Fonte: thalwil.ch

701.3

Datenschutzkonzept Smart Meter

1. Juni 2026

Art. I Datennutzung

Die Gas- und Wasserversorgung Thalwil nimmt den Schutz der persönlichen Daten ihrer Kundinnen und Kunden ernst. Für die flächendeckende Einführung vom Smart Metern hat die Gas- und Wasserversorgung deshalb Massnahmen getroffen, die den Schutz der Daten der Kundinnen und Kunden sicherstelleri. Mit dem vorliegenden Dokument informiert die Gas- und Wasserversorgung über die Datennutzung.

Art. 2 Smart Meter - intelligente Messsysteme (iMS)

Das intelligente Messsystem - sogenannte Smart Meter - erfasst den Wasser- und Gasverbrauch stündlich und bildet so einen zeitlichen Lastgangverlauf ab.

Wasserzähler erfassen weiter qualitative Messwerte wie Wasser- und Umgebungstemperatur, Rückfluss, Leckage, Bruch, Manipulation, kein Durchfluss, Signalstärke, niedriger Batteriestand und bilden mit dem Lastgangverlauf ein Datenpaket.

Gaszähler erfassen weiter qualitative Messwerte wie Temperatur, Signalstärke, niedriger Batteriestand und bilden mit dem Lastgangverlauf ein Datenpaket.

Diese Datenpakte werden einmal täglich automatisch und verschlüsselt an die Daten-Verarbeitungssysteme der Gas- und Wasserversorgung übermittelt.

Art. 3 Gesetzliche Bestimmungen

Da die Gas- und Wasserversorgung in der Kompetenz der Kantone liegt, ist der Einsatz von Smart Metern auf Bundesebene nicht reguliert. Es ist somit Sache der Kantone bzw. Gemeinden, entsprechende Vorgaben zu machen. Dabei sind in technischer Hinsicht auch die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Messwesen zu berücksichtigen.

Es liegt somit in der Verantwortung der einzelnen Gas- und Wasserversorgung Regelungen im Bereich intelligenter Messsysteme zu treffen, dies unter Berücksichtigung der kantonalen Vorgaben und des Verhältnismässigkeitsprinzips. Wichtig dabei ist, dass die grundlegenden Bestimmungen über den Einsatz von Smart Metern auf dem Gesetzgebungsweg erlassen werden. In der Gemeinde Thalwil sind diese Bestimmungen in den jeweiligen Verordnungen der Gas- und Wasserversorgung festgehalten (Verordnung über die Abgabe von Wasser, SR 701.1, und Verordnung über den Betrieb der Gasversorgung, SR 703. 1 ).

Art. 4 Datenschutzbestimmungen

Die Gas- und Wasserversorgung hält die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen,

insbesondere

die

Bestimmungen

des

Bundesgesetzes

über

den

Datenschutz

(DBG),

sowie

die kantonalen

Informations-

und

Datenschutzgesetze

ein (§ 8 Abs.

1

Gesetz

über

die Information

und

den

Datenschutz,

IDG,

LS 170.4).

Auf dessen Grundlage hat der Gemeinderat Thalwil die vorliegenden Bestimmungen für die Datensicherheit von intelligenten Messsystem erlassen und stellt die Einhaltung dieser Auflagen über den DatenschutzverantwortIichen der Gemeinde sicher.

Art. 5 Datenübertragung

Der Smart Meter erfasst beim Gas und Wasser stündlich die Zählerstände für den Bezug und bildet diese in einem zeitlichen Verlauf ab (sogenannte Lastgänge). Der Smart Meter kommuniziert unidirektional, d.h. er kann Daten und Signale nur senden. Die Gas- und Wasserzähler senden 1 x täglich über Funk und NB-loT Technologie ihre Datenpakte an das Daten-Verarbeitungssystem des Zählerherstellers. Von dort werden die Daten an das Datenverarbeitungs- und Abrechnungssystem der Gemeinde weitergeleitet.

Die Datenübermittlung erfolgt vom Gas- und Wasserzähler bis zu zum Datenverarbeitungs- und Abrechnungssystem der Gas- und Wasserversorgung verschlüsselt und pseudonymisiert.

Im Abrechnungssystem werden die Messdaten einer Verbrauchsstelle zugeordnet. Der Verbrauchsstelle ist eine Kundin resp. ein Kunde zugeordnet. Auf diese Daten greifen folgende System und Programme zurück:

Vorverarbeitendes Meterdaten-Managementsystem des Zählerherstellers; Zentrales Energiedatensystem für die gesetzlichen Schritte der Bilanzierung und Marktkommunikation; Abrechnungssystem mit personen-bezogenen Daten.

In Kundenportal der Gas- und Wasserversorgung stehen personen-bezogene Daten mit Verbrauchdaten (z. B. Lastgang) zur Einsichtnahme für die Kundinnen und Kunden bereit. Der Portalzugang erfolgt über ein personalisiertes Login mit Passwort und ist auf die zulässigen Daten und Vertragsbeziehungen beschränkt.

Die informationsverarbeitenden Systeme und Programme sind sicherheitstechnisch gemäss dem Stand der Technik ausgelegt und werden nach den nationalen IKT- Standards geschützt und betrieben. Insbesondere verfügt das Smart Meter-System über die notwendige Zertifizierung des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS) betreffend Datensicherheit und Verschlüsselung. Für die mitwirkenden Dienstleister gelten dieselben Vorgaben und Bestimmungen zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zur Datenhaltung wie bei der Gas- und Wasserversorgung. Diese externen Dienstleister dürfen die Energieverbrauchsdaten der Kundinnen und Kunden nur so weit einsehen, wie es ihre Tätigkeiten als Dienstleister erfordern, was in pseudonymisierter Form erfolgt.

Art. 6 Datennutzung

Die Gas- und Wasserversorgung nutzt die Personen- und Messdaten ausschliesslich für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke in der gemäss Gesetz vorgesehenen Form:

Die personenbezogenen Messdaten werden ausschliesslich für die Abrechnung des Energie- und Wasserbezugs (inkl. Netznutzung) der Kundinnen und Kunden, für die Vergütung für den Einsatz von Steuer- und Regelsystemen sowie im geschützten Bereich im Kundenportal genutzt; Die anonymisierten Messdaten werden für die Steuerung und Regelung des Verteilnetzes, für den Einsatz von Tarifsystemen, für den sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzbetrieb sowie für die Netzbilanzierung und Planung genutzt.

Die Gas- und Wasserversorgung stel)t den Schutz der Personen- und Energieverbrauchdaten der Kundinnen und Kunden sicher und passt diesen den laufenden Standards und gesetzlichen Vorgaben an.

Art. 7 Datenarchivierung

Die erfassten Daten werden durch die Gas- und Wasserversorgung zehn Jahre archiviert. Die gesetzlichen ArchivierungspfIichten für öffentliche Organe richten sich nach § 8 Abs. 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz, IDG, sowie nach dem Archivgesetz (LS 170.6).

Art. 8 Inkrafttreten

Dieses Datenschutzkonzept tritt nach der gemeinderätlichen Genehmigung am 1. Juni 2026 in Kraft.

POLITISCHE GEMEINDE THALWIL G e m ei nd e präsident G, arideschreiber Hansruedi Kölliker Kuster