7.2.2-29

Neufeld

. Bestimmungen

Kanton Zug • - Gemeinde Baar Zweck 1. De r Bebauungsplan Neufeld bezweckt: den Bau einer gut gestalteten und verdichteten Wohn- Oberbauung eine besonders gute Gestaltung eines El-geschossigen Hochhauses ---------------~----+---------------------------- ----------------------- - ----------------------,----,---~~ •l¾~i:,[i.:,:::,:_:.:.:.::,::,::,:.:;;:.::,:_::,::,::,::.::,::,::,::,::,~;--1- --------------T- i ------~460.oo CQ<458.2Q die Konzentrat ion e111es red uzierten Gewert>eante1ls

Änderung Bebauungsplan Neufeld auf zwei Einzeloa.uten so...ie das Erdgeschoss der Wohnüberbauung - ------l---+- - - - - -- - - - -- -- -- ------r-:7M- - /\..· 455,00

die Sc:hattung van Quartierplätzen sowie eine rationelle Erschliessung unter Berücks ichti- 450.QQ

1:500 gung dar rückwärtigen Erschliessun,g der Bauten entlang der Zugerstrasse ,

OK449,00

_______ .----------J+------------ ---,--i--,-------''••soc, .OO

Af:Jteilung Planung / Bau Bebauung I Nutzung Baube, eich Vollgesd1oose 2. Es sind folgende ma~imale Grundmasse zulässig:

Atd<agoscho•oo (§SV PBG) G"chossHächer1 aGF (m~) Nutzung ' 440.00

(§7VPBG ) (16VPBG) Baac 8 ~ ~ k~ ln A~k ag~schosg erlaubt '7ffl o\rbe len 4 .00 ' ' ; k@ in Attikageschoss erlaubt N

' ;

""" Arbeiten

Wonnen ,

EG 430.10 EG430.40 EG 431 .20

Vom Gemeinderat verabschiedet am C ' 23"5JO

(dll"l(ll'l min. 1"580 m2 Atitlil>· EG Nutzung ·~-'==---- ----------g~~nsanes l errain

nullen~) Der Gemeindepräsident:

Total rna,. 32'270 min. 32 %. Ar· i>eitsnutzung 420.

Vorprüfung du rch d kantonale Amt für Raumplanung Sch nitt A-A Zug , 22. ruober , 10 Der Kantonsplaner: Rene Hwter 3. Im Baubereich A ist von der Bauherrschaft für die Projektierung eines Bauprojekts üt>er 25 m in Zusammenarbeit mit der Gamemde ein Konku rrenzvertat-ren unter versch e- 1 denen qual.llz lenen Architekturbüros durchzuführen.

FDr 1 ein Gebau<ie unter 25 m Höhe kann die Gemeinde ein Publiziert im Amtsblatt Nr. lt'b-+ Lt C\ Konkurrenzverfahren unter verschii:,dimen qualifizierten Ar-

1

Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 ch itekturbOros verlangen.

vom O3, OE2, 1010 ~ In den Erdgeschossen der Baubereiche C sind Arbeitsnutzungen, sowie ein dem Wohnen dienender GemeiMChaftsra um und Ausstenungen wie Veloanstellplaue, Klnderwa- OK 446.00 -----· -, OK448. 00 1 genabste1111ächen. Technik-.

Wasch- und Lagerräume etc. vorzusehen. Wohnnutzungen und nur individuell nutzbare b;s O3. JAN. 1011 Wohnnebtmräume si nd unzulässig. Im Erdgeschoss des Baubereichs C7/C7.1 ist zwingend t1ine Gastrooomie- I..J----t8---=----1,,--~- . ._ ;:::::::--1·C 3-¾-~+---:-,---... + - -t----::::=::::---t--9 44__9.,_Q;!

- - ! - - - -- - - - - - - - ' -- - ~ -

De;:;,~;• Vom Gemeinderat im verenfachten Verfahren genehmigt am 12, JAN, 2 °"J/e;nde h,e;b,°'_'---, '- nutzung fur die Öffentl chkeit vo,zusehen. Für den Gastro-- noniebetrieb sind ma~irnel 3 oberirdische Besucherparkplatz.e z.ulllissig, dies nebst 2 a!gemein nutz.boce-n Behindertenparl<plätzen. V on den EG-Flächen {total ca. 3500 m2) dQrfen mB.)(. 1'580 m2 fQr Arbeite n und Gastronom,e genutzt werden. Es ist im Minimum ein Gemeinschaf:sraum - - - - - ' - - - - - + - -- ' - - - - - ' -- - t ~

--, . -428..4 von mindestens 80 m2 Grundfläche zu erstellen.

Publiziert im Am latt Nr. 1f 4 Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 _ -_-____--_,_;;;;_,_-"'_-_,~_oo_r_~_•_;_··______________________________c-____ _ __··_-....- 1-__________,---~~_,_ 5.

Haup1gebäude und ausk1agende Gebäudeteile sind nur 7 Innerhalb der Im Plan bezeichneten Baubereiche zulässig. !'III Ausnahme von Grundstack 3921 sind zudem ausser- 420 bescheinigt von der /ibteilung Planung / Bau vom 11. JAN. 1011 halb der Baltlereiche keine Kleinbauten gestatlet. Au5ge-

bis 09. f , 70\\ lt 6. nornmen von dieser Regeli,mg :, nd Entso,gungsanlagen.

Wo neue Arkadenbaulinien fijr das Erdgeschoss festgelegt sfld , mDssen die Erdgeschosse auf die entsprechende 1 Schn itt B-B Flucht gestellt werden. Dam~ ein ge<leckter Eingangsbe- Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am reich en tsteht, haben die Stirnlagsaden der Obergeschosse min. 2 m auszuk ragen . Die lichte Höhe zu den siedlungsintemen Fussgängerverblndungen hat mindestens 2 .4 m zu

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

betragen. Fiir die Realisierung der Bauten gm Im Erdge- 554 655
2 8. APR. 2011 ~choss gegenüber der Baullnle ein Projektlerungsspielraum
553 332)
von O 5 rn. 677 1/
7. In Abweichung zur Bauordnung ist im Bebauungs· 540 571a.1

plangebiet gessmthaft ein minimaler Gewerbeanteil von 32¾ einzuhal1en. Die Nutzungsanteile für Wohnen und Arbeiten kOnnen in Etappen realisiert werden. ,1 8. Beim Baubereich B Ist mit dem Einverständnis des ,,, ElgentOmers GS 2597 ein ZUaammcnbau möglich.

,, Verbindlicher Inhalt 9. Allo Bauten, Anlagen und Freiräume sind architektonisch Gestaltung gut zu gestalten. Besonders hohe Antorderungen gelten für '' 1 den Baubereich A. Für die Gestaltung !Wr Bauten und der ! 2854 1, 1 Inhalt des Beschlusses Freitlächen ist das P1ojekt der Leutwyler Partner Architek• ,,, '' \ 1

ten bzw. Appert 8, 2wahlen Landscnattsarchitekten vr:,m 20.09.2005 wegleitend. / , ''. 1 ,, I Erweiterung Baubereich C7 , 10. Die Erdgesohosslassaden der Baubereiche C sollen vorwiegenc verglast sein.

Dem Kollidie ren von V~eln mit ' ' ,,, '' , I I den grossen Glastrontem ist mit geeigneten Mitteln entge- II 111 11 1111111 11 1 Umpositionierung oberirdische Parkplätze gen zu wirken. ~+-L' , 2856 !

11 . Im Baubereich C werden die StimflMhen der Gebäude J 1 0 / 40 --®- Umpositionierung Feuerwehrzufahrt gemäss dem im Bericht bcxhriobonen Konzept mit kr.'ifligon Farben betont. Dia Farben sollen der Auffindbarkei1 L---- ,,, 1 0

der Eingänge sowie der Identifikation der ganzen Siedlung 1 0

1

Zusätzlicher Baum dienen. Für die Bestimmung der Farben ist eine anerkannt11 Fachp!m~on beizuziehen. f 0 1 , f 1 12.

In den Baubereichen C10, C11 und C12 ist das A1tikage- 2904 orange 1ex1stellen Änderung der Bestlmmung schoss um 1.50 m von der ö~tlichon U,,ngsfassado zurück - i

1 I zunehmen. Au5nahmen sind Treppenhäuser und Lifte , Die

Attikas sind an den Schmalsei1en der Gebäude jeweils bis ,,, an die Fassade zu fuhren . Ausgenommen sind de Baub&- , , I reiche C1, C4 und C7 zur Grabenstrasse Mitte hin. Unveränderte Bestimmungen ! 13.

Die im Plan bezeichneten siediungsintemen Plätze haben ,,, I eine hohe Aufenthallsqualita1 aufzuweisen u,1d sind flexibe l ,, c.. "':J Geltungsbereich nutzba; zu gestalten.

14. Al le Bau ten sind mit Flac hdächern z u ~ersehen. Diese sind zu begrünen, soweit sie nicht \"On Anlagen z.ur Nutzung der Sonnenenergie bEansprucht werden. Alle Dachflächen sind ! ,, I 1 Baubereich A max.

8 Vollgeschosse mit aktiver Regenwas5er-Retention zu versehen. 1 ,,

15 Für die bezeictvie:en Baume und Hecken slnd vorwiegend

2903

1

t

Baubereich B max. 5 Vollgeschosse

einhe imische Arten zu verwenden.

,,' 16, Die Quellbäche Ost und West sild im Bereich des Bebau- ,,, Baubereich C max. 5 Vollgeschosse plus 1 Attikageschoss ungsplanperi meters in Nord-SUdrichtung zu verlegen. An Stelle der ursprünglichen Quellbäche O und W ist l'.Urch , 1 563 Verlegung ein neuer Quellbach gern.

Annang UVB zu , 1 1/ Baubereich C max, 1 Vollgeschoss schatlen. Im . Gewässerbereich- haben die Okologischen ,, Funktionsbezlenungen des Gev1ässers und die Entwlcklungsmögl lchkelten der Flora und FeLna Vorrang.

Grund- ! ,'' 1/ sa1zllch ist nur eine extensive, räumlich zu begrenzeride ,,, ,, ~ Möglichkeit für ober- und unterirdischen Zusammenbau

Erholungsnutzung erlaubt. Im ,Gewässerbereich " sind ke ine bewilligungspfl idltigen Bauten und Anlagen erlaubt. Befestigte Wego sind nieht zugelassen. Die ökologischen ______________, / 1/ Qualitäten sind durch fachge rechte Pflege, Betreuung und loK 448.ool max. Kote OK Rrst Unterhalt nachhal1ig zu s:ohern.

Im Falle einer E1appierung 0 des Bauboroiches C ist bereits mit dor ersten Etappe eine angemessene Übergangsiösung einer Bachgestaltung zu neue Arkadenbaulinien zu genehmigen 9/Stel len. Für die Projektierung des Gewässers sind folgende Aspekte zu berücksichtigen : OK 449_4 0 oberirdische Parkierung Anbindung des Gewassers an das Grundwasser

1612 Meteorwasser oelan(l1 ~ I. retencllert Ins Gewässer geschwun11ene Linienführung des Gewässers

ausgepräg te Breiten· und Tiefenv.ariab ilität

00-0000

interne Erschliessungsfläche

vielfältiges Angebol an Kle instrukturen

Ausbildung untersch iedlicher Böschungsneigungen I /

,, atrukturierte Sohlenausbildung Strassen/Trottoirs stendortgerechte Beptlanzung Wochsel zwischen beschatleten/besonnten Abschnitten

1 Lenkung der Erholungsnu1zung

1 1~ ~ ~ ~ ~ l begrünter Aussenraum 17. Der Gehbereich süd t:ch der Gra~enstrasse Mitte ist fussgängerlreundl ich 2u gestalten. In diesem Bereich darl I / keine Parkierung vorgesehen werden; der Bereich isl baul:::,:_'·\).:l siedlungsinterne Plätze lich entsprechend zu gestaNen. 666

• einheimische Bäume und Hecken (Lage schematisch) Ersch liessung Insgesamt sind max. 4S9 460 Parkplätze, davon max. 68 oberirdisch und -S-7-1 392 in Tiefgaragen zu erstel len. Oberirdische Abstellplätze, sind mit einem sickerfäh!gen Belag zu vers11hen und dDrfen nur in d1m dalür / I I Revitalisierung und Verlegung Gewässer

vorgesehenen Bereichen ers1elli werden. Van den rn~x. 439 4f!O zu erslellenden PP gehören~ 3 14 zum BauDE!raich C. Dia +66- 148 übrigen Parkplätze sind ,' I 1 Fusswegverbindung mit befestigtem Belag nutzungsabhängig auf die Baubareiche A und B ~eneilbar,

1

1

wobei dem Baubereich B maximal65- 71 Parkplifü1:1

zugete lt werde n dOrfen. Die 174 Parkplätze im Bereich

3835 +-,._

I

~ Verkauf, Dienstleistung und Gew&rbe, sind monetär und Fussgängerbereich ohne Pari-,;ierungsmöglichkeiten lenkungswirksam ab def ersten Stunde zu bewirtschaften. 1541

w~ Gewässerbereich 19. Im Baubereich C werden mindas1ens 370 Ve loabstellplätze angeboten. Von den 370 Abstellplätzen sind min. 270 in Veloraumen in den ErdgeschDssen dar GebAude anzuordnen. Die Veloräume müssen In Elngangsnäihe liegen.

~ neue Zufahrtsstrassen 20. Die Grabenstrasse West ist mit einer Wendemöglichkeit für 1 1 Kehrrichtwagen <1u szugestalten. An de r .rüc;kwärtjl;jen Er· 2869 Ein- und Ausfahrt PW Einstellhalle schl lessun11" is1 ein Wendeplatz ror 6 m Lielerwa.;ien vorz.useh11n.

Die Wendepl;Uz.e sind inna1halb der im ? lan ba- ,- 1 z.eichneten Bereiche zu erstellen und in die Umgebungs- 1 00000 öffentliches Radwegrecht gestaltung zu integrieren. '

-.. ---- --- / , ,, 1 ,'

□□□□ öffentliches Fahr-Negrecht 21. Die Umorientierung der Erschliessung das GS Nr. 1612 hat mit dem Bau des Zufenrtsweges zu den Bauboraichen C10 , , und C11 zu erfolgen.

,,, 1: - - - -- - __ _ __ _ _ , ,' 11 I , 0000 öffentliches Fusswegrecht 22. Die im Plan beieichnelen, in Nord-Südrich1ung verlaufenden Fusswege sind mindes1ans 2.0 m breit auszuführen. /' 1 ,, Die in Os1-Westrichtung verlautenoen Fusswege sind min-

---.,.__

/

1

I

,!

568

,,, destens 3.0 m breit auszu1ütiren. 00000 siedlungsinterne Fusswegverbindung 1 1 - --- - -

--- ! --- - , 23. Ausser den In ZINer 22 oeschrlebenen Wegen dürfen keine weiteren befestlgten W09e ausgeführt werden. damit mOg• 0 ,

/ , I )/ I /

I 1826 -®-- ,, 0

JI Feuel'\'-Jehr und allgemeine Notzufahrt liehst grosse, zusammenhängende Freiflädien geschaffen !! 6245·ccc--"---- - - werden. 0 0

! /1 652 Bauordnung 24. Soweit der Bebauungsplan keine anders lautenden Bestimmungon cnth/i.11, gel1on die Vorsohriften der jeweiligen ---;----- , ,

,

;,

Bauord nung. D91 Gemeinderat kann im Sinne von§ 31 V

,

Informationsinhalt

PBG klei nere Abwe ichungen vom Bebauungsplan gestat-

ten. Bei Anderungen des Zonenplans oder der Bauordnung

0

0 ,1 , ------- ist der Bebauungsplan zu DberprOfen.

0

,,

Ri chtprojekt

1

,1 , Tiefgarage Richtprojekt 14.ss4 ,,,! / / 673 ,, /

I Parzellengrenzen ,,) Zonengrenze WA4 I WAS (Zonenplan 2005) N I g -r--;1-,-,:.._:i,,,.------ ,/ ___,/ / • • • kantonale Radstrecke

---.-....J ,.,- / 1

< ) EG 428.90 1 Höhenkote EG (Meereshöhe)

Fusswegverbindung zu Bushaltestelle 0 6 10 20 30 40 50m I I I / / / ,! ,,

1 Hilfslinie Vermassung