IPI EX f36cebd5311430ef
LEGLINECH-Eintragungsnummer 678993
LEGLINECH-Eintragungsnummer 678993:
Art. 2 lit. a MSchG: Das Zeichen gehört zum Gemeingut.
Da die Konkurrenz nicht auf die Verwendung von „LEGLINE“ angewiesen ist, um darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Waren um solche aus einer bestimmten Produktelinie handelt, besteht am Zeichen kein absolutes Freihaltebedürfnis.
Aus den eingereichten Belegen geht hervor, dass das Zeichen für sämtliche beanspruchten Waren seit mehr als 10 Jahren markenmässig in der ganzen Schweiz verwendet wird. Die Belege zeigen zwar Drittelemente, trotzdem erscheint „LEGLINE“ als unabhängiges Zeichen und nicht als Teil eines Gesamtzeichens. Somit ist auch der Gebrauch des Zeichens wie hinterlegt aufgezeigt. Aufgrund der Anzahl verschickter Kataloge ist ein Gebrauch des Zeichens in genügendem Umfang gegenüber einem ausreichenden Teil der massgebenden Verkehrskreise glaubhaft gemacht. Bei Waren, die an die Fachkreise (Ärzte und medizinisches Fachpersonal) verkauft wurden, ist davon auszugehen, dass diese sie an ihre Patienten weiterverkauft haben, so dass die Verkaufszahlen berücksichtigt werden können. Ausserdem werden diese Waren häufig mit ärztlichem Rezept verschrieben, so dass der Durchschnittskonsument oftmals nicht derjenige ist, der den Kaufentscheid fällt. Da es sich um recht teure Produkte handelt, kaufen die Durchschnittskonsumenten diese Waren auch nicht ohne weiteres ohne Rezept. Somit reichen die vorliegenden Belege aus, um einen Gebrauch des Zeichens in genügendem Umfang glaubhaft zu machen.
Die Verkehrsdurchsetzung ist somit für „Stützstrümpfe für medizinische Zwecke; medizinische Stützstrumpfhosen.“ (Klasse 10) glaubhaft gemacht.
Betroffene Klassen: 10