumen und Einrichtungen haftet der Veranstalter.

Der Veranstalter ist verpflichtet, den beauftragten Unterhaltsdienst und die Aufsichtsorgane bei der Aufrechterhaltung der Ordnung nach Erfordernis zu unterstützen.

Generelle Anpassungen der Tarife müssen auch nach erfolgter Anmeldung und bestätigter Reservation akzeptiert werden.

Bei Absage von Veranstaltungen gelten die aufgeführten Annullationskosten. Diese werden auf der Basis der ordentlichen oder vergünstigten Gebührensätze gemäss Absätze 1 bis 3 berechnet, auch wenn für den Anlass eine Gebührenermässigung bewilligt wurde. Spezielle Einrichtungskosten, die zum Zeitpunkt der Absage bereits angefallen sind, sind in jedem Falle geschuldet.

Anlässe im Parktheater dürfen längstens bis 02.00 Uhr dauern. Freinachtbewilligungen für Anlässe, die länger als 00.30 Uhr dauern, sind vom Veranstalter bei der entsprechenden Bewilligungsinstanz der Stadt Grenchen zu beantragen.

Im Übrigen gelten die auf der Bewilligung aufgeführten Bestimmungen.

Allfällige vom Bund oder Kanton erhobene Steuern und Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer) sind in den Gebühren nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Von der Gemeinderatskommission der Stadt Grenchen beschlossen am 1. Februar / 3. Mai 2023 (GRKB Nr. 3537/3583).

Der Stadtpräsident Die Stadtschreiberin François Scheidegger Luzia Meister