Fonte: uster.ch

361.1

Tarife Spitex Uster

In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sind alle Leistungen definiert, welche von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen werden. Sie stellt sicher, dass alle Versicherten die gleichen Leistungen vergütet erhalten. Kostenübernahme durch Klienten:

1. NICHT ÄRZTLICH VERORDNETE LEISTUNGEN Bei nicht ärztlich verordneten Leistungen erfolgt die Kostenübernahme durch die Klientin/den Klienten

−

Kontinenz- und Stomaberatung (in stationären Instituten)

−

Sprechstunde allgemein

Pro Stunde

Fr. 140.00

2. HAUSWIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGEN

− Abklärung und Beratung

pro Stunde

Fr.

55.00

− Hauswirtschaft und Betreuung

pro Stunde

Fr.

40.00

Die Mindestzeit beträgt 10 Minuten

3. SPITEX PLUS Leistungen, welche über die ärztlich verordneten bedarfsorientierten Pflichtleistungen hinausgehen. Kostenübernahme durch Klienten − Tarif während Standard-Einsatzzeiten (MO-FR 08.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr) pro Stunde Fr. 59.00 − Ausserhalb Standard-Einsatzzeiten

(Mindesteinsatz 4 Stunden)

pro Stunde

Fr.

72.00

− Fahrtkosten im Auftrag des Klienten

pro km

Fr.

1.50

4. WEITERE SPITEX-LEISTUNGEN − Todesfallpauschale Fr. 200.00 − Medikamentenkurierdienst, pauschal Fr. 35.00 − Fusspflege im Spitex-Zentrum 45 Minuten (nach Verfügbarkeit) Fr. 75.00 jede weitere 5 Minuten zusätzlich Fr. 8.00 Zuschlag bei Hausbesuch Fr. 15.00 − Spitex-Shop gemäss Preisliste Spitex-Shop

5. BESTIMMUNGEN Gesetzliche Grundlagen Die vorliegenden «Tarife Spitex Uster» richten sich nach dem Pflegegesetz des Kantons Zürich vom 27. September 2010 und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Gerichtsstand ist Uster.

6. INKRAFTTRETEN Die «Tarife Spitex Uster» wurden durch den Stadtrat am 29. Oktober 2024 als Auszug aus dem Gebührentarif der Stadt Uster erlassen (in Kraft seit 1. Januar 2025). Teilrevisionen: 21. Oktober 2025 (SRB 414/2025); in Kraft ab 1. Februar 2026