7.2.2-5

Florenstrasse

Exemplar der Gemeinde

Stadt Winterthur WAL Kanton Zürich

Privater Gestaltungsplan Florenstrasse

Von den Grundeigentümern aufgestelltam 29, JAN. 2016

Kat. Nrn. SE8553 und SE10607 Für die Erbengemeinschaft Johann Müller

Ulrich Isler / x A

Kat. Nr. SE10337 Martin Müller ~

Kat. Nr. SE10608 Ramona Miller Desirée Müller Miller

Ue an STR AN

ms A Vom Stadtrat zugestimmt am 08.02. Rp \&

Namens des Stadtrats

a Der Prasident: Der Schreiber:

|

Jofrder Baudirektion genehmigtam 5 Juni 2010 — iJ / Für Baudirektion: BDV-Nr. dle ( VA O28) /\S

Suter * von Känel » Wild + AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt

Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel. +41 (0)44 3151390 [email protected] 32660 - 20.12.2017

1. Zweck

1.1 Zweck Der private Gestaltungsplan “Florenstrasse" schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Überbauung des Areals nach den Anforderungen an eine Arealüberbauung in Etappen sowie eine hochwertige Entwicklung des Grundstücks.

1.2 Bestandteile Der Gestaltungsplan besteht aus den vorliegenden Bestimmungen und dem zugehörigen Situationsplan 1:1000.

1.3 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Gestaltungsplans ist im zugehörigen Situationsplan festgelegt.

1.4 Verhältnis zum über- ! Wo der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen Bau- und Zonenordnung der geordneten Recht Stadt Winterthur massgebend.

? Die baurechtlichen Begriffe beziehen sich auf das kantonale Planungs- und Baugesetz in der Fassung bis zum 28.2.2017.

2. Bebauung

2.1 Neubauten ‘ Neubauten sind im Rahmen der Baubereiche und der folgenden Grundmasse zulässig: + Vollgeschosszahl max. 3 « Dachgeschoss max. 1 * anrechenbares Untergeschoss max. 1

* Gebdaudelange frei

? Die Grenzabstände gegenüber Grundstücken ausserhalb des Gestaltungsplanperimeters inklusive allfälliger Mehrlängen- und Mehrhöhenzuschläge sind zu beachten. Nötigenfalls sind die erforderlichen Näherbaurechte einzuholen.

? Die maximal zulässige oberirdische Baumasse beträgt 26°948 m’. Die oberirdische Baumasse wird wie folgt auf die einzelnen Baubereiche aufgeteilt:

Baubereiche maximal zulässige oberirdische Baumasse

+ A1-A6 17'616 m?

. B1-B2 4'801 m?

+ C1-C2 4'531 m?

4 Einzelne Vorsprünge dürfen unter den Voraussetzungen und mit den Begrenzungen gemäss § 100 PBG respektive § 260 Abs. 3 PBG die Baubereiche überragen.

Suter « von Kanel » Wild « AG

2.2 Unterirdische ' Unterirdische Gebäude sind auch ausserhalb der Baubereiche Gebäude zulässig, ausgenommen im Baulinienbereich.

? Die Tiefgarage des Baubereichs B ist über die Zufahrt zur Tiefgarage des Baubereichs C zu erschliessen.

2.3 Gewachsener Die im Situationsplan bezeichneten Höhenlinien gelten als gewachsener Boden. Boden

3. Gestaltung

3.1 Anforderungen Bauten, Anlagen sowie Umschwung und Freiraum sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine besonders gute Gesamtwirkung im Sinne von § 71 PBG erreicht wird. Diese Anforderung gilt auch für Materialien und Farben.

3.2 Richtprojekt Wegleitend für den Gestaltungsplan und die Beurteilung einzelner Bauvorhaben (Interpretation) ist das Richtprojekt des Teams Dahinden Heim Architekten und Balliana Schubert Landschaftsarchitekten vom 21. April 2017. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Gestaltungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt eine zumindest gleichwertige Lösung erzielt wird. Wesentliche Abweichungen vom Richtprojekt werden der Fachgruppe Stadtgestaltung zur Begutachtung vorgelegt.

3 Suter + von Känel « Wild « AG

4. Freiraum

44 Grundsatz ' Der Aussenraum ist nach einheitlichen Grundsätzen so zu gestalten, dass eine hohe Aufenthaltsqualität erreicht wird.

? Der Aussenraum ist wie folgt zu gliedern: « Randbereiche

* Mittelzone

+ _ Übergang zur Kernzone Stocken + Privat nutzbare Bereiche

* Dachbegriinung

3 Dem Umgang mit der Topografie gilt besonderes Augenmerk und das Gelande soll weiterhin als fliessende Wiesenbéschung erfahrbar bleiben. Auf Stützbauwerke in der Umgebung ist weitgehend zu verzichten.

‘ Die Pflanzendecke ist vielfältig und zu jeder Jahreszeit attraktiv zu gestalten.

4.2 Randbereiche Die Randbereiche begrenzen das Areal und die Mittelzone gestalterisch, insbesondere zum Strassenraum und zu den umgebenden Grundstücken sowie zur Kernzone hin. Die Raumbildung erfolgt mit Bäumen sowie Sträuchern.

4.3 Mittelzone Die Mittelzone ist offen zu gestalten und die Durchblicke sind zu gewährleisten. Insbesondere ist die räumliche Durchlässigkeit, vom Baubereich A bis hin zum Waldrand im Süden der angrenzenden Erholungszone, zu wahren. Die Breite und Länge der Mittelzone hat sich bezüglich Dimension an das Richtprojekt anzulehnen.

44 zur Unmittelbar angrenzend an die Kernzone sind keine hohen Ubergang Kernzone Hecken, grossflächigen Abgrabungen oder Aufschüttungen zulässig. Die Terraingestaltung hat sich an der bestehenden Topografie zu orientieren.

45 Privat nutzbare Die Privatsphäre der Erdgeschosswohnungen ist mit gestalterisch zurückhaltenden Massnahmen zu wahren. Bereiche

4 Suter + von Känel « Wild « AG

5. Verkehrserschliessung

5.1 Zu- und ‘ Die Zu- und Wegfahrt hat über die im Plan schematisch be- Wegfahrt zeichneten Bereiche zu erfolgen.

? Im bezeichneten Bereich ist eine Wendemöglichkeit zu erstellen.

5.2 ‘ Für die Bemessung der Anzahl Veloabstellplätze ist die zum Veloabstellplätze Zeitpunkt der Baueingabe massgebende geseizliche Grundlage anzuwenden.

? Die Abstellplätze müssen gut zugänglich sein.

5.3 Abstellplätze für ' Für die Bemessung der Anzahl Autoabstellplätze ist die zum Zeitpunkt der Baueingabe massgebende gesetzliche Grundlage Motorfahrzeuge anzuwenden. Die Abstellplätze sind in den Tiefgaragen anzuordnen, ausgenommen sind Besucherparkplätze.

? Für Motorräder sind ausreichend Abstellplätze bereitzustellen. Die Anzahl darf 10% der für Personenwagen minimal erforderlichen Abstellplätze nicht unterschreiten.

5.4 Arealinterne ! Es sind die im Situationsplan bezeichneten arealinternen Fusswegverbindungen zu erstellen. Fusswege ? Die Hauptzugänge zu den Baubereichen A1 — A5 erfolgen von der Florenstrasse oder Stockenerstrasse her. Die Hauptzugänge zu den Baubereichen A6, B1 und B2 sowie C1 und C2 erfolgen über die arealinternen Fusswege.

6. Umwelt

6.1 Energie Es ist der SIA-Effizienzpfad Energie 2040, der Minergie P®- Standard oder ein dem Minergie-P®-Standard vergleichbarer Standard einzuhalten. Das kantonale Recht ist, unabhängig von den Gestaltungsplanvorschriften, in jedem Fall einzuhalten.

6.2 Lärm Es gelten die Immissionsgrenzwerte der ES Il.

5 Suter + von Känel » Wild « AG

7. _ Ver- und Entsorgung

7.1 Grundsatz Die Ver- und Entsorgung basiert auf dem bestehenden Leitungsnetz.

72 Entwässerung Das Gestaltungsplangebiet ist gemäss GEP im Trennsystem zu entwässern. Das von Dächern und Erschliessungsflächen abfliessende Niederschlagswasser ist je nach Untergrund auf dem Grundstück zu versickern oder verzögert in die Kanalisation abzuleiten. Im Aussenraum sind die entsprechenden Versickerungsflächen anzulegen.

8. Etappierung

! Die Bauten und Anlagen können in drei Etappen realisiert werden, wobei die Baubereiche A1-A6, B1-B2 respektive C1-C2 jeweils in einer Etappe realisiert werden müssen.

? Mit der Baueingabe ist der Nachweis zu erbringen, dass jede Etappe für sich die gestalterischen und baurechtlichen Anforderungen erfüllt und die Gesamtwirkung respektive das Gesamtkonzept nicht nachteilig beeinflusst.

9. Dienstbarkeiten

Die Grundeigentümer räumen sich die für die Realisierung der Überbauung erforderlichen Rechte, wie Grenz- und Näherbaurechte, Näherpflanzrechte, Fuss- und Fahrwegrechte und Leitungsbaurechte, unentgeltlich ein. Die Erstellungs-, Erneuerungs- und Unterhaltspflicht richtet sich nach Massgabe der Nutzung.

10. Inkrafttreten

Der private Gestaltungsplan Florenstrasse wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich. Der Stadtrat publiziert das Datum der Inkraftsetzung gemäss § 6 PBG.

6 Suter + von Känel » Wild * AG

Exemplar der Gemeinde Festsetzungsinhalte

Geltungsbereich Ziff. 1.3

Baubereiche Ziff. 2.1 Kanton Zürich Stadt Winterthur WON Gewachsener Boden Ziff. 2.3

Randbereiche / Übergang zur Kernzone Ziff. 4.2/4.4

Mittelzone (schematisch) Ziff. 4.3

Zu- und Wegfahrt Ziff. 5.1 / Abs. 1

Privater Florenstrasse Wendemöglichkeit Ziff. 5.1 / Abs. 2 Gestaltungsplan HEU

|] Arealinterne Fusswege Ziff. 5.4

© © O} Alternative Fusswegverbindung Ziff. 5.4

Situation 1:1000

Informationsinhalte

Bestehende Bauten ausserhalb Geltungsbereich | Verkehrsbaulinie Von den Grund£igentümern aufgestelltam 29, JAN. 2018 Wohnzone W2/2.0 Kat. Nrn. SE8553 und SE 10607 Für die Erbengemeinschaft Johann Müller

Ulrich Isler Bil] Wohnzone W2/1.2

i Richtprojekt Dahinden Heim Architekten AG MN

u o1 Koordinatenpunkte Baubereich

Kat. Nr. SE10337 (gemäss separater Koordinatenliste)

YZ

Kat. Nr. SE10608 Ramona Müller Desirée Müller JessigaMiller

als fic

Vom Stadtrat zugestimmt am 28.02. Qo Ig

Namens des Stadtrats

° Der Präsident: | Der Schreiber:

Von der Baudirektion genehmigt am — 5 Juni 2018

Baudirektion: BDV-Nr.

O2B8/A LS

Grundlagedaten Suter « von Känel Wild « AG Richtprojekt: Dahinden Heim Architekten AG vom 21.4.2017 Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt ‚Amtliche Vermessung: Vermessungsamt Stadt Winterthur vom 9.11.2016

Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Tel. +41 (0)44 315 1390 [email protected] 32660 - 20.12.2017 Zuverlässigkeitsanforderungen der amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.