7.2.2-24

Bebauungsplan «Klostermatt»

l ---- Gemeinde Cham Kanton Zug Bestimmungen 0 5 10 20 30 40 50m

1. Zweck Der Bebauungsplan Klostermatt bezweckt: die Voraussetzungen für eine in städtebaulicher. architektonischer und funktioneller Hinsicht qualitativ

Bebauungsplan hochstehende Wohnüberbauung zu schaffen. eine hohe Freiraumqualität. die Sicherstellung des Lärmschutzes im bebauungsplanpflichtigen Gebiet sowie die denkma !pflegerische Eingliederung des bestehenden Bauernhauses in die neue Siedlungsstruktur. Klostermatt 2. Bebauung 2 .1 Dem Bebauungsplan liegt ein Rrchtprojekt zu Grunde. Die Baubereiche sind entsprechend diesem Projekt mit einer

1:500 2.2 Mantellinie von ca . 1 .5 m definiert, damit für die Platzierung der Gebäude ein Spielraum besteht. Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit. Formensprache, Gliederung, Materialwahl , Farbgebung und Bepflanzung eine vorzügliche Gesamtwirkung erzielt wird. 2.3 überirdische Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichneten Baubereichen 1 33.29 "· "· erstellt werden. Auf den Dachgeschossen sind Kaminummauerungen mit angrenzenden Abstellräumen im Umfang von maximal 12m2 pro Kamin ausserhalb der Dachgeschoss-Mantellinien gestattet. '',.

o, ol 2.4 Die für die Baubereiche festgelegte maximale Höhe des Dachrands darf nur durch untergeordnete technische Aufbauten Cil ; W"Ofm"1!"

~ ff/0 \\ g/ ~, / olg· (Uftüberfahrten, Lüftungsrohre, Kaminummauerungen, etc.) überschritten werden. 2.5 Unter Einhaltung der für die Baubereiche festgelegten Gebäudehöhen sind die Geschosshöhen frei einteilbar. y Datum· 06.11.2009 2.6 Die Dachgeschosse sind im Bebauungsplan festgelegt. Die Flächen der Räume des Dachgeschosses des 0 Rev. Datum: 27.04.2010 Baubereichs C machen maximal 75 % der Räume des jeweiligen darunter liegenden Vollgeschosses aus.

Die Flächen / / 01 %1 der Räume der einzelnen Dachgeschosse der übrigen Baubereiche machen maxima 1 70 % der Räume des jeweiligen darunter liegenden Vollgeschosses aus. Die Dachgeschosse gelten somit als Vollgeschosse (siehe§ 8 Abs . 2 V PBG) . 0\ S~elplatz Vom Gemeinderat beschlossen am: 17.11.2009 2.7 Dachflächen sind in die architektonische Gesamtgesta ltung der Gebäude einzubeziehen.

Sie sind extensiv zu begrünen, \ O· uiee Kl>emat 1sch

Der Gemeindepräsident: Bruno Werder Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis sofern diese nicht als Aufenthaltsflächen genutzt werden. o1 01 2.8 Der neue Baukörper beim geschützten Bauernhaus (Baufeld F) muss typologisch und gestalterisch einem bäuerlichen Okonomiegebäude entsprechen. oi 3. Nu t zung A1 Von der Baudirektion vorgeprüft am: 17.03.2010 Der Baudirektor: Heinz Tännler 3.1 Es sind Wohnungen und nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig .

Der minimale Wohnanteil liegt / i\ bei 80%. 3.2 In den Baubereichen A - E sind ein Untergeschoss , drei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss (als weiteres Vollgeschoss) zulässig. Die Ausgestaltung der Dachgeschosse ist in Ziffer 2.6 festgelegt. \ 1. Publikation im Amtsblatt 1. Öffentliche Auflage in der Abteilung Planung und Hochbau 4. Er schliessung i 4.1 Die Erschliessung des Siedlungsgebietes erfolgt gemäss dem Quartiergestaltungsplan vom 01.09.2009 von der \ Nr.: 21 und 22 Vom: 28.05.2010 Hünenbergerstrasse . 4.2 Nebenanlagen wie Beleuchtung, Signalisation usw.

im Bereich des Grundstückes GS 3147 . welche zur Kantonsstrasse Vom: 28.05.2010 und 04.06.2010 Bis: 26.06.2010 gehören. müssen geduldet werden. 4.3 Mit dem Bezug der ersten Etappe der Oberbauung sind auch im Wesentlichen die Aus- und Neubauten der

An der Urnenabstimmung beschlossen am: 28 .11.2010 Verkehrsanlagen im Bereich des Grundstückes GS 3147 fertig zu stellen 4.4 Die Bushaltestelle auf der Nordseite der Hünenbergerstrasse ist für den Zeitpunkt nach der Inbetriebnahme der \ \ f', Der Gemeindepräsident: Bruno Werder Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis Umfahrung Cham -Hünenberg in eine Fahrbahnhaltestelle umzugestalten .

Die Fläche der dannzumal aufgehobenen Busbucht ist in eine Grunfläche umzugestalten. A 1 1 1 2. Publikation im Amtsblatt 2.

Öffentliche Auflage in der Abteilung Planung und Hochbau 5. 5.1 Parkierung Die maximal zulässige Anzahl Parkfelder für die Baubereiche A - H für Bewohner beträgt 250 Parkfelder. Sämtliche 0 o 04.

1 A Parkfelder müssen unterirdisch angeordnet werden . 23.15 , .oo 7. 17.70 O 29.15 Nr.: Vom: 5.2 Für die Besucher sind mindestens 10 % der Anzahl Bewohnerparkp1ätze zu erstellen . Davon sind max. 10 Parkfelder oberirdisch am bezeichneten Standort zulässig . Weitere Besucherparkfelder sird unterirdisch anzuordnen . 5.3 Es sind mindestens 646 Zweiradabstellplätze (inkl. Abstellplätze für Besucher) zu erstellen.

MiOOestens 1/ 3 der 0 Vom: Bis: N Zweiradabstellplätze sind in Eingangsnähe anzuordnen und gedeckt auszubilden . 8 II J,-- \ "'"'"':,:: 6.

Aussenrau m o q. Vc,n, Rt.:t!iert:1 1"1t;Srl'!t / Von der Baudirektion des Kantons Zug genehm igt am: 80 ,ff1g◊OOOOOO 0 6.1 Das Umgebungskonzept vom 06.11 2009 ist ein verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans. 6.2 Die Lage der Fuss- und Fahrwege sowie der Aussenparkplätze ist schematisch. 2 8. FEB. 2011 6.3 Es sind vorwiegend einheimische, standort.gerechte Pflanzen zu verwenden. Rasen und Wiesenflächen siOO als artenreiche Vegetationsflächen zu erstellen und zu unterhalten .

r- -------

6.4

Die gemäss Zonenplan der Gemeinde Cham und§ 11 Abs. 4 Bauordnung Cham verlangte Freifläche von 15 % der

Bebauungsptanperimetersausgewiesen. Die Ausgestaltung ist im Umgebungskonzept vom 06.11 .2009 festgehalten . In

g

der Freifläche sind an den im Bebauungsplan markierten Stel len Wege und Spielp lätze sowie Massnahmen betreffend

1

Versickerung uOO Retention zulässig. Das Anbringen von mobilen Einrichtungen und Fahmisbauten in der Freifläche ist

1

zulässig . Die Freiflächen sind öffentlich zugänglich aber nicht öffentlich nuubar. Der Grundeigentümer der Grundstücke 8 2'.55 1 Legende Nr 3147 und Nr. 24, GB Cham, und die Gemeinde Cham schliessen eine entsprechende Vereinbarung ab.

7. Entwässerung und Siedlungsökologie Inhalt des Beschlusses Weiterführung der Erschliessungs- 7 .1 Das Meteorwasser ist soweit als möglich versickern zu lassen oder wenn nötig mittels Retentionsbecken gedrosselt der Kanalisation zukommen zu lassen. II

7 .2 Der bestehende Bach dient als Retentionsvolumen für die Entwässerung der Baubereiche A. B. C, D und E. 0000000000000000000 000 °

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

Perimeter Bebauungsplan strasse gemäss Teilrichtplan Verkehr 0 0
7 .3 Im Fall einer grossräumigen Freilegung des bestehenden Bachs wird der Bach auch im Bereich des Spielplatzes 0 0
vom 20.03.2007 ◊
freigelegt und in die Spielplatzlandschaft integriert. 0
0 0
Baubereich A
0 0
aGF 4'100 m 2 max. f ooooooooj Fusswege
8. Umwelt 0 ~ 0
~ 0
8.1 Lärmschutzwände ocler Lärmschutzwälle sind im Interesse des Ortsbildes nicht zulässig. Der Lärmschutz ist durch 0 000000000

Baubereich B aGF 4'100 m 2 max. poooooJ Kombinierter Fuss-/Radweg Anordnung der lärmempfiOOlichen Räume auf der lärmabgewandten Seite des Gebäudes oder durch bauliche oder gestalterische Massnahmen am Gebäude sicherzustellen . 8.2 Die im Lärmgutachten vom 25.9 .2009 detai lliert festgehaltenen Massnahmen zur Einhaltung der bunclesrechtlichen Übertragung ins Eigent um von Planungswerte sind im vorliegenden Bebauungsplan Teil der Konzeption und müssen eingehalten werden . Baubereich C Einwohnergemeinde Cham bzw. 8.3 Neubauten sind nachdem Minergiestandard zu erstellen . Vorbehalten bleiben Änderungen der Energievorschriften von aGF 4'600 m 2 max. Kanton Zug oder Einräumung eines Bund und Kanton. pooooooo~ unentgeltlichen, öffentlichen Wegrechts 9. Schl ussbestimmu n gen Baubereich D Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält. gelten die Vorschriften der jeweiligen aGF 4'100 m 2 max. Freifläche (Ziff. 6.4) Bauordnung und des Zonenplanes der Gemeinde Cham .

Der Gemeinderat kann kleinere Abweichungen bzw . Ausnahmen vom Bebauungsplan bewilligen. Der Informationsinhalt gemäss Legende und die Eintragungen ausserhalb des Baubereich E Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich. aGF 6'500 m 2 max. Entsorgungsstelle "· 25.60

Baubereich F Gemeinschaftsraum 1 Geschoss, aGF 100 m 2 max. EG 42 . Baubereich G OK 439.50 1 Geschoss, Gemeinschaftsraum 1nfo rmationsin halt 100 m 2 max. ·- -- ·- ·- -- ·- -- -- - Strassenprojekt ., . . . . .

.. 1 Geschoss, Entsorgungsstelle .·.·.·.·.·.·.·. ....... ,.. ~ .·.•.·.·.•.·.·.• ....... .

Dachgeschoss (Ziff. 3.2) 11/V'J Bushaltestelle

Hochhecke mit zu erhaltenden r0Z0j Bäumen Hünen bergerstrasse 0 EG 428.50 max. Erdgeschoss Höhe m.ü.M. 0 max. Dachrand Höhe m.ü.M OK442.20 Begrünter Freiraum "' ~

CD

Zu- und Wegfahrten CD Spiel- und Begegnungsbereich ~

überirdische Parkplätze ·"' C .c 0 Gewässer, offener Bach

\ssoss (unversiegelt) 1 1 (/)

,, Tiefgarage

Gedeckte Veloabstellplätze Lage schematisch Versickerungs- und Retentionsraum

Bestehendes Bauernhaus, denkmalgeschützt 1 • 1 • 1 •

1 • - Erschlie ssu n gsfläche poooo--+i Weiterführung des Trottoirs bis zur Bushaltestelle Enikerweg 1 ---- ------ 1 •

1 SchnittA-A 1:500