7.2.2-27
Spitalparking
Exemplar der Gemeinde
Departement Bau Amt für Städtebau Stadt Winterthur N
Kanton Zürich
Privater Gestaltungsplan
„Spitalparking“
„Änderungen /Aufstockung des Parkhauses“
Von der Bauberechtigten (Siska Heuberger Holding AG) festgesetzt am 31. Dezember 2013
Unterschriften:
an, ’ Um N un
Vom Stadtrat der Stadt Winterthur zugestimmt am...! 2. Marz 2014
Der Präsident Der Stadtschreiber
Gestaltungsplan von der Baudirektion des Kanton Zürich am 28. September 2006 mit Beschluss Nr. 144/2006 genehmigt,
Von der Baudirektion genehmigt mit BDV Nr. 76 vom 01.07.2014 Für die Baudirektion
Privater Gestaltungsplan ,,Spitalparking“
mit Zustimmung des Stadtrates Winterthur
Bauvorschriften
(neue Fassung, mit eingefügten Änderungen vom 31. Dezember 2013 zur geneh-
migten und rechtskräftigen Fassung vom 28. September 2006)
ls Bestandteile und Geltungsbereich
Der Gestaltungsplan besteht aus den nachfolgenden Bauvorschriften sowie
aus dem Plan Mst. 1:500 vom 31.03.2004/rev. 01.03.2006/rev. 15.05.2013
Sein Geltungsbereich ist im Plan festgehalten. Der Plan ist integrierender Be-
standteil der Bauvorschriften.
2. Ergänzendes Recht
Wo der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, sind die per Datum seines
Inkrafttretens gültigen Vorschriften der Bau- und Zonenordnung der Stadt
Winterthur massgebend.
3. Zweck
Der private Gestaltungsplan ,,Spitalparking“ bezweckt, mittels Erstellung ei-
nes Parkhauses das für Beschäftigte und Besucher des Kantonspitals Win-
terthur seit Jahren bestehende, massive Parkplatzdefizit zumindest teilweise
zu decken, ohne das langfristige Entwicklungskonzept der SBB für dieses
Areal negativ zu präjudizieren. Das Parkhaus wird deshalb gestützt auf einen
für 30 Jahre abgeschlossenen Baurechtsvertrag als Zwischennutzung konzi-
piert.
Nutzweise/Lärmempfindlichkeitsstufe
Im dafür ausgeschiedenen Gebiet wird ausschliesslich ein Parkhaus (Spital-
parking) realisiert.
Der Betriebslärm des Parkhauses darf an den relevanten Empfangspunkten
der Umgebung die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe III, in der Quar-
tiererhaltungszone (mit Ausnahme der höher eingestuften Liegenschaft
Kat.Nr. 9489) jene der Stufe II nicht überschreiten.
Bauvorschriften Parkhaus
Das Parkhaus ist innerhalb des im Plan ausgewiesenen Bereiches neu mit
höchstens 5 Geschossen und innerhalb der vorgeschriebenen Mantellinien
(Schnitt) zu realisieren. Die Durchstossung der maximalen Gebäudehöhe ist
nur mit technisch bedingten Aufbauten (insbesondere Liftüberfahrt, Trep-
penhaustiberdachung) zulässig.
Die Parkhausfassade zur Rundstrasse ist bis und mit Höhe Absturzsicherung
schalldicht auszuführen.
Gestaltung
Bei der Erstellung und Aufstockung des Parkhauses (insbesondere auch be-
züglich Materialwahl und Farbgebung) und bei der Konzeption des Frei-
raums ist auf gute Gestaltung und Einordnung zu achten. Die bestehenden
Alleebäume und die Freiflächen bleiben erhalten.
Erschliessung / Verkehr
Die Zu- und Wegfahrtsbereiche zum Parkhaus und die Fussgängerverbindung
zum Kantonsspital sind im Plan dargestellt.
Die Fussgängererschliessungen sind behindertengerecht zu realisieren.
Td. Im Parkhaus „Spitalparking“ sind maximal 380 Parkplätze für den Bedarf des
Kantonspitals zulässig. Die Parkplätze sind kostendeckend zu bewirtschaften.
7183; Die Erschliessung der verbleibenden SBB-Personal-Parkplätze zur Lindstras-
se ist grundbuchlich gesichert. Die Notzufahrt für Löschfahrzeuge SBB und
Stadt bleibt bestehen.
Altlasten
Der Gestaltungsplanbereich ist im SBB-Altlastenkataster wie folgt eingetra-
gen: Belastet, weder sanierungs- noch überwachungsbedürftig.
Die Verhältnisse bleiben durch die vorgesehene Aufstockung des Parkhauses
unverändert.
Inkrafttreten
Die Änderungen des privaten Gestaltungsplanes treten mit der amtlichen
Publikation der kantonalen Genehmigung in Kraft. Im Übrigen bleibt der von
der Baudirektion am 28. September 2006 genehmigter private Gestaltungs-
plan „Spitalparking‘ unverändert.
Winterthur, 31. Dezember 2013
Siska Heuberger Holding AG:
we
I
Stadt Winterthur WANA,
KANTON ZURICH
119589
PRIVATER
GESTALTUNGSPLAN
"SPITALPARKING"
b
MST. 1:500
GELTUNGSBEREICH /
BAURECHTSPARZELLE KAT.NR. 1/9688
EL] BAUBEREICH / SCHNITT
FREIFLÄCHEN (28%)
VERKEHRSFLÄCHEN
NOTZUFAHRT/SCHWERVERKEHR SBB
FUSSGÄNGERVERBINDUNG
VELOVERBINDUNG /
SCHNITT 454.70 M.U.M. 119494 (GESAMTGRUNDSTUCK) Ve, n Lf VERKEHRSFÜHRUNG
BESTEHENDE BAUMALLEE
zug Bl OEDERLIN ZAMBRINIARCHITEKTENAG 31.03.2004 REV. 15.05.2013 i REV. 01.03.2006 En