7.2.2-8

Golfübungsplatz Stadel

Vorschriften

. Alfred BrinerV Vom Grundeigentümer. festgeset z: am ~& 19." 12. 1994

. ,,

, Vom Grossen Ge, • Der Präsident derat zuge s::mmt am :~/~ ~~ (Cst~e~: . :_ :· 28. Aug. 1995

Vom Regierungsrate am 2 9. N-OV. 1995 . ~

mit Beschluss Nr. 3~1-lf genehmigt : . . · · Vor dem Regierungsrate. Der Staatsschreiber :

2

(pro drei Abschlagsplätze ein Abstellplatz) auf der bestehenden Verkehrsfläcte erstellt. Die Einzelheiten werden im Baubewilliguiigsverfahren geregelt. Privater Gesta1„tungsplan Golfübungsplatz Stadel *********************************************** 6. Bauten

Lage und maximale Grundrissabmessungen des Dienstgebäudes (für Ballautomat, Getränkeautomat, sanitäre Einrichtungen, VORSCHRIFTEN Bewirtschaftungsgeräte und dgl. ) sind im Situationsplan dargestellt. Di~ Gebäudehö~e ist äuf 4 m beschränkt, die Firsthöhe darf dieses Mass um 3 m _übersteigen. 1. Zweck Höchstens sechs benachbarte Golfa~schlagsplätze dürfen überdacht werden. Mit dem Gestaltungsplan wird der Bau und Fortbestand eines Golfübungsplatzes ermöglicht. 7. Uebrige Anlagen 2. Beizugsgebiet 7.1. Für Lage und Ausdehnung cer Grünflächen sowie die Bepflan-

Der Gestaltungsplan .umfasst die Parzelle Kat.Nr. 15366. zung sind die :Angaben im Situationsplan verbindlich. ,, 3. Bestandteile 7.2. Zum Ausgleich .der Höhenlage von Greens und Abschlagsplätzen sind Auf schüttun~en oder Abgrabungen von maximal ~ituatiort Mst. 1:1000 (Golfübungsplatz) 1,0 m zulässi~. Für GreeLs und Abschlagsplätze· sind - Vorschriften zum Gestaltungsplan Kunstrasen oder Kunststo::ff lächen -zulässig.

4. Ergänzende~ Recht 7.3. Die Terrainverhältnisse 6stlich der Abs~hlagsplätze bleiben erhalten. Wo.nichts anderes bestimmt ist( gilt das kantonale Planungs- und Baugesetz. 7.4. Die im Situationsplan eingetragenen BäUille und Hecken sind als einheimische standortger~chte Hochstämme (Obst~ 5. Erschliessung bäume) und Sträucher zu pf lanzen und zu erhalten.

5.1. zu- und wegfahrt erfolgen über die öffentliche Flochen- 7.5. Entlang des Flurweges Kat.Nr. 15367 ist ein Maschengitter- M

strasse und den F~urweg Kat.Nr. 15151. zaun von 3 m Höhe zulässig.

5.2. Auf Parzelle Kat.Nr. 15158 (in der an das Beizugsgebiet #

angrenzenden Kernzone IV) werden sechs Abstellplätze

3

8. Empfindlichkeitsstufe

Das Beizugsgebiet wird der Empfindlichkeitsstufe III .gemäss Lärm~chutzverordnung zugewiesen.

9. Inkrafttreten

Der Gestaltungsplan tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung der regierungsrätlichen Genehmigung in Kraft.

Winterthur-Stadel, 19.12.1994

Exemplar der Gemeinde

Kanton Zürich Situation 1 1'000 Stadt Winterthur l

Privat er H l n Gestaltungsplan 1535 2 "Golfübungsplatz Stadel" n !! e rt e n >)f 15 364

Vom Grundeigentümer festgesetzt am 0 - fv,a 0 ,4/.:f'Yt' 19. 12. 1994 .c'jjf~' c" ~ ~

Alfred Briner : ,,o/ .. '• ~ . . , ''- „ ;-- 15363 ~ ..-"7'.-' (~$ Vom Grossen Gemeinderat zugestimmt am 28. Aug 1995 1 "~-~ 1 / Der Präsident:~ !{ /}'-12fl--C~ D(l secrct:: ., ~ :/

'" /

//

Vom Regierungsrate am 2 9. ;,: OV. 1gg5

15362

mit Beschluss Nr. 3 ~ r~

genehmigt :

Vor dem Regierungsrate, 0 r n Der Staatsschreiber :

R. Bännlnger, Dipl Ing. ElH/SIA Ntuhauserstrasse 17, 8247 FlurUngen 053 29''0'62 • + / •

153 66 •·<?· '' 1''" "'~"" / > ~ /

~ -~~" ~ 15370 °" '' ' '' .'~ - •• 9&, • / ) 1 15371

+ /

N

15331

..

.

-- Ha 15153

Legende : 15152

~......:..;J Belzugsgebiet c:::=J . Dienstgebäude a a Abschlagplätze . Greens Bunker 1---" , Wiese Einzelbaum i---" • Hecke i---" ~-~ Krautsaum

l\ople dts Grundbuchplans rr _ „

vom 11. 07. 199.(, 1