Fonte: ph.ige.ch

IPI EX 6e2df8d46b08693e

IPHONECH-Eintragungsnummer 600536

IPHONECH-Eintragungsnummer 600536:

Art. 2 lit. a MSchG: Das Zeichen gehört zum Gemeingut. Es besteht an der Kombination der Zeichenbestandteile „I“ und „PHONE“ kein absolutes Freihaltebedürfnis, da es sich bei „I“ um eine Abkürzung handelt, auf deren Verwendung die Konkurrenten nicht zwingend angewiesen sind. Die zehnjährige Dauer des Gebrauchs ist bei weitem nicht erfüllt. Es wird aber ein enormer Umfang an Berichterstattung in sämtlichen schweizerischen Medien (Fernsehen und Printmedien) nachgewiesen, aus der nicht bloss die Bekanntheit, sondern der markenmässige Gebrauch des Zeichens im Zusammenhang mit den strittigen Waren hervorgeht. Die Verkehrsdurchsetzung ist somit für „Hand- und mobile digitale elektronische Geräte zum Senden und Empfangen von Telefonanrufen, Telefax, elektronischer Post, Video, Instant Messaging, Musik, audiovisuellen und anderen Multimediawerken sowie anderen digitalen Daten, zur Wiedergabe von MP3 Dateien sowie von Audio- und Video-Dateien in anderem digitalem Format, zur Verwendung als Handcomputer, Minicomputer (PDA), als elektronische Navigationsgeräte, nämlich GPS-basierte Navigationsempfänger, als elektronische Terminkalender, elektronische Notizblöcke, Telefone, Mobiltelefone, Videophone, Computerspielgeräte, Kameras, Radioempfänger und Videokameras“ (Klasse 9) glaubhaft gemacht.

Betroffene Klassen: 9, 28