7.2.2-23

Rigistrasse Ost

Bebauungsplan --:::: Parkierungsnachweis Untergeschoss (Information) Inhalt des Beschlusses (Änderung)

Kanton Zug Gemeinde Saar -1\ ![ '. !: 1 Neufestlegung Baubereich 129

O l:\/4':;f]:::rn Aufhe bung Baubereich 381 Revision Bebauungsplan Rigistrasse Ost 1111111111111 Neufestlegung Balkon- und Abschirmungsbereich

Büelpfatz -- Aufhebung hochstämmige Bäume (schematisch) 1:500 Änderung d er Bestimmungen

Abteilung Planung / Bau Unverä nderte Inhalte Baar, den 8. August 2007 Der Abteilungsleiter: I{,. ~( t~J__ _ E•- •j Geltungsbereich • .H--,rit,,,.. 138 \ Vom Gemeinderat verabscf'liedet am 21.März 2007 Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber. 1:::j: ®}.I I Bezeichnung Baubereich \ Andreas Hotz Walter Llpp I>:!Pill J Zulässige Gesamthö hen

Vorprüfung durch das kantonale Amt lür Raumplanung 1111111111111 Balkon- und Abschirmungsbereich -- Zug, den 23. Mai 2007 / 14. Juni 2007 Der KAnlonsplaner: Rene Hutter 12 PP bestehend ~ Zugangs- und Anlieferungsbereich Publiziert im Amtsblatt Nr. 33 und 34 Öffentllclle Auflage Im Erdgeschoss Rathausstr. 6 bescheinigt von der Abteilung Planung/ Bau vom 17. August 2007 ~ öffentlicher Platzbereich • bis 17.

September 2007 ~ •••••••I Öffentliches Fusswegnetz 149 ◄ ► Zu- und Wegfahrten (oberirdisch) Vom Gemeinderat im vereinfachten Vsrlahren genehmigt am 4. Oktober 2007 1 J Oer Gemeihdepräsident: Der Geme inde_, r _eib . , 1 ( ) 1 Hochstämmig e Bäume (schematisch) •• 40$ / )/ -//, /v . •• 140 -f-- 'il/1:r .

u 405 1 " ' lnfonnatlve Inhalte •• T • Publiziert im Amts latt Nr. 41 und 42 bescheinigt von der Abteilung Planung/ Bau (/.4,' ÖffenUiche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 12.

Oktober 2007 t-------4 Zonengre nze K1/K2 \ :.• \ ·~ ~ bis 3 1. Oktober 2007 1 1 Genehmigte Strassenlinien

Von der Baudirektion des Kantons 2IJg genehmigt am 12<)

l HiO 1 1 1 K111K2 1 .,., ~ ~--~ /- 1t Nov. 2007 . \ ! ~-

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~ ---- Objekt: 32258 Datum: 8.8.2007 ~ .....,. ,,:◄ :.1 , \ .~ ----------- ---- ______, __ ~ ----..::- -~~-,

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Ergänzende Bestimmungen: T 1. Es gelten folgende Grundmasse und Abstellplatzzahlen: Längsschnitt A·A Bau- Voll- Attika- Geschossfläche i in• Wohn- Private Velobereich geschosse geschosse sdlliessfich freie ach- anteil Autoab- abstellgeschossnutzung) stellplätze plätze max. max. max. min. max. mm. Baulinien A 5 1 1'600 m2 50% 16 16 Inhalt des Beschlusses (Änderung) \ ___ _:__ f 1129

e B C 4 4 0 0 300m2 1'600m2 ~ 50% 48% 3 16 3 16 F· j -,f4- Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen ~,.

7 --..,~~ 0 F -- j D 3 0 1'550 m2 20% 15 15 - -• - Total 5'050 m2 40% 50 50 Baulinie zu genehmigen 3248

e 2. Als Gesamthöhe der jeweiligen Baubereiche gilt der senkrechte Abstand zwischen der t- -- j Arl<adenbaulinie zu genehmigen I -- Höhenkote 446.00 m ü.M. und d&11l loöchstgeleqe1 ,en Punkt des Daches der Dachfläche (vgl. §§ ~ 13 • und 49 14 der Verordnung zum Pla nungs- und Baugesetz). Die Gesamthöhe darf nur durch unlefgeo,dnete technische Aufbauten übersclll'itten werden.

e 3. Entlang der Rigistrasse ist im Erdgeschoss der Baubereiche A. C und D eine öffentlich zugängliche Unveränderte Inhalte

F -- j Arkade vorzusehen, welche mindestens die im Baubereich A bestehende Höhe und Breite aufweist. &e-A-rkadn 1110:,..o:; S tötzu11 aolweiseII. Genehmigte Baulinie ... 4. Das Erdgeschoss das Baubereiches Bist als dauernde. öffentliche Durchfahrt mit Durchgang o ffenzuhalten, wobei das bestehende Lichtraumprofil nicht geschmälert werden darf. t- - - j Genehmigte Madenbaufinie ') U 00

5. Alle Bauten sind mit Flachdächern zu versehen. Diese sind zu begrOnen, soweit sie nicht als Terrassen genutzt oder von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie beanspruchl werden. 6. Das Attikageschoss im Baubereich A ist nord- und westseitig um min. 1.50 m von der E ··::3 Gene hmigte Untemiveaubaulinie

Baubereichsbegrenzung zurüdczuversetzen, Informative Inhalte 7. In den Balkon- und Abschirmungsbereichen dürfen bestehende, erweiterte und neue Balkone sowie Lärm- und Sonnenschutzelemente die Baubereiehsbegrenzung um max. 1.20 m überragen. Sie sind feingliedrig auszubilden. E•- •j Geltungsbereich Bebauung splan

8. Alle Bauten sind architektonisch gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und Farben. 1 1 Baubereichsflächen 9. Die Aufstoel<ung des Gebäudes im Baubereich A mit einem Attlkageschoss ist nur zulässig, wenn gleichzettig die Nord- und die Westfassade neu gestaltet und aufgewertet wird. Diese Neugestaltung umfasst in sbesondere die Balkone mit ihren Brüstungen, die Fassadengliederung mit ihrer frag- 1 J Genehmigte Strassenlinien würdigen Symmetrie, dte Materialien und Farben sow'ie den Arkadenbereich einschHesslich Beleuchtung und Beschriftungen. Dabei ist auf ein gutes Zusammenwirken der Massnahmen zu achten, um so der besonderen ortsbaulichen Stellung des Geblludes am BOelplatz gerecht zu werden. 10. Der öffenttiche Platzbereich am B0elplatz, der Zugangs- und Anlieferungsbereich sowie die Vorbereiche entlang der Rigistrasse sind fussgängerfreundlich auszugestalten. Dabei kann eine beschränkte Anzahl öffentticher Kurzzeitabstellplatze integriert werden. 1 1. Zwischen der Rigistrasse und den Baubereichen A und C ist eine Baumreihe vorzusehen. 12. Die oberirdische Zufahrt zu Neubauten in den Baubereichen C und D muss ausser fOr dio Fahrzeuge der Feue,wehr ab Oberdorfstrasse über den Zugangs- und Anlieferungsbereich erfolgen. Direktzufahrten ab Rigistrasse sind solange gestattet, wie die Gebäude Vers. Nr. 387a und 903a bestehen bleiben.

e 13. -Alle Die bestehenden oberirdischen Abstellplätze sind im Zusammenhang mit Neubauten aufzuheben oder in die zu erwetlemde Tiefgarage zu verlegen. Im Bereich des Zugangs- und Anlieferungsbereiches für die Baubereiche C und O dürfen zwei Besucherparkplätze und zwei Parkplätze für die Feuerwehr oberirdisch angeordnet und markiert werden. sofern längs der Oberdor"rstrasse mindestens ein zwei Meter breiter Gehbereich gewährleistel bleibt Die maximale Parl<platzzahl gemilss Ziffer 1 bleibt vorbehalten. 14. Im Erdgeschoss sind überwiegend publikumsorientierte Nutzungen, Gewerbebetriebe oder öffentliche Dienste (Feuerwehr) vorzusehen. Wohnungen sind nicht zulässig. 15. Soweit der Bebauungs- und der Baulinienplan keine anderslautenden Bestimmungen enthalten, gelten die VO<Schriften der jeweiligen Bauordnung . Der Gemeinderat kann im Rahmen des Ausnahmeparagraphen der Bauordnung kleinere Abweichungen gestatten. Bei Änderungen des . - Zonenplanes oder der Bauordnung ist der Bebauungs~ und der Baulinienplan zu 0betprüfen, .