Fonte: thalwil.ch

600.2

Gebührenreglement

SR-Nummer: 600.2

Gebührenreglement der Politischen Gemeinde Thalwil 1. Januar 2022

14) Die in diesem Reglement enthaltenen Personenbezeichnungen gelten sowohl für männliche als auch weibliche Personen.

l. Allgemeine Bestimmungen

Art. I 14) Zweck

Gestützt auf Art. 5 der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Thalwil vom 7. Dezember 2017 erlässt der Gemeinderat folgendes Gebührenreglement.

Il. Vemaltung allgemein

Art. 2 Schreibgebühren

Für die erste Ausfertigung (elektronisch oder auf Papier), pro Seite Format A4 Fr. 15.00 Für höchstens bis zur Hälfte beschriebene Seiten (ohne Unterschriffenteil undKostenaufsteIIung) Fr. 10.OO

Art. 3 Kopien

Papierausdruck, je Seite Format A4, schwarz-weiss Format A4, farbig Format A3, schwarz-weiss Format A3, farbig Papierausdruck, je m2 Format grösser A3, schwarz-weiss 9.00 Format grösser A3, farbig 21 .OO Plakatpapier, schwarz-weiss 38.00 Plakatpapier, farbig 42.00

Art. 4 Scannen, Laminieren, Bearbeiten

Scannen je Seite Format bis A3 1 .OO Scanne je m2 Format grösser A3 12.00 Laminieren je Seite bis Format A3 2.00 Bearbeiten pro Stunde (binden, falten, digital bearbeiten) 75.00

Art. 5 Drucksachen

Verordnungen, Reglemente und Broschüren der Gemeinde gebührenfrei Gebührenregiement Gemeinde Thalwil Pläne Ortsplan 15.00 Bauordnung, Zonenplan, Kernzonenplan 10.OO

Art. 6 Gesuch um Informationszugang gemäss § 20 IDG

Informationsgesuche zu eigenen Personendaten der gesuchstellenden Person gebührenfrei Reproduktionen Fotokopie im Format A4 oder A3 * ab Einzelblattvorlage bis A3, pro Seite 1.50

*

ab besonderen

Vorlagenformaten,

ab gebundenen

Vorlagen

oder

ab schlechter

Vorlagenqualität,

pro Seite

2.00

Elektronische Kopie Online übermittelt (falls die Dokumente nicht bereits in elektronischer Form vorliegen)

  • ab Einzelblattvorlage bis A3, pro Seite Fr. 1 . OO

  • ab besonderen Vorlagenformaten, ab gebundenen Vorlagen oder ab schlechter Vorlagenqualität, pro Seite Fr. 2.00 Gespeichert auf Datenträger zusätzlich zum Seitenpreis Fr. 35.00 Papierabzüqe von Fotografien, Film, 16 oder 35mm kopiert auf Datenträger sowie alle weiteren Kopien, die durch externe Partnerfirmen angefertigt werden müssen nach Offerte Prüfung und Vorbereitunq von amtlichen Dokumenten für die Gewährung des Zugangs sowie Teilnahme am Informationszuqanq Arbeitsaufwand für die Prüfung und die Vorbereitung von amtlichen Dokumenten, pro Stunde IOO.OO Teilnahme am Informationszugang, pro Stunde 100.OO

Art. 7 Spesen aller Art

Porti, Telefon, Fax nach Aufwand Zustellgebühren nach Aufwand

Art. 8 Fahrzeuge

Fahrzeugspesen pro km 1 .OO

Art. 9 Aufbewahrungen

Aufbewahrunq von Kautionen von Ausländern ohne anerkannte oder qültiqe Ausweisschrifi jährlich pro 1'OOO.OO Franken Fr. 5.00 jährlich unter 1'OOO.OO Franken Fr. 5.00 oder pauschal, höchstens aber Fr. 20.00 Aufbewahrunq von Wertschriften in privatem Interesse (vormundschaffliche Vermöqensverwaltunq ausgenommen) jährlich pro 1'OOO.OO Franken Fr. 5.00 jährlich unter 1'OOO.OO Franken Fr. 5.00 oder pauschal, höchstens aber Fr. 20.00

Art. 10 Personalkosten

Personalkosten (wenn nicht etwas anderes qeregelt ist), pro Stunde Gemeindeschreiber 160.00 Leiter Dienstleistungszentrum 130.00 Abteilungsleiter 110.OO Sachbearbeiter 95.00 Sekretariat/Administration 75.00 Lernender 35.00 IIl. Abfallwesen

Art. 1l 14-23) Abfallgrundgebühren, Tierkadaver

Abfallgrundqebühr (exkl. MWST) Privathaushalte 40.00 Betriebe 80.00 Haus- und Betriebskehricht Für Gebührensäcke, Sperrgutmarken und für den Betriebskehricht (WIGA-Messsystem) gelten die Tarife des Zweckverbands für Abfallverwertung im Bezirk Horgen.

Kadaver Entsorgung für Kadaver von Klein- und Haustieren bis 30 kg gebührenfrei über 30 kg bis 200 kg, pro kg Fr. 2.00 Transport und Entsorgung von Kadaver von Nutztieren (inkl. als Haustier deklarierte Nutztiere) über 200 kg gemäss Rechnung Dritter Kadaver über 200 kg, gemäss Rechnung Dritter nach Aufwand Illegale Abfallentsorqung Umtriebsgebühr für verwaltungsinternen Aufwand nach Aufwand

IV Bauwesen

Art. 12 Bauwesen

Gebührenverrechnung gemäss Gebührenreglement Bauwesen vom 8. November 2017.

V Gemeindeeigene Einrichtungen

Art. 13 Hallenbad Schweikrüti

1, 2, 17) Einzeleintritte (inkl. MWST) Kinder (bis 6 Jahre) gebührenfrei Kinder/Schüler (ab 6 Jahre) 4. 00 Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) 5. 00 Erwachsene 7.00 Reduktion mit Kulturlegi 50 % Auswärtige Kinder/Schüler (ab 6 Jahre) 5. 00 Auswärtige Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) 6. 00 Auswärtige Erwachsene 8.00 Reduktion Auswärtige mit Kulturlegi 50 %

0er Abo (inkl. MWST) Kinder/Schüler ab (6 Jahre) 36.00 Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) 45.00 Erwachsene 63.00 Reduktion mit Kulturlegi 50 % Auswärtige Kinder/Schüler (ab 6 Jahre) 45.00 Auswärtige Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) 54.00 Auswärtige Erwachsene 72.00 Reduktion Auswärtige mit Kulturlegi 50 % Halbjahreskarte (inkl. MWST) Kinder/Schüler (ab 6 Jahre) 68.00 Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) 85.00 Erwachsene 119.00 Reduktion mit Kulturlegi 50 % Auswärtige Kinder/Schüler (ab 6 Jahre) 85.00 Auswärtige Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) 102.00 Auswärtige Erwachsene 136.00 Reduktion Auswärtige mit Kulturlegi 50 % Jahreskarte Kombination Hallenbad/Seebad (inkl.

MWST) Kinder/Schüler (bis 16 Jahre) 105.00 Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) 130.00 Erwachsene 200.00 Reduktion mit Kulturlegi 50 % Auswärtige Kinder/Schüler (bis 16 Jahre) 126.00 Auswärtige Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) 156.00 Auswärtige Erwachsene 230.00 Reduktion Mitglieder Schwimmclub Thalwil 20 % Reduktion Auswärtige mit Kulturlegi 50 % Sportkarte (qültiq für Eisbahn Brand, Hallenbad und Seebäder) (inkl.

MWST) Kinder/Schüler (ab 6 Jahre) 116.00 Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) 156.00 Erwachsene 230.C)0 Reduktion mit Kulturlegi 50 % Auswärtige Kinder/Schüler (ab 6 Jahre) 179.00 Auswärtige Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) 234.00 Auswärtige Erwachsene 336.00 Reduktion Auswärtige mit Kulturlegi 50 % Kartendepot Fr. 10.OO Vermietunqen (exkl.

Hallenbadeintritt), pro Stunde Bahn 45.00 Halbes Lernschwimmbecken 45.00 Ganzes Lernschwimmbecken 90.00 Privatlektionen 30.00 Privatlektionen ohne Bahnmiete mit maximal zwei Kunden 17.50 Halbtagespauschale für Anlässe 750.00 Tagespauschale für Anlässe 1'500.00 Reduktion Thalwiler Vereine (nicht kommerziell) 50 % Mietartikel Schwimmbrille 3.00 Schwimmhilfen 3 00 Badetuch 3.00 Badehose/BadekIeider 3.00

Art. 14 2) Seebäder Bürger I und Bürger Il

Einze!eintritte Kinder/Schüler (bis 16 Jahre) gebührenfrei Lernende, Studierende, IV, AHV, Kulturlegi (gültige Ausweise) Fr. 4.00 Erwachsene Fr. 5.00 Reduktion mit Kulturlegi 50 o/Ei Saisonkarte Kinder/Schüler (bis 16 Jahre) gebührenfrei Lernende, Studierende, IV, AHV, Kulturlegi (gültige Ausweise) Fr. 45.00 Erwachsene Fr. 55.00 Reduktion mit Kulturlegi 50 % Auswärtige Lernende, Studierende, IV, AHV, Kulturlegi (gültige Ausweise) 54.00 Auswärtige Erwachsene 66.00 Reduktion Auswärtige mit Kulturlegi 50 % Saisonkarte mit Kästchen Lernende, Studierende, IV, AHV, Kulturlegi (gültige Ausweise) 70.00 Erwachsene 100.OO Reduktion mit Kulturlegi 50 % Auswärtige Lernende, Studierende, IV, AHV, Kulturlegi (gültige Ausweise) 85.00 Auswärtige Erwachsene 120.00 Reduktion Auswärtige mit Kulturlegi 50 % Saisonkarte mit Kabine (Bürqer l) Lernende,

Studierende, IV, AHV, Kulturlegi (gültige Ausweise) 160.00 Erwachsene 180.00 Reduktion mit Kulturlegi 50 % Auswärtige Lernende, Studierende, IV, AHV, Kulturlegi (gültige Ausweise) 192.00 Auswärtige Erwachsene 216.00 Reduktion Auswärtige mit Kulturlegi 50 % Schlüsseldepot Fr. 5.00 Jahreskarte Kombination Hallenbad/Seebad Kinder/Schüler (bis 16 Jahre) Fr. i05.00 Auswärtige Lernende, Studierende, IV, AHV, Kulturlegi (gültige Ausweise) 130.00 Erwachsene 240.00 Reduktion mit Kulturlegi 50 % Auswärtige Kinder/Schüler (bis 16 Jahre) Fr.

126.00 Auswärtige Lernende, Studierende, IV, AHV, Kulturlegi (gültige Ausweise) 156.00 Auswärtige Erwachsene 288.00 Reduktion Mitglieder Schwimmclub Thalwil 20 % Reduktion Auswärtige mit Kulturlegi 50 % Kartendepot Fr. 10.OO

Art. 15 Platzmieten Sportanlagen Brand und Etzliberg

15, 19) Natur- und Kunstrasenplatz Tarif pro Stunde (max. 9 Std. verrechnet) Fr. 120.00 Tarif für Kindercamps pauschal pro Woche Fr. I'OOO.OO Leichtathletik-AnIaqe Tarif pro Stunde Fr. 120.00 Tarif für Kindercamps pauschal pro Woche Fr. 1'OOO.OO Alle Preise inkl. 2 Garderoben und Flutlicht Fitnessinstruktor/innen (Privatlektionen) pro Stunde Fr. 20.00 Nebenkosten AbfaIIentsorgungproContainer Fr. 90.00 ZusatzaufwendungenPersonal,proStunde Fr. 120.00

Unentschuldigtes

Fernbleiben

einer bewilligten

Belegung

(egal ob

zahlende

oder kostenlose

Organisation)

Fr.

150.00

Die Benutzung der Sportanlagen für Trainings- und Wettkampfbetrieb ist für Thalwiler Vereine und für die Schule Thalwil kostenlos.

Bei Absagen, die weniger als 30 Tage vor der reservierten Benutzung erfolgen, sind 75 % des entsprechenden Tarifs geschuldet. Bei früheren Absagen werden keine Gebühren verrechnet.

Art. 16 Kunsteisbahn Brand

, 2, 15) Einzeleintritte (inkl. MWST) Kinder/Schüler (bis 6 Jahre) gebührenfrei Kinder ab 6 Jahre/Schüler (gültige Ausweise) Fr. 4.00 Geburtstagskinder bis 16 Jahre (gültige Ausweise) gebührenfrei Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) Fr. 6.00 Erwachsene (ab 18 Jahren) Fr. 7.50 Reduktion mit Kulturlegi 50 % Familienticket (Eintritt und Schlittschuhmiete für zwei Erwachsene mit 4 bis 4 Kindern bis 16 Jahren) Fr. 38.00 Einzeleintritte Auswärtige (inkl. MWST) Kinder ab 6 Jahre/Schüler (gültige Ausweise) Fr. 5.00 Geburtstagskinder bis 16 Jahre (gültige Ausweise) gebührenfrei Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) Fr. 7.00 Erwachsene (ab 18 Jahren) Fr. 8.50 Reduktion mit Kulturlegi 50 %

Familienticket (Eintritt und Schlittschuhmiete

für zwei

Erwachsene

mit I bis 4 Kindern bis 16 Jahren)

Fr.

42.00

0er Abo (inkl. MWST) Kinder ab 6 Jahre/Schüler (gültige Ausweise) Fr. 36.00 Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) Fr. 54.00 Erwachsene (ab 18 Jahren) Fr. 68.00 Reduktion mit Kulturlegi 50 %

0er Abo Auswärtiqe (inkl. MWST) Kinder ab 6 Jahre/Schüler (gültige Ausweise) Fr. 45.00 Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) Fr. 63.00 Erwachsene (ab 18 Jahren) Fr. 76.50 Reduktion mit Kulturlegi 50 % Saisonabo (inkl. MWST) Kinder ab 6 Jahre/Schüler (gültige Ausweise) Fr. 68.00 Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) Fr. 100.OO Erwachsene (ab 18 Jahren) Fr. 140.00 Reduktion mit Kulturlegi 50 % Saisonabo Auswärtiqe (inkl. MWST) Kinder ab 6 Jahre/Schüler (gültige Ausweise) Fr. 85.00 Lernende, Studierende, IV, AHV (gültige Ausweise) Fr. 120.00 Erwachsene (ab 18 Jahren) Fr. 168.00 Reduktion mit Kulturlegi 50 % Leihmaterial (inkl. MWST) Depotgebühr für Leihmaterial, Ausweis oder Betrag Fr. 50.00 Garderobenkästen Foyer, pro Saison Fr. 30.00 Garderobenkästen Foyer, pro Tag plus Depot Fr. 1 .OO Schlittschuhe für Kinder, ab Gr. 25 Fr. 5.00 Schlittschuhe für Erwachsene, ab Gr. 47 Fr. 7.50 Zweikufenrutscher Lernhilfen Pinguin, Stühle, pro Stunde plus Depot Eishockeystock Verkauf (inkl.

MWST) Puck Fr. 3.00 Klebeband 7.50 Schuhbändel 7.50 Schoner 10.OO Vorhängeschloss 10.OO Service, pro Paar (inkl. MWST) Schlittschuhe schleifen 15.00 Schlittschuhe schleifen am selben Tag 20.00 Schlittschuhe schleifen Vereinsmitglieder (EHCT, ECT, Chnebler) 10.OO Eismiete (qanzes Feld) Plauschteams, auswärtige Schulen, Hockeyteams, Privatschulen usw., pro Stunde, exkl. Mietmaterial, inkl. Eintritt Fr. 220.00 Eismiete Vereine (qanzes Feld) Erwachsenentraining oder Wettkämpfe, pro Stunde 95.00 Kinder- und Jugendtraining oder Wettkämpfe, pro Stunde 65.00

Art. 17 Lokale

14+35) Die Gebühren für die Einzelvermietungen folgender Lokale sind im Anhang 1 des Gebührenreglements geregelt:

  • Trotte @ Schützenhalle @ Plattentreff

  • Gemeindehaussaal

  • Pfisterschüür Kafi (1. OG)

  • Pfisterschüür Probe 1 (uG)

  • Pfisterschüür Foyer (EG)

  • Pfisterschüür Probe 2 (2. OG)

  • Pfistertreff

  • Hofwiesenschüür Es wird zwischen Vereinen/Institutionen, Thalwiler Einwohnenden und Auswärtigen unterschieden.

Art. 18 Dauermiete Pfisterschüür

Probe 2, pro Jahr

Std. 432.00

% Std. 540.00

% Std. 648.00 4 % Std. 756.00

Std. 864.00

% Std. 972.00

% Std. 1'080.00

% Std. 1'188 00

Std. 1'296.00

% Std. 1 '404 00

!/i Std. 1'512 00

% Std. 1'620.00

Std. Fr. 1 '728 00 Kafi, pro Jahr

1 Std.

576.00

4 % Std

720.00

"I % Std.

864.00

1 % Std.

1'008.00

2 Std.

1'15200

2 % Std.

1'296.00

2 % Std.

1'440.00

2 % Std.

1 '584 00

3 Std.

1'728.00

3 % Std.

1 '872.00

3 % Std.

2 '016.00

3 % Std.

2'160

00

4 Std.

Fr.

2'304.00

Probe 1, pro Jahr

1 Std.

720.00

1 % Std.

900.00

1 % Std.

1'080.00

1 % Std.

1'260.00

2 Std.

1'440.00

2 % Std.

1 '620 00

2 !/2 Std.

1'800.00

% Std. 1 '980.00

Std. 2'160.00

% Std. 2'340.00

% Std. 2'520.00

% Std. 2'700.00

Std. 2'880.00 Der Jahresmietpreis im entsprechenden Lokal für eine Lektion pro Woche richtet sich nach der Lektionsdauer plus 15 Minuten für das Einrichten und Aufräumen = Reservationsdauer.

Art. 19 Jugis, Familienstock, Musikräume

Juqi Brand, Miete (nach Alter) Unter 21 Jahre 120.00

21 bis 25 Jahre 300.00 Ab 25 Jahre 480.00 Zuschlag Aussenraum 50.00 Zuschlag Auswärtige 150.00 Zuschlag kommerzielle Veranstaltung 150.00 Depot 400.00 Juqi Tuchhof, Miete bis 16 Jahre Fr. 60.00 oder Erbringen einer Gegenleistung nach Absprache Depot Fr. 200.00 Tuchhof Familienstock, Miete Kostenpflichtige Angebote pro Halbtag Fr. 50.00 Gemeinnützige Verwendung (Vereine und Selbsthilfe) gebührenfrei Depot Fr. 200.00 Musikräume ZSA Berq, Miete Soundlabor und Musikkoje, pro Monat Schüler/Lernende 20.00 Erwerbstätige 50.00 Depot, pro Schlüssel 150.00 Bandräume, pro Monat Pro Band 70.00 Depot, pro Schlüssel 150.00 Art.

"19a Gemeinschaftsräume Gattikon 22) Gemeinschaffsraum Gattikon qross, 92 m2 (ca. 42 Personen) Vereine/lnstitutionen, pro Tag 180.00 Thalwiler / Gattikoner Einwohner, pro Tag 300.00 Auswärtige, pro Tag 400.00 inkl. Reinigung der Böden und sanitären Anlagen Gemeinschaftsraum Gattikon klein, 35,5 m2 (ca. 12-15 Personen) Vereine/lnstitutionen, pro Tag 50.00 Thalwiler / Gattikoner Einwohner, pro Tag 80.00 Auswärtige, pro Tag IOO.OO inkl. Reinigung der Böden und sanitären Anlagen

Art. 20 Turnhallen, Singsäle, Schulräume

15, 27) Schweikrüti, Mehrzweckhalle pro Stunde Fr. 40.00

ganzer Tag (max. 9 Std. verrechnet) Fr. 360.00 Schweikrüti, Gastrobetrieb pro Stunde 40.00

ganzer Tag (max. 9 Std. verrechnet) 360.00 Küche und Geschirr, pauschal pro Benützung 300.00 Hauswart, pro Stunde 90.00 Sonnenberq, Dreifachturnhalle pro Stunde Fr. 120.00

ganzer Tag (max. 9 Std. verrechnet) Fr. 540.00 Sonnenberg, Gastrobetrieb pro Stunde 40.00

ganzer Tag (max. 9 Std. verrechnet) 360.00 Küche und Geschirr, pauschal pro Benützung 300.00 Feld, Mehrzweckhalle pro Stunde 80.00

ganzer Tag (max. 9 Std. verrechnet) inkl. Bühne und Technik 540.00 Hauswart, pro Stunde 90.00 Turnhalle (Sonnenberq, Platte, Ludretikon, Schwandel, 1-Fach) pro Stunde 40.C)C)

ganzer Tag (max. 9 Std. verrechnet) 360.00 Schulräume % Tag (5 Std.) 75.00

ganzer Tag 150.00 Ganzes Jahr (Stunde ä 60 Minuten) 300.00 Musikkoje (Schulhäuser Sonnenberq und Schweikrüti) Ganzes Jahr (1 Stunde ä 60 Minuten) Fr. 180.00 Mit Klavierbenützung, ganzes Jahr (1 Stunde ä 60 Minuten) Fr. 240.00 Die Benutzung von Turnhallen (inkl. Garderoben) und Schulräumen für Proben, Trainings- und Wettkampfbetrieb ist für Thalwiler Vereine, die Schule Thalwil und die Musikschule Thalwil- Oberrieden kostenlos. Davon ausgenommen ist der Gastrobetrieb.

Bei Absagen, die später als 30 Tage vor der reservierten Benutzung erfolgen, sind 75 % der entsprechenden Gebühr geschuldet. Bei früheren Absagen werden keine Gebühren verrechnet.

Sinqsaal pro Stunden 40.00

ganzer Tag 360.00

Art. 21 Schaukästen

Miete pro Jahr, halber Kasten 20.00 Miete pro Jahr, ganzer Kasten 40.00

Art. 22 Pflanzgärten

Miet-Basispreise für eine Are (100 m2), pro Jahr Areal Böni Fr. 150.00 Areal Oberdorf 110.OO Areal Etzliberg 110.OO Areal Mühlebach 1IO.OO Areal Breiteli 110.OO

Art. 23 Bootsplätze

Miete exkl. Kantonale Stationierunqsqebühr, pro Jahr (inkl. MWST) Trockenplätze 480.00 Trockenplätze, Auswärtige 527.00 Bootshaabe Gstaad 570.00 Bootshaabe Gstaad, Auswärtige 626.00 Bootshaus Ludretikon Fr. 762.00 Bootshaus Ludretikon, Auswärtige Fr. 798.00 Bootshafen Bürger offen >2.00 m Fr. 529.00 Bootshafen Bürger offen >2.00 m, Auswärtige Fr. 582.00 Bootshafen Bürger offen 2.00 m - 2.45 m Fr. 701 .OO Bootshafen Bürger offen 2.00 m - 2.45 m, Auswärtige Fr. 770.00 Bootshafen Bürger offen 2.50 m - 2.95 m Fr. 796.00 Bootshafen Bürger offen 2.50 m - 2.95 m, Auswärtige Fr. 875.00 Bootshafen Bürger offen < 3.00 m Fr. 886.00 Bootshafen Bürger offen < 3.00 m, Auswärtige Fr. 974.00 Bootshafen Bürger gedeckt 1.90 m bis 2.25 m (Handaufzug) Fr. 1'212.00 Bootshafen Bürger gedeckt 1.90 m bis 2.25 m (Handaufzug), Auswärtige Fr. 1'333.00 Bootshafen Bürger gedeckt 2.80 m (Motoraufzug) Fr. 3'866.00 Bootshafen Bürger gedeckt 2.80 m (Motoraufzug), Auswärtige Fr. 4'253.00

Art. 24 '4) Mobiliar

Miete Tischgarnituren inkl. Transport Erster Container (IO Tischgarnituren) Fr. 100.OO Jeder weitere Container (10 Tischgarnituren) Fr. 50.00

Art. 25 14)Schutzbauten

Schutzraumkontrolle aufgehoben Öffentliche Schutzräume Benützung öffentlicher Schutzraum Schweikrüti oder Sonnenberg (nur mit Hintergrund offizieller Anlass und vorbehältlich der Verfügbarkeit, max. 50 Personen), pro Nacht Fr. 300.00 jede weitere Nacht Fr. 100.OO Nachreinigung sowie Waschen, Reinigung Kissen/Wolldecken nach Aufwand Miete Lagerabteil, nach Verfügbarkeit, pro Monat Fr. 10.OO

VI Bürgerrecht

Art. 26 2') Ausländer

Pro Person über 25 Jahre Fr. 800.00 Ehebonus bei gemeinsamer Gesuchseinreichung über 25 Jahre: Fr. 1'200.00 Personen zwischen 20 und 25 Jahren pro Person Fr. 400.00 Ehebonus bei gemeinsamer Gesuchseinreichung zwischen 20 und 25 Jahren Fr. 600.00 Personen unter 20 Jahren bezahlen keine Gebühren Fr. O.OO

Art. 27 2') Gemeinsame Bestimmungen

Werden minderjährige Kinder in die Einbürgerung der Eltern oder eines Elternteils einbezogen erhebt die Gemeinde keine Gebühr.

Bei einem ablehnenden Entscheid fällt eine Gebühr von 300 Franken an.

Art. 28 2') Zusätzliche Gebühren

Die Bewerber tragen die Kosten für einen allfälligen kantonalen Sprachtest. Die entsprechende Gebühr wird den Bewerbenden durch die Sprachschule direkt verrechnet.

Die Bewerber tragen die Kosten für einen allfälligen kantonalen Grundkenntnistest. Die entsprechende Gebühr wird durch das Prüfungscenter direkt verrechnet.

VII Einwohnerkontrolle

Art. 29 Anmeldung

14, 21) Einschliesslich MeIdebestätigung/Schriffenempfangsschein pro erwachsene Person Fr. 40.00 1. Aufforderung zur Anmeldung, Abmeldung, Adressänderung gebührenfrei 2. Aufforderung zur Anmeldung, Abmeldung, Adressänderung Fr. 20.00 MeIdebestätigung/Schriftenempfangsschein (Duplikat) Fr. 20.00

Art. 30 Wochenaufenthalt

14, 21) Anmeldung pro erwachsene Person Fr. 100.OO Verföngerung des Aufenthalts um ein weiteres Jahr (Wiederholung der Anmeldung) pro erwachsene Person 100.OO Aufenthaltsausweis 30.00

Art. 31 Auszüge und Auskünfie

14, 21) Auszüge aus dem Einwohnerregister @ einfache Adressauskunft Fr. 15.00 @ Adressauskünfte mit Interessennachweis 30.00 Handlungsfähigkeitszeugnis 30.00 Wohnsitzbestätigung 30.00 Wohnsitzbestätigung für SBB (GA) 10.OO Lebensbescheinigung Fr. 30.00 Seite 2ü von 36 Lebensbescheinigung (Bestätigung auf vorgedrucktem Formular) gebührenfrei Bestätigung der Personalien für Führer- und Lernfahrausweise (auch für Minderjährige)

Art. 32 Dienstleistungen

14, 21) Erfassung von TestamentshinterIegungen für Notariate 20.00 Antragsformular für SuisselD 20.00

Art. 33 2') Ausweise (ldentitätskarten) für Schweizer Staatsangehörige

Es gelten die Gebührensätze der Verordnung des Bundesrates über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VawG, SR 143. 11 ):

ldentitätskartefürErwachsene Fr. 65.00 Identitätskarte für Kinder (bis 18 Jahre) Fr. 30.00 Portoauslagen nachAufwand

Art. 34 Ausländerrechtliche Gebühren

14, 21) Es gilt die ausländerrechtliche Gebührenverordnung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich (LS 142.21).

VIII Gebühren des Betreibungs- und Gemeindeammannamtes

Art. 35 Gemeindeammannamt

11, 21 ) Für die gemeindeammannamtIichen Gebühren gilt die Verordnung über die Gebühren der Gemeindeammannämter (GebV GA; LS 281. 11 ).

Art. 36 Betreibungsamt

11, 21) Für die betreibungsamtlichen Gebühren gilt die Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GeBV SchKG; SR 281.35).

Art. 37 Beglaubigungen

11, 21) aufgehoben

Art. 38 Gerichtliche Verbote

11, 21) aufgehoben

Art. 39 Sicherungsmassnahmen und amtliche Aufträge sowie ZwangsvoIlstreckungen

1l , 21 ) aufgehoben

Art. 40

Zustellungen von Vorladungen, Llrteilen usw. im Auftrag eines zürcherischen Gerichts 11 , 21 ) aufgehoben

Art. 41 Freiwillige öffentliche Versteigerungen

112i) aufgehoben

Art. 42 Schreibgebühren

, 21 ) aufgehoben

IX Feuenuehnuesen

Art. 43 Einsatzkosten

14, 21)

Einsatzkosten

je Angehöriger

der Feuerwehr

und Stunde,

effektiv

ausbezahlter

Sold,

maximal

Fr.

70.00

Aufräumen und Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft je Angehöriger der Feuerwehr und Stunde, effektiv ausbezahlter Sold, maximal Fr. 70.00

Art. 44 Fahrzeugkosten

14, 21) TVP Grundgebühr 1. Std. Je weitere Std.

Fahrzeuge bis 3,5 t Fr. 100.OO Fr. 50.00

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

Fahrzeuge ab 3,5 t bis 7,5 t Fr. 150.00 Fr. 75.00
Fahrzeuge ab 7,5 t Fr. 300.00 Fr. 150.00
Autodrehleiter Fr. 400.00 Fr. 200.00
Hubrettungsfahrzeug Fr. 600.0 €) Fr. 300.00
Materialcontainer Fr. 300.00 Fr. 150.00
Einsatzpauschale Transportfahrzeug für Container Fr. 600.00
Die in den Fahrzeugen und Containern mitgeführten Gerätschaften sind in der Regel in den
Fahrzeugkosten inbegriffen. Dies gilt insbesondere auch für die mitgeführten Atemschutzgeräte
bzw. deren Retablierung (inkl. Befüllung).

Art. 45 Maschinen und Geräte

14, 21)

Typ Grundgebühr 1. Std. Je weitere Std.

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

TauchpumpeoderWassersauger Fr. 40.00 Fr. 20.00
MotorspritzeabTypll Fr. 40.00 Fr. 20.00
Atemschutzgeräte, Einsatzpauschale, Pressluftgeräte, pro Stück Fr. 20.00
Atemschutzgeräte, egal welcher Bauart, werden nur verrechnet, wenn sie nicht in ein Fahrzeug
oder einen Container eingebaut sind (z.B. Reservegeräte).

Art. 46 Spezialfälle

14, 21) Fehlalarm bei Brandmeldeanlagen (BMA):

Verrechnet werden die tatsächlich entstandenen Einsatzkosten (Personal, Fahrzeuge, Material) bis zu einem maximalen Ansatz von 1'800 Franken an den HilfeIeistungsempfänger.

Zuschlag bei langen Wartezeiten auf Vertretunq der Eigentümerschaft:

o/o des Einsatzbetrages (d.h. maximale Verrechnung total 2'700 Franken).

Hilfeleistun(:l zu Gunsten des Rettunqsdienstes: Verrechnet werden die tatsächlich entstandenen Einsatzkosten (Personal, Fahrzeuge, Material) bis zu einem maximalen Ansatz von 800 Franken an den HilfeIeistungsempfänger.

Art. 47 Ermässigungen

14, 21) Bei Grossereignissen über mehrere Tage werden die Aufwendungen für Fahrzeuge und Geräte (ausser Personalkosten) wie folgt ermässigt:

Vom 3. bis 30. Tag um 25 % Ab dem 31. Tag um 50 %

Art. 48 Leistungen an Dritte

14, 21, 31) Benützung der Schlauchwaschanlaqe Schläuche 20m, pro Stück durch Eigenleistung 8.00 mit Unterstützung Materialwart 15.00 Waschen/tumblern von Einsatzjacken, pro Stück 30.00 Waschen/tumblern von Einsatzhosen, pro Stück 20.00 Abfüllen von Pressluftflaschen 10.OO Oelbinder, pro Sack 13.00 Brandschutzschulunq für öffentliche Institutionen der Gemeinde Thalwil / Oberrieden Bis max. 15 Teilnehmende, pauschal Fr. 1'425.00 Bis max. 25 Teilnehmende, pauschal Fr. 2'080.00 Stornierungsbedingungen:

< 48 Stunden werden 50 % in Rechnung gestellt.

< 24 Stunden werden 100 % in Rechnung gestellt.

Evakuationsübung für öffentliche Institutionen der Gemeinden Thalwil / Oberrieden pauschal Fr. 402.00

X Finanzen und Steuern

Art. 49 21)Auszüge und Ausweise

Steuerausweise bei Pflichtigen ohne Datensperre (kein Spezialverfahren) Fr. 40.00 Steuerausweise für Anhänger der französischen Kirche ohne Datensperre Fr. 40.00 Steuerausweise bei Datensperre, wenn der Steuerpflichtige der Aufhebung der Datensperre zustimmt (einfaches Spezialverfahren) Fr. 80.00 Steuerausweise bei Datensperre, bei denen das Verfahren nach § 122 Abs. 3 StG zur Aufhebung der Datensperre durchgeführt werden muss, d.h. Entscheid des Gemeindesteueramtes auf Ausstellung eines Steuerausweises trotz Widerspruch des Steuerpflichtigen (komplexes Spezialverfahren) Fr. 120.00 Bescheinigung des Steueramtes zu Handen der Einbürgerungsbehörde Fr. 80.00 Steuerauskünfte für den Steuerbezug der israelitischen Cultusgemeinde Zürich ICZ und der Jüdischen Liberalen Gemeinde gebührenfrei

Art. 50 21)Mahngebühren

Mahnung gebührenfrei Mahnung mit Betreibungsandrohung Fr. 30.00

Art. 5 "1 21)Verzugszins

Verzugszins 5%

Art. 52 21)Löschung von Betreibungen

Löschungsgebühr Fr. 50.00

XI Bestattungsamt und Friedhof

Art. 53 Bestattungskosten (exkl. MWST)

, 26, 34) Bestattungen oder Beisetzungen von Urnen von Personen, die zum Zeitpunkt des Todes ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Thalwil hatten oder in der Gemeinde Thalwil heimatberechtigtwaren gebührenfrei Bearbeitungsgebühr Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen und -bürger Fr. 220.00 Benützung Aufbahrungsraum oder Kühlraum Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen und -bürger, proNacht Fr. 60.00 Benützung Tannsteinkapelle Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen und -bürger Fr. 300.00 Benützung Orgel in der Tannsteinkapelle Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen und-bürger Fr. 50.00 Benützung Abdankungsraum Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen und -bürger Fr. 200.00 Öffnen Erdbestattungsgrab Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen und -bürger Fr. 670.00

Öffnen eines Erdbestattungsgrabes

im Kindergrabfeld

Nichteinwohnende/

Nichtbürgerinnenund-bürger

Fr.

240.00

Beisetzen einer Urne in ein neues oder bestehendes Grab Fr. 120.00 Grabzeichen Fr. 60.00 Grabkreuz Fr. 70.00 AushebeneinerUrne Fr. 120.00 Ausheben und neu BeisetzeneinerUrne Fr. 240.00 Zusätzlicher administrativer Aufwand und erweiterte BestattungsIeistungen, pro Stunde Fr. 130.00

Art. 54 Grabplatzgebühren (exkl. MWST)

, 26, 34) Grabplätze für Bestattungen oder Beisetzungen von Urnen von Personen, die zum Zeitpunkt des Todes ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Thalwil hatten oder in der Gemeinde Thalwil heimatberechtigtwaren gebührenfrei Erdbestattungsgrab Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen und -bürger Fr. 550.00 Kinder-Reihengrab für Urnen und Särge bis 140 cm Länge Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen und-bürger Fr. 550.00

Kinder-Gemeinschaftsgrab

für Urnen und Behältnisse

bis 40 cm Länge

Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnenund-bürger

Fr.

500.00

Urnengrab Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen und -bürger Fr. 550.00 Gemeinschaftsgrab für Urnen und Asche Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen und-bürger Fr. 500.00

Gemeinschaftsgrab

für Erdbestattungen

Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen

und-bürger

Fr.

500.00

Alpinum Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen und -bürger Fr. 550.00 Blumenbestattungen Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen und -bürger Fr. 550.00 Baumbestattungen Nichteinwohnende/Nichtbürgerinnen und -bürger Fr. 550.00 Familiengrab pro m2 und Jahr Fr. 15.00/m2 Verlängerung Familiengrab pro m2 und Jahr Fr. 15.00/m2

Art. 55 Grabbepflanzungen und Grabunterhalt

, 26) Die Gebühren für die Grabbepflanzungen und den Grabunterhalt sind im Anhang 2 des Gebührenreglements geregelt.

XII Lebensmittelkontrolle

Art. 56 Nicht gebührenpflichtige Leistungen

14, 21 , 26) aufgehoben

Art. 57 Gebührenpflichtige Leistungen

14, 21, 28) aufgehoben

XIII Polizeiwesen

Art. 58 Gastwirtschaftspatente

21, 26) Gastwirtschaften Fr. 400.00 Klein- und MitteIverkaufspatente 200.OC) Schreib- und Zustellgebühr 30.00 Vorübergehend bestehende Betriebe/Festwirtschaften 1. Tag 50.00 Jeder weitere Tag 25.00 Ortsvereine und gemeinnützige, wohltätige Institutionen, 1. Tag 25.00 Jeder weitere Tag 10.OO Schreib- und Zustellgebühr 15.00 Dringlichkeitsgebühr (unter 72 Stunden = 3 Werktage) 50.00

Art. 59 Bewilligungen für die Hinausschiebung der Schliessungsstunde

21, 26) Vorüberqehende Ausnahmen Bis 02.00 Uhr, pro Nacht Fr. 50.00 Länger als 02.00 Uhr, pro Nacht Fr. 100.OO Schreib- und Zustellgebühr Fr. 15.00 Dauernde Ausnahmen Fr. 1'500.00 Versuchsphase, befristet auf maximal 1 Jahr Fr. 250.00 Schreib- und Zustellgebühr Fr. 30.00 Jährliche Kontrollgebühr bei dauernder Ausnahme: Samstag auf Sonntag und Freitag auf Samstag 350.00 Jeder weitere Tag 350.00

Art. 60 Hundeabgabe

14, 21, 26) pro Hund, jährlich inkl. Kantonsbeitrag 200.00 Anmeldegebühr 20.00 verspätete Anmeldung 40.00 Ermässigungen und Befreiungen gemäss den kantonalen Vorschriften.

Art. 61 Sonntagsverkauf

14, 21, 26) Generelle Bewilligung für alle Verkaufsgeschäfte (max. 4/pro Jahr) gebührenfrei Gewerbliche Ausstellungen Fr. 80.00 Schreib- und Zustellgebühr Fr. 15.00

Art. 62 Aktengesuche/Akteneinsicht Polizei

14, 21,28) aufgehoben

Art. 63 Fahrzeuge

14, 21, 26) Blockieren von Fahrzeugen (Radschuh) Fr. 100.OO Verwahren (Unfall- oder Deliktsfahrzeuge), pro Tag Personenwagen in gemeindeeigener Garage Fr. 13.00 Personenwagen auf Gemeindegrundstück im Freien Fr. 10.OO Motorrad in gemeindeeigener Garage Fr. 15.00 Motorrad auf Gemeindegrundstück im Freien Fr. 5.00 Abschleppen lassen von Fahrzeugen gemäss Rechnung Dritter

Art. 64 Besonderes

, 26) Vermittlung von Fahrzeugschildern, Diebstahl gebührenfrei Vermittlung von verlorenen Fahrzeugschildern gebührenfrei Einlieferung einer Person in die ZAS (Zentrale Ausnüchterungszelle der Stadt Zürich) gemäss Rechnung Dritter Vermittlung Fundgegenstand gebührenfrei

Art. 65 Transporte

i4, 21 , 26) aufgehoben

Art. 66 Verkehr

14, 21, 26) Ausnahme-Fahrbewil(igung 50.00 Temporäre Strassensperrung, exkl. Signalstellungen 80.00 Temporäre Reservation Parkfelder Bewirtschaftet pro Parkfeld, 1. Tag 50.00 Jeder weitere Tag 15.00 Jedes weitere Feld 15.00 Unbewirtschaftet 1-5 Parkfelder, 1. Tag 50.00 Jeder weitere Tag 3.00 Jedes weitere Fe(d 3.00 Transport und Stellen der Signalisation, pro Einheit 25.00 Schreib- und Zustellgebühr Fr. 15.00

Art. 67 Leistungen zugunsten Betreibungs- und Gemeindeammannamt

i4, 21, 26) aufgehoben

XIV Nutzung öffentlichen Grundes

Art. 68 Parkgebühren

3, 21 , 26, 32) Gültig ab rechtskräftiger Signalisation und lnstaIlation/TarifumsteIIung Parkuhr Parkp!ätze/ParkfeIder Tällegg keine Knonauerstrasse keine Seestrasse (Rüschlikon bis Oberrieden) keine

30 Minuten Fr. 0.50 Postplatz Bahnhofstrasse (vis-ä-vis Schalterhalle SBB)

30 Minuten

Stunde Alte Landstrasse, Höhe Haus Nr. 130 Gotthardstrasse Schwandelstrasse, Höhe Alte Landstrasse 131

Stunde Jede weitere Stunde Armbrustschützenstand Bahnhofstrasse (PP Höhe Park and Ride, beidseitig) Bootshafen Portofino Chilbiplatz Gewerbestrasse Mühlebach (Schiffstation) Seebad Bürger I Sportplatz Brand, inkl. Ochsenrainstrasse Schulhaus Sonnenberg Tiefgarage Gemeindehaus Zehntenhof (Seebad Bürger Il)

Minuten 1 Stunde Jede weitere Stunde Archstrasse Bahnhofstrasse (ohne PP Schalterhalle SBB und ohne PP Höhe Park and Ride) Bergstrasse Parkplatz Friedhof Bönirainstrasse Freiestrasse Platte Zürcherstrasse (Tischenloo- bis Gewerbestrasse)

Art. 69 Parkkarten

3, 21 , 26) Bezugsmöglichkeit/GüItigkeit ab rechtskräftiger SignaIisation/Markierung Besucherkarte, pro Tag Fr. 5.00 Serviceparkkarte, pro Tag Fr. 15.00 Anwohnerparkkarte, pro Monat/pro Jahr Fr. 10/120.00 Betriebsparkkarte, pro MonaUpro Jahr Fr. 10/120.00 Gesundheitsparkkarte, pro Jahr Fr. 30.00 Sonderparkkarte, pro MonaUpro Jahr Fr. 10/120.00 Sonderparkkarte Sportvereine, pro Jahr Fr. 30.00 Sonderparkkarte Gemeindeangestellte und Lehrpersonal, PP im Freien, pro Monat/pro Jahr Fr. 30/360.00 Sonderparkkarte Gemeindeangestellte und Lehrpersonal, PP im Parkhaus, pro Monat/pro Jahr Fr. 40 / 480.00

Art. 70 Nachtparkgebühren

3, 21, 26) Pro Kalendermonat Motorräder 25.00 Personenwagen, leichte Motorwagen, Anhänger bis 3,5 t 40.00 Lastwagen, Anhänger über 3,5 t 120.00 Einspracheentscheid, inkl. Schreib- und Zustellgebühr 150.00

Art. 71 Übriger gesteigerter Gemeingebrauch (Sondernutzung)

4, 5, 12, 15, 18, 21, 24, 26, 27, 29) Die Gebühren für den gesteigerten Gemeingebrauch und die Sondernutzung werden sinngemäss nach den Vorgaben der kantonalen Sondergebrauchsverordnung und deren Anhang erhoben. Sie setzen sich zusammen aus der Benutzungsgebühr und einer Schreibgebühr von 30 Franken.

In Ergänzung zum Anhang der kantonalen Sondergebrauchsverordnung werden folgende vereinfachte Benutzungsgebühren erhoben:

Schuttmulden und dergleichen, pro Woche Fr. 40.00 Minimalgebühr vorübergehende Inanspruchnahme öffentlichen Grundes zu

Sonderzwecken,

wie Werbeständer,

Reklamen

(inkl. Banderolen),

Flyerver-

teilung, religiöse,

politische Aktionen

mit Stand etc.

Fr.

50.00

Bei nicht kommerzieller Nutzung für gemeinnützigen, wohltätigen Zweck zu Gunsten von Hilfswerken mit ZEWO-Gütesiegel (ohne Stand) gebührenfrei Baurek1ametafel Fr. 80.00 Banderolen (im öffentlichen Interesse) gebührenfrei StrassenpoIizeiIiche Bewilligung im koordinierten Verfahren Fr. 80.00 Taxistandplätze Platzgebühr pro Standplatz und Jahr Fr. 1 '500.00 Märkte, Chilbi und weitere Anlässe Gotthardstrassen- und Weihnachtsmarkt Platzgebühren Warenstand, pro Meter 25.00 Warenstand, mit Verpflegungsangebot pro Meter und Tag 30.00 ortsansässige Vereine, pro Meter und Tag Fr. 15.00 Marktstand mit Dach (3 m), exkl. Platzgebühren pro Tag Fr. 20.00 Markthäuschen mit Dach (3 m), exkl. Platzgebühren pro Tag Fr. 20.00 Festbankgarnituren 4 Tisch, 2 Bänke Fr. 30.00

1 TiSCh

20.00

1 Bank

5.00

Chilbimarkt Platzgebühren für Dauer der Veranstaltung eigener Stand mit VerpfIegungsangebot, pro Meter 50.00 eigener Stand ohne VerpfIegungsangebot, pro Meter 25.00 ortsansässige Vereine, pro Meter 20.00 Stromgebühren

230 Volt, für Dauer

der Veranstaltung

80.00

380 Volt, für [)auer

der Veranstaltung

120.00

Chilbi/Schausteller Platzgebühren Festlegung im individuellen Schaustellervertrag anhand Bemessungskriterien wie: Grösse des Fahrgeschäfts, Besucherkapazität, Fahrpreise, Standort auf Festgelände, Besucherfrequenz aufgrund Lage, Wettbewerbssituation mit ähnlichen Geschäffen, Besucherattraktivität, Zustandsmerkmale wie technischer Zustand, Pflege, Optik, Sicherheitsausstattungen, Barrierefreiheit, LautsprecherquaIität/Musikqualität, lnnovationscharakter Flohmarkt Platzgebühren für Dauer der Veranstaltung eigener Stand, pro Meter 5.00

Marktstand

mit Dach (3 m)

20.00

Kinder bis 12 Jahre, eigener Stand mit Decke

am Boden

gebührenfrei

Wochenmarkt Platzgebühren pro Meter und Samstag Fr. 5.00 Übrige Anlässe der Gemeinde Platzgebühren eigener Stand, pro Teilnahme Fr. 20.00 ortsansässige Vereine, eigener Stand, pro Teilnahme gebührenfrei

Marktstand

mit Dach (3 m) pro Teilnahme

Fr.

20.00

Markthäuschen

mit Dach (3 m) pro Teilnahme

Fr.

20.00

Velostation Passerelle Süd Jahresabonnement für Veloabstellplatz im abschliessbaren unteren Teil 90.00 Depot für Badge 50.00 Blaues Haus Nicht kommerzielle Abendnutzung ab 16.00 Uhr 100.OO Nicht kommerzielle Tagesnutzung Samstag und Sonntag 200.00 Depot 100.OO

Art. 72 Gebühren Nutzung Chilbiplatz und Centralplatz

9, 21 , 26, 29) Chilbiplatz Nutzung Schotterrasen als Parkplatz Die Zusatz-Parkplätze (Schotterrasen) werden - in der Regel - nur im Zusammenhang mit einer bewilligten Veranstaltung auf dem Chilbiplatz bzw. Vermietung der Schützenhalle oder gemeindeeigenen Veranstaltungen freigegeben.

Grundgebühr ganzer Platz (Schotterrasen) Fr. 250.00 zusfüzlich Parkgebühr pro Personenwagen markierte Parkfelder gemäss Parktarif pro Tag (Bedienung der Zentralparkuhr vor Ort) Ausqenommen von der Grund(:lebühr sind:

  • gemeindeeigene Veranstaltungen

  • Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen

  • Veranstaltungen unter der «Schirmherrschaft» der Fachstelle Kultur Thalwil Benutzungsqebühren öffentlicher Grund Chilbip(atz Folgende Benutzungsgebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes auf dem Chilbiplatz werden für Veranstaltungen pauschal erhoben:

Kleinkunstdarbietungen wie Kinder-Zirkus, Puppentheater, Varietä u.ä., pro Tag Fr. 50.00 Imbiss- und Take-Away Verkaufswagen (Fahrnisbauten), pro Tag Fr. 50.00 VeranstaltungenvonortsansässigenVereinen gebührenfrei gemeindeeigeneVeranstaItungen gebührenfrei Veranstaltungen, welche unter der "Schirmherrschaft" der Fachstelle KulturThalwilstehen gebührenfrei SchuIenGemeindeThalwil gebührenfrei FestveranstaItungen, SportveranstaItungen, kulturelle Ausstellungen u.ä. je nach Umfang und Veranstaltungsart, pro Tag Fr. 50 - 500.00 Centralplatz Grundgebühr ganzer Platz, pro Tag 250.00 KIeinkunstdarbietungen wie Kinder-Zirkus, Puppentheater o.ä., pro Tag 50.00 Imbiss- und Take-Away Verkaufswagen (Fahrnisbauten), pro Meter und Tag Fr. 5.00 gemeindeeigene Veranstaltungen gebührenfrei Anlässe ortsansässiger Vereine gebührenfrei Schulen Gemeinde Thalwil gebührenfrei FestveranstaItungen, Sportveranstaltungen, kulturelle Ausstellungen u.ä. je nach Umfang und Veranstaltungsart, pro Tag Fr.

50 - 500.00 Ausgenommen von der Grundgebühr sind:

  • gemeindeeigene Veranstaltungen

  • Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen

  • Veranstaltungen unter der «<Schirmherrschaft» der Fachstelle Kultur Thalwil

XV Schulwesen

Art. 73 Freiwillige Angebote der Schule

7, 16, 20, 21 , 25, 26, 28, 33) Freiwil)iger Schulsport- und Freizeitkurse, pro Schuljahr Capoeira Fr. 200.00 Show- und Cheerdance Fr. 200.00 Fussball Fr. 200.00 Krafttraining Fr. 100.OO Rudern aufgehoben Tennis Fr. 200.00 Tischtennis Fr. 200.00 Theater Fr. 200.00 Unihockey Fr. 200.00 Zirkusakrobatik Fr. 200.00 Badminton Fr. 300.00 Basketball Fr. 200.00 Spiel und Sport Fr. 200.00 Ferienlager Schwellbrunn, pro Woche Fr. 350.ü0 Ferienlaqer, pro Woche

Skilager

Fr.

550.00

Musiklager

Fr.

540.00

Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen an den Gymnasien Fr. 250.00 Gebühr für das Erreichen von Diplomen, wie z.B. PET, KET, DELF, ECDL (FreifächerSekundarschule) nachAufwand Musikunterricht Gebührenverrechnung gemäss Schulgeldreglement der Musikschule Thalwil-Oberrieden vom 27. Februar 2024.

Art. 74 Kanzlei- und allgemeine Verwaltungsgebühren

9, 21 , 26) Zeugnisduplikat 50.00 SchuIbesuchsbestätigung 50.00 Klassenlisten 50.00 Depot iPad 100.OO

Art. 75

Schulergänzende Betreuung 9, 13, 21, 26, aO) Tarifbestimmungen Die Einzeltarife und Monatspauschalen für die Betreuungsmodule sowie weitere der Schulergänzenden Betreuung sind im Anhang 3 zum Gebührenreglement geregelt.

BearbeitungsgebührverspäteteBuchung Fr. 50.00 Gebühr für Umtriebe gemäss Betreuungsreglement SchulergänzendeBetreuung Fr. 50.00 Mittagstreff Juqendarbeit JAT Mittagessen,proTag Fr. 13.00 Salat,proTag Fr. 5.00

XVI Soziales

Art. 76

Verwaltungsaufwand für Aufsicht und Bewilligungen von Kindertagesstätten 6, 9, 10, 21 , 26) Erteilung einer Bewilligung für neue Kindertagesstätten oder Standort Fr. 500.00 ErneuerungeinerBewilligung Fr. 500.00 Aufsichtsbesuch mit oder ohne Auflagen kostenlos

Art. 77

Durchführung der Aufsichtsbesuche und Abklärungen für die Erteilung der Bewilligung 6, 8, 9, 1ü, 21 , 26) aufgehoben

Art. 78

Familienergänzende Kinderbetreuung 9, 1 0, 21 , 28) aufgehoben

Art. 79

Allgemeine Vemaltungsgebühren

9 , 21, 26) Bestätigungen Migrationsamtes über einen allfä11igen Sozialhilfebezug zuhanden des Fr. 20.00

XVII Rechtspflege

Art. 80

Wiedererwägungsgesuche 9, 21, 26)

Art. 61 Gemäss

der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Thalwil.

Art. 81

Neubeurteilungen 9, 21, 26)

Art. 62 Gemäss

der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Thalwil.

Art. 82

Änderungen des bestehenden Rechts 9, 21, 26) Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens werden die Erlasse gemäss GRB 221 vom 7. November 2017 geändert.

Art. 83

Aufhebung des bestehenden Rechts g, 21, 26) 7. November Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens werden alle widersprechenden Reglemente und Beschlüsse des Gemeinderates und der Verwaltung aufgehoben, insbesondere gemäss GRB 221 vom 2017.

XVIII Schlussbestimmungen

Art. 84

Inkrafttreten 9. 21, 26) Genehmigung Dieses Gebührenreglement tritt nach der gemeinderätlichen Genehmigung, unter Vorbehalt der der Gebührenverordnung durch den Souverän und dem Erwachsen der Genehmigung in die Rechtskraft auf den 1. Januar 2018in Kraft.

POLITISCHE GEMEINDE THALWIL Gemeindepräsident ndeschreiber Hansruedi Kölliker agcal Kuster Änderung gemäss GRB 31 vom 27. März 2018, in Kraft seit 1. Mai 2018 Änderung gemäss GRB 68 vom 22. Mai 2018, in Kraft seit 1. Juli 2018 Änderung gemäss GRB 159 vom 2. Oktober 2018, in Kraff seit 'I. Januar 2019 Änderung gemäss GRB 178 vom 6. November 2018, in Kraft seit 'l. Januar 2fü 9 Änderung gemäss GRB 47 vom 26. März 2019, in Kraft seit 1. April 2019 Anderung gemäss GRB 103 vom 11. Juni 2019, in Kraft per 1. August 2019 Anderung gemäss GRB 166 vom 30. Juni 2020, in Kraft per 1. August 2020 Anderung gemäss GRB 256 vom 29. September 2020, in Kraft per 1. August 2020 Anderung gemäss GRB 300 vom 17. November 2020, in Kraft per 1. Januar 2021 Anderung gemäss GRB 10 vom 12. Januar 2021, in Kraft per 1. Februar 2021 Anderung gemäss GRB 31 vom 9. Februar 2021, in Kraft per 1. April 2021 Anderung gemäss GRB 96 vom 20. April 2021, in Kraft per 1. Juni 2021 Anderung gemäss GRB 82 vom 6. April 2021, in Kraft per 1. August 2021 Anderungen gemäss GRB 257, 258, 259, 260 und 261 vom 26. Oktober 2021, in Kraft per 3. Januar 2022 Änderungen gemäss GRB 270 und 274 vom 9. November 2021, in Kraft per 4. Januar 2022 Anderungen gemäss GRB 4 92 vom 23. August 2022, in Kraft per 24. August 2022 Anderungen gemäss GRB 224 vom 20. September 2022, in Kraff per 31. Oktober 2022 Anderungen gemäss GRB 244 vom 25. Oktober 2022, in Kraft per 1. Dezember 2022 Anderungen gemäss GRB 93 vom 18. April 2023, in Kraft per 1. Mai 2023 Anderungen gemäss GRB 179 vom 11. Juli 2023, in Kraft per 1. August 2023 Anderungen gemäss GRB 8 vom 16. Januar 2024, in Kraft per 17. Januar 2024 Anderungen gemäss GRB 26 vom 6. Februar 2024, in Kraff per 12. Februar 2024 Anderungen gemäss GRB 61 vom 19. März 2024, in Kraft gesetzt per 25. März 2024 Anderungen gemäss GRB 123 vom 21. Mai 2024, in Kraft gesetzt per 1. Juni 2024 Anderungen gemäss GRB 161 vom 2. Juli 2024, in Kraft gesetzt per 1. August 2024 Anderungen gemäss GRB 201 vom 20. August 2024, in Kraft gesetzt per 1. Oktober 2024 Anderungen gemäss GRB 348 und 324 vom 3.

Dezember 2024, in Kraft gesetzt per 1. Januar 2025 Änderungen gemäss GRB 140 vom 17. Juni 2025, in Kraft gesetzt per 1. August 2025 Anderungen gemäss GRB 327 vom 2. Dezember 2025, in Kraft gesetzt per 4. Januar 2026 Anderungen gemäss GRB 41 vom 24. Februar 2026, in Kraft gesetzt per 1. August 2026 Anderungen gemäss GRB 50 vom 24. Februar 2026, in Kraft gesetzt per 1. April 2026 Anderungen gemäss GRB 54 vom 24. Februar 2026, in Kraff gesetzt per 1. April 2026 Anderungen gemäss GRB 150 vom 2. Juni 2026, in Kraff gesetzt per 'l. August 2026 Anderungen gemäss GRB 212 vom 7. Juli 2026, in Kraff gesetzt per 'I. August 2026 Anderungen gemäss GRB 227 vom 18. August 2026, in Kraft gesetzt per 4. September 2026 Gemeinderat Anhang 1 zum Gebührenreglement Gebührenliste für Lokale - Einzelvermietungen ab 1. September 2026 Lokal /

Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage 8 Tage 9 Tage 10 Tage Zielgruppe Trotte

Vereine / Institutionen

240.00

432.00

497.00

572.00

658.00

757.00

871.00

1’002.00

1’152.00

1’325.00

Thalwiler Einwohnende

480.00

768.00

883.00

1’015.00

1’167.00

1’342.00

1’543.00

1’774.00

2’040.00

2’346.00

Auswärtige

690.00

1’104.00

1’270.00

1’461.00

1’680.00

1’932.00

2’222.00

2’555.00

2’938.00

3’379.00

Schützenhalle

Vereine / Institutionen

420.00

756.00

869.00

999.00

1’149.00

1’321.00

1’519.00

1’747.00

2’009.00

2’310.00

Thalwiler Einwohnende

660.00

1’056.00

1’214.00

1’396.00

1’605.00

1’846.00

2’123.00

2’441.00

2’807.00

3’228.00

Auswärtige

870.00

1’392.00

1’601.00

1’841.00

2’117.00

2’435.00

2’800.00

3’220.00

3’703.00

4’258.00

Plattentreff

Vereine / Institutionen

150.00

233.00

256.00

282.00

310.00

341.00

375.00

413.00

454.00

499.00

Thalwiler Einwohnende

240.00

372.00

409.00

450.00

495.00

545.00

600.00

660.00

726.00

799.00

Auswärtige

300.00

465.00

512.00

563.00

619.00

681.00

749.00

824.00

906.00

997.00

Gemeindehaussaal Vereine / Institutionen 360.00 576.00 691.00 829.00 995.00 1’194.00 1’433.00 1’720.00 2’064.00 2’477.00 Übrige Pfisterschüür Kafi 1. OG

Vereine / Institutionen

270.00

432.00

518.00

622.00

746.00

895.00

1’074.00

1’289.00

1’547.00

1’856.00

Thalwiler Einwohnende

510.00

816.00

979.00

1’175.00

1’410.00

1’692.00

2’030.00

2’436.00

2’923.00

3’508.00

Auswärtige

720.00

1’152.00

1’382.00

1’658.00

1’990.00

2’388.00

2’866.00

3’439.00

4’127.00

4’952.00

Probe 1 UG

Vereine / Institutionen

300.00

480.00

576.00

691.00

829.00

995.00

1’194.00

1’433.00

1’720.00

2’064.00

Thalwiler Einwohnende

540.00

864.00

1’037.00

1’244.00

1’493.00

1’792.00

2’150.00

2’580.00

3’096.00

3’715.00

Auswärtige

780.00

1’248.00

1’498.00

1’798.00

2’158.00

2’590.00

3’108.00

3’730.00

4’476.00

5’371.00

Foyer EG

Vereine / Institutionen

60.00

90.00

Thalwiler Einwohnende

120.00

180.00

Auswärtige

180.00

270.00

Kafi , Probe 1 und Foyer zusammen

Vereine / Institutionen

------

Thalwiler Einwohnende

900.00

Auswärtige

1’300.00

Probe 2 2. OG

Vereine / Institutionen

120.00

180.00

216.00

259.00

311.00

373.00

448.00

538.00

646.00

775.00

Thalwiler Einwohnende

180.00

270.00

324.00

389.00

467.00

560.00

672.00

806.00

967.00

1’160.00

Auswärtige

240.00

360.00

432.00

518.00

622.00

746.00

895.00

1’074.00

1’289.00

1’547.00

Pfistertreff

Vereine / Institutionen

225.00

350.00

385.00

424.00

466.00

513.00

564.00

620.00

682.00

750.00

Thalwiler Einwohnende

360.00

558.00

614.00

675.00

743.00

817.00

899.00

989.00

1’088.00

1’197.00

Auswärtige

450.00

700.00

770.00

847.00

932.00

1’025.00

1’128.00

1’241.00

1’365.00

1’502.00

Hofwisenschüür

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

Vereine / Institutionen 330.00 528.00 634.00 761.00 913.00 1’096.00 1’315.00 1’578.00 1’894.00 2’273.00
Thalwiler Einwohnende 594.00 950.00 1’140.00 1’368.00 1’642.00 1’970.00 2’364.00 2’837.00 3’404.00 4’085.00
Auswärtige 858.00 1’373.00 1’648.00 1’978.00 2’374.00 2’849.00 3’419.00 4’103.00 4’924.00 5’909.00
Vereine / Institutionen = Thalwiler Vereine und Institutionen
Gebühren mehrtägig ab 2026 Druckdatum: 08.09.2026

DLZ Gesellschaft und Sicherheit Bestattungsamt und Friedhof Anhang 2 zum Gebührenreglement Preisliste Grabbepflanzungen und Grabunterhalt Gültig ab 01.01.2026 _______________________________________________________________________________________________

Reihengrab (Bepflanzungsfläche 80 x 60 cm)

exkl. MWST

inkl. MWST

Grundbepflanzung pro Jahr

Fr. 170.00

Fr. 183.75

Frühling: Viola (Stiefmütterchen) Sommer: Begonia (Begonien) Herbst: Calluna (Besenheide) und Decken mit Nordmannstanne Grabunterhalt pro Jahr Fr. 90.00 Fr. 97.30 Jäten, Giessen, Lauben, Zurückschneiden usw. inkl. Grabfeldpflege Pauschale bis zur ordentlichen Grabaufhebung Fr. 5'200.00 Fr. 5'621.00 Grundbepflanzung und Grabunterhalt Dauerbepflanzung Fr. 200.00 Fr. 216.20 einmalig inkl. allfälligem Austausch nach ca. 10 Jahren, exkl. Grabunterhalt _______________________________________________________________________________________________ Familiengrab (individuelle Bepflanzungsfläche) exkl. MWST inkl. MWST Grundbepflanzung individuell nach Aufwand Grabunterhalt pro m2 und pro Jahr Fr. 45.00 Fr. 48.65 Jäten, Giessen, Lauben, Zurückschneiden usw. inkl. Grabfeldpflege Decken mit Nordmanns- oder Blautanne individuell nach Aufwand Dauerbepflanzung individuell nach Aufwand _______________________________________________________________________________________________ Gemeinschaftsgrabanlagen (Alpinum, Blumenbestattungen, Baumbestattungen) exkl. MWST inkl. MWST einmaliger Grabunterhalt Fr. 500.00 Fr. 540.50 _______________________________________________________________________________________________ Zusatzbepflanzungen (inkl. Bepflanzen, pro Jahr) exkl. MWST inkl. MWST Frühling

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

Narzissen (Osterglocken) Fr. 15.00 Fr. 16.20
Tulpen Fr. 12.00 Fr. 12.95
Hyazinthen Fr. 10.00 Fr. 10.80
Bellis (Gänseblümchen) Fr. 3.00 Fr. 3.25
Sommer
Begonia Nonstop (Knollenbegonien) Fr. 10.00 Fr. 10.80
Fuchsia (Korallenfuchsie) Fr. 10.00 Fr. 10.80
Impatiens (Lieschen) Fr. 10.00 Fr. 10.80
Santolina (Heiligenkraut) Fr. 8.00 Fr. 8.65
Senecio (Greiskraut) Fr. 8.00 Fr. 8.65
Salvia (Salbei) Fr. 7.00 Fr. 7.55
Ageratum (Leberbalsam) Fr. 7.00 Fr. 7.55
Herbst
Decken mit Nordmanns- oder Blautanne (bei neuem Reihengrab inkl.) Fr. 25.00 Fr. 27.05
Skimmia Fr. 18.00 Fr. 19.45
Calluna (bei neuem Reihengrab inkl.) Fr. 15.00 Fr. 16.20
Erica arborea (Baumheide) Fr. 15.00 Fr. 16.20
Helleborus (Christrose) Fr. 15.00 Fr. 16.20

_______________________________________________________________________________________________

Arbeitsaufwand GärtnerInnen (bei individuellen Wünschen)

exkl. MWST

inkl. MWST

pro Stunde

Fr. 120.00

Fr. 129.70

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Grabbepflanzung und zum Grabunterhalt 1. Anwendungsbereich der AGB Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil für den Bepflanzungs- und Unterhaltsauftrag an die Gemeinde Thalwil.

2. Bepflanzung und Unterhalt Auf dem Friedhof Thalwil wird die Bepflanzung und die Pflege eines Grabes durch die FriedhofsgärtnerInnen vorgenommen. Auf Gesuch hin kann das Bestattungsamt und Friedhof eine Selbstbepflanzung bewilligen.

Von der eigenen (zusätzlichen) Bepflanzung von Rosen, Sträuchern oder ähnlichen Pflanzen, die einen ausladenden Wuchs haben, ist abzusehen. Pflanzen, welche die umliegenden Gräber oder deren Bepflanzung beeinträchtigen, werden kostenpflichtig durch die FriedhofsgärtnerInnen zurückgeschnitten. Je nach Pflegeaufwand wird eine zusätzliche Gebühr für den Unterhalt berechnet.

3. Beginn des Auftrages Die Angehörigen werden gebeten, sich innert sechs Wochen seit der Beisetzung bzw. der Bestattung für die gewünschte Bepflanzung bei den FriedhofsgärtnerInnen zu melden. Ohne Auftrag wird keine Bepflanzung vorgenommen.

4. Leistungen Der Grabbepflanzungsauftrag umfasst das Entfernen der alten Bepflanzung, das Umgraben, das Ergänzen der Erde, das Anpflanzen und das Angiessen.

Der für jedes Grab obligatorische Unterhalt umfasst das Jäten, das Zurückschneiden, das Lauben und das regelmässige Giessen nach Bedarf sowie die Pflege des Grabfeldes. Die Unterhaltsgebühr fällt ab der Beisetzung bzw. der Bestattung auch an, wenn das Grab selber oder nicht bepflanzt wird sowie wenn das Grab mit einer Dauerbepflanzung versehen ist.

Die Termine für die Bepflanzungen werden vom Bestattungsamt und Friedhof Thalwil bestimmt. Je nach Witterung wird in der Regel ca. ab Mitte Februar, ab Mitte Mai bzw. ab Ende September/Anfang Oktober angepflanzt.

Pflanzen einer bestimmten Sorte können in Abweichung zum vereinbarten Bepflanzungsauftrag durch ähnliche, gleichwertige Pflanzen ersetzt werden; Pflanzen einer bestimmten Grösse und Stärke können durch Pflanzen abweichender Grösse und Stärke ersetzt werden. Wird bei einem bestehenden Grab eine weitere Urne beigesetzt bzw. ein weiterer Sarg bestattet, erfolgt die Ersatzbepflanzung auf Kosten der Angehörigen.

Von Angehörigen deponierten Vasen, Schalen, sonstige Pflanzgefässe mit Pflanzen und Ähnliches werden von den FriedhofsgärtnerInnen grundsätzlich auf dem Grab belassen und nicht gepflegt. Die FriedhofsgärtnerInnen sind bei Bedarf befugt, Kränze, Gestecke und sonstige Pflanzen zu entfernen, wenn diese verwelkt sind.

Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand eines Bepflanzungs- und Unterhaltsauftrages:

  • Grabsteine und Grabeinfassungen

  • Grabsteinreinigung

  • Beseitigung von durch Dritte oder durch das Wetter verursachte Schäden

  • Sonderleistungen nach Beisetzungen und Bestattungen

  • Behebung von Senkschäden 5. Vergütung Die Kosten für die Bepflanzung und für den Unterhalt werden in Rechnung gestellt, sobald die gewünschte Bepflanzung vereinbart wurde. Bei Reihengräbern fallen die Kosten einmalig für die gesamte gesetzliche Grabesruhe von 20 Jahren an. Die Bepflanzung und den Unterhalt über die Grabesruhe hinaus bis zur effektiven Grabaufhebung übernimmt die Gemeinde Thalwil. Bei Familiengräbern können Aufträge für jeweils 20 Jahre vereinbart werden. Die Bepflanzung und der Unterhalt bei Familiengräbern müssen nach Ablauf dieser Frist neu geregelt werden.

6. Gewährleistung Die Gemeinde Thalwil bepflanzt das Grab gemäss Auftrag. Sie gewährleistet eine sorgfältige Ausführung sowie die Anwachsgarantie. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb einer Arbeitswoche nach Ausführung der Bepflanzung erfolgen. Die Mängel sind genau anzugeben. Wird die Bepflanzung durch äussere Einwirkungen wie namentlich Wetter, Vandalenakte, Tiere, Schädlinge oder Pflanzenkrankheiten beeinträchtigt oder zerstört, ist die Gemeinde Thalwil zu keinem Ersatz verpflichtet. Für übrige Schäden, welche im Einflussbereich der Gemeinde Thalwil liegen, leistet diese soweit möglich Naturalersatz. Pflanzen einer bestimmten Sorte können durch ähnliche, gleichwertige Pflanzen ersetzt werden; Pflanzen einer bestimmten Grösse und Stärke können durch Pflanzen abweichender Grösse und Stärke ersetzt werden. Die Garantie ist auf eine Vegetationsperiode beschränkt.

Bei Veränderungen an einem Grab, insbesondere wegen des Absinkens der Erde, oder durch das Umstürzen eines Grabsteins usw., haftet die Gemeinde für eine beschädigte Bepflanzung nicht.

Für Schäden an durch Angehörige deponierte Vasen, Schalen, sonstigen Pflanzgefässen oder anderen Gegenständen bzw. für den Verlust davon ist eine Haftung ausgeschlossen.

2.7.1 Schulergänzende Betreuung Anhang 3 zum Gebührenreglement Tarife und Tarifbestimmungen der Schulergänzenden Betreuung Gültig ab 01.08.2026 Einzeltarife und Monatspauschalen für die Betreuungsmodule Modul Betreuungszeit Einzeltarif Monatspro Modul in pauschale pro

Fr. Modul in Fr.

A

Morgen

07:15 – 08:15 Uhr

14.90

47.20

B

Mittag

11:55 – 13:40 Uhr

36.10

114.45

C

Früher Nachmittag

13:40 – 15:20 Uhr

21.10

66.90

D

Später Nachmittag

15:20 – 17:00 Uhr

28.10

89.05

E

Abend

17:00 – 18:15 Uhr

15.80

50.10

F

Ganzer Tag Ferien

07:15 – 18:15 Uhr

116.00

-

G

Unterrichtsfreier Vormittag1

08:15 – 11:55 Uhr

-

-

Monatspauschalen sind — unabhängig von der Länge des Monats, Ferienschliessungen etc. — zwölf Mal jährlich fällig. Sie betragen für die Schulergänzende Betreuung das 3.17-fache2 des Einzeltarifs.

Regelmässig in Anspruch genommene Betreuungsleistungen gemäss Buchungsbestätigung, einschliesslich der Betreuung an unterrichtsfreien Tagen, sind im Normalfall über die Monatspauschale in Form eines Elternbeitrags zu bezahlen.

Unregelmässige und zusätzliche Betreuungsleistungen, wie die Ferienbetreuung und Spontanbesuche, sind nicht Bestandteil der Monatspauschale und werden zum Einzeltarif als Elternbeitrag zusätzlich in Rechnung gestellt.

Bei Schliessungen der Schulergänzenden Betreuung an gesetzlichen und nicht gesetzlichen Feiertagen, Brückentagen oder Weiterbildungstagen des Betreuungspersonals gemäss Ferienplan der Schule Thalwil erfolgt keine Reduktion der Monatspauschale beziehungsweise des Elternbeitrags.

Die Betreuung während der Blockzeiten am Vormittag ist unentgeltlich (§ 27 Abs. 2 VSG).

1 Modul x 38 Schulwochen / 12 Monate = 3.17 (Faktor) 3. Februar 2026 Anhang 3 zum Gebührenreglement Tarifsubventionen Tarifsubventionen zur Reduktion der Einzeltarife respektive der Elternbeiträge sind gemäss Betreuungsverordnung und Reglement über die Subventionierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (Subventionsreglement FeKB und SeB) der Gemeinde Thalwil möglich und müssen von den Eltern und Erziehungsberechtigen beantragt werden.

Weitere Tarifbestimmungen Der Verzicht auf Mahlzeiten während des Betreuungsbesuchs berechtigt nicht zu einer Ermässigung des Elternbeitrags. Die Entscheidung über Ausnahmen liegt im Einzelfall beim von der Schulpflege definierten zuständigen Organ.

Auch bei einem Besuch eines Freizeitkurses während der Betreuungszeit ist der volle Elternbeitrag der gebuchten Betreuungsmodule geschuldet. Eine Reduktion ist ausgeschlossen.

Die Elternbeiträge sind auch bei entschuldigter Absenz, Dispensation oder Krankheit geschuldet. Nach dem 30. Kalendertag werden die Verpflegungskosten erlassen.

Ein kurzfristiger, vorübergehender Ausschluss aus der Schulergänzenden Betreuung für maximal zwei Betreuungstage führt nicht zu einem Erlass der Elternbeiträge. Bei einem vorübergehenden Ausschluss einer Schülerin respektive eines Schülers aus der Schulergänzenden Betreuung von mehr als zwei Tagen oder bei einem dauerhaften Ausschluss sind die Elternbeiträge nur bis zum Datum des Ausschlusses geschuldet.

Höhere Gewalt (vorübergehende Schliessung der Schulergänzenden Betreuung aus übergeordneten, unverschuldeten Gründen) entbindet die Eltern oder Erziehungsberechtigen nicht von der Zahlungspflicht der Elternbeiträge, der Elternbeitrag wird jedoch nach dem 30. Kalendertag um die Verpflegungskosten reduziert.