IPI EX 5d4a264a7a6afff3
BUDDHA-BARCH-Gesuchsnummer 52371/2007
BUDDHA-BARCH-Gesuchsnummer 52371/2007:
Art. 2 lit. d MSchG: Der Ehrentitel des Stifters des Buddhismus ist dem Namen einer religiös verehrten Persönlichkeit gleichzusetzen. Die kommerzielle Verwendung dieses Titels verletzt grundsätzlich das religiöse Empfinden des buddhistischen Publikums und verstösst damit gegen die guten Sitten. Dieses Publikum hat sich nicht an die Verwendung des Titels des Religionsstifters für Ton- und Bildwiedergabegeräte, Ton- und Bildträger sowie Brillen in der Klasse 9 und Unterhaltungsdienstleistungen in der Klasse 41 gewöhnt. Die beanspruchten Waren und Dienstleistungen, vor allem die Ton- und Bildträger sowie die Unterhaltungsdienstleistungen, weisen auch keinen religiösen Bezug auf, da sie nicht auf Produkte mit buddhistischem Inhalt eingeschränkt sind. Damit verstösst das Zeichen gegen die guten Sitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid bestätigt (B-438/2010, E. 4.2, 5.1 f.).
Betroffene Klassen: 9, 41