7.2.2-37

Inwil Dorf

3164 5 1 2. Der Bebauungsplan setzt sich aus dem Situationsplan im Massstab 1:500 und den nachstehenden Bestimmungen zusammen.

2 3. 18 Das Richtprojekt Bebauung und Erschliessung vom 21.9.2017 sowie das Richtprojekt Umge- 452.60 20 B A bungsgestaltung vom 21.9.2017 sind für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der 1:500 26 14

457

.50

6

gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren

E

D

15

455.15 wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans so- 9 455.25 455. 35

wie des übergeordneten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

Abteilung Planung/Bau 21 8
25
Baar, 18.10.2017 Der Abteilungsleiter: 4347 4
Urs Spillmann 4346

17 3 35068 Geltungsbereich 7 4.

715 2 208a Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aufgrund der Festlegung im Situations- Vom Gemeinderat verabschiedet am 18.10.2017 16 plan.

1 Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: 22 24 23 P1 i.V. Hans Steinmann Walter Lipp 10 Zahl, Lage und äussere Abmessungen der Gebäude 11 Quartierfreiraum gemäss

28 5. QGP Baarermatt Ost C Oberirdische Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der durch Mantellinien begrenzten Baube-

geschoss 2. Unter- 27 reiche A bis I erstellt werden.

Die Mantellinien gehen den Abstandsvorschriften gemäss BO Vorprüfung durch die Baudirektion 452.40 29 36 456.65 37 und PBG vor. Oberirdisch auskragende Bauteile wie Erker u. dgl.

dürfen die Mantellinien nicht Zug, 4.12.2017 Der Baudirektor: 35 47 455.80 überragen. 4350 F

3 Urs Hürlimann 38 2830a 6. Für die Höhenlage der Erdgeschosse ist das Richtprojekt Bebauung und Erschliessung weg- 455.05 G

2 leitend. § 14 V PBG kommt nicht zur Anwendung. 458.60 7. 4348 30

Die maximal zulässigen Gesamthöhen ergeben sich aus den im Situationsplan und den 34 13 Schnitten festgelegten Höhenkoten. Kein Bauteil darf diese Höhenkoten überschreiten. Da-

geschoss 1. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 5.1.2018 bis 5.2.2018

1. Unter- 12 286a 4349 von ausgenommen sind einzelne technisch bedingte Aufbauten wie Kamine und Anlagen zur Publiziert im Amtsblatt Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau 46 Nutzung der Sonnenenergie u.

dgl. 45 40

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39 1202 8.
Urs Spillmann Unterniveaubauten sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. Sie dürfen ausserhalb
31 1202 der Baubereiche nur an den bezeichneten Lagen in Erscheinung treten. Zur Strassenlinie
32 44
33
43 41 längs der Arbachstrasse ist ein Abstand von min. 2.5 m einzuhalten.

42

Arbachstrasse 9. P2 Kleinbauten und Nebengebäude in der Grösse des Richtprojekts dürfen nur in den vorgese- An der Gemeindeversammlung beschlossen am 13.6.2018

4354 P3 58 henen Bereichen erstellt werden. Davon ausgenommen sind gestalterisch gut integrierte, ge- 3841 Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: 711 50 57 59

deckte Veloabstellplätze.

48

49

I

1249

2814a 10. Die maximal zulässigen anrechenbaren Geschossflächen (aGf) werden wie folgt auf die ein-

457.40

zelnen Baubereiche aufgeteilt:

H

4352

310 m2

1'305 m2

4

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

454.10 3842 2815a
Baubereich A Baubereich F
266a 2
51 Baubereich B 710 mBebauungsplan Inwil Dorf,Baubereich
Baar G 1'350 m2
2. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 29.6.2018 bis 19.7.2018 4351 63 60
3843 Baubereich C 615 mBestimmungen
2
Baubereich H 1'075 m2
56 454.70 2816a
Publiziert im Amtsblatt Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau 61 Baubereich D 580 m2 Baubereich I 885 m2
62
52 Baubereich E 1'295 m2 Total 8'125 m2
N 2817a
11.
54 Unter Einhaltung der gesamthaft zulässigen anrechenbaren Geschossfläche sind innerhalb
55 451.40 4353 3844 des Geltungsbereichs Flächenverlagerungen zwischen den Baubereichen um bis zu 5% zu-
53
Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am lässig.

12. Im Baubereich A sind die 2 Fassaden, inKänel Suter • von Abweichung

• Wild • AG zur Fassadenlinie gemäss Ortsbildschutzzonenplan Inwil, auf die Pflichtbaulinien zu stellen.

A 3890 2819

B 2818a

C Nutzweise

D 2198a 13. 0 5 10 20 30 40 50 m Die zulässige Nutzweise ergibt sich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen in der Bau-

3891 2819a 711 ordnung für die Bauzone Kernzone A (KA) und Kernzone B (KB), wobei Abweichungen ge-

6 mäss den nachfolgenden Ziffern 14 bis 16 zulässig sind. 14. In den Baubereichen D bis I darf der minimale Gewerbeanteil von 40% um max.

20% reduziert werden, wenn im Ausmass der Reduktion preisgünstige Wohnungen im Sinne des kan- Verbindlicher Inhalt Bebauungsplan tonalen Wohnraumförderungsgesetztes realisiert und die Wohnungen zu diesem Zweck er- Perimeter Art. Schnitte halten werden. 455.25 455.05

15. 454.10 In den Erdgeschossen der Baubereiche A und C sowie in den zum Hofbereich orientierten Geltungsbereich 4 452.60 452.40

E F H 451.40 Räumen im Erdgeschoss des Baubereichs B sind publikumsorientierte Gewerbenutzungen

anzuordnen. Baubereiche ca. 16.50

16.

ca. 16.80 In den Erdgeschossen der Baubereiche D, E, F, H und I sowie in den vom Hofbereich abge-

ca. 16.20 A Baubereiche für Hauptgebäude mit Mantellinien und Bezeichnung 5 wandten Räumen im Baubereich B sind Wohnnutzungen zulässig.

455.35 Maximale Gesamthöhen (in m ü.M.) 7 Gestaltung Grienbach 17. Bauten, Anlagen und Freiflächen sind sowohl für sich als auch in Bezug zu ihrer baulichen Sichtbarkeit von

Unterniveaubauten zulässig 8 und landschaftlichen Umgebung im Sinne der qualitativen Anforderungen von § 17 BO besonders gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und Farben. Kleinbauten / Nebengebäude 9 18. Schnitt A - A Gebäudegruppen sind bezüglich architektonischem Ausdruck, Materialisierung, Farbgebung,

usw. differenziert zu gestalten. Folgende Baubereiche bilden jeweils eine Gebäudegruppe: Pflichtbaulinien für Hauptgebäude 12 - Gruppe 1: Baubereiche A, B, C, D und Schutzobjekt 458.60 11 Koordinatenpunkte 457.40 - Gruppe 2: Baubereiche G und I

455.80 455.35 C G I 454.70 - Gruppe 3: Baubereiche E, F und H

Grün- und Freiräume D 19. Für die Gebäudegruppe 1 gilt: ca. 18.60

ca. 16.30

- die Gebäude sind differenziert zu gestalten; Freiflächen 21 ca. 14.80

  • die Gebäude haben sich bezüglich Fassadengestaltung, Materialisierung und Farbgebung Hofbereich 21 Treppenbesonders gut in das bauliche Umfeld zu integrieren. Ein besonderes Augenmerk gilt der anlage Tiefgaragezufahrt Erschliessungs- sorgfältigen Detailausbildung der Dachränder und Fensteröffnungen, welche auf wenige strasse

    Fenstertypen zu reduzieren sind. Die Sockelpartie des Gebäudes A ist so auszubilden, Grundstück GS Nr. 1249 31 Grienbach dass ein besonders guter Bezug zur Arbachstrasse und zum Platz erreicht wird; Bäume (Lage und Anzahl der Bäume schematisch) 22 - es sind nur Schrägdächer zulässig;

  • im Erdgeschoss kann unter Voraussetzung einer besonders guten Fassadengestaltung von Erschliessung Schnitt B - B § 34 Abs. 5 lit e BO abgewichen werden. In den Obergeschossen sind die Fenster so auszubilden, dass sie als stehende Rechtecke ausgebildet sind; Erschliessungsflächen Bestehendes Gebäude, Assek.-Nr. 266a Die besonders gute Gestaltung dieser Gebäudegruppe ist im Sinne von § 34 BO und den

457.50 vorstehenden Ergänzungen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sicherzustellen. Arealzufahrt / Zufahrt Parkplätze 23 456.65 20. Die Gebäude der Gruppen 2 und 3 sind mit Flachdächern zu versehen.

Diese sind extensiv Bebauungsplan Inwil Dorf, Baar B

C zu begrünen und dürfen nicht Bestimmungen als Terrassen genutzt werden. Auf die Dachbegrünung kann im Erschliessung weitere Grundstücke 23 Bereich von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie verzichtet werden. ca. 14.40

ca. 15.90

21. Die Umgebung ist gemäss dem Richtprojekt Umgebung differenziert zu gestalten und in un- Zu- und Wegfahrt zur gemeinsamen Tiefgarage (Lage schematisch) 24 Kleinbaute terschiedlich nutzbare Zonen zu gliedern. 22.

Erschliessungs- An schematisch bezeichneter Lage sind Bäume zu pflanzen. Im Bereich der Tiefgarage ist für Wendeplatz 24 strasse Bäume ein genügend grosser Wurzelraum zu gewährleisten.

Bei der Umgebungsgestaltung der Freiräume sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden. Grienbach

P Oberirdische Parkplätze (Lage schematisch) 25 3 Suter • von Känel • Wild • AG

Öffentliche Fusswege (Lage schematisch) 27 Erschliessung 23. Schnitt C - C Die Arealzufahrt hat ab der Arbachstrasse zu erfolgen. Die Strasse ist so zu planen, dass an Brücke für Fussgänger (min.

2 m breit) 28 bezeichneter Stelle die Erschliessung weiterer Grundstücke möglich ist. Die Erschliessungsflächen sind so zu gestalten, dass tiefe Fahrgeschwindigkeiten sichergestellt werden. 24. Umwelt Die Zu- und Wegfahrt zur gemeinsamen unterirdischen Einstellhalle hat an schematisch be-

Schützenswertes Gebäude, Assek.-Nr. 286a

zeichneter Lage zu erfolgen. Die Tiefgaragenzufahrt ist zusammen mit einem platzartigen

Grienbach

455.15

Wendebereich gut in die Umgebung zu integrieren.

25. Für die Baubereiche A bis I, das Schutzobjekt (Assek-Nr. 286a) sowie das Restaurant auf Gewässerraum 28 A dem Grundstück GS Nr. 799 sind in der unterirdischen Einstellhalle maximal 130 Parkfelder ca. 11.50

für Bewohner, Angestellte und Besucher zulässig. An dem im Situationsplan bezeichneten Standort P1 dürfen maximal 10 oberirdische Parkfelder für Besucher des Restaurants (GS Nr. Informativer Inhalt Bebauungsplan Erschliessungsstrasse 799) erstellt werden. An den Standorten P2 und P3 dürfen jeweils 4 Parkfelder für Besucher

Bestehende Gebäude

realisiert werden. Die 6 Parkplätze des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück GS Nr.

Grienbach

1249 besitzen Bestandesgarantie. Bei baulichen Änderungen im Sinne von Ziffer 32 dieser

Schutzobjekt gemäss Ortsbildschutzzonenplan/

Bestimmungen, ist das zulässige Parkplatzangebot gemäss VSS-Norm neu zu bestimmen.

Schützenswertes Gebäude gemäss kantonalem Inventar

26.

Es sind mindestens 178 Veloabstellplätze zu erstellen. Davon ist mindestens 1/3 gedeckt in der Nähe der Hauszugänge anzuordnen.

Wald

27.

Schnitt D - D

Die im Bebauungsplan eingetragenen öffentlichen Fusswege müssen zu Lasten der Grundei-

Abzubrechende Gebäude

gentümer erstellt und unterhalten werden. Die unentgeltlichen Fusswegrechte zugunsten der

Öffentlichkeit sind zu Lasten der Grundeigentümer im Grundbuch einzutragen. Aussentreppe

Koordinaten

Umwelt

Treppenanlage zur Überwindung von Niveauunterschied

28.

Der im Situationsplan ausgeschiedene Gewässerraum des Grienbachs ist naturnah zu gestal- Pkt. x - Koordinate y - Koordinate Pkt. x - Koordinate y - Koordinate Pkt. x - Koordinate y - Koordinate Pkt. x - Koordinate y - Koordinate ten und extensiv zu bewirtschaften. Mit Ausnahme der bezeichneten Fusswegverbindung dür- Genehmigte Strassenlinie fen keine Anlagen innerhalb des Gewässerraums erstellt werden.

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1 1226303.202 2682920.997 17 1226286.299 2682868.048 33 1226246.051 2682843.566 49 1226234.720 2682852.141 29.
2 1226302.141 2682929.904 18 1226302.028 2682841.440 34 1226255.993 2682842.541 50 1226235.026 2682855.102

Das Gebiet ist unter Beachtung der erforderlichen Retentionsmassnahmen im Trennsystem Zu genehmigende Spezialbaulinie für Gewässerraum (seperates Verfahren) zu entwässern.

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3 1226287.743 2682928.190 19 1226303.536 2682856.063 35 1226266.293 2682841.478 51 1226225.452 2682856.089
Statische Waldgrenze 4 1226288.804 2682919.283 20 1226299.439 2682853.864 36 1226267.367 2682869.838 52 1226216.524 2682857.011
5 1226304.104 2682900.044 21 1226288.998 2682857.562 37 1226266.143 2682885.792 53 1226213.142 2682857.359 Schlussbestimmungen
30.
Öffentliche Fusswege ausserhalb Geltungsbereich 6 1226299.263 2682914.346 22 1226279.464 2682858.545 38 1226263.500 2682885.589 54 1226215.521 2682847.287 Mit einem ersten Baugesuch sind ein detaillierter Umgebungsplan sowie ein Konzept zur Re-
7 1226284.674 2682909.414 23 1226278.317 2682847.426 39 1226249.097 2682884.488 55 1226211.654 2682842.936 tention über den gesamten Geltungsbereich zur Bewilligung einzureichen. Der Umgebungs-
Aussenkante Untergeschoss 8 1226288.974 2682896.695 24 1226277.955 2682843.923 40 1226249.240 2682882.624 56 1226220.905 2682841.982 plan beinhaltet insbesondere auch einen sorgfältig geplanten Platzbereich zwischen den Ge-
9 1226295.847 2682897.252 25 1226287.898 2682842.897 41 1226243.463 2682884.058 57 1226236.960 2682868.977 bäuden A, B, C und Riegelhaus.
Entsorgungsstelle 10 1226274.525 2682892.623 26 1226298.198 2682841.835 42 1226243.606 2682882.193 58 1226238.479 2682883.709

31. Bei Bauabsichten auf dem Grundstück GS Nr. 1249 muss der Bebauungsplan Inwil Dorf revi-

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

11 1226273.569 2682905.087 27 1226270.123 2682841.083 43 1226244.428 2682871.437 59 1226238.632 2682885.191 diert werden. Davon ausgenommen sind Renovationen sowie untergeordnete Erweiterungen
Hydrant 12 1226256.120 2682903.748 28 1226271.631 2682855.706 44 1226244.683 2682868.105 60 1226225.001 2682885.099 am bestehenden Gebäude und Veränderungen an der Umgebung, die den Zonenbestim-
13 1226257.077 2682891.284 29 1226267.534 2682853.507 45 1226250.066 2682871.869 61 1226222.120 2682886.894
mungen entsprechen.
Bushaltestelle Ebel 32.

Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen

14

1226299.326

2682871.589

30

1226257.093

2682857.205

46

1226250.321

2682868.536

62

1226220.447

2682870.680

15

1226295.129

2682887.029

31

1226247.559

2682858.188

47

1226264.720

2682869.636

63

1226223.481

2682870.367

Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. Entwässerungsanlage mit Leitungen (Lage schematisch) 33. 16 1226282.101 2682883.488 32 1226246.412 2682847.068 48 1226233.538 2682840.679 Der Gemeinderat kann kleine Änderungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 40 Abs. 1 Bst. a PBG beschliessen (einfaches Verfahren).

Bei Änderungen des Zonenplanes und/oder Hinweis: Die auf dem Plan aufgeführten Koorinaten der Baubereichseckpunkte beziehen sich auf den Datensatz der amtlichen Vermessung vom 7.11.2016. Bei einer Neuvermessung des Gemeindegebiets sind die Koordinaten zu transformieren. Die innerhalb des Planungsperimeters dargestellten Grundstücksgrenzen beruhen auf der Mutation vom XX.XX.XXXX. der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen. 34. Der Bebauungsplan Inwil Dorf tritt mit der kantonalen

Genehmigung in Kraft. N