Fonte: ph.ige.ch

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LA GAZZETTA DELLO SPORTCH-Eintragungsnummer 641640

LA GAZZETTA DELLO SPORTCH-Eintragungsnummer 641640:

Art. 2 lit. a MSchG: Das Zeichen gehört zum Gemeingut. Es besteht aufgrund zahlreicher gleichwertiger Alternativen („il giornale dello sport“, „il periodico dello sport“, „il quotidiano dello sport“ etc.) kein absolutes Freihaltebedürfnis. Die eingereichten Belege zeigen den Gebrauch des Zeichens wie angemeldet oder in einer leichten grafischen Ausgestaltung, welche den Gesamteindruck nicht wesentlich beherrscht, so dass dieser Gebrauch angerechnet werden kann. Der zehnjährige markenmässige schweizweite Gebrauch ist nachgewiesen und die Auflage in der Schweiz ist mit zwischen 5‘600 und 7‘500 Exemplaren täglich genügend hoch. Damit ist die Verkehrsdurchsetzung für „Giornali, riviste“ (Klasse 16) und „servizi editoriali“ (Klasse 41) glaubhaft gemacht. Indem die Hinterlegerin unter dem Zeichen auch Werbefläche zur Verfügung stellt (Inserate), ist die Verkehrsdurchsetzung auch für „pubblicazione“ (Klasse 35) glaubhaft gemacht.

Betroffene Klassen: 3, 9, 11-12, 14, 16, 18, 20-22, 24-25, 28, 30, 32, 35, 37-39, 41-43, 45