7.2.2-27

Spitalparking

Exemplar der Gemeinde

Departement Bau Amt für Städtebau Stadt Winterthur N

Kanton Zürich

Privater Gestaltungsplan

„Spitalparking“

„Änderungen /Aufstockung des Parkhauses“

Von der Bauberechtigten (Siska Heuberger Holding AG) festgesetzt am 31. Dezember 2013

Unterschriften:

an, ’ Um N un

Vom Stadtrat der Stadt Winterthur zugestimmt am...! 2. Marz 2014

Der Präsident Der Stadtschreiber

Gestaltungsplan von der Baudirektion des Kanton Zürich am 28. September 2006 mit Beschluss Nr. 144/2006 genehmigt,

Von der Baudirektion genehmigt mit BDV Nr. 76 vom 01.07.2014 Für die Baudirektion

Privater Gestaltungsplan ,,Spitalparking“

mit Zustimmung des Stadtrates Winterthur

Bauvorschriften

(neue Fassung, mit eingefügten Änderungen vom 31. Dezember 2013 zur geneh-

migten und rechtskräftigen Fassung vom 28. September 2006)

ls Bestandteile und Geltungsbereich

Der Gestaltungsplan besteht aus den nachfolgenden Bauvorschriften sowie

aus dem Plan Mst. 1:500 vom 31.03.2004/rev. 01.03.2006/rev. 15.05.2013

Sein Geltungsbereich ist im Plan festgehalten. Der Plan ist integrierender Be-

standteil der Bauvorschriften.

2. Ergänzendes Recht

Wo der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, sind die per Datum seines

Inkrafttretens gültigen Vorschriften der Bau- und Zonenordnung der Stadt

Winterthur massgebend.

3. Zweck

Der private Gestaltungsplan ,,Spitalparking“ bezweckt, mittels Erstellung ei-

nes Parkhauses das für Beschäftigte und Besucher des Kantonspitals Win-

terthur seit Jahren bestehende, massive Parkplatzdefizit zumindest teilweise

zu decken, ohne das langfristige Entwicklungskonzept der SBB für dieses

Areal negativ zu präjudizieren. Das Parkhaus wird deshalb gestützt auf einen

für 30 Jahre abgeschlossenen Baurechtsvertrag als Zwischennutzung konzi-

piert.

Nutzweise/Lärmempfindlichkeitsstufe

Im dafür ausgeschiedenen Gebiet wird ausschliesslich ein Parkhaus (Spital-

parking) realisiert.

Der Betriebslärm des Parkhauses darf an den relevanten Empfangspunkten

der Umgebung die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe III, in der Quar-

tiererhaltungszone (mit Ausnahme der höher eingestuften Liegenschaft

Kat.Nr. 9489) jene der Stufe II nicht überschreiten.

Bauvorschriften Parkhaus

Das Parkhaus ist innerhalb des im Plan ausgewiesenen Bereiches neu mit

höchstens 5 Geschossen und innerhalb der vorgeschriebenen Mantellinien

(Schnitt) zu realisieren. Die Durchstossung der maximalen Gebäudehöhe ist

nur mit technisch bedingten Aufbauten (insbesondere Liftüberfahrt, Trep-

penhaustiberdachung) zulässig.

Die Parkhausfassade zur Rundstrasse ist bis und mit Höhe Absturzsicherung

schalldicht auszuführen.

Gestaltung

Bei der Erstellung und Aufstockung des Parkhauses (insbesondere auch be-

züglich Materialwahl und Farbgebung) und bei der Konzeption des Frei-

raums ist auf gute Gestaltung und Einordnung zu achten. Die bestehenden

Alleebäume und die Freiflächen bleiben erhalten.

Erschliessung / Verkehr

Die Zu- und Wegfahrtsbereiche zum Parkhaus und die Fussgängerverbindung

zum Kantonsspital sind im Plan dargestellt.

Die Fussgängererschliessungen sind behindertengerecht zu realisieren.

Td. Im Parkhaus „Spitalparking“ sind maximal 380 Parkplätze für den Bedarf des

Kantonspitals zulässig. Die Parkplätze sind kostendeckend zu bewirtschaften.

7183; Die Erschliessung der verbleibenden SBB-Personal-Parkplätze zur Lindstras-

se ist grundbuchlich gesichert. Die Notzufahrt für Löschfahrzeuge SBB und

Stadt bleibt bestehen.

Altlasten

Der Gestaltungsplanbereich ist im SBB-Altlastenkataster wie folgt eingetra-

gen: Belastet, weder sanierungs- noch überwachungsbedürftig.

Die Verhältnisse bleiben durch die vorgesehene Aufstockung des Parkhauses

unverändert.

Inkrafttreten

Die Änderungen des privaten Gestaltungsplanes treten mit der amtlichen

Publikation der kantonalen Genehmigung in Kraft. Im Übrigen bleibt der von

der Baudirektion am 28. September 2006 genehmigter private Gestaltungs-

plan „Spitalparking‘ unverändert.

Winterthur, 31. Dezember 2013

Siska Heuberger Holding AG:

we

I

Stadt Winterthur WANA,

KANTON ZURICH

119589

PRIVATER

GESTALTUNGSPLAN

"SPITALPARKING"

b

MST. 1:500

GELTUNGSBEREICH /

BAURECHTSPARZELLE KAT.NR. 1/9688

EL] BAUBEREICH / SCHNITT

FREIFLÄCHEN (28%)

VERKEHRSFLÄCHEN

NOTZUFAHRT/SCHWERVERKEHR SBB

FUSSGÄNGERVERBINDUNG

VELOVERBINDUNG /

SCHNITT 454.70 M.U.M. 119494 (GESAMTGRUNDSTUCK) Ve, n Lf VERKEHRSFÜHRUNG

BESTEHENDE BAUMALLEE

zug Bl OEDERLIN ZAMBRINIARCHITEKTENAG 31.03.2004 REV. 15.05.2013 i REV. 01.03.2006 En