Fonte: ph.ige.ch

IPI EX 70550

CH-Eintragungsnummer 674920 / Positionsmarke

CH-Eintragungsnummer 674920 / Positionsmarke:

Art. 10 MSchV: Die Positionsmarke ist auf einem Helikopter angebracht. Zwecks klarer Definition des Schutzobjekts kann eine Positionsmarke nur für die im Zeichen dargestellte Dienstleistungsart beansprucht werden. Im Zusammenhang mit den beanspruchten Helikoptertransportdienstleistungen ist dies der Fall.

Art. 2 lit. a MSchG: Das Zeichen gehört zum Gemeingut.

Es besteht kein absolutes Freihaltebedürfnis, da die Konkurrenten nicht darauf angewiesen sind, ihre Helikopter mit dem beanspruchten Sternenschweif auszustatten.

Die eingereichten Belege (Rechnungen für Helikopterflüge aus dem Wallis in die ganze Schweiz) dokumentieren den markenmässigen Zeichengebrauch im Zusammenhang mit den beanspruchten Helikoptertransportdienstleistungen in der ganzen Schweiz während mindestens 10 Jahren in genügendem Umfang. Die Verkehrsdurchsetzung ist damit glaubhaft gemacht.

Betroffene Klassen: 39