413.313.42
Schaffung eines Vorkurses am Kantonalen Arbeitslehrerinnenseminar
KRB vom 26. Januar 1993
Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 36 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986 und § 41 1 Absatz 1 des Kantonsschulgesetzes vom 29. August 1909 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 8. Dezember 1992
beschliesst:
1.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, in den Schuljahren 1993/1994 und 1994/1995 jährlich einen Vorkurs durchzuführen, die Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schneiderinnen- bzw. Schneiderlehre absolviert haben, auf den Eintritt in das kantonale Arbeitslehrerinnenseminar vorbereitet.
2.
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
3.
Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.
Inkrafttreten am 1. Juni 1993