7.2.2-20

Leihgasse / Chrisimatt

Kanton Zug 4_a Gemelnde Baar Legende : Inhalt des Beschlusses Informationsinhalt Bestimmungen Perimeter Bebauungsplan ______ Abzubrechende Gebäude

Bebauungsplan Leihgasse/Chriesimatt

1. Ziel / Zweck

Richtprojekt

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1: 500 Die planerische Absicht des Bebauungsplanes Leihgasse / Chriesimatt besteht darin, Baubereich 5 Voligeschosse Voraussetzungen far einen in städtebaulicher, architektonischer und funktioneller Hinsicht oberstes Vollgeschoss max. 85% Fläche des qualitativ hochstehenden Wohnungsbau 2u schaffen. darunterliagenden Voligeschosses Tiefgarage Richtprojekt

Baubersich 4 Voligeschosse 2, Bebauung/ Masse Abteilung Planung / Bau oberstes Voligescnoss max. 85% Fläche des Begrünter Aussenraum Baar, 17. November 2004/ 3, März 2005 Der Abteilungsleiter ; // W ///__‚_‚„__ darunterliegenden Vollgeschosses 21 For die einzelnsn Baubereiche gelten folgende Grundmasse:

Baubereich 3 Vollgeschosse Vom Gemeinderat genehmigt am 2. März 2005 oberstes Voligeschoss max. 85% Fläche des Wege innerhalb der Siedlung (Lage schematisch) Baubereich Anzahl anrechenbare Kote m.0.M. Der Gemeindsprésident Der Gemeindeschraiber : darunterliegenden Vollgeschosses Vollgeschosse Geschossfiache aGF | OK Gebaude A 5 3750 m2 465.45

AN Z Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Y /»w/ Baubereich 2 Vollgeschosse oberes Vaollgeschoss 100% Flache des darunterliegenden Voilgeschosses NS Bereiche für private Aussenraume (Lage schematisch) 8 CalCb

D 5 4 3 3150 m2 3'600 m2

2'200 m2 465.55 462.35/461.65 457.90

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

Zug, 18. Januar 2005 Der Baudirektor : Hans-Beat Uttinger E 3 2'350 m2 456.70
F2/F3 2/3 2'150 m2 456.30/459.30
Lage Gebaudezwischenraum bereits erstellte Besucherparkplätze G 3 1'650 m2 45860
mind. 6.00 m, max. 8.00 m breit ausserhalb des Bebauungsplanperimeter
Publiziert im Amtsblatt Nr. 10 & 11 H 3 1'650 m2 457 .95
Offentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung
1 3 2'050 m2 456.70
448.85 A-l max. 22550 m2
bescheinigt von der e Ein- und Ausfahrt PW Einstellhalle v gewachsene Terrainkote in Meter über Meer

vom: 11. März 2005 Abteilung Planung / Bau : L5 bis: 11. April 2005 22 Das oberste Voligeschoss darf nicht mehr als 85% der anrechenbaren Geschossfldche des Oberirdische Parkierung (maximal 35 PP) darunter liegenden Vollgeschosses aufweisen. Einzige Ausnahme bildet der Bereich F2, deren Anbindung ans öffentliche Rad- und Fusswegnetz oberstes Vollgeschoss maximal 100% der anrechenbaren Geschossflache des darunter Von Gemeindeversammiung beschlossen am 14, Juni 2005 liegenden Voligeschosses aufweisen darf.

Eine freie, zusatzliche Dachfidchennutzung gemass Der Gemeindeprasident : Der Gemeindeschreiber : $ 16 Abs. 2c V-PBG ist ausgeschlossen. unengeltiches öffentliches Radwegerecht Grundstiicksnummer 23 Ein Transfer von anrechenbarer Geschossflache unter benachbarten Baubereichen ist im NN 4 N R unentgeltliches öffentliches Fusswegerecht Umfang von maximal 15 % zulässig.

N

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Publiziert im Amtsblatt Nr. 27 & 28

Offentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung

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Vorbauten fur Hauszugange sind im Bereich ab OK Terrain bis und mit Erdgeschoss bis

maximal 3 Meter ab Fassadenflucht zulassig und kdnnen die Baubereiche Gberschreiten. Bei bescheinigt von der - vom: 8. Juli 2005 inteme private Fusswegverbindungen den Bauten A, B, C, F, G, H, | haben die Zug4nge auf der Ostseite zu liegen, bei den Bauten D Abteilung Planung /Bau: £~ > und E auf der Westseite der Hauser. bis: 27. Juli 2005 Feuerwehr und allgemeine Notzufahrt 25 Pro Zimmer sind mindestens 0,5 Veloparkplatze zu erstellen.

Davon mussen 50% oberirdisch platziert werden. Oberirdische, gedeckte Veloabstellplätze sind im Bereich der Hauszugange anzuordnen. Bäume (vorwiegend einheimische Baume)

Gestaltung der Bauten, Anlagen und Umgebung Quartierplatz (Lage schematisch) Es gelten folgende erhohten Anforderungen: Objekt: __ Datum: 14.06.2005 a) besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiraume Wendepiatz (als Aussenraum gestaltet und in b) besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild die Umgebung integriert) c) besonders gut gestaitete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene bzw.

Arbeitsplatzqualitat d) besonders gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs-, Garten- und Gemeinschaftsaniagen Oberfléchenentwésserung mit ökalogischer e) zweckmassige arealinterne Fussgangerverbindungen und Anschluss an das gemeindliche Gastaltung (gem. separatem Projekt} Fuss- und Radwegnetz f) gentgend zweckmassig angeordnete Absteiiflachen for Fahrrader und Kinderwagen g) umweitfreundliche Energie- und Wassernutzung

h) hindernisfreies Bauen

3.2 Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einer ersten Etappe ist ein Umgebungsplan tber Schemaschnitt A-A 1:500 das gesamte Areal vorzulegen. Im Umgebungsplan sind die im Bebauungsplan getroffenen Festiegungen bezüglich Fuss- und Radwege, Notzufahrt. Bepflanzung, Quartierplatz, Wendeplatz, Oberfiachenentwasserung mit skoiogischer Gestaltung, begrunte Aussenraume sowie die Bereiche für die privaten Aussenraume zu konkretisieren.

Samtliche Dachflachen sind zu begranen.

33 Die als Quartierplatze bezeichneten Fiachen sind attraktiv zu gestalten und sollen auch als Spielplatze genutzt werden kénnen. Sie sind als zusatzliches Angebot zu den gemass gew. Terrain Bauordnung der Gemeinde Baar erforderlichen Spiefflachen zu erstellen. Die Ausgestaltung und Lage richtet sich nach der definitiven Wegfahrung, welche im Umgebungsplan des Bauprojektes zu konkretisieren ist.

. Schnitt Haus A 34 Es sind vorwiegend einheimische, standortgerechte Baume zu pflanzen. Die Lage der

| Parzellengrenze L Tiefgarage, respektive deren Niveau unter Terrain muss so gewählt werden, dass eine Bepfianzung mit Baumen, wie sie auf dem Bebauungsplan bezeichnet ist, realisiert werden ‚ 13284] /“ kann. f !

Schemaschnitt B-B 1:500 Etappierung

Die Realisierung in Etappen ist moglich. Bauten, Anlagen und Umgebung haben auch bei

& etappierter Realisierung hinsichtlich Massstablichkeit, Gliederung, architektonischem Ausdruck, Materialisierung, Farbgebung und Bepflanzung eine vorzugliche Gesamtwirkung zu erzielen, so dass die Anforderungen gemass Ziffer 3.1 erfulit sind.

443}:5_ —} 8. Erschliessung 51 Die unterirdische Parkierung der Gebaude D, E, F, G, H, t wird über die neue Erschiiessungs- ‘ Schnitt Haus C Schnitt Haus F strasse an die Rigistrasse angeschlossen. Die Gbrigen unterirdischen Parkplatze werden an die 2 - geschossig ! Chriesimattstrasse angeschlossen.

Es kannen innerhalb des Bebauungsplanperimeters maximal 35 oberirdische und 230 unterirdische Parkplatze erstellt werden. Parzellengrenze’ ! Parzellengrenze 52 Eine Baubewilligung kann erst erteilt werden, wenn das Konzept über die Lage der Bushaltestellen EW Baar und Sonnenweg und deren Fusswegerschliessung vorliegt

Schemaschnitt C-C 1:500 6. Bauordnung

458.60 6.1 Soweit der Bebauungsplan keine anderslautenden Bestimmungen enthait, gelten die Vorschriften der Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Rahmen des Ausnahmeparagraphen der Bauordnung kieinere Abweichungen gestatten. Bei Anderungen des Zonenplanes oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu aberprafen.

| 6.2 Der Bebauungsplan Leihgasse / Chriesimatt muss nicht an die laufende Ortsplanungsrevision der Gemeinde Baar angepasst werden.

Schnitt Haus D Schnitt Haus G

Schemaschnitt D-D 1:500

\ Schnitt Haus E Schnitt Haus | Parzellengrenze| Parzellengrenze

Schemaschnitt E-E 1:500

e Haus | Haus F 3 - geschossig Haus F 2 - geschossig [3918]

Schemaschnitt F-F 1:500

456.70

457.90

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? |fi4iéo—— s TT V *77 448,90 da __ 447,63

Haus E | Parzellengrenze |